Datum: 28.05.2020
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Pfarrheim Gößweinstein
Gremium: Marktgemeinderat
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 19:34 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Bürgeranfragen
2 Genehmigung des Protokolls der öffentlichen Ferienausschusssitzung vom 28.04.2020
3 Genehmigung des Protokolls der öffentlichen Marktgemeinderatssitzung vom 07.05.2020
4 Bericht des Ersten Bürgermeisters und Bekanntgabe von Beschlüssen aus der nichtöffentlichen Sitzung des Ferienausschusses vom 28.04.2020, bei denen der Geheimhaltungsgrund entfallen ist
5 Änderung des Flächennutzungsplanes für das Grundstück Fl.Nr. 340, Gmkg. Gößweinstein A. Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB B. Abstimmung mit den Nachbargemeinden nach § 2 Abs. 2 BauGB C. Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB D. Feststellungsbeschluss
6 Änderung des Flächennutzungsplanes für die Grundstücke Fl.Nrn. 810, 810/1, 834 (Teilfläche) und 834/1, alle Gmkg. Morschreuth A. Frühzeitige Bürgerbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB B. Abstimmung mit den Nachbargemeinden nach § 2 Abs. 2 BauGB C. Unterrichtung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB D. Billigungs- und Auslegungsbeschluss
7 Aufstellung des Bebauungsplanes "Morschreuth-Aussiedlerhof" für die Grundstücke Fl.Nrn. 810, 810/1, 834 (Teilfläche) und 834/1, alle Gmkg. Morschreuth A. Frühzeitige Bürgerbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB B. Abstimmung mit den Nachbargemeinden nach § 2 Abs. 2 BauGB C. Unterrichtung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB D. Billigungs- und Auslegungsbeschluss
8 Anfragen

Sitzungsdokumente öffentlich
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1. Bürgeranfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat 4. Marktgemeinderatssitzung 28.05.2020 ö 1

Sachverhalt

Bürgeranfragen liegen nicht vor.

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2. Genehmigung des Protokolls der öffentlichen Ferienausschusssitzung vom 28.04.2020

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat 4. Marktgemeinderatssitzung 28.05.2020 ö 2

Sachverhalt

Die neugewählten Marktgemeinderäte können sich ausnahmsweise der Stimme enthalten.

Beschluss

Das Protokoll, welches den Marktgemeinderäten der vorangegangenen Wahlperiode zugestellt wurde, wird genehmigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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3. Genehmigung des Protokolls der öffentlichen Marktgemeinderatssitzung vom 07.05.2020

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat 4. Marktgemeinderatssitzung 28.05.2020 ö 3

Beschluss

Das Protokoll, welches den Marktgemeinderäten zugestellt wurde, wird genehmigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

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4. Bericht des Ersten Bürgermeisters und Bekanntgabe von Beschlüssen aus der nichtöffentlichen Sitzung des Ferienausschusses vom 28.04.2020, bei denen der Geheimhaltungsgrund entfallen ist

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat 4. Marktgemeinderatssitzung 28.05.2020 ö 4

Sachverhalt

Bericht des Ersten Bürgermeisters

Eröffnung Freibad im Jahr 2020

Das Höhenfreibad Gößweinstein wird auf Grund der Corona-Pandemie im Jahr 2020 nicht eröffnen. Die bayerische Staatsregierung hat eine Öffnung der Freibäder ab dem 08.06.2020 zwar erlaubt. Ein erforderlicher Maßnahmen- und Hygieneplan wäre aber umzusetzen. So wären u. a. Einlasskontrollen, Kontrollen auf den Liegeflächen, eine Begrenzung der Besucherzahl auf rund 100 Personen umzusetzen. Hierfür müssten 4 – 6 Personen eingestellt werden. Zudem wären für den Pächter kaum Einnahmen zu erzielen, sodass eine Eröffnung unter diesen Gegebenheiten weder vom Markt Gößweinstein noch vom Pächter zu stemmen ist.    

Friedhof Gößweinstein

Mit E-Mail vom 29.04.2020 hat das Erzbischöfliche Ordinariat Bamberg mitgeteilt, dass die Pfarrei Gößweinstein eine zeitnahe Übergabe des kirchlichen Friedhofs an den Markt Gößweinstein anstrebt.

Zuschuss Endgerät für Nutzung des Ratsinformationssystems

Der Marktgemeinderat Gößweinstein hat in der Sitzung 24.03.2015 folgenden Beschluss gefasst:

„Der Marktgemeinderat Gößweinstein spricht sich für die Anschaffung und Einführung eines Ratsinformationssystems aus. Für die Anschaffung von mobilen Endgeräten wird jedem Mitglied des Marktgemeinderates einmalig ein Zuschuss in Höhe von je 150 € gewährt. Die außerplanmäßigen Kosten hierfür werden über Mehreinnahmen aus Grundstücksverkäufen gedeckt.“

Der Zuschuss wurde gegen Vorlage einer Kaufrechnung gewährt.

Für die neuen Marktgemeinderäte (einschließlich Kerstin Hölzel, welche seit Mai 2019 Marktgemeinderätin ist) ist eine entsprechende Regelung zu treffen.

Nachdem zum Sachverhalt grundsätzlich verschiedene Meinungen vorliegen (u. a. mehrmaliger Zuschuss, einmaliger Zuschuss je Wahlperiode, einmaliger Zuschuss je Rat), wurde eine Einigung dahingehend erzielt, dass die neuen Räte einen einmaligen Zuschuss von 150,- € gegen Vorlage eines Verkaufsbeleges erhalten.    

Stellvertretende Fraktionsvorsitzende

Marktgemeinderat Sebald hat mitgeteilt, dass er Marktgemeinderat Heckel stellvertretender Vorsitzender der Fraktionsgemeinschaft CSU/JuF ist.

Bekanntgabe von Beschlüssen aus der nichtöffentlichen Sitzung des Ferienausschusses vom 28.04.2020, bei denen der Geheimhaltungsgrund entfallen ist

Es wird der Beschluss Nr. 3
„Mit der Anbringung einer Außentreppe mit Podest am Feuerwehrhaus Gößweinstein sowie der Beauftragung eines Pl anungsbüros für die Bauantragstellung besteht Einverständnis.
Der Auftrag für die Anbringung einer Außentreppe mit Podest in verzinkter Stahlausführung wir an die Fa. Zolleis Metallbau vergeben.“
bekanntgegeben. 

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5. Änderung des Flächennutzungsplanes für das Grundstück Fl.Nr. 340, Gmkg. Gößweinstein A. Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB B. Abstimmung mit den Nachbargemeinden nach § 2 Abs. 2 BauGB C. Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB D. Feststellungsbeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat 4. Marktgemeinderatssitzung 28.05.2020 ö 5

Sachverhalt

Der Marktgemeinderat Gößweinstein hat zum Sachverhalt bereits folgende Beschlüsse gefasst:

22.01.2019:

„Die Darstellung im Flächennutzungsplan für das Grundstück Fl. Nr. 340, Gmkg. Gößweinstein, nach beiliegendem Plan, soll in „Sonderbaufläche“ geändert werden. Der Einleitung des Verfahrens wird zugestimmt. Die anfallenden Kosten sind durch Abschluss eines städtebaulichen Vertrages von der Antragstellerin zu übernehmen.“

30.07.2019:

„Dem vorliegenden Entwurf der Ingenieursgesellschaft Weyrauther vom 30.07.2019 zur Änderung des Flächennutzungsplanes wird zugestimmt.
Es soll folgende Änderung vorgenommen werden:
Fl.Nr. 340, Gmkg. Gößweinstein, künftig „Sonderbaufläche mit der Zweckbestimmung Nutzung erneuerbarer Energien (S NEE)““

18.02.2020

„Der Entwurf zur Änderung des Flächennutzungsplanes „Biomasseheizkraftwerk“ vom 18.02.2020 wird unter Berücksichtigung der vorab gefassten Beschlüsse gebilligt.

Er ist mit Begründung für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen. Parallel dazu sind die Nachbargemeinden, Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zu beteiligen.“  

Der Entwurf wurde in der Zeit vom 16.03.2020 bis 17.04.2020 nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich ausgelegt. Ebenso fand eine nochmalige Abstimmung mit den Nachbargemeinden nach § 2 Abs. 2 BauGB statt und es wurden die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB beteiligt.

Die Beschlussvorschläge sind nachfolgend abgebildet.

A. Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB

Die Planung wurde von der Öffentlichkeit nicht im Rathaus eingesehen; Stellungnahmen wurden nicht abgegeben.

B. Abstimmung mit Nachbargemeinden nach § 2 Abs. 2 BauGB

Nr.
Gemeinde
Stellungnahme
(Datum)
Keine Stellungnahme abgegeben

Keine Einwände
Keine weitere Beteiligung erwünscht
1
Ahorntal

X


2
Pottenstein



X
3
Obertrubach



X
4
Egloffstein

X


5
Pretzfeld

X


6
Ebermannstadt
23.04.2020

X

7
Wiesenttal
06.05.2020

X

8
Waischenfeld
10.03.2020

X


C. Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB

1. Landratsamt Forchheim, FB 41, Bauamt rechtlich, 07.04.2020

Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Eine Beschlussfassung ist nicht erforderlich.

2. Landratsamt Forchheim, FB 42, Untere Naturschutzbehörde, 26.03.2020

Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Eine Beschlussfassung ist nicht erforderlich.

3. Landratsamt Forchheim, FB 44, Umweltschutz, 15.04.2020

Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Eine Beschlussfassung ist nicht erforderlich.

4. Wasserwirtschaftsamt Kronach, 15.04.2020

Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Eine Beschlussfassung ist nicht erforderlich.

5. Staatliches Bauamt Bamberg, 19.03.2020

Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Eine Beschlussfassung ist nicht erforderlich.

6. Regionaler Planungsverband Oberfranken-West, 08.04.2020

Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Eine Beschlussfassung ist nicht erforderlich.

7. Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten, Bamberg, Bereich Forsten, 19.03.2020

Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Eine Beschlussfassung ist nicht erforderlich.

8. Bayerischer Bauernverband – Kreisverband Forchheim, 16.04.2020

Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Eine Beschlussfassung ist nicht erforderlich.

9. Handwerkskammer für Oberfranken, 06.04.2020

Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Eine Beschlussfassung ist nicht erforderlich.

10. PLEdoc, 11.03.2020

Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Eine Beschlussfassung ist nicht erforderlich.

11. Tennet, 11.03.2020
 
Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Eine Beschlussfassung ist nicht erforderlich.

12. Kreisbrandrat, 10.04.2020

Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Eine Beschlussfassung ist nicht erforderlich.

13. Zweckverband zur Wasserversorgung der Wiesentgruppe, 12.03.2020

Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Eine Beschlussfassung ist nicht erforderlich.

14. Bayernwerk, 10.03.2020

Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Eine Beschlussfassung ist nicht erforderlich.

15. Deutsche Telekom Technik GmbH, 27.03.2020

Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Eine Beschlussfassung ist nicht erforderlich.

In diesem Verfahrensschritt haben keine Stellungnahmen abgegeben:

Regierung von Oberfranken, Höhere Landesplanungsbehörde
Regierung von Oberfranken, Bergamt
Amt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung, Bamberg
Bayerisches Landesamt für Denkmalpflege
Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten, Bamberg, Bereich Landwirtschaft
Bund Naturschutz
Gewerbeaufsichtsamt
Industrie- und Handelskammer
Naturpark Fränkische Schweiz – Frankenjura

Beschluss

Der Marktgemeinderat Gößweinstein stellt die 7. Änderung des Flächennutzungsplanes des Marktes Gößweinstein „Biomasseheizkraftwerk“ in der Fassung vom 18.02.2020 fest.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

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6. Änderung des Flächennutzungsplanes für die Grundstücke Fl.Nrn. 810, 810/1, 834 (Teilfläche) und 834/1, alle Gmkg. Morschreuth A. Frühzeitige Bürgerbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB B. Abstimmung mit den Nachbargemeinden nach § 2 Abs. 2 BauGB C. Unterrichtung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB D. Billigungs- und Auslegungsbeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat 4. Marktgemeinderatssitzung 28.05.2020 ö 6

Sachverhalt

Der Marktgemeinderat Gößweinstein hat zum Sachverhalt bereits folgende Beschlüsse gefasst:

22.10.2019:

„Die Darstellung im Flächennutzungsplan für die Grundstücke Fl.Nrn. 810, 810/1, 834 (Teilfläche) und 834/1, alle Gmkg. Morschreuth, nach beiliegendem Plan, soll in „Gemischte Baufläche“ geändert werden. Der Einleitung des Verfahrens wird zugestimmt. Die anfallenden Kosten sind durch Abschluss eines städtebaulichen Vertrages von der Bauwerberin zu übernehmen.“

18.02.2020:

„Dem vorliegenden Entwurf der Landschaftsarchitektin Nißlein vom 17.01.2020 zur Änderung des Flächennutzungsplanes wird zugestimmt.
Es soll folgende Änderung vorgenommen werden:
Fl.Nrn. 810, 810/1, 834 (Teilfläche) und 834, alle Gmkg. Morschreuth, künftig „Gemischte Baufläche (M).

Dem vorliegenden Entwurf der Landschaftsarchitektin Nißlein vom 18.02.2020 zur Aufstellung des Bebauungsplanes „Morschreuth-Aussiedlerhof“ mit integriertem Grünordnungsplan wird zugestimmt.

Es soll Folgendes festgesetzt werden:
Grundstücke Fl.Nrn. 810, 810/1, 834 (Teilfläche) und 834, alle Gmkg. Morschreuth: Dorfgebiet (MD)
Die Entwürfe sind Grundlage der frühzeitigen Bürger- und Behördenbeteiligung.“

Die frühzeitige Bürgerbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB wurde mit dem Vorentwurf der Flächennutzungsplanänderung in der Zeit vom 09.03.2020 bis 09.04.2020 durchgeführt.

Gleichzeitig erfolgte die Abstimmung mit den Nachbargemeinden nach § 2 Abs. 2 BauGB sowie die Unterrichtung und Aufforderung zur Äußerung der Behörden und sonstiger Träger der öffentlichen Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB. Die Stellungnahmen wurden dem Marktgemeinderat zusammengefasst überlassen. Die Beschlussvorschläge sind nachfolgend abgebildet.

A. Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB

Die Planung wurde von der Öffentlichkeit nicht im Rathaus eingesehen; Stellungnahmen wurden nicht abgegeben.

B. Abstimmung mit Nachbargemeinden nach § 2 Abs. 2 BauGB

Nr.
Gemeinde
Stellungnahme
(Datum)
Keine Stellungnahme abgegeben

Keine Einwände
Keine weitere Beteiligung erwünscht
1
Ahorntal

X


2
Pottenstein
23.03.2020

X
X
3
Obertrubach

X


4
Egloffstein

X


5
Pretzfeld

X


6
Ebermannstadt


X

7
Wiesenttal

X


8
Waischenfeld

X



C. Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB

1. Kreisbrandrat, 09.04.2020

Beschluss:

Es ist ein Hydrant vorhanden. Es sind ausreichend Flächen für die Feuerwehr vorhanden. Die Hinweise werden umgesetzt.

Abstimmungsergebnis: 14:0

2. Landratsamt Forchheim, FB 44, Umweltschutz, 30.03.2020

Der Verweis auf die Stellungnahme im Bebauungsplanverfahren wird zur Kenntnis genommen. Eine Beschlussfassung ist nicht erforderlich.

3. Regierung von Oberfranken, FB 24, Höhere Landesplanungsbehörde, 01.04.2020

Beschluss:

Das Vorgehen wurde mit der Unteren Naturschutzbehörde abgestimmt. Diese hat keine Einwände. Die Hinweise werden umgesetzt.

Abstimmungsergebnis: 14:0

4. Regionaler Planungsverband Oberfranken-West, 07.04.2020

Beschluss:

Das Vorgehen wurde mit der Unteren Naturschutzbehörde abgestimmt. Diese hat keine Einwände. Die Hinweise werden umgesetzt.

Abstimmungsergebnis: 14:0

5. Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten, Bamberg, Bereich Forsten, 26.03.2020

Die Stellungnahme wird im Bebauungsplanverfahren behandelt. Eine Beschlussfassung ist nicht erforderlich.

6. Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten, Bamberg, Bereich Landwirtschaft, 23.03.2020

Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Eine Beschlussfassung ist nicht erforderlich.

7. Bayerisches Landesamt für Denkmalpflege, 11.03.2020

Die Stellungnahme wird im Bebauungsplanverfahren behandelt. Eine Beschlussfassung ist nicht erforderlich.

8. Landratsamt Forchheim, FB 42, Untere Naturschutzbehörde, 25.03.2020

Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Eine Beschlussfassung ist nicht erforderlich.

9. Landratsamt Forchheim, FB 41, Bauamt rechtlich, 06.04.2020

Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Eine Beschlussfassung ist nicht erforderlich.

10. Regierung von Oberfranken, Bergamt, 26.03.2020

Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Eine Beschlussfassung ist nicht erforderlich.

11. Zweckverband zur Wasserversorgung der Wichsensteingruppe, 08.03.2020

Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Eine Beschlussfassung ist nicht erforderlich.

12. Bayernwerk, 11.03.2020

Die Stellungnahme wird im Bebauungsplanverfahren behandelt. Eine Beschlussfassung ist nicht erforderlich.

13. Wasserwirtschaftsamt Kronach, 23.03.2020

Die Stellungnahme wird im Bebauungsplanverfahren behandelt. Eine Beschlussfassung ist nicht erforderlich.

In diesem Verfahrensschritt haben keine Stellungnahmen abgegeben:

Deutsche Telekom Technik GmbH
Landratsamt Forchheim, FB 37, Müllabfuhr
Landratsamt Forchheim, FB 32, Straßenverkehr
Kreisheimatpfleger
Amt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung, Bamberg
Zweckverband der Abwasserentsorgung im Trubachtal
Bundesverwaltungsamt
Industrie- und Handelskammer Oberfranken
Handwerkskammer Oberfranken

Beschluss

Der Entwurf zur Änderung des Flächennutzungsplanes „Morschreuth-Aussiedlerhof“ vom 28.05.2020 wird unter Berücksichtigung der vorab gefassten Beschlüsse gebilligt.

Er ist mit Begründung für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen. Parallel dazu sind die Nachbargemeinden, Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zu beteiligen.  

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

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7. Aufstellung des Bebauungsplanes "Morschreuth-Aussiedlerhof" für die Grundstücke Fl.Nrn. 810, 810/1, 834 (Teilfläche) und 834/1, alle Gmkg. Morschreuth A. Frühzeitige Bürgerbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB B. Abstimmung mit den Nachbargemeinden nach § 2 Abs. 2 BauGB C. Unterrichtung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB D. Billigungs- und Auslegungsbeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat 4. Marktgemeinderatssitzung 28.05.2020 ö 7

Sachverhalt

Der Marktgemeinderat Gößweinstein hat zum Sachverhalt bereits folgende Beschlüsse gefasst:
22.10.2019:

„Zur Ermöglichung der Wohnbebauung einer Teilfläche des Grundstückes Fl.Nr. 834, Gmkg. Morschreuth, wird der Aufstellung eines qualifizierten Bebauungsplanes in Morschreuth zugestimmt.
Es soll ein „Dorfgebiet (MD)“ ausgewiesen werden. Der Plan erhält den Namen „Morschreuth-Aussiedlerhof“.
Die Anpassung des Flächennutzungsplanes erfolgt im Parallelverfahren nach § 8 Abs. 3 BauGB.
Das Plangebiet umfasst die Grundstücke Fl.Nrn. 810, 810/1, 834 (Teilfläche) und 834/1, alle Gmkg. Morschreuth.
Es wird wie folgt begrenzt:
Im Norden: durch das Grundstück Fl.Nr. 842/2 (Gemeindeverbindungsstraße)
Im Osten: durch das Grundstück Fl.Nr. 834
Im Süden: durch das Grundstück Fl.Nr. 834
Im Westen: durch die Grundstücke Fl.Nrn. 815 und 811, Gmkg. Morschreuth.

Die anfallenden Kosten sind durch Abschluss eines städtebaulichen Vertrages von der Bauwerberin zu übernehmen.“

18.02.2020:

„Dem vorliegenden Entwurf der Landschaftsarchitektin Nißlein vom 17.01.2020 zur Änderung des Flächennutzungsplanes wird zugestimmt.
Es soll folgende Änderung vorgenommen werden:
Fl.Nrn. 810, 810/1, 834 (Teilfläche) und 834, alle Gmkg. Morschreuth, künftig „Gemischte Baufläche (M).

Dem vorliegenden Entwurf der Landschaftsarchitektin Nißlein vom 18.02.2020 zur Aufstellung des Bebauungsplanes „Morschreuth-Aussiedlerhof“ mit integriertem Grünordnungsplan wird zugestimmt.

Es soll Folgendes festgesetzt werden:
Grundstücke Fl.Nrn. 810, 810/1, 834 (Teilfläche) und 834, alle Gmkg. Morschreuth: Dorfgebiet (MD)
Die Entwürfe sind Grundlage der frühzeitigen Bürger- und Behördenbeteiligung.“

Die frühzeitige Bürgerbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB wurde mit dem Vorentwurf des Bebauungsplanes in der Zeit vom 09.03.2020 bis 09.04.2020 durchgeführt.

Gleichzeitig erfolgte die Abstimmung mit den Nachbargemeinden nach § 2 Abs. 2 BauGB sowie die Unterrichtung und Aufforderung zur Äußerung der Behörden und sonstiger Träger der öffentlichen Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB. Die Stellungnahmen wurden dem Marktgemeinderat zusammengefasst überlassen. Die Beschlussvorschläge sind nachfolgend abgebildet.

A. Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB

Die Planung wurde von der Öffentlichkeit nicht im Rathaus eingesehen; Stellungnahmen wurden nicht abgegeben.

B. Abstimmung mit Nachbargemeinden nach § 2 Abs. 2 BauGB

Nr.
Gemeinde
Stellungnahme
(Datum)
Keine Stellungnahme abgegeben

Keine Einwände
Keine weitere Beteiligung erwünscht
1
Ahorntal

X


2
Pottenstein
23.03.2020

X
X
3
Obertrubach

X


4
Egloffstein

X


5
Pretzfeld

X


6
Ebermannstadt


X

7
Wiesenttal

X


8
Waischenfeld

X



C. Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB

1. Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten, Bamberg, Bereich Forsten, 26.03.2020

Beschluss:

Die Baugrenze wird auf das konkrete Bauvorhaben verkleinert. Die Baugrenze ist mehr als 25 m Abstand von der südlichen Waldgrenze entfernt.

Abstimmungsergebnis: 14:0

2. Bayerisches Landesamt für Denkmalpflege, 11.03.2020

Beschluss:

Die Dienststelle wird korrigiert. Auf beide Paragraphen wurde bereits hingewiesen.

Abstimmungsergebnis: 14:0

3. Landratsamt Forchheim, FB 42, Untere Naturschutzbehörde, 07.04.2020

Beschluss:

Die Baugrenze wird auf das konkrete Bauvorhaben verkleinert. Weitere Kompensationsmaßnahmen sind damit nicht erforderlich.
Die textliche Festsetzung zum Pflanzzeitpunkt der Obstbaum-Hochstämme wird ergänzt.

Abstimmungsergebnis: 14:0

4. Landratsamt Forchheim, FB 41, Bauamt rechtlich, 06.04.2020

Beschluss:

Die Bemessung des Kniestocks wird konkretisiert: „von 30 – 170 cm“
Die Baugrenze wird auf das konkrete Vorhaben verkleinert.

Die Hinweise zu den haustechnischen Anlagen werden korrigiert.  

Abstimmungsergebnis: 14:0

5. Landratsamt Forchheim, FB 32, Straßenverkehr, 01.04.2020

Beschluss:

Die Textpassage zu den Sichtflächen wird in den Festsetzungen unter Punkt 11. ergänzt.

Abstimmungsergebnis: 14:0

6. Landratsamt Forchheim, FB 37, Müllabfuhr, 17.03.2020

Beschluss:

Die Aufstellung der Müllbehälter erfolgt analog der bisherigen Aufstellung in der Vergangenheit.

Abstimmungsergebnis: 14:0

7. Landratsamt Forchheim, FB 44, Umweltschutz, 30.03.2020

Beschluss:

Der Hinweis bezüglich Altlastverdacht wird in den Bebauungsplan aufgenommen.
Der erste Absatz unter Hinweise wird ersatzlos gestrichen

Abstimmungsergebnis: 14:0

8. Wasserwirtschaftsamt Kronach, 23.03.2020

Beschluss:

Der Hinweis bezüglich der Merkblätter für die Niederschlagswasserbeseitigung wird in den Bebauungsplan aufgenommen.
Der Passus zum Altlastenverdacht wurde bereits aufgenommen.

Abstimmungsergebnis: 14:0

9. Bayernwerk, 11.03.2020

Beschluss:

Die Begründungen hinsichtlich des Netzbetreibers werden korrigiert.
Ein Hinweis auf das Freihalten der Versorgungstrassen befindet sich bereits im Bebauungsplan.

Abstimmungsergebnis: 14:0

10. Deutsche Telekom Technik GmbH, 06.04.2020

Beschluss:

Ein Hinweis auf das Freihalten der Versorgungstrassen befindet sich bereits im Bebauungsplan.

Abstimmungsergebnis: 14:0

11. Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten, Bamberg, Bereich Landwirtschaft, 23.03.2020

Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Eine Beschlussfassung ist nicht erforderlich.

12. Kreisbrandrat, 09.04.2020

Die Stellungnahme wurde im Verfahren zur Änderung des Flächennutzungsplanes berücksichtigt. Eine Beschlussfassung ist nicht erforderlich.

13. Regierung von Oberfranken, Bergamt, 26.03.2020

Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Eine Beschlussfassung ist nicht erforderlich.

14. Zweckverband zur Wasserversorgung der Wichsensteingruppe, 08.03.2020

Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Eine Beschlussfassung ist nicht erforderlich.

15. Regierung von Oberfranken, FB 24, Höhere Landesplanungsbehörde, 01.04.2020

Die Stellungnahme wurde im Verfahren zur Änderung des Flächennutzungsplanes berücksichtigt. Eine Beschlussfassung ist nicht erforderlich.

16. Regionaler Planungsverband Oberfranken-West, 07.04.2020

Die Stellungnahme wurde im Verfahren zur Änderung des Flächennutzungsplanes berücksichtigt. Eine Beschlussfassung ist nicht erforderlich.

In diesem Verfahrensschritt haben keine Stellungnahmen abgegeben:

Kreisheimatpfleger
Amt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung, Bamberg
Zweckverband der Abwasserentsorgung im Trubachtal
Bundesverwaltungsamt
Industrie- und Handelskammer Oberfranken
Handwerkskammer Oberfranken

Beschluss

Der Entwurf des Bebauungsplanes „Morschreuth-Aussiedlerhof“ vom 28.05.2020 wird unter Berücksichtigung der vorab gefassten Beschlüsse gebilligt.

Er ist mit Begründung für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen. Parallel dazu sind die Nachbargemeinden, Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zu beteiligen.  

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

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8. Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat 4. Marktgemeinderatssitzung 28.05.2020 ö 8

Sachverhalt

Anfragen liegen nicht vor.

Datenstand vom 02.06.2020 13:23 Uhr