Datum: 28.04.2020
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Pfarrheim Gößweinstein
Gremium: Ferienausschuss
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 19:41 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Bürgerfragen
2 Genehmigung des Protokolls der öffentlichen Ferienausschusssitzung vom 07.04.2020
3 Bericht des Ersten Bürgermeisters und Bekanntgabe von Beschlüssen aus der nichtöffentlichen Sitzung des Ferienausschusses vom 07.04.2020, bei denen der Geheimhaltungsgrund entfallen ist
4 4. Änderung des Bebauungsplanes "Stempferhof - Büchenstock - Steinacker"; erneuter Billigungs- und Auslegungsbeschluss
5 Neubeschaffung eines LF 20 KatS (Löschgruppenfahrzeug mit Katastrophenschutz) für die FFW Gößweinstein; Bereitstellung von weiteren Haushaltsmitteln; Beschluss
6 Fl.Nrn. 286, 287 und 289 Gmkg. Gößweinstein; Erteilung einer Erlaubnis zur Rodung von Wald
7 Anfragen

Sitzungsdokumente öffentlich
Download Protokoll Ferienausschusssitzung 28.04.2020.pdf

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1. Bürgerfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ferienausschuss 2. Sitzung des Ferienausschusses 28.04.2020 ö 1

Sachverhalt

Es sind keine Bürger anwesend. Bürgeranfragen liegen deshalb nicht vor.

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2. Genehmigung des Protokolls der öffentlichen Ferienausschusssitzung vom 07.04.2020

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ferienausschuss 2. Sitzung des Ferienausschusses 28.04.2020 ö 2

Beschluss

Das Protokoll, welches den Marktgemeinderäten zugestellt wurde, wird mit der Änderung genehmigt, dass bei Tagesordnungspunkt 8 das Abstimmungsergebnis von 6:0 auf 5:1 geändert wird.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 0

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3. Bericht des Ersten Bürgermeisters und Bekanntgabe von Beschlüssen aus der nichtöffentlichen Sitzung des Ferienausschusses vom 07.04.2020, bei denen der Geheimhaltungsgrund entfallen ist

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ferienausschuss 2. Sitzung des Ferienausschusses 28.04.2020 ö 3

Sachverhalt

Bericht des Ersten Bürgermeisters
Das Rathaus ist ab dem 04.05.2020 wieder für den Publikumsverkehr unter folgenden Voraussetzungen geöffnet:
1. Persönliche Gespräche im Rathaus finden nur nach vorheriger Terminabsprache statt.  
2. Es besteht eine „Maskenpflicht“ für alle Besucher des Rathauses und dem Haus des Gastes.
3. Es dürfen sich maximal zwei Personen in den Eingangsbereichen aufhalten. Zusätzliche Personen haben vor den Gebäuden zu warten.
4. Es sind die derzeit allgemein geltenden wie z. B.  Abstandsgebot, „Hust- und Niesetikette“ und Handhygiene einzuhalten.
 
Das vom Markt Gößweinstein erworbene Wohnhaus in der Viktor-von-Scheffel-Str. 5 wurde abgerissen.

Bekanntgabe von Beschlüssen aus der nichtöffentlichen Sitzung des Ferienausschusses vom 07.04.2020, bei denen der Geheimhaltungsgrund entfallen ist

Es werden die Beschlüsse

Nr. 5 , dem Abschluss der Wärmelieferverträge mit der Biomasse Heizwerk Gößweinstein GmbH für die Liegenschaften Burgstraße 6, Burgstraße 8, Etzdorfer Straße 12, B.-Neumann-Straße 2 und B.-Neumann-Straße 24 wird zugestimmt,
und
Nr. 6: der Auftrag für die Errichtung einer Querungshilfe auf der St 2191 auf Höhe des Autohauses Bayer wird an die Firma Rädlinger Straßen- und Tiefbau GmbH, Selbitz, in Höhe von 183.593,65 EUR erteilt,

bekanntgegeben.  

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4. 4. Änderung des Bebauungsplanes "Stempferhof - Büchenstock - Steinacker"; erneuter Billigungs- und Auslegungsbeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ferienausschuss 2. Sitzung des Ferienausschusses 28.04.2020 ö 4

Sachverhalt

In der Marktgemeinderatssitzung am 30.01.2020 wurde folgender Beschluss gefasst:

Der Marktgemeinderat billigt unter Berücksichtigung der vorab gefassten Beschlüsse den von der Planungsgruppe Strunz, Ingenieurgesellschaft mbH in Bamberg, ausgearbeiteten Entwurf zur 4. Bebauungsplan-Änderung "Stempferhof-Büchenstock-Steinacker" in der Fassung vom 30.01.2020.
Der Entwurf zur 4. Bebauungsplan-Änderung "Stempferhof-Büchenstock-Steinacker" mit Begründung ist gemäß § 3 Abs. 2 BauGB erneut öffentlich auszulegen, sobald die Ergebnisse des erneuten Schallschutzgutachtens in den Plan eingearbeitet wurden.
Parallel dazu sind die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange erneut gemäß § 4 Abs. 2 BauGB zu beteiligen.
Gemäß § 4a Abs. 3 Satz 2 BauGB wird bestimmt, dass Stellungnahmen nur zu den geänderten oder ergänzten Teilen abgegeben werden können.
Gemäß § 4a Abs. 3 Satz 3 BauGB wird die Dauer der Auslegung und die Frist zur Stellungnahme auf zwei Wochen verkürzt.“

Das Ergebnis der gutachterlichen Prüfung durch das Büro IBAS Ingenieurgesellschaft mbH, Bayreuth, liegt nun vor.
Die Planunterlagen sind daher hinsichtlich der festzusetzenden Schallschutzmaßnahmen zu überarbeiten. Aktiver Schallschutz (z. B. Lärmschutzwand) wird nicht mehr erforderlich.

Nach Rücksprache mit der Planungsgruppe Strunz sollten die sich durch das erneute Schallschutzgutachten ergebenden geänderten Festsetzungen im Bebauungsplan, welcher den Marktgemeinderäten überlassen wurde, aus Gründen der Rechtssicherheit vom Marktgemeinderat beschlossen werden.

Herr Schönfelder von der Planungsgruppe Strunz sowie Herr Dr. Bock von der IBAS (Ersteller des Gutachtens) werden die Änderungen bei den Festsetzungen in der Sitzung erläutern.

Beratung

Herr Dr. Bock wurde wegen der Corona-Pandemie die Erlaubnis zur Teilnahme an der Sitzung seitens seines Arbeitgebers verwehrt. Daraufhin wurde festgelegt, dass das Erscheinen von Herrn Schönfelder in der Sitzung nicht notwendig ist.
Die Grundlagen und die Ergebnisse des Gutachtens wurden mit dem Landratsamt Forchheim abgestimmt.
Da sich das Verfahren nun schon über ein Jahr hinzieht, ist auf Grund der Dringlichkeit eine Behandlung im Ferienausschuss notwendig.
Zu den Auswirkungen des erneuten Gutachtens können nur wenig Ausführungen gemacht werden. Jedoch sind diese dem Bauherrn bekannt.

Beschluss

Der Marktgemeinderat beschließt den von der Planungsgruppe Strunz, Ingenieurgesellschaft mbH in Bamberg, gemäß den Abwägungsbeschlüssen vom 30.01.2020 und den Ergebnissen der neuen schalltechnischen Überprüfung überarbeiteten Plan in der Fassung vom 28.04.2020 als Entwurf.

Auf Grundlage dieses geänderten Entwurfs ist eine erneute öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB durchzuführen und sind die Träger öffentlicher Belange erneut gemäß § 4 Abs. 2 BauGB zu beteiligen.

Gemäß § 4a Abs. 3 Satz 3 BauGB wird die Frist zur Auslegung bzw. zur Beteiligung auf zwei Wochen verkürzt, des Weiteren dürfen gemäß § 4a Abs. 3 Satz 2 BauGB Stellungnahmen nur zu den heute bzw. auf der Sitzung am 30.01.2020 geänderten oder ergänzten Teilen abgegeben werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 0

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5. Neubeschaffung eines LF 20 KatS (Löschgruppenfahrzeug mit Katastrophenschutz) für die FFW Gößweinstein; Bereitstellung von weiteren Haushaltsmitteln; Beschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ferienausschuss 2. Sitzung des Ferienausschusses 28.04.2020 ö 5

Sachverhalt

In der Sitzung des Marktgemeinderates am 18.02.2020 wurde folgender Beschluss gefasst:

„Für die FFW Gößweinstein wird ein neues LF 20 KatS angeschafft. Ein entsprechender Zuschussantrag ist bei der Regierung von Oberfranken zu stellen und die weiteren Schritte sind einzuleiten.“

Der Beschlussfassung lag zu Grunde, dass im Haushalt 2020 und 2021 für die Beschaffung Ausgaben in Höhe von insgesamt 358.000,- € und als Zuschuss 92.000,- € im Jahr 2021 eingestellt sind.

Nach Auskunft des mit der Ausschreibung betrauten Büros sind die geschätzten Anschaffungskosten von 358.000,- € wohl nicht auskömmlich. Diese können sich auf bis zu 420.000,- € erhöhen. Um die Ausschreibung durchführen zu können, sind die weiteren Haushaltsmittel von 62.000,- € durch den Marktgemeinderat bereitzustellen.

Beratung

Es wird angeregt, das Leitungsverzeichnis nochmals auf etwaig mögliche Einsparungen zu überprüfen. Es wird entgegnet, dass dies nicht sinnvoll sei, da keine besondere Zusatzausrüstung enthalten sei.
Zudem wäre es taktisch nicht geschickt, die Haushaltsmittel bereits jetzt zu erhöhen, da die anbietenden Firmen hierdurch keinen Anreiz mehr hätten, ein günstiges Angebot abzugeben. Auch dieser Argumentation wird auf Grund fehlender Stichhaltigkeit widersprochen.
Vielmehr ist gerade das Gegenteil der Fall. Die Durchführung einer Ausschreibung ohne bereitstehende Haushaltsmittel ist seitens des Bürgermeisters nicht möglich und würde in der Folge vom Marktgemeinderat zu Recht kritisiert.
Der Ermittlung des Haushaltsansatzes von 358.000,- € lag ein Richtpreisangebot zu Grund. Das Ausschreibungsergebnis ist auch auf Grund der Coronakrise nur schwer vorherzusagen.

Beschluss

Für die Anschaffung eines neues LF 20 KatS werden im Haushalt 2020 und 2021 insgesamt Ausgaben in Höhe von 420.000,- € bereitgestellt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 5, Dagegen: 1

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6. Fl.Nrn. 286, 287 und 289 Gmkg. Gößweinstein; Erteilung einer Erlaubnis zur Rodung von Wald

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ferienausschuss 2. Sitzung des Ferienausschusses 28.04.2020 ö 6

Sachverhalt

Der Markt Gößweinstein plant auf den Fl.Nrn. 286 (Teilfläche), 287 (Teilfläche) und 289 die Anlegung eines Multifunktionsplatzes (Parkplatz, Marktplatzfläche, Festplatz, Wohnmobilstellplatz etc.). Hierfür ist es notwendig, den „angeflogenen“ Baumbestand, welcher lt. Amt für Ernährung und Forsten (AELF) zwischenzeitlich als Waldfläche eingestuft wird, zu roden. Insgesamt handelt es sich um eine Teilfläche von ca. 1.400 qm.

Im Flächennutzungsplan des Marktes Gößweinstein sind die vorgenannten Grundstücksflächen als Grünfläche mit Zweckbestimmung Friedhof bzw. als Grünfläche dargestellt, nicht jedoch als Waldfläche.
Somit widerspricht die Rodung nicht den Darstellungen des Flächennutzungsplanes.


Beschluss

Gegen die Rodung von „angeflogenem“ Wald auf den Grundstücken Fl.Nr. 286 (Teilfläche), 287 (Teilfläche) und 289 der Gemarkung Gößweinstein werden keine Einwände erhoben.
Eine Ersatzpflanzung an anderer Stelle wird für nicht notwendig erachtet.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 0

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7. Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ferienausschuss 2. Sitzung des Ferienausschusses 28.04.2020 ö 7

Sachverhalt

Die Anfrage zur Abstimmung der Holzfällarbeiten am Gernerfels mit den Naturschutzbehörden wurden bereits in der Sitzung am 07.04.2020 mit dem Ergebnis beantwortet, das eine solche nicht erfolgte.

Datenstand vom 30.04.2020 08:36 Uhr