Datum: 18.02.2020
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Haus des Gastes, 2. Obergeschoss
Gremium: Marktgemeinderat
Öffentliche Sitzung, 19:01 Uhr bis 19:37 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Bürgerfragen
2 Genehmigung des Protokolls der öffentlichen Marktgemeinderatssitzung vom 30.01.2020
3 Bericht des Ersten Bürgermeisters und Bekanntgabe von Beschlüssen aus der nichtöffentlichen Sitzung vom 30.01.2020, bei denen der Geheimhaltungsgrund entfallen ist
4 Änderung des Flächennutzungsplanes für das Grundstück Fl.Nr. 340, Gmkg. Gößweinstein A. Frühzeitige Bürgerbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB B. Abstimmung mit den Nachbargemeinden nach § 2 Abs. 2 BauGB C. Unterrichtung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB D. Billigungs- und Auslegungsbeschluss
5 Aufstellung des Bebauungsplanes "Biomasseheizkraftwerk" auf dem Grundstück Fl.Nr. 340, Gmkg. Gößweinstein A. Frühzeitige Bürgerbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB B. Abstimmung mit den Nachbargemeinden nach § 2 Abs. 2 BauGB C. Unterrichtung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB D. Billigungs- und Auslegungsbeschluss
6 Änderung des Flächennutzungsplanes sowie Aufstellung des Bebauungsplanes "Morschreuth-Aussiedlerhof"; Zustimmung zur Planung
7 Anschaffungen für die Feuerwehren
7.1 Ersatzbeschaffung eines MTW (Mannschaftstransportwagen) für FFW Kleingesee; Beschluss
7.2 Neubeschaffung eines TSF-W (Tragkraftspritzenfahrzeug mit Wasser) für die FFW Kleingesee; Beschluss
7.3 Neubeschaffung eines LF 20 KatS (Löschgruppenfahrzeug mit Katastrophenschutz) für die FFW Gößweinstein; Beschluss
7.4 Ersatzbeschaffung einer Schlauchwaschanlage für das Feuerwehrgeräthaus Gößweinstein; Beschluss
8 Abschluss einer Vereinbarung mit der Teilnehmergemeinschaft Wichsenstein über die Überführung von Flächen für Zwecke des Naturschutzes und der Landschaftspflege in das Eigentum des Marktes Gößweinstein
9 Anfragen

Sitzungsdokumente öffentlich
Download Protokoll Marktgemeinderatssitzung 18.02.2020.pdf

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1. Bürgerfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat 2. Marktgemeinderatssitzung 18.02.2020 ö 1

Sachverhalt

Es liegen keine Anfragen vor.

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2. Genehmigung des Protokolls der öffentlichen Marktgemeinderatssitzung vom 30.01.2020

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat 2. Marktgemeinderatssitzung 18.02.2020 ö 2

Beschluss

Das Protokoll, welches den Marktgemeinderäten zugestellt wurde, wird genehmigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

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3. Bericht des Ersten Bürgermeisters und Bekanntgabe von Beschlüssen aus der nichtöffentlichen Sitzung vom 30.01.2020, bei denen der Geheimhaltungsgrund entfallen ist

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat 2. Marktgemeinderatssitzung 18.02.2020 ö 3

Sachverhalt

Bericht des Ersten Bürgermeisters
In Leutzdorf findet am 02.03.2020 eine Bürgerversammlung wegen des Ausbaus der GVS Hartenreuth – Leutzdorf statt. Die Wurzelstockentfernung entlang der Ausbaustrecke beginnt evtl. schon ab dem 24.02.2020. Der Baubeginn soll am 09.03.2020 erfolgen, bei schlechter Witterung verschiebt sich der Baubeginn um eine Woche auf den 16.03.2020.

Am 12.02.2020 fand eine Vorstandssitzung zur Auflösung der Teilnehmergemeinschaft Morschreuth wegen Beendigung der Flurneuordnung und Dorferneuerung statt. Die Auflösung soll in diesem Jahr erfolgen.

Im Haushalt des Marktes Gößweinstein sind jährlich 1.000,- € als Defizitausgleich für den Helfer vor Ort in Gößweinstein eingestellt. Es wird ein Schreiben der Organisation vorgelesen, in welchem um Bezuschussung der laufenden hohen anfallenden Kosten des Jahres 2020 gebeten wird. Diese entstehen z. B. durch die Beschaffung von neuen Fahrzeugreifen sowie erhöhte Kosten für Fahrzeugreparaturen. Es besteht Einverständnis, im Jahr 2020 hier einen Zuschuss in Höhe von 1.000,- € zu gewähren. Gleichzeitig besteht Einverständnis damit, jährlich 1.000,- € als Defizitausgleich in den Haushalt einzustellen.

Das gemeindeeigene Haus am Friedhofsparkplatz soll diese Woche noch entrümpelt werden. Auch die Tankentleerung soll noch diese Woche erfolgen. Nach der Faschingswoche wird dann mit den eigentlichen Abrissarbeiten begonnen.

Bekanntgabe von Beschlüssen aus der nichtöffentlichen Sitzung vom 30.01.2020, bei denen der Geheimhaltungsgrund entfallen ist

Es sind keine Beschlüsse bekanntzugeben.

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4. Änderung des Flächennutzungsplanes für das Grundstück Fl.Nr. 340, Gmkg. Gößweinstein A. Frühzeitige Bürgerbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB B. Abstimmung mit den Nachbargemeinden nach § 2 Abs. 2 BauGB C. Unterrichtung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB D. Billigungs- und Auslegungsbeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat 2. Marktgemeinderatssitzung 18.02.2020 ö 4

Sachverhalt

Der Marktgemeinderat Gö ßweinstein hat zum Sachverhalt bereits folgende Beschlüsse gefasst:

22.01.2019:

„Die Darstellung im Flächennutzungsplan für das Grundstück Fl. Nr. 340, Gmkg. Gößweinstein, nach beiliegendem Plan, soll in „Sonderbaufläche“ geändert werden. Der Einleitung des Verfahrens wird zugestimmt. Die anfallenden Kosten sind durch Abschluss eines städtebaulichen Vertrages von der Antragstellerin zu übernehmen.“

30.07.2019:

„Dem vorliegenden Entwurf der Ingenieursgesellschaft Weyrauther vom 30.07.2019 zur Änderung des Flächennutzungsplanes wird zugestimmt.
Es soll folgende Änderung vorgenommen werden:
Fl.Nr. 340, Gmkg. Gößweinstein, künftig „Sonderbaufläche mit der Zweckbestimmung Nutzung erneuerbarer Energien (S NEE)““

Die frühzeitige Bürgerbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB wurde mit dem Vorentwurf der Flächennutzungsplanänderung in der Zeit vom 16.09.2019 bis 04.10.2019 durchgeführt.

Gleichzeitig erfolgte die Abstimmung mit den Nachbargemeinden nach § 2 Abs. 2 BauGB sowie die Unterrichtung und Aufforderung zur Äußerung der Behörden und sonstiger Träger der öffentlichen Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB. Die Stellungnahmen wurden dem Marktgemeinderat zusammengefasst überlassen. Die Beschlussvorschläge sind nachfolgend abgebildet.

A. Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB

Die Planung wurde von der Öffentlichkeit nicht eingesehen; Stellungnahmen wurden nicht abgegeben.

B. Abstimmung mit Nachbargemeinden nach § 2 Abs. 2 BauGB

Nr.
Gemeinde
Stellungnahme
(Datum)
Keine Stellungnahme abgegeben

Keine Einwände
Keine weitere Beteiligung erwünscht
1
Ahorntal

X


2
Pottenstein
24.09.2019

X
X
3
Obertrubach
02.10.2019

X
X
4
Egloffstein
16.09.2019

X

5
Pretzfeld

X


6
Ebermannstadt

X


7
Wiesenttal

X


8
Waischenfeld

X



C. Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB

1. Landratsamt Forchheim, FB 41, Bauamt rechtlich, 27.09.2019

Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Eine Beschlussfassung ist nicht erforderlich.

2. Landratsamt Forchheim, FB 42, Untere Naturschutzbehörde, 08.10.2019

Beschluss:

Die an der Ostgrenze des Bebauungsplanes festgesetzten Eingrünungsmaßnahmen werden in der Änderung des Flächennutzungsplanes mit dargestellt.

Abstimmungsergebnis: 12:0

MGR Neuner hat wegen persönlicher Beteiligung nicht an der Beratung und Abstimmung teilgenommen.

3. Landratsamt Forchheim, FB 44, Umweltschutz, 10.10.2019

Beschluss:

Die Stellungnahme wird im Rahmen der verbindlichen Bauleitplanung beim Bebauungsplan „Biomasseheizkraftwerk“ behandelt und abgewogen.

Abstimmungsergebnis: 12:0

MGR Neuner hat wegen persönlicher Beteiligung nicht an der Beratung und Abstimmung teilgenommen.

4. Kreisheimatpfleger, 28.09.2019

Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Eine Beschlussfassung ist nicht erforderlich.

5. Staatliches Bauamt Bamberg, 30.09.2019

Beschluss:

Die Stellungnahme des Staatlichen Bauamts Bamberg, FB Straßenbau, zum Flächennutzungsplan wird im Rahmen der verbindlichen Bauleitplanung beim Bebauungsplan „Biomasseheizkraftwerk“ behandelt und abgewogen.

Abstimmungsergebnis: 12:0

MGR Neuner hat wegen persönlicher Beteiligung nicht an der Beratung und Abstimmung teilgenommen.

6. Bayerisches Landesamt für Denkmalpflege, 30.09.2019

Beschluss:

Die Stellungnahme des Bayerischen Landesamts für Denkmalpflege zum Flächennutzungsplan wird im Rahmen der verbindlichen Bauleitplanung beim Bebauungsplan „Biomasseheizkraftwerk“ behandelt und abgewogen.

Abstimmungsergebnis: 12:0

MGR Neuner hat wegen persönlicher Beteiligung nicht an der Beratung und Abstimmung teilgenommen.

7. Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten, Bamberg, Bereich Landwirtschaft, 20.09.2019

Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Eine Beschlussfassung ist nicht erforderlich.

8. Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten, Bamberg, Bereich Forsten, 26.09.2019

Beschluss:

Die Stellungnahme des Amts für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten, Bereich Forstwirtschaft, zum Flächennutzungsplan wird im Rahmen der verbindlichen Bauleitplanung beim Bebauungsplan „Biomasseheizkraftwerk“ behandelt und abgewogen.

Abstimmungsergebnis: 12:0

MGR Neuner hat wegen persönlicher Beteiligung nicht an der Beratung und Abstimmung teilgenommen.

9. Bund Naturschutz, 04.10.2019

Beschluss:

Die Stellungnahme des Bund Naturschutz zum Flächennutzungsplan wird im Rahmen der verbindlichen Bauleitplanung beim Bebauungsplan „Biomasseheizkraftwerk“ behandelt und abgewogen.

Abstimmungsergebnis: 12:0

MGR Neuner hat wegen persönlicher Beteiligung nicht an der Beratung und Abstimmung teilgenommen.

10. Regierung von Oberfranken, Bergamt, 27.09.2019

Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Eine Beschlussfassung ist nicht erforderlich.

11. Wasserwirtschaftsamt Kronach, 25.09.2019

Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Eine Beschlussfassung ist nicht erforderlich.

12. Regionaler Planungsverband Oberfranken-West, 02.10.2019

Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Eine Beschlussfassung ist nicht erforderlich.

13. Bayerischer Bauernverband – Kreisverband Forchheim, 23.09.2019

Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Eine Beschlussfassung ist nicht erforderlich.

14. Regierung von Oberfranken, Gewerbeaufsichtsamt, 25.09.2019

Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Eine Beschlussfassung ist nicht erforderlich.

15. Industrie- und Handelskammer, 02.10.2019

Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Eine Beschlussfassung ist nicht erforderlich.

16. Bayernwerk, 27.09.2019

Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Eine Beschlussfassung ist nicht erforderlich.

17. PLEdoc, 16.09.2019

Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Eine Beschlussfassung ist nicht erforderlich.

18. Deutsche Telekom Technik GmbH, 27.09.2019

Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Eine Beschlussfassung ist nicht erforderlich.

19. Tennet, 13.09.2019

Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Eine Beschlussfassung ist nicht erforderlich.

20. Kreisbrandrat, 22.09.2019

Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Eine Beschlussfassung ist nicht erforderlich.

In diesem Verfahrensschritt haben keine Stellungnahmen abgegeben:

Regierung von Oberfranken, Höhere Landesplanungsbehörde
Amt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung, Bamberg
Handwerkskammer für Oberfranken
Naturpark Fränkische Schweiz – Frankenjura
Zweckverband zur Wasserversorgung der Wiesentgruppe

Beschluss

Der Entwurf zur Änderung des Flächennutzungsplanes „Biomasseheizkraftwerk“ vom 18.02.2020 wird unter Berücksichtigung der vorab gefassten Beschlüsse gebilligt.

Er ist mit Begründung für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen. Parallel dazu sind die Nachbargemeinden, Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zu beteiligen.  

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

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5. Aufstellung des Bebauungsplanes "Biomasseheizkraftwerk" auf dem Grundstück Fl.Nr. 340, Gmkg. Gößweinstein A. Frühzeitige Bürgerbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB B. Abstimmung mit den Nachbargemeinden nach § 2 Abs. 2 BauGB C. Unterrichtung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB D. Billigungs- und Auslegungsbeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat 2. Marktgemeinderatssitzung 18.02.2020 ö 5

Sachverhalt

Der Marktgemeinderat Gößweinstein hat zum Sachverhalt bereits folgende Beschlüsse gefasst:

22.01.2019:

„Zur Ermöglichung der Errichtung eines Biomasseheizkraftwerkes wird der Aufstellung eines Bebauungsplanes in Gößweinstein zugestimmt.
Es soll ein „sonstiges Sondergebiet (SO)“ ausgewiesen werden. Der Plan erhält den Namen „Biomasseheizkraftwerk“.
Die Anpassung des Flächennutzungsplanes erfolgt im Parallelverfahren nach § 8 Abs. 3 BauGB.
Das Plangebiet umfasst das Grundstück Fl. Nr. 340, Gmkg. Gößweinstein.
Es wird wie folgt begrenzt:
Im Norden: durch das Grundstück Fl. Nr. 339, Gmkg. Gößweinstein
Im Osten: durch das Grundstück Fl. Nrn. 805, Gmkg. Gößweinstein
Im Süden: durch das Grundstück Fl. Nrn. 802, Gmkg. Gößweinstein
Im Westen: durch das Grundstück Fl. Nrn. 7/5, Gmkg. Gößweinstein

Die anfallenden Kosten sind durch Abschluss eines städtebaulichen Vertrages von der Antragstellerin zu übernehmen.“

30.07.2019:

„Dem vorliegenden Entwurf der Ingenieursgesellschaft Weyrauther vom 30.07.2019 zur Aufstellung des Bebauungsplanes „Biomasseheizkraft“ mit integriertem Grünordnungsplan wird zugestimmt.

Es soll Folgendes festgesetzt werden:
Fl.Nr. 340, Gmkg. Gößweinstein: sonstiges Sondergebiet Nutzung erneuerbarer Energie (SO NEE)
Die Entwürfe sind Grundlage der frühzeitigen Bürger- und Behördenbeteiligung.“

Die frühzeitige Bürgerbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB wurde mit dem Vorentwurf des Bebauungsplanes in der Zeit vom 16.09.2019 bis 04.10.2019 durchgeführt.

Gleichzeitig erfolgte die Abstimmung mit den Nachbargemeinden nach § 2 Abs. 2 BauGB sowie die Unterrichtung und Aufforderung zur Äußerung der Behörden und sonstiger Träger der öffentlichen Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB. Die Stellungnahmen wurden dem Marktgemeinderat zusammengefasst überlassen. Die Beschlussvorschläge sind nachfolgend abgebildet.

A. Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB

Die Planung wurde von der Öffentlichkeit nicht eingesehen; Stellungnahmen wurden nicht abgegeben.

B. Abstimmung mit Nachbargemeinden nach § 2 Abs. 2 BauGB

Nr.
Gemeinde
Stellungnahme
(Datum)
Keine Stellungnahme abgegeben

Keine Einwände
Keine weitere Beteiligung erwünscht
1
Ahorntal

X


2
Pottenstein
24.09.2019

X
X
3
Obertrubach
02.10.2019

X
X
4
Egloffstein
13.09.2019



5
Pretzfeld

X


6
Ebermannstadt

X


7
Wiesenttal

X


8
Waischenfeld

X



4. Markt Egloffstein, 13.09.2019

Beschluss:

Durch die Ausgleichsmaßnahme (Anlegen einer Streuobstwiese) bleibt das bestehende geschützte Landschaftsbestandteil (Biotop, Teilflächen-Nr. 6233-0130-063, „Hecken und Feldgehölze um Bieberbach, Affalterthal, Rothenhof und Geschwand“) erhalten und dessen Schutzziel wird nicht gefährdet. In Plan und Begründung wird die Formulierung aufgenommen, den Schutz gegen Wildverbiss durch Einzelpflanzenschutz sicherzustellen.

Abstimmungsergebnis: 12:0

MGR Neuner hat wegen persönlicher Beteiligung nicht an der Beratung und Abstimmung teilgenommen.

C. Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB

1. Landratsamt Forchheim, FB 41, Bauamt rechtlich, 30.09.2019

Beschluss:

Ab dem Entwurfsstudium ist der jetzt fehlende Vermerk Teil der Planfassung.

Abstimmungsergebnis: 12:0

MGR Neuner hat wegen persönlicher Beteiligung nicht an der Beratung und Abstimmung teilgenommen.

2. Landratsamt Forchheim, FB 32, Straßenverkehr, 17.09.2019

Beschluss:

Wie schon im Plan dargestellt, erfolgen die Zu- und die Abfahrt zum geplanten Biomasseheizkraftwerk ausschließlich über die Viktor-von-Scheffel-Straße. Dementsprechende Einfahrtsymbole sind im Plan dargestellt. Im Zuge der Erschließungsplanung wird die Einmündung so ausgebaut, dass ein Abbiegen auf das Gelände ohne Benutzung der Gegenfahrbahn und ein Begegnungsverkehr im Einmündungsbereich möglich ist.
Ein entsprechender Hinweis zu dem Begegnungsverkehr und zu den freizuhaltenden Sichtflächen wird in der Begründung aufgenommen.
Eine Schleppkurvenüberprüfung ist im Rahmen des Bauleitplanverfahrens durchgeführt worden.

Abstimmungsergebnis: 12:0

MGR Neuner hat wegen persönlicher Beteiligung nicht an der Beratung und Abstimmung teilgenommen.

3. Landratsamt Forchheim, FB 42, Untere Naturschutzbehörde, 08.10.2019

Beschluss:

Zur Eingrünung des Baugebiets
Im Bebauungsplan wird der Vorschlag der uNB aufgenommen, dass entlang der Viktor-von- Scheffel-Straße zwei bis drei Alleebäume gepflanzt werden sollen, wenn sie mit den in der Stellungnahme genannten Gründen (wie z. B. technische Anforderungen, Organisation der Betriebsabläufe etc.) vereinbar sind.

Zu den Ausgleichsmaßnahmen
Die Fläche für die Ausgleichsmaßnahmen wird im Bebauungsplan zusätzlich als Fläche nach § 9 Abs. 1a BauGB als “Fläche zum Ausgleich im Sinne des § 1a Abs. 3 BauGB“ festgesetzt

Zur internen und externen Ausgleichsfläche A1 bzw. A2
Die baurechtlichen Festsetzungen werden durch die Forderung erweitert, dass die vorgesehenen Maßnahmen nach Möglichkeit vor - spätestens aber bis ein Jahr nach - Beginn der Erschließungstätigkeiten für das Gewerbegebiet durchzuführen sind. Ein Hinweis wird in der Begründung aufgenommen, dass die Ausgleichsflächen von der Gemeinde (als Ökoflächen) dem Bayerischen Landesamt für Umwelt zu melden sind.

Abstimmungsergebnis: 12:0

MGR Neuner hat wegen persönlicher Beteiligung nicht an der Beratung und Abstimmung teilgenommen.

4. Landratsamt Forchheim, FB 44, Umweltschutz, 10.10.2019

Beschluss:

Im Rahmen einer schalltechnischen Untersuchung ist das nach § 29 b BImschG zertifizierte Büro Sorge aus Nürnberg beauftragt, eine Emissionskontingentierung in Absprache mit dem Landratsamt Forchheim zu erarbeiten, damit diese im Bebauungsplan festgesetzt werden kann. Diesbezügliche Forderungen bzw. Berechnungen werden in der Satzung mit aufgenommen. Das Gutachten wird der Begründung als Anlage mit beigefügt.

Die Hinweise zu der Blendwirkung durch Photovoltaikmodule an benachbarten Immissionsorten werden in dem Bebauungsplan (Plan und Begründung) mit aufgenommen.

Abstimmungsergebnis: 12:0

MGR Neuner hat wegen persönlicher Beteiligung nicht an der Beratung und Abstimmung teilgenommen.

5. Kreisheimatpfleger, 28.09.2019

Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Eine Beschlussfassung ist nicht erforderlich.

6. Wasserwirtschaftsamt Kronach, 25.09.2019

Beschluss:

Zu 2. Gewässerschutz, Abwasser, Niederschlagswasserbeseitigung
Falls gegebenenfalls eine Versickerung des Niederschlagswassers auf dem Baugelände vorgesehen ist, werden bei der Erschließungsplanung die DWA-Merkblätter M 153 und A 138 beachtet. Erforderlichenfalls wird ein wasserrechtliches Verfahren durchgeführt. Der Hinweis wird in der Begründung mit aufgenommen.

Zu 4. Altlasten, Deponien, Bodenschutz
Das Landratsamt Forchheim, Sachgebiet Umweltschutz, wurde und wird an der Planung beteiligt. Altlastenverdachtsflächen sind im Plangebiet nicht bekannt.
Ein entsprechender Hinweis auf erforderliche Maßnahmen bei Altlastenverdacht ist im Bebauungsplan unter C Hinweise enthalten.

Abstimmungsergebnis: 12:0

MGR Neuner hat wegen persönlicher Beteiligung nicht an der Beratung und Abstimmung teilgenommen.

7. Staatliches Bauamt Bamberg, 30.09.2019

Beschluss:

Zum Bauverbot
Die Anbauverbotszone von 20 m und die Baubeschränkungszone von 40 m sind im Planteil bereits dargestellt. Die Forderungen bezüglich einer Ausnahmebefreiung von der Anbauverbotszone bei der Anlage von Stellplätzen, Parkplätzen, Umfahrungsflächen und des Abstandes des Erdwalles (Böschungsfuß) zur Staatsstraße bzw. Geh- und Radweg werden im Bebauungsplan berücksichtigt. Außerdem werden sämtliche Forderungen hinsichtlich werbender oder sonstiger Hinweisschilder innerhalb und außerhalb der Anbauverbotszone im Plan und Begründung aufgenommen.
Der Hinweis bezüglich des Mindestabstandes bei Baumpflanzungen vom Fahrbahnrand der Staatsstraße bzw. vom befestigten Rand des Geh- und Radweges wird in der Begründung berücksichtigt.

Zur Erschließung
Die Erschließung der geplanten Gewerbegrundstücke erfolgt ausschließlich über die Gemeindeverbindungstraße (Viktor-von-Scheffel-Straße). Ein entsprechender Einfahrts- und Ausfahrtsbereich ist im Bebauungsplan dargestellt. Der entsprechende Satz zu den unmittelbaren Zugängen oder Zufahrten wird in der Satzung mit aufgenommen. Der Zufahrtsbereich aus dem Baugebiet zur Gemeindeverbindungsstraße weist vom befestigten Fahrbahnrand der Staatsstraße einen Abstand von mindestens 50 m auf.

Zu Lärmschutz
Der Lärm der Staatsstraße hat keinen relevanten Einfluss auf das Plangebiet, da keine Betriebsinhaberwohnungen oder ähnliches vorgesehen sind. Es wird in dem Bebauungsplan angeregt, die schützenswerten Räume auf der von der Staatstraße abgewandten Seite vorzusehen.

Zu Sonstiges
Falls eine Einfriedung entlang der Staatsstraße benötigt wird, wird diese mit dem Staatlichen Bauamt abgestimmt. Ein entsprechender Hinweis wird in die Begründung aufgenommen. Die Richtlinien für passiven Schutz an Straßen durch Fahrzeug-Rückhaltesysteme (RPS 2009) werden beachtet. Die Bepflanzung und Begrünung der Randbereiche werden so durchgeführt, dass die Anforderungen an die Sichtflächen nicht beeinträchtigt werden. Die geplante Oberflächenwasserbehandlung des Baugebietes wird die vorhandene Straßenentwässerung nicht beeinträchtigen.

Abstimmungsergebnis: 12:0

MGR Neuner hat wegen persönlicher Beteiligung nicht an der Beratung und Abstimmung teilgenommen.

8. Bayerisches Landesamt für Denkmalpflege, 27.09.2019

Beschluss:

Der Hinweis ist bereits Bestandteil in den Textlichen Festsetzungen.

Abstimmungsergebnis: 12:0

MGR Neuner hat wegen persönlicher Beteiligung nicht an der Beratung und Abstimmung teilgenommen.

9. Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten, Bamberg, Bereich Landwirtschaft, 20.09.2019

Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Eine Beschlussfassung ist nicht erforderlich.

10. Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten, Bamberg, Bereich Forsten, 26.09.2019

Beschluss:

Zu 2) Aufgrund des auf der Flurnummer 360 liegenden Waldes und der damit verbundenen Gefahr, dass bei Sturmereignissen umfallende Bäume die vorhandenen Gebäude beschädigen, wird die südwestliche Baugrenze an den Baumfallbereich angepasst.

Abstimmungsergebnis: 12:0

MGR Neuner hat wegen persönlicher Beteiligung nicht an der Beratung und Abstimmung teilgenommen.

11. Bund Naturschutz, 04.10.2019

Beschluss:

Eine im Auftrag gegebene Machbarkeitsstudie (Ergebnis 2019) kommt zu dem Ergebnis, dass bei diesem Standort die Immissionsbelastung für den Luftkurort Gößweinstein gegenüber anderen Alternativen sehr gering ist und die Anlieferung über die angrenzende Staatsstraße kaum eine Belastung für den überwiegenden Teil der Bevölkerung darstellt.
Um den Eingriff in das Orts- und Landschaftsbild so gering wie möglich zu halten, sind diverse Eingrünungs- und Vermeidungsmaßnahmen vorgesehen. So sind an der östlichen Geltungsbereichsgrenze ein mit Sträuchern und Bäumen bepflanzter und als Eingrünung und Blendschutz dienender Wall vorgesehen. Das am südlichen Rand des Plangebietes amtlich festgestellte Biotop 6234 0016-046 und die am nördlichen Rand des Plangebietes bestehenden Gehölze werden als zu erhalten festgesetzt. Ein Freiflächengestaltungsplan wird im Bebauungsplan nicht explizit festgesetzt. Wie schon in den textlichen Festsetzungen festgelegt, sind einige der gewünschten ökologischen Gesichtspunkte (Vermeidungsmaßnahmen) schon im Bebauungsplan festgesetzt: so sind Photovoltaikanlagen auf den Dächern zugelassen, befestigte Flächen sollen nach Möglichkeit wasserdurchlässig hergestellt werden und für die Ausleuchtung des Plangebietes sind insektenfreundliche Beleuchtungen festgesetzt. Zusätzlich wird in dem Bebauungsplan die Empfehlung aufgenommen, Flachdächer zu begrünen.
Sowohl während der Bauphase als auch während der Betriebsphase wird darauf geachtet, dass das schützenswerte Biotop nicht negativ beeinträchtigt wird. Die Installation von Vogelnistkästen wird als nicht erforderlich erachtet, da die uNB diesbezüglich auch keine Forderungen stellt.

Die externe Ausgleichsfläche bleibt im Besitz des Eigentümers. In der Begründung wird der Hinweis aufgenommen, die Ausgleichsfläche durch Eintragung ins Grundbuch entsprechend zu sichern. Ein Monitoring wird aufgrund des geringen Maßnahmenumfangs auch in Rücksprache mit der u NB nicht festgesetzt.

Abstimmungsergebnis: 12:0

MGR Neuner hat wegen persönlicher Beteiligung nicht an der Beratung und Abstimmung teilgenommen.

12. Deutsche Telekom Technik GmbH, 27.09.2019

Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Eine Beschlussfassung ist nicht erforderlich.

13. Kreisbrandrat, 22.09.2019

Beschluss:

Die Hinweise zu den Arbeitsblättern „W405 Bereitstellung von Löschwasser durch die öffentliche Trinkwasserversorgung“ und „W331 Hydrantenrichtlinien“ sowie zur benötigten Löschwassermenge und zu den Richtlinien über Flächen der Feuerwehr werden in der Begründung mit aufgenommen.

Abstimmungsergebnis: 12:0

MGR Neuner hat wegen persönlicher Beteiligung nicht an der Beratung und Abstimmung teilgenommen.

14. Regierung von Oberfranken, Bergamt, 31.10.2019

Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Eine Beschlussfassung ist nicht erforderlich.

15. Regionaler Planungsverband Oberfranken-West, 02.10.2019

Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Eine Beschlussfassung ist nicht erforderlich.

16. Bayerischer Bauernverband – Kreisverband Forchheim, 23.09.2019

Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Eine Beschlussfassung ist nicht erforderlich.

17. Regierung von Oberfranken, Gewerbeaufsichtsamt, 25.09.2019

Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Eine Beschlussfassung ist nicht erforderlich.

18. Industrie- und Handelskammer, 02.10.2019

Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Eine Beschlussfassung ist nicht erforderlich.

19. Handwerkskammer für Oberfranken, 19.09.2019

Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Eine Beschlussfassung ist nicht erforderlich.

20. Bayernwerk, 10.10.2019

Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Eine Beschlussfassung ist nicht erforderlich.

21. PLEdoc, 16.09.2019

Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Eine Beschlussfassung ist nicht erforderlich.

22. Tennet, 13.09.2019

Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Eine Beschlussfassung ist nicht erforderlich.

In diesem Verfahrensschritt haben keine Stellungnahmen abgegeben:

Regierung von Oberfranken, Höhere Landesplanungsbehörde
Amt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung, Bamberg
Naturpark Fränkische Schweiz – Frankenjura
Zweckverband zur Wasserversorgung der Wiesentgruppe

Beschluss

Der Entwurf des Bebauungsplanes „Biomasseheizkraftwerk“ vom 18.02.2020 wird unter Berücksichtigung der vorab gefassten Beschlüsse gebilligt.

Er ist mit Begründung für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen. Parallel dazu sind die Nachbargemeinden, Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zu beteiligen.  

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

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6. Änderung des Flächennutzungsplanes sowie Aufstellung des Bebauungsplanes "Morschreuth-Aussiedlerhof"; Zustimmung zur Planung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat 2. Marktgemeinderatssitzung 18.02.2020 ö 6

Sachverhalt

Der Marktgemeinderat Gößweinstein hat in der Sitzung am 22.01.2019 folgende Beschlüsse gefasst:

Die Darstellung im Flächennutzungsplan für die Grundstücke Fl.Nrn. 810, 810/1, 834 (Teilfläche) und 834, alle Gmkg. Morschreuth, nach beiliegendem Plan, soll in „Gemischte Baufläche“ geändert werden. Der Einleitung des Verfahrens wird zugestimmt. Die anfallenden Kosten sind durch Abschluss eines städtebaulichen Vertrages von der Bauwerberin zu übernehmen.“

„Zur Ermöglichung der Wohnbebauung einer Teilfläche des Grundstückes Fl.Nr. 834, Gmkg. Morschreuth, wird der Aufstellung eines qualifizierten Bebauungsplanes in Morschreuth zugestimmt.
Es soll ein „Dorfgebiet (MD)“ ausgewiesen werden. Der Plan erhält den Namen „Morschreuth-Aussiedlerhof“.
Die Anpassung des Flächennutzungsplanes erfolgt im Parallelverfahren nach § 8 Abs. 3 BauGB.
Das Plangebiet umfasst die Grundstücke Fl.Nrn. 810, 810/1, 834 (Teilfläche) und 834, alle Gmkg. Morschreuth.
Es wird wie folgt begrenzt:
Im Norden: durch das Grundstück Fl.Nr. 842/2 (Gemeindeverbindungsstraße)
Im Osten: durch das Grundstück Fl.Nr. 834
Im Süden: durch das Grundstück Fl.Nr. 834
Im Westen: durch die Grundstücke Fl.Nrn. 815 und 811, Gmkg. Morschreuth

Die anfallenden Kosten sind durch Abschluss eines städtebaulichen Vertrages von der Bauwerberin zu übernehmen.“

Beschluss

Dem vorliegenden Entwurf der Landschaftsarchitektin Nißlein vom 17.01.2020 zur Änderung des Flächennutzungsplanes wird zugestimmt.
Es soll folgende Änderung vorgenommen werden:
Fl.Nrn. 810, 810/1, 834 (Teilfläche) und 834, alle Gmkg. Morschreuth, künftig „Gemischte Baufläche (M)“

Dem vorliegenden Entwurf der Landschaftsarchitektin Nißlein vom 18.02.2020 zur Aufstellung des Bebauungsplanes „Morschreuth-Aussiedlerhof“ mit integriertem Grünordnungsplan wird zugestimmt.

Es soll Folgendes festgesetzt werden:
Grundstücke Fl.Nrn. 810, 810/1, 834 (Teilfläche) und 834, alle Gmkg. Morschreuth: Dorfgebiet (MD)
Die Entwürfe sind Grundlage der frühzeitigen Bürger- und Behördenbeteiligung.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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7. Anschaffungen für die Feuerwehren

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat 2. Marktgemeinderatssitzung 18.02.2020 ö 7
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7.1. Ersatzbeschaffung eines MTW (Mannschaftstransportwagen) für FFW Kleingesee; Beschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat 2. Marktgemeinderatssitzung 18.02.2020 ö 7.1

Sachverhalt

In der Sitzung des Marktgemeinderates am 05.11.2019 wurde dem Feuerwehrbedarfsplan in der Fassung vom 08.08.2019 zugestimmt.
Dieser sieht unter anderem folgende Beschaffung vor:

FFW Kleingesee:
Ersatzbeschaffung eines MTW (Mannschaftstransportwagen) für den vorhandenen MTW, Baujahr 2003

Im Haushalt 2020 sind hierfür Ausgaben in Höhe von 58.000,- € eingestellt, als Zuschuss sind 13.000,- € im Jahr 2021 eingestellt.

Beschluss

Für die FFW Kleingesee wird ein neuer MTW angeschafft. Ein entsprechender Zuschussantrag ist bei der Regierung von Oberfranken zu stellen und die weiteren Schritte sind einzuleiten.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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7.2. Neubeschaffung eines TSF-W (Tragkraftspritzenfahrzeug mit Wasser) für die FFW Kleingesee; Beschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat 2. Marktgemeinderatssitzung 18.02.2020 ö 7.2

Sachverhalt

In der Sitzung des Marktgemeinderates am 05.11.2019 wurde dem Feuerwehrbedarfsplan in der Fassung vom 08.08.2019 zugestimmt.
Dieser sieht unter anderem folgende Beschaffung vor:

FFW Kleingesee:
Neubeschaffung eines TSF-W (Tragspritzenfahrzeug mit Wasser) mit einem zulässigen Gesamtgewicht von 7,5 t
Das bisherige TSF-W mit einem zulässigen Gesamtgewicht von 6,3 t, Baujahr 2010, soll von der FFW Behringersmühle als Ersatz für das dortige Fahrzeug, Baujahr 1971, übernommen werden.

Im Haushalt 2020 und 2021 sind für die Beschaffung Ausgaben in Höhe von insgesamt 225.000,- € eingestellt, als Zuschuss sind 39.000,- € im Jahr 2021 eingestellt.

Beschluss

Für die FFW Kleingesee wird ein neues TSF-W angeschafft. Ein entsprechender Zuschussantrag ist bei der Regierung von Oberfranken zu stellen und die weiteren Schritte sind einzuleiten.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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7.3. Neubeschaffung eines LF 20 KatS (Löschgruppenfahrzeug mit Katastrophenschutz) für die FFW Gößweinstein; Beschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat 2. Marktgemeinderatssitzung 18.02.2020 ö 7.3

Sachverhalt

In der Sitzung des Marktgemeinderates am 05.11.2019 wurde dem Feuerwehrbedarfsplan in der Fassung vom 08.08.2019 zugestimmt.
Dieser sieht unter anderem folgende Beschaffung vor:

FFW Gößweinstein:
Neubeschaffung eines LF 20 KatS (Löschgruppenfahrzeug für den Katastrophenschutz) als Ersatz für das vorhandene LF 8 (Löschgruppenfahrzeug), Baujahr 1997

Im Haushalt 2020 und 2021 sind für die Beschaffung Ausgaben in Höhe von insgesamt 358.000,- € eingestellt, als Zuschuss sind 92.000,- € im Jahr 2021 eingestellt.

Beschluss

Für die FFW Gößweinstein wird ein neues LF 20 KatS angeschafft. Ein entsprechender Zuschussantrag ist bei der Regierung von Oberfranken zu stellen und die weiteren Schritte sind einzuleiten.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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7.4. Ersatzbeschaffung einer Schlauchwaschanlage für das Feuerwehrgeräthaus Gößweinstein; Beschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat 2. Marktgemeinderatssitzung 18.02.2020 ö 7.4

Sachverhalt

In der Sitzung des Marktgemeinderates am 05.11.2019 wurde dem Feuerwehrbedarfsplan in der Fassung vom 08.08.2019 zugestimmt.
Dieser sieht unter anderem folgende Bes chaffung vor:

FFW Gößweinstein:
Sanierung des Schlauchturms / Konzept zur Schlauchpflege

Im Haushalt 2020 sind für den Umbau der Schlauchpflegeanlage Ausgaben in Höhe von 50.000,- € eingestellt, als Zuschuss sind 21.000,- € im Jahr 2020 eingestellt.

Beschluss

Für die FFW Gößweinstein wird eine neue Schlauchpflegeanlage angeschafft. Ein entsprechender Zuschussantrag ist bei der Regierung von Oberfranken zu stellen und die weiteren Schritte sind einzuleiten.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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8. Abschluss einer Vereinbarung mit der Teilnehmergemeinschaft Wichsenstein über die Überführung von Flächen für Zwecke des Naturschutzes und der Landschaftspflege in das Eigentum des Marktes Gößweinstein

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat 2. Marktgemeinderatssitzung 18.02.2020 ö 8

Sachverhalt

In der ehemaligen Gemeinde Wichsenstein läuft die Flurneuordnung und Dorferneuerung. In diesem Zuge sollen die Flächen für Zwecke des Naturschutzes und der Landschaftspflege in das Eigentum des Marktes übergehen.
Dazu gehören insbesondere
- die beiden Rückhaltungen Maßnahme -Nr. 517 01-1 auf Teilflächen der Flurstücke (alt) 89 und 114/1 der Gemarkung Wichsenstein am „Schweinthalweg“ (Gemeindeverbindungsweg),
- die ausgleichsfläche A) zur Entwicklung magerer Säume auf dem Flurstück (alt) 388 der Gemarkung Wichsenstein
- die wegbegleitenden Pflanzmaßnahmen A10 Maßnahme-Nr. 517 02-0 am „Heideweg“

Die Pflege der Grundstücke ist später vom Markt Gößweinstein zu übernehmen.

Hierzu ist eine entsprechende Vereinbarung mit der Teilnehmergemeinschaft Wichsenstein abzuschließen.

Beschluss

Dem Abschluss der vorliegenden Vereinbarung mit der Teilnehmergemeinschaft Wichsenstein zur Überführung von Flächen für Zwecke des Naturschutzes und der Landschaftspflege in das Eigentum des Marktes wird zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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9. Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat 2. Marktgemeinderatssitzung 18.02.2020 ö 9

Sachverhalt

Es wird um Sachstandmitteilung zur Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens zum Bauantrag für die Errichtung eines Mobilfunkmastes in Wichsenstein in der Sitzung des Bau- und Umweltausschusses am 11.02.2020 gebeten.
Es wird berichtet, dass bei einem gestrigen Termin in anderer Sache in Wichsenstein einige Bürger ihren Unmut über das Bauvorhaben zum Ausdruck gebracht haben. Am 25.02.2020 ist zum Sachverhalt von den Bürgern ein Termin in Wichsenstein anberaumt worden, an dem der Erste und der Zweite Bürgermeister teilnehmen werden. Der Bau- und Umweltausschuss hat das Einvernehmen rechtskonform erteilt. Eine mögliche Gesundheitsgefährdung durch Mobilfunksender ist strittig und kann seitens des Marktes Gößweinstein nicht beurteilt werden.    

Datenstand vom 20.02.2020 08:32 Uhr