Datum: 30.01.2020
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Haus des Gastes, 2. Obergeschoss
Gremium: Marktgemeinderat
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 19:50 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Bürgerfragen
2 Bericht des Ersten Bürgermeisters und Bekanntgabe von Beschlüssen aus der nichtöffentlichen Sitzung vom 10.12.2019, bei denen der Geheimhaltungsgrund entfallen ist
3 Genehmigung des Protokolls der öffentlichen Marktgemeinderatssitzung vom 10.12.2019
4 Bestimmung eines Vertreters im Haupt- und Finanzausschuss für das Ausschussmitglied Josef Neuner
5 Verabschiedung des Haushalts 2020
5.1 Beschlussfassung über die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan mit Anlagen für das Haushaltsjahr 2020
5.2 Beschlussfassung über den Finanzplan 2019 - 2023
6 Änderung des Flächennutzungsplanes für das Grundstück Fl.Nr. 268/1, Gmkg. Gößweinstein A. Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB B. Abstimmung mit den Nachbargemeinden nach § 2 Abs. 2 BauGB C. Beteiligung der Behörden und Träger sonstiger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB D. Feststellungsbeschluss
7 4. Änderung des Bebauungsplanes "Stempferhof - Büchenstock - Steinacker" A. Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB B. Abstimmung mit den Nachbargemeinden nach § 2 Abs. 2 BauGB C. Beteiligung der Behörden und Träger sonstiger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB D. Satzungsbeschluss
8 Vollzug des Bayerischen Feuerwehrgesetzes; Bestätigung des wiedergewählten 1. Kommandanten der Freiwilligen Feuerwehr Kleingesee
9 Vollzug des Bayerischen Feuerwehrgesetzes; Bestätigung des neugewählten stellvertretenden Kommandanten der Freiwilligen Feuerwehr Kleingesee
10 Vollzug des Bayerischen Feuerwehrgesetzes; Bestätigung des wiedergewählten 1. Kommandanten der Freiwilligen Feuerwehr Morschreuth
11 Vollzug des Bayerischen Feuerwehrgesetzes; Bestätigung des wiedergewählten stellvertretenden Kommandanten der Freiwilligen Feuerwehr Morschreuth
12 Widmung des Grundstückes Fl.Nr. 537/1, Gmkg. Gößweinstein (an der Martinswand), zur Ortsstraße
13 Vollzug des Bayerischen Straßen- und Wegegesetzes; Festsetzung der Ortsdurchfahrtsgrenze in Etzdorf im Zuge der Kreisstraße FO 23 und Übernahme der Baulast der Gehwege
14 Anfragen

Sitzungsdokumente öffentlich
Download Protokoll Marktgemeinderatssitzung 30.01.2020.pdf

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1. Bürgerfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat 1. Marktgemeinderatssitzung 30.01.2020 ö 1

Beratung

Bürgeranfragen liegen nicht vor.

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2. Bericht des Ersten Bürgermeisters und Bekanntgabe von Beschlüssen aus der nichtöffentlichen Sitzung vom 10.12.2019, bei denen der Geheimhaltungsgrund entfallen ist

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat 1. Marktgemeinderatssitzung 30.01.2020 ö 2

Sachverhalt

Bericht des Ersten Bürgermeisters

Berichtspunkte liegen nicht vor.

Bekanntgabe von Beschlüssen aus der nichtöffentlichen Sitzung vom 10.12.2019, bei denen der Geheimhaltungsgrund entfallen ist

Es sind keine Beschlüsse bekanntzugeben.

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3. Genehmigung des Protokolls der öffentlichen Marktgemeinderatssitzung vom 10.12.2019

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat 1. Marktgemeinderatssitzung 30.01.2020 ö 3

Beschluss

Das Protokoll, welches den Marktgemeinderäten zugestellt wurde, wird genehmigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

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4. Bestimmung eines Vertreters im Haupt- und Finanzausschuss für das Ausschussmitglied Josef Neuner

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat 1. Marktgemeinderatssitzung 30.01.2020 ö 4

Sachverhalt

In der Marktgemeinderatssitzung am 10.12.2019 wurde Marktgemeinderat Reinhold Hutzler als Nachfolger für das verstorbene Marktgemeinderatsmitglied Rainer Polster für den Haupt- und Finanzausschuss bestimmt. Herr Hutzler war bislang aber Vertreter von Marktgemeinderat Josef Neuner in diesem Ausschuss. Es ist deshalb für Herrn Neuner ein neuer Vertreter zu bestimmen.

Beschluss

Als Vertreter für Herrn N euner im Haupt- und Finanzausschuss wir Herr Benno Beck bestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

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5. Verabschiedung des Haushalts 2020

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat 1. Marktgemeinderatssitzung 30.01.2020 ö 5
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5.1. Beschlussfassung über die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan mit Anlagen für das Haushaltsjahr 2020

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat 1. Marktgemeinderatssitzung 30.01.2020 ö 5.1

Sachverhalt

Der Haushalt wurde in den Sitzungen des Haupt- und Finanzausschusses am 16.01. und 23.01.2020 vorberaten.
Entwürfe des Verwaltungshaushaltes, eine Gruppierungsübersicht für den Verwaltungshaushalt, ein Entwurf des Stellenplanes und des Investitionsprogramms wurden den Mitgliedern des Marktgemeinderates zu den vorberatenden Sitzungen zur Verfügung gestellt.
Der Haupt- und Finanzausschuss hat dem Marktgemeinderat am 23.01.2020 empfohlen, den Haushaltsentwurf 2020 mit dem beratenen Inhalt und dem dazugehörigen Investitionsprogramm zu beschließen.

Beratung

Vom Ersten Bürgermeister sowie den verschiedenen Vertretern der Fraktionen werden Stellungnahmen zum Haushalt 2020 abgegeben.

Beschluss

Der Marktgemeinderat fasst Beschluss über folgende
 
Haushaltssatzung des Marktes Gößweinstein
(Landkreis Forchheim)

für das Haushaltsjahr 2020

Auf Grund des Art. 63 ff. der Gemeindeordnung erlässt der Markt Gößweinstein folgende Haushaltssatzung:

§ 1

Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2020 wird hiermit festgesetzt; er schließt

im Verwaltungshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit 7.685.200,- €

und

im Vermögenshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit 6.751.100,- € ab.

§ 2

Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sind nicht vorgesehen.

§ 3

Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.

§ 4

Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:

  1. Grundsteuer:

      a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (A)        480 v. H.

      b) für die Grundstücke (B)        480 v. H.

2.        Gewerbesteuer        380 v. H.

§ 5

Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 1.280.000,- € festgesetzt.

§ 6

Weitere Festsetzungen werden nicht vorgenommen.


§ 7

Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 01. Januar 2020 in Kraft.


Gößweinstein, den 31.01.2020
Markt Gößweinstein
       

Hanngörg Zimmermann
Erster Bürgermeister

Ebenso wird dem Haushaltplan einschließlich Stellenplan, dem Vorbericht, der Übersicht über den voraussichtlichen Stand der Schulden und der Rücklagen zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

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5.2. Beschlussfassung über den Finanzplan 2019 - 2023

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat 1. Marktgemeinderatssitzung 30.01.2020 ö 5.2

Beschluss

Dem Finanzplan für die Jahre 2019 bis 2 023 sowie dem dazugehörigen Investitionsprogramm wird zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

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6. Änderung des Flächennutzungsplanes für das Grundstück Fl.Nr. 268/1, Gmkg. Gößweinstein A. Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB B. Abstimmung mit den Nachbargemeinden nach § 2 Abs. 2 BauGB C. Beteiligung der Behörden und Träger sonstiger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB D. Feststellungsbeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat 1. Marktgemeinderatssitzung 30.01.2020 ö 6

Sachverhalt

In der Marktgemeinderatssitzung am 19.11.2019 wurde der Entwurf zur Änderung des Flächennutzungs- und Landschaftsplanes „Stempferhof – Büchenstock – Steinacker“ (ohne Fl.Nr. 268, Gmkg. Gößweinstein) der Planungsgruppe Strunz, Bamberg, vom 19.11.2019 unter Berücksichtigung der in der Sitzung gefassten Beschlüsse gebilligt.

Die beschlossenen Änderungen wurden in den Entwurf eingearbeitet. Dieser Entwurf wurde in der Zeit vom 09.12.2019 bis 17.01.2020 nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich ausgelegt. Ebenso fand eine nochmalige Abstimmung mit den Nachbargemeinden nach § 2 Abs. 2 BauGB statt und es wurden die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB beteiligt.

Die abgegebenen Stellungnahmen wurden dem Marktgemeinderat zusammengefasst überlassen. Die Beschlussvorschläge sind nachfolgend abgebildet.

A. Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB

Die Planung wurde von der Öffentlichkeit nicht eingesehen; Stellungnahmen wurden nicht abgegeben.

B. Abstimmung mit Nachbargemeinden nach § 2 Abs. 2 BauGB

Nr.
Gemeinde
Stellungnahme
(Datum)
Keine Stellungnahme abgegeben

Keine Einwände
Keine weitere Beteiligung erwünscht
1
Ahorntal

X


2
Pottenstein
17.12.2019

X

3
Obertrubach



X
4
Egloffstein



X
5
Pretzfeld

X


6
Ebermannstadt
27.01.2020

X

7
Wiesenttal

X


8
Waischenfeld



X

C. Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB

1. Landratsamt Forchheim, FB 41, Bauamt rechtlich, mit E-Mail vom 16.01.2020

Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Eine Beschlussfassung ist nicht erforderlich.

2. Landratsamt Forchheim, FB 42, Untere Naturschutzbehörde, mit E-Mail vom 16.01.2020

Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Eine Beschlussfassung ist nicht erforderlich.

3. Landratsamt Forchheim, FB 44, Umweltschutz, E-Mail vom 16.01.2020

Beschluss:

Es wird auf die entsprechende Abwägung im Bebauungsplanverfahren verwiesen.

Abstimmungsergebnis: 13:0

4. Regierung von Oberfranken, Landes- und Regionalplanung, 18.12.2019

Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Eine Beschlussfassung ist nicht erforderlich.

5. Staatliches Bauamt Bamberg, 13.12.2019

Beschluss:

Der Marktgemeinderat nimmt die Mitteilung, dass keine Einwände bestehen, wenn die Auflagen aus der Stellungnahme zur Bebauungsplanänderung berücksichtigt werden, zur Kenntnis und verweist auf die Abwägung im Bebauungsplanverfahren.

Abstimmungsergebnis: 13:0

6. Wasserwirtschaftsamt Kronach, 08.01.2020

Die Mitteilung, dass die bisher dargelegten Hinweise und Anregungen in den neuerlich vorgelegten Unterlagen berücksichtigt wurden und darüber hinaus keine wesentlichen Planänderungen vorliegen, die aus wasserwirtschaftlicher Sicht zu würdigen wären, wird zur Kenntnis genommen. Eine Beschlussfassung ist nicht erforderlich.

7. Amt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung Bamberg, 16.12.2019

Die Mitteilung, dass die Belange der Bayerischen Vermessungsverwaltung nicht berührt sind und eine weitere Beteiligung nicht für erforderlich gehalten wird, wird zur Kenntnis genommen. Eine Beschlussfassung ist nicht erforderlich.

8. Bayernwerk Bamberg, 08.01.2020

Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Eine Beschlussfassung ist nicht erforderlich.

9. Deutsche Telekom GmbH, 16.01.2020

Beschluss:

Der Marktgemeinderat nimmt die Stellungnahme zur Kenntnis und stellt fest, dass die Stellungnahme vom 12.03.2019 zum parallelen Bebauungsplan-Änderungsverfahren abgegeben wurde und am 19.11.2019 im Marktgemeinderat behandelt wurde. Der Marktgemeinderat stellt weiter fest, dass zum nun vorliegenden Schreiben der Telekom zur 4. FNP-Änderung keine weitere Abwägungsrelevanz besteht.

Abstimmungsergebnis: 13:0

10. Bayerischer Bauernverband – Kreisverband Forchheim, 07.01.2020

Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Eine Beschlussfassung ist nicht erforderlich.

11. Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten, Bamberg, Bereich Landwirtschaft, 18.12.2019

Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Eine Beschlussfassung ist nicht erforderlich.

12. Regionaler Planungsverband Oberfranken-West, 30.12.2019

Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Eine Beschlussfassung ist nicht erforderlich.

13. Regierung von Oberfranken, Bergamt, 03.01.2020

Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Eine Beschlussfassung ist nicht erforderlich.

In diesem Verfahrensschritt haben keine Stellungnahmen abgegeben:

Amt für Ländliche Entwicklung (ALE), Bamberg
Bayerisches Landesamt für Denkmalpflege
Kreisbrandrat

Beschluss

D. Der Marktgemeinderat Gößweinstein stellt die 6. Änderung des Flächennutzungsplanes des Marktes Gößweinstein mit integriertem Landschaftsplan „Stempferhof – Büchenstock - Steinacker“ in der Fassung vom 19.11.2019 fest.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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7. 4. Änderung des Bebauungsplanes "Stempferhof - Büchenstock - Steinacker" A. Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB B. Abstimmung mit den Nachbargemeinden nach § 2 Abs. 2 BauGB C. Beteiligung der Behörden und Träger sonstiger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB D. Satzungsbeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat 1. Marktgemeinderatssitzung 30.01.2020 ö 7

Sachverhalt

In der Marktgemeinderatssitzung am 19.11.2019 wurde der Vorentwurf zur 4. Änderung des Bebauungsplanes „Stempferhof – Büchenstock – Steinacker“ mit integriertem Grünordnungsplan inklusive der Eingriffsfläche zugeordneten Ausgleichsfläche der Planungsgruppe Strunz, Bamberg, vom 19.11.2019 unter Berücksichtigung der in der Sitzung gefassten Beschlüsse gebilligt.

Die beschlossenen Änderungen wurden in den Entwurf eingearbeitet. Dieser Entwurf wurde in der Zeit vom 09.12.2019 bis 17.01.2020 nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich ausgelegt. Ebenso fand eine nochmalige Abstimmung mit den Nachbargemeinden nach § 2 Abs. 2 BauGB statt und es wurden die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB beteiligt.

Die abgegebenen Stellungnahmen wurden dem Marktgemeinderat zusammengefasst überlassen. Die Beschlussvorschläge sind nachfolgend abgebildet.

A. Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB

Die Planung wurde von der Öffentlichkeit nicht eingesehen; Stellungnahmen wurden nicht abgegeben.

B. Abstimmung mit Nachbargemeinden nach § 2 Abs. 2 BauGB

Nr.
Gemeinde
Stellungnahme
(Datum)
Keine Stellungnahme abgegeben

Keine Einwände
Keine weitere Beteiligung erwünscht
1
Ahorntal

X


2
Pottenstein
17.12.2019

X

3
Obertrubach



X
4
Egloffstein



X
5
Pretzfeld

X


6
Ebermannstadt
27.01.2020

X

7
Wiesenttal

X


8
Waischenfeld



X

C. Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB

1. Landratsamt Forchheim, FB 41, Bauamt rechtlich, mit E-Mail vom 16.01.2020

Beschluss:

Gemäß Beschluss vom 19.11.2019 ist die Festsetzung eines Gründachs entfallen. Die Begründung wird diesbezüglich redaktionell angepasst.

Die Festsetzung wird im 2. Absatz wie folgt präziser formuliert:
„Die Bezugshöhe ist das jeweils in der Mitte des Baurechts vorhandene Geländeniveau.“

Bei Verwendung von Metallfassaden muss zur Erfüllung der Festsetzung dafür gesorgt werden, dass die Metallfassade nicht reflektiert.

Die Sichtdreiecke (Hinweis Ziffer 9) sind nachrichtliche Übernahmen, die Sachverhalte gelten also grundsätzlich, auch ohne Festsetzung durch die Kommune
Die Aussagen zu Werbeanlagen (Hinweise Ziffer 10) gemäß FStrG bzw. BayStrWG sind ebenfalls nachrichtliche Hinweise auf geltende Gesetze, die nicht von der Kommune festzusetzen sind, sondern per se gelten.

Ziffer 11 beinhaltet Hinweise zur Beachtung bestehender Regelungen, die nicht der Festsetzungsgewalt der Kommune unterliegen bzw. die bereits bestehenden  Festsetzungen bekräftigen (Zufahrtsverbot zur Staatsstraße). Zur Vermeidung des Eindrucks einer Festsetzung wird der vorletzte Absatz in Ziffer 11 wie folgt umformuliert:
„Es wird darauf hingewiesen, dass die Zu-/Abfahrt der Grundstücke im Planbereich nur über die im Plan eingetragen Zu-/Abfahrten zu den Grundstücken erfolgen darf. Zu-/Abfahrten zur St 2191 sind damit nicht möglich.“

Abstimmungsergebnis: 0:0

2. Landratsamt Forchheim, FB 42, Untere Naturschutzbehörde, mit E-Mail vom 16.01.2020

Beschluss:

Die Mitteilung, dass keine Einwendungen bzw. Bedenken vorgebracht werden, wird zur Kenntnis genommen.

Zu den bauplanungsrechtlichen Festsetzungen

Externe Ausgleichsflächen

Hinsichtlich der Obstbaumsorten bzw. der Pflege/Bewirtschaftung erfolgt ein Querverweis auf die Pflanzliste bzw. die Ausführungen in Kapitel 5.5.2 in der Begründung.

Die Empfehlung zur Aufwertung der gesamten Flur-Nr. 379, Gmkg. Köttweinsdorf, Gemeinde Waischenfeld, mit der Möglichkeit, die „überschüssige“ Fläche für andere Ausgleichsmaßnahmen anrechnen zu können, wird zur Kenntnis genommen. Wie schon im Beschluss vom 19.11.2019 ausgeführt, ist dies für das vorliegende Verfahren jedoch nicht von Belang.

Beleuchtung des Baugebiets
Auf den diesbezüglich im Textteil bereits vorhandenen Hinweis unter Ziffer 11 wird verwiesen.

Abstimmungsergebnis: 0:0

3 . Landratsamt Forchheim, FB 44, Umweltschutz, E-Mail vom 16.01.2020

Die Festsetzungen hinsichtlich des Schallschutzes werden auf Grund des Hinweises des Landratsamtes Forchheim hin nochmals überprüft. Ein entsprechender Gutachter wird eingeschaltet.

4. Landratsamt Forchheim, Fachbereich 32.1 Verkehr (16.01.2020)

Beschluss:

Der Marktgemeinderat stellt fest, dass die Stellungnahme vom 09.04.2019 am 19.11.2019 behandelt wurde und der nun vorliegende Verweis auf die Stellungnahme vom 09.04.2019 keine weitere Abwägungsrelevanz enthält.

Abstimmungsergebnis: 0:0

5. Regierung von Oberfranken, Landes- und Regionalplanung, 18.12.2019

Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Eine Beschlussfassung ist nicht erforderlich.

6. Staatliches Bauamt Bamberg, 13.12.2019

Beschluss:

Der Marktgemeinderat nimmt die Stellungnahme zur Kenntnis und stellt fest, dass weder Punkt 2.2 noch Punkt 2.3 Übernahmen in die textlichen Festsetzungen auslösen.

Zu Punkt 2.4 beschließt der Marktgemeinderat wie folgt:

Zum Bauverbot

Ein entsprechender Hinweis zum erforderlichen Baumabstand wird in den Textteil aufgenommen.

Ein entsprechender Hinweis zum Blendschutz wird in den Textteil aufgenommen.

Ein Beschlussbuchauszug wird im weiteren Verfahren mitversendet.

Abstimmungsergebnis: 0:0

7. Wasserwirtschaftsamt Kronach, 08.01.2020

Die Mitteilung, dass die bisher dargelegten Hinweise und Anregungen in den neuerlich vorgelegten Unterlagen berücksichtigt wurden und darüber hinaus keine wesentlichen Planänderungen vorliegen, die aus wasserwirtschaftlicher Sicht zu würdigen wären, wird zur Kenntnis genommen. Eine Beschlussfassung ist nicht erforderlich.

8. Amt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung Bamberg, 16.12.2019

Die Mitteilung, dass die Belange der Bayerischen Vermessungsverwaltung nicht berührt sind und eine weitere Beteiligung nicht für erforderlich gehalten wird, wird zur Kenntnis genommen. Eine Beschlussfassung ist nicht erforderlich.

9. Bayernwerk Bamberg, 08.01.2020

Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Eine Beschlussfassung ist nicht erforderlich.

10. Deutsche Telekom Technik GmbH, 10.12.2019

Beschluss:

Der Marktgemeinderat nimmt die Stellungnahme zur Kenntnis und stellt fest, dass in der Stellungnahme vom 11.04.2019 mitgeteilt wurde, dass keine Einwände bestehen.

Die Stellungnahme vom 11.04.2019 wurde am 19.11.2019 im Marktgemeinderat behandelt. Gemäß dem damaligen Beschluss wird in den Unterlagen auf die Berücksichtigung der Telekommunikationsanlagen der Telekom hingewiesen.

Die nun vorgelegte neue Stellungnahme beinhaltet keine neuen abwägungsrelevanten Aspekte.

Auf den Beschluss vom 19.11.2019 wird verwiesen.

Abstimmungsergebnis: 0:0

11. Bayerischer Bauernverband – Kreisverband Forchheim, 07.01.2020

Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Eine Beschlussfassung ist nicht erforderlich.

12. Regionaler Planungsverband Oberfranken-West, 30.12.2019

Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Eine Beschlussfassung ist nicht erforderlich.

13. Regierung von Oberfranken, Bergamt, 03.01.2020

Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Eine Beschlussfassung ist nicht erforderlich.


In diesem Verfahrensschritt haben keine Stellungnahmen abgegeben:
AELF Bamberg
Amt für Ländliche Entwicklung (ALE), Bamberg
Bayerisches Landesamt für Denkmalpflege, München
Kreisbrandrat

Beschluss

Der Marktgemeinderat billigt unter Berücksichtigung der vorab gefassten Beschlüsse den von der Planungsgruppe Strunz, Ingenieurgesellschaft mbH in Bamberg, ausgearbeiteten Entwurf zur 4. Bebauungsplan-Änderung "Stempferhof-Büchenstock-Steinacker" in der Fassung vom 30.01.2020.
Der Entwurf zur 4. Bebauungsplan-Änderung "Stempferhof-Büchenstock-Steinacker" mit Begründung ist gemäß § 3 Abs. 2 BauGB erneut öffentlich auszulegen, sobald die Ergebnisse des erneuten Schallschutzgutachtens in den Plan eingearbeitet wurden.
Parallel dazu sind die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange erneut gemäß § 4 Abs. 2 BauGB zu beteiligen.
Gemäß § 4a Abs. 3 Satz 2 BauGB wird bestimmt, dass Stellungnahmen nur zu den geänderten oder ergänzten Teilen abgegeben werden können.
Gemäß § 4a Abs. 3 Satz 3 BauGB wird die Dauer der Auslegung und die Frist zur Stellungnahme auf zwei Wochen verkürzt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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8. Vollzug des Bayerischen Feuerwehrgesetzes; Bestätigung des wiedergewählten 1. Kommandanten der Freiwilligen Feuerwehr Kleingesee

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat 1. Marktgemeinderatssitzung 30.01.2020 ö 8

Sachverhalt

Am 06.01.2020 fand anlässlich einer vom Markt Gößweinstein festgelegten Dienstversammlung auf Grund des Ablaufes der Amtszeit der bisherigen beiden Kommandanten Marco Brendel und Dominik Brendel eine Neuwahl bei der Freiwilligen Feuerwehr Kleingesee statt. Es waren 44 wahlberechtigte aktive Feuerwehrmitglieder anwesend.

Wahl des 1. Kommandanten:

Wahlvorschlag: Marco Brendel
Insgesamt wurden 44 Stimmen abgegeben, davon eine Stimmenthaltung.
Es entfielen 43 Stimmen auf Marco Brendel.
Der wiedergewählte 1. Kommandant Marco Brendel, wohnhaft Kleingesee-Brunnenstr. 21, nahm auf Befragen durch den 1. Bürgermeister Hanngörg Zimmermann die Wahl zum 1. Kommandanten an.
Er hat alle erforderlichen Lehrgänge bereits absolviert.

Beschluss

Herr Marco Brendel, Kleingesee-Brunnenstr. 21, wird als gewählter 1. Kommandant der Freiwilligen Feuerwehr Kleingesee bestätigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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9. Vollzug des Bayerischen Feuerwehrgesetzes; Bestätigung des neugewählten stellvertretenden Kommandanten der Freiwilligen Feuerwehr Kleingesee

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat 1. Marktgemeinderatssitzung 30.01.2020 ö 9

Sachverhalt

Am 06.01.2020 fand anlässlich einer vom Markt Gößweinstein festgelegten Dienstversammlung auf Grund des Ablaufes der Amtszeit der bisherigen beiden Kommandanten Marco Brendel und Dominik Brendel eine Neuwahl bei der Freiwilligen Feuerwehr Kleingesee statt. Es waren 44 wahlberechtigte aktive Feuerwehrmitglieder anwesend.

Wahl des stellvertretenden Kommandanten:

Wahlvorschlag: Dino Pilloni        
Insgesamt wurden 44 Stimmen abgegeben, davon eine Stimmenthaltung.
Es entfielen 43 Stimmen auf Dino Pilloni.
Der gewählte stellvertretende Kommandant Dino Pilloni, wohnhaft Kleingesee-Am Söhrig 28, nahm auf Befragen durch den 1. Bürgermeister Hanngörg Zimmermann die Wahl zum stellvertretenden Kommandanten an.
Er hat alle erforderlichen Lehrgänge bereits absolviert.

Beschluss

Herr Dino Pilloni, Kleing esee-Am Söhrig 28, wird als gewählter stellvertretender Kommandant der Freiwilligen Feuerwehr Kleingesee bestätigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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10. Vollzug des Bayerischen Feuerwehrgesetzes; Bestätigung des wiedergewählten 1. Kommandanten der Freiwilligen Feuerwehr Morschreuth

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat 1. Marktgemeinderatssitzung 30.01.2020 ö 10

Sachverhalt

Am 10.01.2020 fand anlässlich einer vom Markt Gößweinstein festgelegten Dienstversammlung auf Grund des Ablaufs der Amtszeit des bisherigen 1. Kommandanten Ewald Wolf und des Rücktritts des bisherigen stellvertretenden Kommandanten Christian Müller eine Neuwahl bei der Freiwilligen Feuerwehr Morschreuth statt. Es waren 22 wahlberechtigte aktive Feuerwehrmitglieder anwesend.

Wahl des 1. Kommandanten:

Wahlvorschlag: Ewald Wolf
Insgesamt wurden 22 Stimmen abgegeben, davon eine Stimmenthaltung.
Es entfielen 21 Stimmen auf Ewald Wolf.
Der wiedergewählte 1. Kommandant Ewald Wolf, wohnhaft Morschreuth-Hauptstr. 37, nahm auf Befragen durch den 1. Bürgermeister Hanngörg Zimmermann die Wahl zum 1. Kommandanten an.
Der Gewählte muss noch den erforderlichen Lehrgang „Leiter einer Feuerwehr“ absolvieren. Ihm wird dazu eine Frist von einem J ahr eingeräumt.

Beschluss

Herr Ewald Wolf, Morschreuth-Hauptstraße 37, wird als gewählter 1. Kommandant der Freiwilligen Feuerwehr Morschreuth bestätigt.
Er muss noch den erforderlichen Lehrgang „Leiter einer Feuerwehr“ absolvieren. Ihm wird dazu eine Frist von einem Jahr eingeräumt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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11. Vollzug des Bayerischen Feuerwehrgesetzes; Bestätigung des wiedergewählten stellvertretenden Kommandanten der Freiwilligen Feuerwehr Morschreuth

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat 1. Marktgemeinderatssitzung 30.01.2020 ö 11

Sachverhalt

Am 10.01.2020 fand anlässlich einer vom Markt Gößweinstein festgelegten Dienstversammlung auf Grund des Ablaufs der Amtszeit des bisherigen 1. Kommandanten Ewald Wolf und des Rücktritts des bisherigen stellvertretenden Kommandanten Christian Müller eine Neuwahl bei der Freiwilligen Feuerwehr Morschreuth statt. Es waren 22 wahlberechtigte aktive Feuerwehrmitglieder anwesend.

Wahl des stellvertretenden Kommandanten:

Wahlvorschlag: Christian Müller
Insgesamt wurden 22 Stimmen abgegeben, davon eine Stimmenthaltung.
Es entfielen 21 Stimmen auf Christian Müller.
Der wiedergewählte stellvertretende Kommandant Christian Müller, wohnhaft Morschreuth-Flurstraße 12, nahm auf Befragen durch den 1. Bürgermeister Hanngörg Zimmermann die Wahl zum stellvertretenden Kommandanten an.
Der Gewählte muss noch den erforderlichen Lehrgang „Leiter einer Feuerwehr“ absolvieren. Ihm wird dazu eine Frist von einem Jahr eingeräumt.

Beschluss

Herr Christian Müller, Morschreuth-Flustr. 12, wird als gewählter stellvertretender Kommandant der Freiwilligen Feuerwehr Morschreuth bestätigt.
Der Gewählte muss noch den erforderlichen Lehrgang „Leiter einer Feuerwehr“ absolvieren. Ihm wird dazu eine Frist von einem Jahr eingeräumt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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12. Widmung des Grundstückes Fl.Nr. 537/1, Gmkg. Gößweinstein (an der Martinswand), zur Ortsstraße

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat 1. Marktgemeinderatssitzung 30.01.2020 ö 12

Sachverhalt

Das Grundstück Fl.Nr. 537/1, Gmkg. Gößweinstein, an der Ortsstraße „an der Martinswand“ ist derzeit nicht öffentlich gewidmet. Es befindet sich im Eigentum des Marktes Gößweinstein und wurde für einen eventuellen späteren Ausbau der Ortsstraße erworben. Dadurch liegt allerdings der südliche und südöstliche Bereich des Grundstückes Fl.Nr. 537, Gmkg. Gößweinstein, nicht mehr an einer öffentlichen Straße an.
Das Grundstück Fl.Nr. 537/1 erfüllt die Merkmale einer Ortsstraße, indem es dem Verkehr innerhalb der geschlossenen Ortslage dient. Deshalb soll die Fläche mit der Fl.Nr. 537/1, beginnend östl. Fl.Nr. 547 Gmkg. Gößweinstein und endend östl. Fl.Nr. 537, auf einer Länge von 97 m zur Ortsstraße gewidmet werden (Art. 3 Abs. 1 i.V.m. Art. 6 Abs. 1 BayStrWG). Der Träger der Straßenbaulast ist der Markt Gößweinstein.


Die Widmungsverfügung wird anschließend im Amtsblatt des Marktes Gößweinstein veröffentlicht und wird somit wirksam.

Beschluss

Die Verkehrsfläche mit der Fl.Nr. 537/1, Gmkg. Gößweinstein, beginnend östl. Fl.Nr. 547 Gmkg. Gößweinstein, und endend östl. Fl.Nr. 537, Gmkg. Gößweinstein, auf einer Länge von 97 m wird zur Ortsstraße gewidmet (Art. 3 Abs. 1 i.V.m. Art. 6 Abs. 1 BayStrWG).

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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13. Vollzug des Bayerischen Straßen- und Wegegesetzes; Festsetzung der Ortsdurchfahrtsgrenze in Etzdorf im Zuge der Kreisstraße FO 23 und Übernahme der Baulast der Gehwege

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat 1. Marktgemeinderatssitzung 30.01.2020 ö 13

Sachverhalt

Infolge der baulichen Entwicklung am Ortseingang von Etzdorf (kommend von Gößweinstein) ist es notwendig, die Ortsdurchfahrtsgrenze neu festzulegen. Am 03.12.2019 fand deshalb mit den Behördenvertretern (Regierung von Oberfranken, Landratsamt Forchheim und Markt Gößweinstein) eine Ortsbesichtigung statt. Dabei konnte festgestellt werden, dass entlang der Kreisstraße die Bebauung zusammenhängend ist, wobei berücksichtigt wurde, dass durch einzelne noch unbebaute Grundstücke (Baulücken) bzw. durch für die Bebauung ungeeignetes Gelände der Zusammenhang der geschlossenen Ortslage nicht unterbrochen wird.
Die bestehende Ortsdurchfahrt (Ende derzeit bei Anwesen HsNr. 34) wird nun in Richtung Gößweinstein bis zum Anwesen HsNr. 43 (nach Einmündung in das Neubaugebiet) um ca. 100 m verlängert (siehe Lageplan).

Beschluss

Der Neufestlegung (Verlängerung) der Ortsdurchfahrtsgrenze im Zuge der KrFO 23 im Ortsteil Etzdorf, laut Lageplan von der vorhandenen Ortsdurchfahrtsgrenze ODE23_180_01972 (bei HsNr. 34) bis OD-Neu (bei HsNr. 43) wird zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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14. Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat 1. Marktgemeinderatssitzung 30.01.2020 ö 14

Beratung

Es wird sich nochmals bei den Fraktionen und der Verwaltung  für die gute Vorbereitung des Haushaltes 2020 bedankt.

Datenstand vom 03.02.2020 13:52 Uhr