Datum: 10.12.2019
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Haus des Gastes, 2. Obergeschoss
Gremium: Marktgemeinderat
Öffentliche Sitzung, 19:01 Uhr bis 19:55 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Feststellung des Listennachfolgers für das verstorbene Marktgemeinderatsmitglied Rainer Polster
2 Vereidigung des Listennachfolgers für Herrn Rainer Polster
3 Bürgerfragen
4 Genehmigung des Protokolls der öffentlichen Marktgemeinderatssitzung vom 19.11.2019
5 Bericht des Ersten Bürgermeisters und Bekanntgabe von Beschlüssen aus der nichtöffentlichen Sitzung vom 19.11.2019, bei denen der Geheimhaltungsgrund entfallen ist
6 Erhöhung der Verbrauchsgebühren der Wasserversorgung für die Ortsteile Hungenberg, Kohlstein und Unterailsfeld; Beschluss
7 Erweiterung des Kurgebietes durch Änderung der Kurbeitragssatzung des Marktes Gößweinstein; Beschluss
8 Abschluss einer Kostenvereinbarung mit der Teilnehmergemeinschaft Wichsenstein über die Erstellung gemeinschaftlicher und öffentlicher Anlagen bei der Flurneuordnung und Dorferneuerung
9 Aufstellung eines Bebauungsplanes auf den Grundstücken Fl.Nrn. 669/1 (Teilfläche), 674/3, 674/8 (Teilfläche), 674/9, 674/12, 674/15 (Teilfläche) und 674/17, alle Gmkg. Wichsenstein; Aufstellungsbeschluss
10 Änderung der Ausschussbesetzung auf Grund des Todes von Herrn Rainer Polster und des Nachrückens von Herrn Thomas Müller
11 Anfragen

Sitzungsdokumente öffentlich
Download Ladungsergänzung Marktgemeinderatssitzung 10.12.2019.pdf
Download Protokoll Marktgemeinderatssitzung 10.12.2019.pdf

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1. Feststellung des Listennachfolgers für das verstorbene Marktgemeinderatsmitglied Rainer Polster

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat 15. Marktgemeinderatssitzung 10.12.2019 ö 1

Sachverhalt

Marktgemeinderatsmitglied Rainer Polster ist am 26.11.2019 verstorben.
Als Listennachfolger wurde Herr Thomas Müller aus Stadelhofen angeschrieben und um Mitteilung gebeten, ob er das Amt des Marktgemeinderates annehme.

Eine Antwort wird bis zur Sitzung erwartet.

Beratung

Vorab wird ein Nachruf auf Herrn Polster verlesen und diesem in einer Schweigeminute gedacht.

Herr Müller hat mitgeteilt, dass er das Amt des Marktgemeinderates annehme.

Beschluss

Der Marktgemeinderat stellt das Nachrücken des Listennachfolgers Herrn Thomas Müller aus Stadelhofen für Herrn Rainer Polster als Marktgemeinderat nach Art. 48 Abs. 3 Satz 2 GLKrWG fest.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

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2. Vereidigung des Listennachfolgers für Herrn Rainer Polster

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat 15. Marktgemeinderatssitzung 10.12.2019 ö 2

Sachverhalt

Sofern der Marktgemeinderat das Nachrücken des Listennachfolgers Thomas Müller aus Stadelhofen für Herrn Rainer Polster als Marktgemeinderat nach Art. 48 Abs. 3 Satz 2 GLKrWG festgestellt hat und dieser der Übernahme des Ehrenamtes zugestimmt hat, soll Herr Müller vereidigt werden.

Es ist vorgesehen, dass der Erste Bürgermeister die Vereidigung von Herrn Müller vornimmt und Herr Müller die Eidesformel gemäß Art. 31 Abs. 4 Satz 2 GO leistet:

„Ich schwöre Treue dem Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland und der Verfassung des Freistaates Bayern. Ich schwöre, den Gesetzen gehorsam zu sein und meine Amtspflichten gewissenhaft zu erfüllen. Ich schwöre, die Rechte der Selbstverwaltung zu wahren und ihren Pflichten nachzukommen, so wahr mir Gott helfe.“

Der Eid kann auch ohne die Worte „so wahr mir Gott helfe“ geleistet werden.

Beratung

Der Erste Bürgermeister nimmt die Vereidigung von Herrn Müller vor und Herr Müller leistet die Eidesformel gemäß Art. 31 Abs. 4 Satz 2 GO:

„Ich schwöre Treue dem Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland und der Verfassung des Freistaates Bayern. Ich schwöre, den Gesetzen gehorsam zu sein und meine Amtspflichten gewissenhaft zu erfüllen. Ich schwöre, die Rechte der Selbstverwaltung zu wahren und ihren Pflichten nachzukommen, so wahr mir Gott helfe.“

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3. Bürgerfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat 15. Marktgemeinderatssitzung 10.12.2019 ö 3

Beratung

Bürgeranfragen liegen nicht vor.

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4. Genehmigung des Protokolls der öffentlichen Marktgemeinderatssitzung vom 19.11.2019

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat 15. Marktgemeinderatssitzung 10.12.2019 ö 4

Beschluss

Das Protokoll, welches den Marktgemeinderäten zugestellt wurde, wird genehmigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

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5. Bericht des Ersten Bürgermeisters und Bekanntgabe von Beschlüssen aus der nichtöffentlichen Sitzung vom 19.11.2019, bei denen der Geheimhaltungsgrund entfallen ist

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat 15. Marktgemeinderatssitzung 10.12.2019 ö 5

Sachverhalt

Bericht des Ersten Bürgermeisters

Am gestrigen Montag fand bei der Regierung von Oberfranken wegen des Umbaus des Pfarramtes zum Rathaus ein  Besprechungstermin statt. Von Seiten der Regierung wird dringend empfohlen, zur Auswahl des planenden Architekten einen Architektenwettbewerb durchzuführen. Die Vergabe der Betreuung des Wettbewerbs an ein leistungsfähiges Büro soll deshalb in der nächsten Marktgemeinderatssitzung erfolgen.

Bekanntgabe von Beschlüssen aus der nichtöffentlichen Sitzung vom 19.11.2019, bei denen der Geheimhaltungsgrund entfallen ist

Es sind keine Beschlüsse bekanntzugeben.

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6. Erhöhung der Verbrauchsgebühren der Wasserversorgung für die Ortsteile Hungenberg, Kohlstein und Unterailsfeld; Beschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat 15. Marktgemeinderatssitzung 10.12.2019 ö 6

Sachverhalt

Der Sachverhalt wurde bereits in der Sitzung am 20.03.2018 mit dem Stimmungsbild beraten, dass sich die Mehrzahl der Marktgemeinderäte für eine Übernahme des Defizits ausgesprochen haben. Eine notwendige Gebührenerhöhung erfolgte deshalb nicht.
Seinerzeit wurde davon ausgegangen, dass der Zweckverband zur Wasserversorgung der Wiesentgruppe die gemeindliche Wasserversorgung zum 01.01.2019 übernehmen würde.
Dieser Zeitpunkt zögert sich jedoch hinaus. Eine Übernahme ist wohl nicht vor dem Jahr 2022 möglich. Eine Neubetrachtung des Sachverhaltes ist deshalb notwendig.
Die Wiesentgruppe hat die Kosten für den Neubau der Wasserleitung Hungenberg – Kohlstein voll ersetzt. Es wurden die kalkulatorischen Kosten deshalb rückwirkend neu berechnet, und zwar so, als ob die Kosten für den Wasserleitungsneubau beim Markt Gößweinstein nicht angefallen wären.
Das Betriebsdefizit der Jahre 2014 bis 2019 beträgt 3.757,- €, der nicht gedeckte Aufwand der Jahre 2020 bis 2022 wird unter Einschluss dieses Defizits auf 26.098,- € geschätzt. Bei einer Wasserabgabemenge von 17.400 m³ in drei Jahren (5.800 m³/Jahr) ergibt sich so eine Gebühr von 1,50 €/m³ Frischwasser.
Der noch nicht finanzierte Teil des Restbuchwertes beträgt zum 31.12.2018 rund 18.700,- €.

Beratung

Auf Nachfrage wird mitgeteilt, dass die jetzt festgelegte Gebührenhöhe für den Zeitraum bis Ende 2022 gilt. Nach Übernahme durch die Wiesentgruppe gelten dann deren Gebührensätze, derzeit 1,35 € je m³ entnommenen Wassers. Eine Gebührenerhöhung der Wiesentgruppe ist nicht geplant.

Beschluss

Die Kalkulation der Gebühren für die gemeindliche Wasserversorgung in den Ortsteilen Hungenberg, Kohlstein und Unterailsfeld wird zur Kenntnis genommen.

Die Gebühr je m³ entnommenen Wassers wird ab dem 01.01.2020 auf 1,50 € netto festgesetzt.

Die Beitrags- und Gebührensatzung ist entsprechend zu ändern.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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7. Erweiterung des Kurgebietes durch Änderung der Kurbeitragssatzung des Marktes Gößweinstein; Beschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat 15. Marktgemeinderatssitzung 10.12.2019 ö 7

Sachverhalt

Nach Art. 7 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) können Gemeinden, die ganz oder teilweise als Heilbad, Kneippheilbad, Kneippkurort, Schrothheilbad, Schrothkurort, heilklimatischer Kurort, Ort mit Heilquellenkurbetrieb, Ort mit Heilstollenkurbetrieb, Ort mit Peloid-Kurbetrieb, Luftkurort oder Erholungsort anerkannt sind, im Rahmen der Anerkennung zur Deckung ihres Aufwands für ihre Einrichtungen und Veranstaltungen, die Kur- oder Erholungszwecken dienen, einen Beitrag erheben.

Der Markt Gößweinstein hat erstmals im Jahr 1974 eine entsprechende Satzung für die Erhebung des Kurbeitrages erlassen.
Die derzeitig gültige Satzung vom 29.06.1976, zuletzt geändert am 07.08.2012, beschreibt das Kurgebiet wie folgt:
„Kurgebiet ist das Gebiet der Gemeindeteile Gößweinstein, Behringersmühle, der Flurbezirk Heuberg des Gemeindeteils Kohlstein (im Tal), Stempfermühle, Hühnerloh, Moritz, Wölm und Sachsenmühle Hs.Nr. 18, 18a, 19 und 20.“

Mit Bescheid des Bayerischen Staatsministeriums des Innern, für Sport und Integration vom 13.11.2019 wurde nun das gesamte Gemeindegebiet als Luftkurort anerkannt.

Die Festsetzung des Kurgebietes über das gesamte Gemeindegebiet ist nun vorgesehen.

Beratung

Bei der Ausweisung des gesamten Gemeindegebietes zum Kurgebiet geht es vor allem um die Herausstellung eines Alleinstellungsmerkmals. Bei den weiteren Tourismuskommunen in der Fränkischen Schweiz sind jeweils nur Teilbereiche Kurgebiet. Insofern erfolgt künftig eine Gleichbehandlung der Vermieter aller Ortsteile im Markt Gößweinstein. Ein Vorteil für die neu hinzugekommenen Vermieter in den Ortsteilen liegt auch in der Verwendung der Kurkarte.
Eine erfolgreiche Abstimmung mit den Städten Pottenstein und Waischenfeld hinsichtlich eines gemeinsamen Angebotes konnte bislang noch nicht erreicht werden.
Die erwarteten Mehreinnahmen werden zur Deckung des vorhandenen Defizits in diesem Bereich verwendet. Dies ist insbesondere auch im Hinblick auf den Erhalt von Stabilisierungshilfe wichtig.

Beschluss

Satzung zur Änderung der Satzung für die Erhebung eines Kurbeitrages im Markt Gößweinstein vom 29.06.1976

Auf Grund des Art. 7 Kommunalabgabengesetzes (KAG) i.d.F. der Bekanntmachung vom 04.04.1993 (GVBl. S. 264, BayRS 2024-1-I) erlässt der Markt Gößweinstein folgende

Satzung:

Artikel 1
Änderung des § 2 Kurgebiet

§ 2 Abs. 1 erhält folgende Fassung:
„Kurgebiet ist das gesamte Marktgemeindegebiet Gößweinstein.“

Artikel 2
Inkrafttreten

Die Satzung tritt mit Wirkung vom 01.01.2020 in Kraft.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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8. Abschluss einer Kostenvereinbarung mit der Teilnehmergemeinschaft Wichsenstein über die Erstellung gemeinschaftlicher und öffentlicher Anlagen bei der Flurneuordnung und Dorferneuerung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat 15. Marktgemeinderatssitzung 10.12.2019 ö 8

Sachverhalt

In der ehemaligen Gemeinde Wichsenstein läuft die Flurneuordnung und Dorferneuerung. In diesem Zuge soll der sog. Schweinthalweg ausgebaut und dort Regenrückhaltebecken neu gebaut werden. Die voraussichtlichen Kosten betragen 123.980,- €, der Anteil des Marktes Gößweinstein mit 10 % beträgt 12.398,- €. Hierzu ist eine entsprechende Vereinbarung mit der Teilnehmergemeinschaft Wichsenstein abzuschließen.

Beschluss

Dem Abschluss der vorliegenden Kostenvereinbarung mit der Teilnehmergemeinschaft Wichsenstein über die Erstellung gemeinschaftlicher und öffentlicher Anlagen, hier Ausbau des sog. Schweinthalweges sowie Neubau von Regenrückhaltebecken, wird zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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9. Aufstellung eines Bebauungsplanes auf den Grundstücken Fl.Nrn. 669/1 (Teilfläche), 674/3, 674/8 (Teilfläche), 674/9, 674/12, 674/15 (Teilfläche) und 674/17, alle Gmkg. Wichsenstein; Aufstellungsbeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat 15. Marktgemeinderatssitzung 10.12.2019 ö 9

Sachverhalt

Die Grundstücke Fl.Nr. 674/3 und 674/15, beide Gmkg. Wichsenstein, sollen nach Antrag vom 01.12.2019 mit Wohnhäusern bebaut werden. Die Grundstückseigentümer bzw. deren Vertreter sowie die Bauwerber haben diesen Antrag, welcher den Marktgemeinderäten überlassen wurde, unterzeichnet.
Um eine Bebauung zu ermöglichen, ist die Aufstellung eines Bebauungsplanes notwendig.
Nach Mitteilung des Landratsamtes Forchheim sollen neben diesen beiden Grundstücken auch die Grundstücke 669/1 (Teilfläche), 674/8 (Teilfläche), 674/9, 674/12 und 674/17 vom Geltungsbereich des Bebauungsplanes erfasst werden.

Der Bebauungsplan soll nach § 13 b BauGB im beschleunigten Verfahren aufgestellt werden. Der Flächennutzungsplan wird im Wege der Berichtigung im Nachgang angepasst.

Beschluss

Zur Ermöglichung der Wohnbebauung der Grundstücke Fl.Nr. 674/3 und 674/15, Gmkg. Wichsenstein, wird der Aufstellung eines qualifizierten Bebauungsplanes in Hardt zugestimmt.
Es soll ein „Dorfgebiet (MD)“ ausgewiesen werden. Der Plan erhält den Namen „Hardt 1“
Der Bebauungsplan wird nach § 13 b BauGB im beschleunigten Verfahren aufgestellt werden. Der Flächennutzungsplan wird im Wege der Berichtigung im Nachgang angepasst.

Das Plangebiet umfasst die Grundstücke Fl.Nrn. 669/1 (Teilfläche), 674/3, 674/8 (Teilfläche), 674/9, 674/12, 674/15 (Teilfläche) und 674/17, alle Gmkg. Wichsenstein.

Es wird wie folgt begrenzt:
Im Norden: durch die Grundstücke Fl.Nr. 674/14, 674/2, 674/16, 674/11, 674/10
Im Osten: durch das Grundstück Fl.Nr. 669/2
Im Süden: durch die Grundstücke Fl.Nr. 669/1 (Teilfläche), 674/8 (Teilfläche), 674/15 (Teilfläche), 669, 674/7
Im Westen: durch das Grundstück Fl.Nrn. 676
alle Gmkg. Wichsenstein

Die anfallenden Kosten sind durch Abschluss eines städtebaulichen Vertrages von den Bauwerbern zu übernehmen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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10. Änderung der Ausschussbesetzung auf Grund des Todes von Herrn Rainer Polster und des Nachrückens von Herrn Thomas Müller

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat 15. Marktgemeinderatssitzung 10.12.2019 ö 10

Sachverhalt

Herr Rainer Polster war jeweils Mitglied im Haupt– und Finanzausschuss und im Rechnungsprüfungsausschuss. Zudem war Herr Polster Stellvertreter für Herrn Reinhold Hutzler im Tourismus- und Kulturausschuss sowie für Herrn Georg Rodler im Umlegungsausschuss.
Die Besetzung der Ausschüsse bzw. die Stellvertreterregelung ist deshalb neu festzulegen.

Der Vorschlag der Fraktion FW soll in der Sitzung vorliegen.

Beschluss

Auf Grund des Vorschlages der Fraktion FW wird die Ausschussbesetzung wie folgt geändert:

Haupt- und Finanzausschuss:

Mitglied: Reinhold Hutzler
Stellvertreter: Konrad Schrüfer

Tourismus- und Kulturausschuss:
 
Stellvertreter für Reinhold Hutzler: Thomas Müller

Rechnungsprüfungsausschuss:

Mitglied: Reinhold Hutzler
Stellvertreterin: Daniela Drummer

Umlegungsausschuss:

Stellvertreter für Georg Rodler: Thomas Müller

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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11. Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat 15. Marktgemeinderatssitzung 10.12.2019 ö 11

Beratung

2. Bürgermeister Bauernschmidt, Marktgemeinderätin Drummer sowie Marktgemeinderat Rodler danken dem 1. Bürgermeister und den Mitarbeitern  für die im vergangenen Jahr geleistete Arbeit.

Datenstand vom 12.12.2019 15:05 Uhr