Datum: 05.11.2019
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Haus des Gastes, 2. Obergeschoss
Gremium: Marktgemeinderat
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 21:50 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Bürgerfragen
2 Genehmigung des Protokolls der öffentlichen Marktgemeinderatssitzung vom 22.10.2019
3 Bericht des Ersten Bürgermeisters und Bekanntgabe von Beschlüssen aus der nichtöffentlichen Sitzung vom 22.10.2019, bei denen der Geheimhaltungsgrund entfallen ist
4 Vorstellung des Teilenergienutzungsplanes für ein gemeinschaftliches Wärmeversorgungssystem; Beschluss
5 Vorstellung des Feuerwehrbedarfsplanes des Marktes Gößweinstein; Zustimmung des Marktgemeinderates; Beschluss
6 Anfragen

Sitzungsdokumente öffentlich
Download Protokoll Marktgemeinderatssitzung 05.11.2019.pdf

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1. Bürgerfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat 13. Marktgemeinderatssitzung 05.11.2019 ö 1

Sachverhalt

Bürgeranfragen liegen nicht vor.

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2. Genehmigung des Protokolls der öffentlichen Marktgemeinderatssitzung vom 22.10.2019

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat 13. Marktgemeinderatssitzung 05.11.2019 ö 2

Beschluss

Das Protokoll, welches den Marktgemeinderäten zugestellt wurde, wird genehmigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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3. Bericht des Ersten Bürgermeisters und Bekanntgabe von Beschlüssen aus der nichtöffentlichen Sitzung vom 22.10.2019, bei denen der Geheimhaltungsgrund entfallen ist

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat 13. Marktgemeinderatssitzung 05.11.2019 ö 3

Sachverhalt

Bericht des Ersten Bürgermeisters

Der Markt Gößweinstein erhält eine  Stabilisierungshilfe in Höhe von 1,3 Mio. €. Die Bescheidübergabe ist am 29.11.2019 in Nürnberg vorgesehen.

Gedenkfeiern zum Volkstrauertag:
Gößweinstein, Sonntag, den 17.11.2019, um 9:00 Uhr
Kleingesee, Samstag, den 16.11.2019, um 18:00 Uhr
Wichsenstein, Sonntag, den 17.11.2019, um 10:15 Uhr
Moggast, Samstag, 16.11.2019, um 18:00 Uhr

Bekanntgabe von Beschlüssen aus der nichtöffentlichen Sitzung vom 22.10.2019, bei denen der Geheimhaltungsgrund entfallen ist

Auftragsvergabe für den Ausbau der GVS Hartenreuth – Leutzdorf an die Fa. Rädlinger. Ausführungszeitraum: Frühjahr bis Herbst 2020

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4. Vorstellung des Teilenergienutzungsplanes für ein gemeinschaftliches Wärmeversorgungssystem; Beschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat 13. Marktgemeinderatssitzung 05.11.2019 ö 4

Sachverhalt

In der Sitzung des Marktgemeinderates am 23.07.2019 wurde die Energieagentur Nordbayern mit der Erstellung eines Teilenergienutzungsplanes für ein gemeinschaftliches Wärmeversorgungssystem beauftragt. Am 06.09.2019 fand zu diesem Thema eine Bürgerversammlung statt. Vom 17.09. bis einschließlich 27.09.2019 wurde eine Befragung des Großteils der Grundstücks-eigentümer im Ort Gößweinstein durchgeführt. Zudem wurden entsprechende Fragebögen im Mitteilungsblatt abgedruckt und in Gößweinstein verteilt. Die Ergebnisse und sich daraus ergebende Folgerungen sind Grundlage des Teilenergienutzungsplanes. Der Plan soll in der Sitzung durch Herrn Schrammek von der Energieagentur Nordbayern vorgestellt und im Nachgang den Marktgemeinderäten überlassen werden.
Anschließend ist vorgesehen, den Plan der Öffentlichkeit im Rahmen einer weiteren Bürgerversammlung vorzustellen.

Beratung

Herr Schrammek stellt den Teilenergienutzungsplan anhand der den Marktgemeinderäten im Nachgang überlassenen Präsentation vor und erläutert diesen im Detail. Herauszustellen ist, dass durch die Errichtung eines mit Holzhackschnitzeln betriebenen Nahwärmenetzes eine jährliche CO2-Einsparung von 1.800 Tonnen erreicht werden kann.
Herr Bigge, Klimaschutzmanager des Landkreises Forchheim, fügt hinzu, dass sich die durchschnittlich ergebende Wärmebelegungsdichte von über 700 kWh/lfm ein sehr hoher Wert sei.
Auch wenn der Teilenergienutzungsplan bereits ein sehr gutes Ergebnis zeige, sollten Grundstückseigentümer, welche bislang kein Anschlussinteresse geäußert haben, nochmals auf die Vorteile eines Anschlusses an ein Nahwärmenetz hingewiesen werden.
Die Auswirkungen des neuen Klimaschutzgesetzes sind noch nicht bekannt, eine CO2-Bepreisung wird jedoch kommen.
Nun ist vorgesehen, den Teilenergienutzungsplan mit weiteren Informationen, z. B. hinsichtlich des Anschluss-, Grund- und Wärmepreises, in einer weiteren Bürgerversammlung vorzustellen. Es stellt sich bereits jetzt heraus, dass aus wirtschaftlichen Gründen der Anschluss eines jeden Anwesens wohl nicht erfolgen kann. Dies ist aber die Entscheidung eines möglichen Betreibers.
Da in dem Heizwerk Elektrofilter eingebaut werden, sind keine Probleme hinsichtlich der Luft-emissionen zu erwarten. Gleiches gilt für den Lärm. Im Hinblick auf die benachbarte Schule sollten die Anlieferungszeiten außerhalb der Unterrichtszeit gelegt werden .
Es wird angeregt, dass eine Anlieferung von Hackschnitzeln auch für kleinere Forstwirte möglich sein sollte.
In Bezug auf die Verwendung des schuleigenen Ölkessels als Notfallkessel wird mitgeteilt, dass hierfür auch ein weiterer Hackschnitzelkessel installiert werden könnte.

Beschluss

Der vorgestellte Teilenergienutzungsplan wird zur Kenntnis genommen. Er ist den an der Errichtung eines gemeinschaftlichen Wärmeversorgungssystems interessierten Personen bzw. Firmen auf Anfrage zur Verfügung zu stellen.  

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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5. Vorstellung des Feuerwehrbedarfsplanes des Marktes Gößweinstein; Zustimmung des Marktgemeinderates; Beschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat 13. Marktgemeinderatssitzung 05.11.2019 ö 5

Sachverhalt

Nach 1.1 der Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums des Innern über den Vollzug des Bayerischen Feuerwehrgesetzes (VollzBekBayFwG) vom 28. Mai 2013 haben die Gemeinden für die Wahrnehmung des abwehrenden Brandschutzes und des technischen Hilfsdienstes Feuerwehren aufzustellen, auszurüsten und zu unterhalten. Um dabei das örtliche Gefahrenpotential ausreichend zu berücksichtigen und eine optimale Aufgabenwahrnehmung durch die gemeindlichen Feuerwehren zu gewährleisten, sollen die Gemeinden grundsätzlich einen Feuerwehrbedarfsplan aufstellen.

Der Feuerwehrbedarfsplan für den Markt Gößweinstein wurde durch den federführenden Kommandanten Marco Brendel sowie dem Ersten Bürgermeister Hanngörg Zimmermann in Zusammenarbeit mit den weiteren Kommandanten der Ortswehren erstellt.
Kreisbrandrat Flake, Kreisbrandinspektor Wunner sowie Kreisbrandmeister Lorke wurden bei der Erstellung beteiligt bzw. haben der vorliegenden Fassung zugestimmt.

Federführender Kommandant Brendel soll den Feuerwehrbedarfsplan, welcher den Marktgemeinderäten im Vorgriff überlassen wurde, in der Sitzung vorstellen.  

Beratung

Auf Grund der Verhinderung vom federführenden Kommandanten Marco Brendel erläutert Erster Bürgermeister Zimmermann anhand einer Präsentation, welche den Marktgemeinderäten im Nachgang überlassen wird, den Feuerwehrbedarfsplan.
Fragen zum Plan werden im Nachgang auch vom anwesenden Kreisbrandrat Oliver Flake beantwortet.
Die Problematik hinsichtlich der Alarmierung im Zuständigkeitsbereich der FFW Unterailsfeld wird erläutert.
Hinsichtlich der Unterbringung des Fahrzeuges in Unterailsfeld wird festgestellt, dass diese zwar nicht unbedingt adäquat sei. Historisch bedingt greifen die jetzigen Normen jedoch nicht für alle Fahrzeughallen. Es ist in betroffenen Fällen jedoch organisatorisch sicherzustellen, dass keine Gefahren für die Feuerwehrdienstleistenden bestehen.
Zum vorgestellten Beschaffungskonzept wird festgestellt, dass die FFW Behringersmühle mit der Übernahme des bisherigen TSF-W der FFW Kleingesee äußerst zufrieden wäre.
Die vorgesehene Beschaffung eines LF 20 KatS als Ersatz des vorhandenen LF 8 für die FFW Gößweinstein stellt einen deutlichen Mehrwert gegenüber der Beschaffung des eigentlichen Nachfolgefahrzeuges LF 10 dar.
Die Führerscheinproblematik stellt sich in Gößweinstein eher nicht, da 22 Feuerwehrdienstleistende eine entsprechende Fahrerlaubnis besitzen.
Als größte Herausforderung gilt aber die Gewinnung von zukünftigem Feuerwehrpersonal.
Das Beschaffungskonzept sieht für den Markt Gößweinstein insgesamt eine finanzielle Belastung von rund 1,074 Mio. € vor, welche aber für den Bau der FW-Häuser in Behringersmühle und Leutzdorf teilweise schon in der Vergangenheit entstanden ist.
Die Durchführung der Beschaffungsmaßnahmen ist in den nächsten fünf Jahre vorgesehen. Hier sind jedoch die jeweiligen wirtschaftlichen Verhältnisse des Marktes Gößweinstein zu berücksichtigen.
Für das kommende Jahr 2020 ist die Ersatzbeschaffung eines TSF-W für die FFW Kleingesee geplant.

Beschluss

Dem vorgestellten Feuerwehrbedarfsplan des Marktes Gößweinstein in der Fassung vom 08.08.2019 wird zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

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6. Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat 13. Marktgemeinderatssitzung 05.11.2019 ö 6

Sachverhalt

Anfragen liegen nicht vor.

Datenstand vom 07.11.2019 11:44 Uhr