Datum: 17.09.2019
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Haus des Gastes, 2. Obergeschoss
Gremium: Marktgemeinderat
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 19:57 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung
Öffentliche Sitzung
Sitzungsdokumente öffentlich
Download Protokoll Marktgemeindratssitzung 19.09.2019.pdf
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1. Bürgerfragen
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Marktgemeinderat
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11. Marktgemeinderatssitzung
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17.09.2019
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ö
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1 |
Sachverhalt
Bürgeranfragen liegen nicht vor.
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2. Genehmigung des Protokolls der öffentlichen Marktgemeinderatssitzung vom 30.07.2019
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Marktgemeinderat
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11. Marktgemeinderatssitzung
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17.09.2019
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ö
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2 |
Beschluss
Das Protokoll, welches den Marktgemeinderäten zugestellt wurde, wird genehmigt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0
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3. Bericht des Ersten Bürgermeisters und Bekanntgabe von Beschlüssen aus der nichtöffentlichen Sitzung vom 30.07.2019, bei denen der Geheimhaltungsgrund entfallen ist
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Marktgemeinderat
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11. Marktgemeinderatssitzung
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17.09.2019
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ö
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3 |
Sachverhalt
Bericht des Ersten Bürgermeisters
Im Rahmen bayerischen Förderprogrammes „DigtialPakt Schule 2019 bis 2024“ stehen dem Schulverband Gößweinstein für den Ausbau der digitalen Infrastruktur an der Grund- und Mittelschule Gößweinstein insgesamt 111.973 € an Fördermitteln zur Verfügung.
Am Samstag, den 26.10.2019, findet im Rahmen des Vorabendgottesdienstes um 19:00 Uhr die Amtseinführung des neuen Pfarradministrators, Pater Ludwig Mazur OFM, durch Pfarrer Martin Emge (Dekan im Dekanat Forchheim) statt. Hierzu ergeht Einladung durch das Katholische Pfarramt Gößweinstein. Außerhalb des Gottesdienstes ist kein weiteres Rahmenprogramm vorgesehen.
Bekanntgabe von Beschlüssen aus der nichtöffentlichen Sitzung vom 30.07.2019, bei denen der Geheimhaltungsgrund entfallen ist
Es sind keine Beschlüsse bekanntzugeben.
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4. Widmung des Grundstückes Fl.Nr. 1412/1, Gmkg. Leutzdorf (in Türkelstein), zur Ortsstraße
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Marktgemeinderat
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11. Marktgemeinderatssitzung
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17.09.2019
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ö
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4 |
Sachverhalt
Das Weggrundstück Fl.Nr. 1412/1, Gmkg. Leutzdorf, im Ortsteil Türkelstein, ist derzeit nicht öffentlich gewidmet.
Der Weg erfüllt allerdings die Merkmale einer Ortsstraße, indem er dem Verkehr innerhalb der geschlossenen Ortslage dient.
Deshalb ist es erforderlich, die Verkehrsfläche mit der Fl.Nr. 1412/1, Gmkg. Leutzdorf, beginnend östlich von Fl.Nr. 1416, Gmkg. Leutzdorf, (Abzweigung FO 23) und endend östlich von Fl.Nr. 1409/3, Gmkg. Leutzdorf (Einmündung FO 23) auf einer Länge von 77 m zur Ortsstraße zu widmen (Art. 3 Abs. 1 i.V.m. Art. 6 Abs. 1 BayStrWG).
Die betroffene Wegfläche befindet sich im Eigentum des Marktes Gößweinstein. Träger der Straßenbaulast ist der Markt Gößweinstein.
Die Widmungsverfügung wird im Amtsblatt des Marktes Gößweinstein veröffentlicht und somit wirksam.
Beratung
Auf Anfrage wird mitgeteilt, dass in dem
zu widmenden Bereich keine Winterdienst durchgeführt wird. Ebenso ist ein Ausbau der Straße nicht geplant.
Beschluss
Die Verkehrsfläche mit der Fl.Nr. 1412/1, Gmkg. Leutzdorf, beginnend östlich von Fl.Nr. 1416, Gmkg. Leutzdorf, (Abzweigung FO 23) und endend östlich von Fl.Nr. 1409/3, Gmkg. Leutzdorf (Einmündung FO 23) auf einer Länge von 77 m wird zur Ortsstraße zu gewidmet (Art. 3 Abs. 1 i.V.m. Art. 6 Abs. 1 BayStrWG).
Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0
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5. Kommunales Risk Management; Erstellung eines Sicherheitskonzeptes für den Betrieb des Höhenschwimmbades Gößweinstein
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Marktgemeinderat
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11. Marktgemeinderatssitzung
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17.09.2019
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ö
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5 |
Sachverhalt
Der Markt Gößweinstein ist Betreiber des Höhenschwimmbades Gößweinstein.
Seitens des Marktes wurden Risikofaktoren, die nach den gesetzlichen Vorgaben eine Wasseraufsicht erforderlich machen, durch folgende Maßnahmen ausgeräumt bzw. minimiert:
- keine Tiefwasserbereiche (Reduzierung Beckentiefe auf max. 1,35 m) und damit grundsätzlicher Nichtschwimmerbereich (4.2.5 BGR/GUV-R 108)
keine plötzlich wechselnden Wassertiefen
keine besonders riskanten Einrichtungen / badespezifischen Einrichtungen, wie Wasserrutsche, Sprungturm usw.
gut überschaubare Wasserflächen
Erlass einer Haus-/Badeordnung
Hinweisschilder, dass keine Badeaufsicht vorhanden ist
Eintritt und Benutzung des Bades der Nutzung für Kinder unter zehn Jahren nur in Begleitung von Aufsichtspersonen
freier Eintritt / kein Benutzungsentgelt
Anschaffung Installation eines Notfalltelefons
Die Rechtsunsicherheit hinsichtlich der Notwendigkeit einer Wasseraufsicht wird durch ein Urteil des Bundesgerichthofes vom 23.11.2017 noch verstärkt.
Um die Risiken hinsichtlich der Verletzung der Verkehrssicherungspflicht beim Betrieb des Höhenschwimmbades zu begegnen, sollte ein rechtliches Sicherheitskonzept erstellt werden.
Primärziel des Konzeptes ist es, Unfälle zu vermeiden. Sekundärziel ist, eine zivil – und/oder strafrechtliche Haftung der Kommune, ihrer Organe (Bürgermeister, Gemeinderäte) und ihrer Bediensteten soweit als möglich auszuschließen, wenn sich trotz aller Bemühungen ein Unfall ereignet.
Eine ausführliche Darstellung der Rechtslage ist dem den Marktgemeinderäten überlassenen Artikel „Kommunales Risk Management, Kommunale Badeseen: Probleme und Lösungen“ aus der Zeitschrift des Bayerischen Gemeindetags, Ausgabe 8/2019, zu entnehmen.
Beratung
Es besteht Einigkeit darüber, dass aus Sicherheitsgründen und wegen Haftungsfragen die Erstellung eines Sicherheitskonzeptes notwendig ist. Insbesondere auch deswegen, da bei der Wiedereröffnung des Bades im Jahr 2011 bereits Rechtsunsicherheit hinsichtlich der Notwendigkeit der Stellung einer Wasseraufsicht herrschte.
Es liegen zwei Angebote für die Erstellung eines Sicherheitskonzeptes vor. Diese belaufen sich für ein Angebot auf 17.850,- bis 23.800,- € inklusive Umsatzsteuer (in der Sitzung wurden nur die Nettobeträge von 15.000,- bis 20.000,- € genannt) sowie für ein weiteres Angebot auf
ca. 7.000,- € inkl. Umsatzsteuer.
Beschluss
Für den Betrieb des Höhenschwimmbades Gößweinstein ist ein Sicherheitskonzept erstellen zu lassen. Die Auftragsvergabe erfolgt an die Rechtsanwaltskanzlei F.E.L.S , Bayreuth, zum Angebotspreis von ca. 7.000,- € inklusive Umsatzsteuer.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0
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6. Ausbau des Mobilfunknetzes im Markt Gößweinstein
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Marktgemeinderat
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11. Marktgemeinderatssitzung
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17.09.2019
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6 |
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6.1. Teilnahme des Marktes Gößweinstein am Bayerischen Mobilfunk-Förderprogramm
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Marktgemeinderat
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11. Marktgemeinderatssitzung
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17.09.2019
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ö
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6.1 |
Sachverhalt
Das Markterkundungsverfahren mit den Mobilfunkanbietern hat ergeben, dass im Markt Gößweinstein Pläne der Mobilfunkanbieter für einen eigenwirtschaftlichen Ausbau vorliegen. So sollen in Gößweinstein (siehe auch nächster Tagesordnungspunkt) und in Wichsenstein Mobilfunkmasten errichtet werden. Die bestehenden Mobilfunklücken können jedoch nicht bzw. nur zum Teil geschlossen werden.
Damit besteht die Möglichkeit einer Förderung gemäß der Mobilfunkrichtlinie.
Mit Schreiben der Regierung der Oberpfalz vom 03.06.2019 wird nun um Mitteilung gebeten, ob der Markt Gößweinstein für die verbleibenden „weißen Flecken“ (siehe blaues Raster der den Marktgemeinderäten überlassenen Anlage 2 zum Schreiben) weiterhin am Förderprogramm teilnehmen will. Gleichzeitig wird um Priorisierung für die Schließung der verbleibenden Lücken gebeten.
Danach würde von der Regierung der Oberpfalz die Priorisierung den Mobilfunkanbietern mitgeteilt und bei diesen Suchkreise angefragt.
Der Anlage 2 ist zu entnehmen, dass bei den bewohnten Gebieten in den Bereichen Morschreuth und Unterailsfeld „weiße Flecken“ verbleiben.
Bei den unbewohnten Gebieten sind die Bereiche südlich von Geiselhöhe und östlich von Allersdorf, zwischen Stadelhofen und Kleingesee sowie zwischen Stadelhofen und Etzdorf/Türkelstein/Hartenreuth zu nennen.
Ein Förderantrag kann gestellt werden, sobald die Mobilfunkanbieter Suchkreise mitgeteilt haben. Kosten stehen zu diesem Zeitpunkt noch nicht fest. Der Förderantrag kann nachdem die Kosten feststehen noch zurückgezogen werden.
Die Förderung beträgt 90 %.
Beratung
Auf Anfrage wird mitgeteilt, dass der Zeitraum für die Umsetzung der Maßnahmen aus dem Förderprogramm noch nicht feststeht.
Beschluss
Der Markt Gößweinstein beabsichtigt, für die verbleibenden „weißen Flecken“ weiterhin am Bayerischen Mobilfunk-Förderprogramm teilzunehmen.
Die Priorisierung für die Schließung der verbleibenden Lücken wird wie folgt festgelegt:
Priorität 1:
Bereiche Morschreuth und Unterailsfeld
Priorität 2:
südlich von Geiselhöhe und östlich von Allersdorf
zwischen Stadelhofen und Kleingesee
zwischen Stadelhofen und Etzdorf/Türkelstein/Hartenreuth
Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0
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6.2. Errichtung eines Mobilfunkmastes auf dem gemeindlichen Grundstück Fl.Nr. 1021, Gmkg. Gößweinstein, Parkplatz Höhenschwimmbad
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Marktgemeinderat
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11. Marktgemeinderatssitzung
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17.09.2019
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ö
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6.2 |
Sachverhalt
Wie bereits im vorhergehenden Tagesordnungspunkt dargestellt, soll im Rahmen des eigenwirtschaftlichen Ausbaus des Mobilfunknetzes in Gößweinstein ein Mobilfunkmast errichtet werden. Es ist deshalb vorgesehen, dass ein Teil des gemeindeeigenen Grundstücks Fl.Nr. 1021, Gmkg. Gößweinstein, Parkplatz Höhenschwimmbad, für entsprechende Zwecke vermietet wird
.
Beratung
Die Höhe des zu errichtenden Mastes beträgt bis zu 45 m. Welche Gebiete mit dem neuen Mast abgedeckt werden sollen, ist nicht bekannt. Denkbar sind hier die Ortschaften Wölm und Moritz oder auch der Bereich am Sportplatz bzw. der Schule in Gößweinstein. Es ist bekannt, dass die Anlagen an der Burg in Gößweinstein an der Kapazitätsgrenze angelangt sind.
Beschluss
Der Vermietung eines Teils des Grundstückes Fl.Nr. 1021, Gmkg. Gößweinstein, Parkplatz Höhenschwimmbad, zur Errichtung eines Mobilfunkmastes wird grundsätzlich zugestimmt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 1
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7. Örtliche Rechnungsprüfung der Jahresrechnung 2017 - Stellungnahme der Verwaltung zu den Prüfungsfeststellungen; Feststellung der Jahresrechnung und Entlastung
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Marktgemeinderat
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11. Marktgemeinderatssitzung
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17.09.2019
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ö
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7 |
Sachverhalt
Anlage: Niederschrift über die örtliche Prüfung der Jahresrechnung 2017 samt Anlage hierzu
Die örtliche Prüfung der Jahresrechnung 2017 erfolgte durch den Rechnungsprüfungsausschuss am 28.02., 04.04., 17.04. und 03.05.2019.
Die vom Rechnungsprüfungsausschuss gestellten Fragen und Feststellungen wurden mit der Verwaltung besprochen.
Die Niederschrift über die örtlichen Rechnungsprüfung 2017 mit den darin getroffenen Feststellungen wurde mit der Vorsitzenden des Rechnungsprüfungsausschusses abgestimmt.
Zu den Prüfungsfeststellungen wird von der Verwaltung lt. Anlage zum Protokoll Stellung genommen.
Beschluss
Der Marktgemeinderat nimmt den Bericht über die Erledigung der Feststellungen der örtlichen Prüfung der Jahresrechnung 2017 zur Kenntnis. Die Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2017 wird mit dem vorgelegten Ergebnis (Anlage) festgestellt. Der Marktgemeinderat erteilt die Entlastung gem. Art. 102 Abs. 3 Satz 1 GO.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0
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8. Anfragen
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Marktgemeinderat
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11. Marktgemeinderatssitzung
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17.09.2019
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8 |
Sachverhalt
Zur Thematik Flächenversiegelung und der daraus entstehenden Problematik bei der Oberflächenwasserentsorgung ist mitzuteilen, dass beim Neubau des ALDI-Marktes ein entsprechender Puffer installiert wurde, durch welchen das anfallende Oberflächenwasser dosiert in die Kanalisation eingeleitet wird.
Für den Neubau der Doppelsporthalle ist die Versickerung des Regenwassers des Hauptdaches mittels Rigole vorgesehen.
Das Dach des sog. Kopfbaues (Umkleidekabinen usw.) wird als Gründach ausgeführt.
Eine Versickerung bzw. Pufferung des Regenwassers des restlichen, bereits vorhandenen Schuldaches ist nicht vorgesehen. Eine Versickerung wäre wegen des zu erwartenden Kupfereintrages (Kupferdach) wohl nicht möglich.
Eine Verbreiterung der Zufahrt zum Mittelschulpausenhof ist derzeit nicht vorgesehen.
Die Vollsperrung des Behringersmühler Berges vom 19.09. bis voraussichtlich 05.10.2019 ist wegen des Einbaus einer größeren Regenwasserableitung notwendig.
Die Ortstafel in Leutzdorf aus Richtung Hartenreuth wurde beschädigt. Mutmaßlicher Schädiger ist Firma, welche für den Markt Gößweinstein die Mulcharbeiten an den Straßenrändern durchführt.
Das Gerüst an der Badangerkapelle wurde heute abgebaut.
Datenstand vom 19.09.2019 14:09 Uhr