Datum: 28.05.2019
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Haus des Gastes, 2. Obergeschoss
Gremium: Marktgemeinderat
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 19:38 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Bürgerfragen
2 Genehmigung des Protokolls der öffentlichen Marktgemeinderatssitzung vom 16.04.2019
3 Bericht des Ersten Bürgermeisters und Bekanntgabe von Beschlüssen aus der nichtöffentlichen Sitzung vom 16.04.2019, bei denen der Geheimhaltungsgrund entfallen ist
4 Niederlegung des Amtes als Marktgemeinderat und Seniorenbeauftragter durch Herrn Jürgen Kränzlein
5 Feststellung der Listennachfolgerin für das ausscheidende Marktgemeinderatsmitglied Jürgen Kränzlein und Nachrücken von Frau Kerstin Hölzel in den Marktgemeinderat Gößweinstein
6 Änderung der Parkgebührenverordnung des Marktes Gößweinstein vom 25.09.2001; Einführung einer Gebühr für Wohnmobilstellplätze
7 Anfragen

Sitzungsdokumente öffentlich
Download Protokoll Marktgemeinderatssitzung 28.05.2019.pdf

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1. Bürgerfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat 7. Marktgemeinderatssitzung 28.05.2019 ö 1

Beratung

Es sind verschiedene Bürger aus Morschreuth anwesend. Herr Rüdiger Beck spricht stellvertretend hinsichtlich des geplanten Heimatdorfes in Morschreuth im Marktgemeinderat vor. Folgende Bedenken werden geäußert:
  • Bei Veranstaltung sind weit mehr Besucher zu erwarten als Morschreuth Einwohner hat (300).
  • Es entsteht Volksfestcharakter.
  • Es sind erhöhte Lärmbelästigungen zu erwarten.
  • Es besteht bereits eine hohe Lärmbelästigung durch den bestehenden Zeltplatz. Am Osterwochenende waren 60 bis 70 Zelte aufgestellt.
  • Selbst im vergangenen trockenen Sommer wurde trotz erhöhter Waldbrandgefahr nicht auf das Abbrennen von Lagerfeuern verzichtet.
  • Das Brennholz wird zum Teil von umliegenden privaten Lagerstätten entwendet.
  • Die Büsche werden als Toiletten benutzt, es entsteht ein Rummelplatz.
  • Fehlende Information der Bürger über das künftige Vorhaben.
  • Bereits jetzt erhöhte Belastung der Morschreuther Bürger durch jährliche Ritterspiel.

Es wird entgegnet, dass eine konkrete Planung noch nicht vorliegt. Wie bereits mehrfach mitgeteilt wurde, soll die im Rahmen der Änderung des Flächennutzungsplanes und der Aufstellung Bebauungsplanes notwendige Bürgerbeteiligung nach dem Baugesetzbuch auch in Form einer Bürgerversammlung stattfinden.

 
 

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2. Genehmigung des Protokolls der öffentlichen Marktgemeinderatssitzung vom 16.04.2019

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat 7. Marktgemeinderatssitzung 28.05.2019 ö 2

Beschluss

Das Protokoll, welches den Marktgemeinderäten zugestellt wurde, wird genehmigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

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3. Bericht des Ersten Bürgermeisters und Bekanntgabe von Beschlüssen aus der nichtöffentlichen Sitzung vom 16.04.2019, bei denen der Geheimhaltungsgrund entfallen ist

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat 7. Marktgemeinderatssitzung 28.05.2019 ö 3

Sachverhalt

Bericht des Ersten Bürgermeisters

Die nächste Marktgemeinderatsitzung ist für den 25.06.2019 geplant. Die für diesen Tag geplante Sitzung des Bau- und Umweltausschusses wird eventuell verschoben.

Mit E-Mail vom 10.05.2019 hat die Regierung von Oberfranken mitgeteilt, dass die beantragte Maßnahme für die Herstellung der Barrierefreiheit am „Hauses des Gastes“ im Investitionspaket „Soziale Integration im Quartier“ berücksichtigt werden konnte. Deshalb wurden die Maßnahmen in diesem Förderprogramm für die Einplanungen in 2020 vorgemerkt. Ob dann in 2020 tatsächlich eine Mittelbereitstellung hierfür erfolgen kann, entscheidet sich bei den Einplanungen im nächsten Jahr. Weiterhin wird mitgeteilt, dass das Programm aufgrund von Vorbelastungen meist überzeichnet ist.

Bekanntgabe von Beschlüssen aus der nichtöffentlichen Sitzung vom 16.04.2019, bei denen der Geheimhaltungsgrund entfallen ist

Es wird der Beschluss Nr. 4

Der Auftrag zur Umstellung der Straßenbeleuchtung auf LED-Technik wird zur Angebotssumme von 131.782,51 € (Schréder-Lampen) an die Bayernwerk Netz GmbH für die Brennstellen in deren Versorgungsgebiet vergeben.
Der Auftrag zur Umstellung der Straßenbeleuchtung auf LED-Technik wird zur Angebotssumme von 130.507,30 € (Schréder-Lampen) an die Stadtwerke Ebermannstadt für die Brennstellen in deren Versorgungsgebiet vergeben.
Es soll Weißlicht verwendet werden.

bekanntgegeben.

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4. Niederlegung des Amtes als Marktgemeinderat und Seniorenbeauftragter durch Herrn Jürgen Kränzlein

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat 7. Marktgemeinderatssitzung 28.05.2019 ö 4

Sachverhalt

Mit Schreiben vom 12.05.2019, eingegangen beim Markt Gößweinstein am 13.05.2019, hat Herr Jürgen Kränzlein mitgeteilt, dass er sein Amt als Gemeinderat und Seniorenbeauftragter aus gesundheitlichen Gründen niederlegt, da es ihm auch in absehbarer Zukunft nicht möglich erscheint, dieses Ehrenamt auszuüben.  

Rechtliche Würdigung:

Das Schreiben ist nach Art. 48 Abs. 1 GLkrWG (Gemeinde-und Landkreiswahlgesetz) zu beurteilen. Danach kann eine in den Gemeinderat gewählte Person das Amt niederlegen. Art. 19 GO finden keine Anwendung, d. h. das Vorliegen eines wichtigen Grundes zur Niederlegung des Ehrenamtes ist nicht (mehr) erforderlich.

Der Marktgemeinderat hat die Niederlegung des Amtes festzustellen und über das Nachrücken des Listennachfolgers zu entscheiden. Dies erfolgt im Vollzug von Art. 37 GLkrWG. Danach ist Frau Kerstin Hölzel aus Sattelmannsburg Listennachfolgerin.
Diese wurde über das Nachrücken informiert.

Beratung

Herrn Kränzlein wird für sein jahrlanges  Engagement gedankt. Genesungswünsche werden ausgesprochen.

Beschluss

Der Marktgemeinderat stellt die Niederlegung der Ämter als Marktgemeinderat und Seniorenbeauftragen von Herrn Jürgen Kränzlein fest.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

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5. Feststellung der Listennachfolgerin für das ausscheidende Marktgemeinderatsmitglied Jürgen Kränzlein und Nachrücken von Frau Kerstin Hölzel in den Marktgemeinderat Gößweinstein

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat 7. Marktgemeinderatssitzung 28.05.2019 ö 5

Sachverhalt

Herr Jürgen Kränzlein hat sein Amt als Marktgemeinderat niedergelegt.

Als Listennachfolgerin wurde Frau Kerstin Hölzel aus Sattelmannsburg angeschrieben und um Mitteilung gebeten, ob sie das Amt der Marktgemeinderätin annehme.

Frau Hölzel hat mit Schreiben vom 17.05.2019 die Annahme des Amtes als Marktgemeinderätin erklärt.

Beschluss

Der Marktgemeinderat stellt das Nachrücken der Listennachfolgerin Frau Kerstin Hölzel aus Sattelmannsburg für Herrn Jürgen Kränzlein als Marktgemeinderätin nach Art. 48 Abs. 3 Satz 2 GLKrWG fest.  

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

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6. Änderung der Parkgebührenverordnung des Marktes Gößweinstein vom 25.09.2001; Einführung einer Gebühr für Wohnmobilstellplätze

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat 7. Marktgemeinderatssitzung 28.05.2019 ö 6

Sachverhalt

Die bisherigen Wohnmobilstellplätze am ehemaligen Hallenbad wurden Ende des vergangenen Jahres aufgelöst. Auf dem sog. Friedhofsparkplatz wurden nun 9 Wohnmobilstellplätze ausgewiesen. Da dieser Parkplatz gebührenpflichtig ist, ist für die Wohnmobilstellplätze eine Gebühr festzulegen.
Bisherige Verordnung:

Verordnung zur Änderung der Verordnung über Parkgebühren im Markt Gößweinstein vom 25.09.2001

Artikel 1
Änderung des § 1 Staffelung, Gebührenhöhe

§ 1 erhält folgende Fassung:

Es werden die Parkgebühren für ausgewiesene und mit Parkuhren o.ä. Einrichtungen ausgerüsteten Stellplätzen auf öffentlichen Straßen wie folgt festgesetzt:
Die Parkgebühr beträgt:

Parkdauer
Parkgebühr
 30 Min.
frei (Brötchentaste)
 60 Min.
0,70 €
 90 Min.
1,10 €
120 Min.
1,40 €
150 Min.
1,80 €
180 Min.
2,10 €

Die Höchstparkdauer beträgt 3 Stunden.
Die Regelung gilt täglich von 08.00 Uhr bis 18.00 Uhr, ausgenommen am Friedhofsparkplatz und am Parkplatz am „Haus des Gastes“ an Sonn- und Feiertagen von 08.00 bis 12.00 Uhr.

Artikel 2
In Kraft treten

Die Verordnung tritt am 01.01.2013 in Kraft.

Beratung

Von Teilen des Marktgemeinderates wird die Meinung vertreten, dass auf Grund fehlender Infrastruktur wie Strom sowie Frisch- und Abwasser eine Parkgebühr nicht abverlangt werden sollte. Die vorgeschlagene Gebühr von 10,- € je Tag erscheint jedenfalls zu hoch. Vielmehr sollte dies als kostenloser Service betrachtet werden, welcher den Gastronomen entsprechende Einnahmen bringen würde. Auf den Stellplatz in Ebermannstadt wird insoweit verwiesen.
Dem wird entgegnet, dass aus Gleichbehandlungsgründen mit den anderen Nutzern des Parkplatzes auf jeden Fall eine Gebühr abverlangt werden muss. Im Vergleich mit anderen Wohnmobilstellplätzen wie z. B. in Pottenstein ist die Gebühr angemessen.

Beschluss

Die Verordnung über Parkgebühren im Markt Gößweinstein vom 25.09.2001 wird mit Wirkung vom 01.07.2019 wie folgt ergänzt:

„Die Parkgebühr für ausgewiesene Wohnmobilstellplätze beträgt je Tag 10,- €.“

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 3

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7. Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat 7. Marktgemeinderatssitzung 28.05.2019 ö 7

Sachverhalt

Anfragen liegen nicht vor.

Datenstand vom 03.06.2019 12:52 Uhr