Datum: 13.02.2019
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Gasthaus Richter
Gremium: Marktgemeinderat
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 20:32 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Ausbau der Gemeindeverbindungsstraße Hartenreuth - Leutzdorf; Durchführungsbeschluss
2 Ehrung von Herrn Josef Wendler

Sitzungsdokumente öffentlich
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1. Ausbau der Gemeindeverbindungsstraße Hartenreuth - Leutzdorf; Durchführungsbeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat 2. Marktgemeinderatssitzung 13.02.2019 ö 1

Sachverhalt

Der Marktgemeinderat Gößweinstein hat in der Sitzung am 20.03.2018 beschlossen, dass für die Gemeindeverbindungsstraße Hartenreuth – Leutzdorf ein Vollausbau mit einer Breite von 5,5 m weiter zu verfolgen ist und dass hierfür eine Förderung nach Art. 13 c FAG zu beantragen ist.

Dem Beschluss lag folgende Finanzierung zu Grunde:

Vollausbau b = 5,50 m
1.800 m x 5,50 m x 120,- €/m²        = 1.188.000,- € (netto)
                                          = 1.413.720,- € (brutto)        

bei  65 % Förderung, Eigenanteil        = 494.000,- €

Die derzeitige Finanzierung stellt sich wie folgt dar:

Gesamtkosten:        2.194.000,- €
davon nicht zuwendungsfähig:        517.000,- €
zuwendungsfähig:        1.677.000,- €
80 % Zuwendung:        1.341.600,- €
Eigenanteil Markt:        852.400,- €

Herr Winter vom Ingenieurbüro Seuss wird die Planung nochmals vorstellen und entsprechende Erläuterungen, insbesondere zu den Kosten, geben.
Vorab hat Herr Winter folgendes mitgeteilt:

„Die Kosten von 1,4 Mio. brutto entstammen der ersten, vorläufigen Kostenannahme zur Fixierung des Ingenieurvertrages und waren üblicherweise ganz grob über einen Vergleichswert von ca. 140 €/m2 Straßenfläche geschätzt.
Diese Kosten beziehen sich auf die reinen Herstellungskosten ohne Planungs-, Grunderwerbs-, Rodungskosten etc.

Die erste genauere Kostenermittlung wurde mit dem zur Förderung eingereichten Entwurf erstellt. Diesem Entwurf liegt eine exakte Massenermittlung, gestützt auf die Bestandsvermessung, die Achsberechnung, die Gradientenberechnung und die sich daraus ergebende Erarbeitung von Straßenprofilen, die eine hinreichend genaue Ermittlung der Erd- und Straßenaufbaumassen ermöglicht.
Auch können aufgrund des vorliegenden Bodengutachtens das Lösen von schwerem Fels sowie die heute sich teuer darstellende Bodenentsorgung (nach LAGA bzw. Deponieverordnung usw.) berücksichtigt werden.
Auch die Auflagen infolge des Wasserschutzgebietes (insbesondere Zone II) schlagen, was die Entwässerung betrifft, sich in der aktuell für die Förderung eingereichten Summe nieder.

Die Kostenberechnung vom 17.08.2018 beinhaltet folgende Kostenanteile, die in dem o. g. Vergleichswert nicht enthalten sind:

- Gesamtkosten Ausbau der GVS Leutzdorf – Hartenreuth, brutto                   2.194.000 €
- abzgl. Planungskosten                                                                                             - 221.000 €
- abzgl. Grunderwerbskosten                                                                                    - 125.000 €
- abzgl. Kosten für Leitungsveränderungen                                                                  -  20.000 €
- abzgl. Kosten für Schutzplanken                                                                         -  48.000 €
- abzgl. Kosten für Untergrundverbesserung                                                         -  80.000 €
- abzgl. Kosten für Rodung                                                                                     -  24.000 €
- abzgl. Kosten für Haufwerksbeprobung und Aushubzwischenlagerung            _-  36.000 €
- Vergleichskosten                                                                                               1.640.000 €

In der Kostenberechnung fehlen noch Kosten für die landschaftspflegerischen Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen, die wir mit der Ergänzung der Unterlagen nachreichen werden.
Diese Kosten werden in der LBP-Planung ermittelt.“

Nach der Sitzung besteht im Rahmen einer Bürgerversammlung die Möglichkeit für die Bürger, etwaige Fragen zu stellen.                         

Beratung

Herr Winter vom IB Seuss erklärt anhand einer Präsentation die Planung für die Baumaßnahme.
Bei einer zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h ist eine Sichtweite von 105 m vorgeschrieben. Die Frage nach einer wünschenswerten generellen Beschränkung auf 70 km/h wurde noch nicht abschließend geklärt. Dies ist im ländlichen Bereich jedoch nicht unüblich. Als Beispiel dient hier der Ausbau der Straße Windischgaillenreuth - Burggaillenreuth durch den Landkreis Forchheim. Die Beschränkung würde auch eine Gefährdung der Fußgänger am Ortseingang von Leutzdorf reduzieren. Hierzu werden derzeit Verhandlungen mit dem Staatlichen Bauamt Bamberg geführt. Eine Kostensenkung von 40.000,- € wäre hierdurch ebenfalls zu erzielen. Ansonsten wäre der Eingriff bei Hartenreuth rund 2 m tiefer.
Die Schaffung einer baulichen Maßnahme zur Geschwindigkeitsreduzierung muss mit der Verkehrsaufsichtsbehörde, dem Landratsamt Forchheim, abgestimmt werden. Eine solche wurde bislang jedoch nicht geplant.
Leitplanken müssen im Waldbereich angebracht werden. Dies wird von Herrn Zenk vom Staatlichen Bauamt ebenso gefordert wie die Rodung von Bäumen ab der Straßenkante bis 7 m in  das jeweilige Grundstück hinein.
Die Kosten für die Errichtung der Zufahrten zu den land- und forstwirtschaftlichen Grundstücken sind enthalten. Diese Zufahrten sind mit einer Einfahrtsbreite von 6,5 m und einer asphaltierten Länge von 6 m eingeplant.
Die derzeitige Straßenbreite beträgt 4,6 bis 4,8 m.  Die asphaltierte Breite der neuen Straße beträgt 5,5 m und jeweils 1 m befahrbares Bankett.
Ausgleichsflächen müssen nicht bereitgestellt werden.
Eine Aufteilung der Kosten für innerorts und außerorts liegt nicht vor.
Zumindest in den Kurven und an den Kuppen sollte eine Asphaltierung der Bankette bis zu den
Leitpfosten hin geprüft werden.
Mögliche Änderungen an Versorgungsleitung sowie der Breitbandausbau wurden berücksichtigt.
Die Grundstückseinfahrten in Hartenreuth werden im Privatgrund grundsätzlich nicht angepasst.
Die Kostenschätzung vom März 2018 mit 1,4 Mio. € zu jetzigen Kostenberechnung mit 2,1 Mio. € differiert gewaltig.
Grund hierfür sind die enormen Preissteigerungen im Bausektor. Seinerzeit ist man von Kosten in Höhe von 140,- €/m² für die Straßenfläche ausgegangen. Die Kostenmehrung beruht auf der Hinzurechnung der Grunderwerbskosten (einschl. Beurkundung und Vermessung), der Planungskosten, der Änderung von Versorgungsleitungen, der Errichtung von Schutzplanken sowie der Untergrundverbesserung. Die im Förderantrag eingestellten Kosten von 2,1 Mio. € stellen im Moment die Kostenobergrenze dar.
Aus Platzgründen ist in Hartenreuth kein Gehsteig vorgesehen.
Für den ursprünglichen zeitlichen Ablauf ist vorgesehen, im März die Ausschreibung  zu starten, sodass im April die Submission erfolgen könnte. Im Mai könnte dann die Vergabe erfolgen. Mitte des Jahres 2020 soll dann Fertigstellungszeitpunkt sein.
Vorab sind jedoch die Grundstücksverhandlungen zu führen.      

Beschluss

Die vorgestellte Planung ist dahingehend zu überarbeiten, dass Kosten für
- bauliche Maßnahmen zur Geschwindigkeitsreduzierung
- Leitplanken im Verlauf der Straßenführung
- Asphaltierung der Bankette und
- eine generelle Geschwindigkeitsreduzierung
zu ermitteln sind. Das Ergebnis ist dem Marktgemeinderat zur Beschlussfassung vorzulegen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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2. Ehrung von Herrn Josef Wendler

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat 2. Marktgemeinderatssitzung 13.02.2019 ö 2

Sachverhalt

Herrn Josef Wendler aus Hartenreuth wird die Ehrenurkunde sowie die Bürgermedaille in Bronze des Marktes Gößweinstein überreicht.  

Datenstand vom 15.02.2019 09:34 Uhr