Datum: 19.02.2019
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Haus des Gastes, 2. Obergeschoss
Gremium: Marktgemeinderat
Nichtöffentliche Sitzung
Öffentliche Sitzung, 19:04 Uhr bis 20:23 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Bürgerfragen
2 Genehmigung des Protokolls der öffentlichen Marktgemeinderatssitzung vom 22.01.2019
3 Genehmigung des Protokolls der öffentlichen Marktgemeinderatssitzung vom 13.02.2019
4 Bericht des Ersten Bürgermeisters
5 Beitritt zum Zweckverband Informationstechnik Franken; Beschluss
6 Abschluss eines öffentlich-rechtlichen Vertrages mit dem Kommunalen Betrieb für Informationstechnik "KommunalBIT" AöR
7 Änderung des Kooperationsvertrages mit dem Zweckverband zur Wasserversorgung der Wiesentgruppe; Beschluss
8 Anton Karl Felix Gebhardt-Stiftung; Festlegung der Ausschüttungshöhe 2019
9 Errichtung einer Querungshilfe und eines Gehsteiges auf der St 2191 beim Autohaus Bayer
10 Änderung des Flächennutzungsplanes für die Grundstücke Fl. Nrn. 359, 359/1, 360, 361, 362, 363, 364, 365 und 365/1 (Teilfläche), alle Gmkg. Morschreuth; Aufstellungsbeschluss
11 Aufstellung eines Bebauungsplanes zur Ausweisung eines Sondergebietes auf den Grundstücken Fl.Nrn. 359, 359/1, 360, 361, 362, 363, 364, 365 und 365/1 (Teilfläche), alle Gmkg. Morschreuth; Aufstellungsbeschluss
12 Vollzug des Bayerischen Feuerwehrgesetzes; Bestätigung des neugewählten 1. Kommandanten der Freiwilligen Feuerwehr Unterailsfeld
13 Vollzug des Bayerischen Feuerwehrgesetzes; Bestätigung des neugewählten stellvertretenden Kommandanten der Freiwilligen Feuerwehr Unterailsfeld
14 Anfragen
15 4. Änderung des Bebauungsplanes "Stempferhof - Büchenstock - Steinacker" sowie Änderung des Flächennutzungsplanes; Zustimmung zur Planung

Sitzungsdokumente öffentlich
Download Protokoll Marktgemeinderatssitzung 19.02.2019.pdf

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1. Bürgerfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat 3. Marktgemeinderatssitzung 19.02.2019 ö 1

Sachverhalt

Bürgeranfragen liegen nicht vor.

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2. Genehmigung des Protokolls der öffentlichen Marktgemeinderatssitzung vom 22.01.2019

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat 3. Marktgemeinderatssitzung 19.02.2019 ö 2

Beschluss

Das Protokoll, welches den Marktgemeinderäten zugestellt wurde, wird genehmigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

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3. Genehmigung des Protokolls der öffentlichen Marktgemeinderatssitzung vom 13.02.2019

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat 3. Marktgemeinderatssitzung 19.02.2019 ö 3

Beschluss

Das Protokoll, welches den Marktgemeinderäten zugestellt wurde, wird genehmigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

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4. Bericht des Ersten Bürgermeisters

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat 3. Marktgemeinderatssitzung 19.02.2019 ö 4

Sachverhalt

Bericht des Ersten Bürgermeisters

Die Vorberatung des Verwaltungshaushaltes 2019 ist für die Haupt- und Finanzausschusssitzung am 07.03.2019 vorgesehen. Förmliche Ladung erfolgt rechtzeitig. Marktgemeinderat Winkler hat sich für die Sitzung entschuldigt.

Herr Johannes Merz wird am 01.04.2019 den Dienst als Kämmerer beim Markt Gößweinstein antreten.

Hinweis auf ein Schreiben der Regierung der Oberpfalz vom heutigen Tag, dass auf Grund der Interessenbekundung des Marktes Gößweinstein zum Bayerischen Mobilfunk-Förderprogramm ein Markterkundungsverfahren eingeleitet wurde. Die Rückmeldung der Netzbetreiber erfolgt voraussichtlich bis zum 19.05.2019. Weitere  Informationen hierzu wurden in das Ratsinformationssystem eingestellt.

Bekanntgabe des Beschlusses der vorangegangenen nichtöffentlichen Sitzung zu Übernahme der Betriebsträgerschaft für die Kindertagesstätte in Wichsenstein zum 01.09.2019 durch den Arbeiter-Samariter-Bund (ASB), Regionalverband Jura e. V. in Velden.

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5. Beitritt zum Zweckverband Informationstechnik Franken; Beschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat 3. Marktgemeinderatssitzung 19.02.2019 ö 5

Sachverhalt

Am 30.12.2015 ist das Gesetz über die elektronische Verwaltung in Bayern (BayEGovG) in Kraft getreten.

Seit dem 25.05.2018 ist die von der EU beschlossene Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) anzuwenden.

Beide Gesetze haben erhöhte Anforderungen an den Datenschutz und die Informationssicherheit zur Folge, welche ohne externe Unterstützung der Verwaltung nicht erfüllt werden können.
Im Rahmen eines Bürgermeisterseminars des Landkreises Forchheim im Oktober des vergangenen Jahres wurden die daraus resultierenden Themen des Datenschutzbeauftragten (DSB) und des Informationssicherheitsbeauftragten (ISB) in den Landkreisgemeinden diskutiert.
Die im Sommer 2018 durchgeführte Fragebogenaktion in den Kreisgemeinden hierzu ergab ein Interesse von 14 Landkreiskommunen an einem gemeinsamen Vorgehen im Bereich DSB/ISB, wobei im Rahmen der Klausur sich gerade die Zusammenarbeit mit dem Zweckverband IT Franken (ZV IT Franken) als Lösung herauskristallisiert.
Aus umsatzsteuerlichen Gründen ist ein Beitritt zum Zweckverband durch jede einzelne Kommune und ein daraus folgendes direktes Vertragsverhältnis zwischen den Kommunen und dem KommunalBIT (Anstalt des öffentlichen Rechts), deren Träger u. a. der ZV IT Franken ist, sinnvoll. Der KommunalBIT erfüllt dann die Aufgaben des DSB und des ISB.
Beim Beitritt zum ZV IT Franken ist eine einmalige Investitionsumlage in Höhe von 1.000,- € fällig. Die jährlich zu leistenden Verbandsumlage beträgt 400,- €.

Die Verbandssatzung i. d. Fassung vom 22.11.2018 wurde den Marktgemeinderäten überlassen.

Beschluss

Der Markt Gößweinstein tritt zum nä chstmöglichen Zeitpunkt dem Zweckverband Informationstechnik Franken bei.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

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6. Abschluss eines öffentlich-rechtlichen Vertrages mit dem Kommunalen Betrieb für Informationstechnik "KommunalBIT" AöR

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat 3. Marktgemeinderatssitzung 19.02.2019 ö 6

Sachverhalt

Wie unter Tagesordnungspunkt 5 bereits dargelegt, soll der KommunalBIT (Kommunaler Betrieb für Informationstechnik, AöR Fürth) die Aufgaben des Datenschutzbeauftragten (DSB) und des Informationssicherheitsbeauftragten (ISB) beim Markt Gößweinstein übernehmen. Hierfür ist der Abschluss eines öffentlich-rechtlichen Vertrages (örV) mit dem KommunalBIT abzuschließen. Der örV bezieht sich auf den sog. Servicekatalog.
Seitens des Marktes Gößweinstein werden derzeit nur die Dienstleistung nach § 1 Nr. 1 Buchst. c) des Vertrages „Unterstützung der Gemeinde in den Bereichen Datenschutz und IT-Sicherheit“ sowie die Bereitstellung einer Cloud zum sicheren Datentransfer gebucht.
Die jährlichen Gesamtkosten hierfür betragen rund 3.000,- €.

Der örV wurde den Marktgemeinderäten überlassen.  

Beschluss

Dem Abschluss des vorliegenden öffentlichen-rechtlichen Vertrages mit dem KommunalBIT wird zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

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7. Änderung des Kooperationsvertrages mit dem Zweckverband zur Wasserversorgung der Wiesentgruppe; Beschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat 3. Marktgemeinderatssitzung 19.02.2019 ö 7

Sachverhalt

Am 03.11.2015 wurde zwischen dem Markt Gößweinstein und dem Zweckverband zur Wasserversorgung der Wiesentgruppe ein Kooperationsvertrag hinsichtlich des Baus der Verbundleitung zwischen Tüchersfeld und der Wasserleitung des Marktes Gößweinstein bei Hungenberg sowie einer gemeinsamer technischen  Betriebsführung geschlossen.

§ 6 Abs. 4 des Vertrages hat bislang folgenden Wortlaut:

„Der ZV Wiesentgruppe beabsichtigt die Einstellung oder Ausbildung eines Wassermeisters (b2) bis zur Vorlage des Verwendungsnachweises.“

Auf Vorschlag der Wiesentgruppe soll folgender 2. Satz angefügt werden:

„Alternativ wird der ZV Wiesentgruppe bis zur Vorlage des Verwendungsnachweises einen Vertrag über die Unterstützung durch einen Wassermeister abschließen.“

Beschluss

Zu § 6 Abs. 4 des Kooperationsvertrages mit der Wiesentgruppe vom 03.11.2015 wird folgender Satz hinzugefügt:

„Alternativ wird der ZV Wiesentgruppe bis zur Vorlage des Verwendungsnachweises einen Vertrag über die Unterstützung durch einen Wassermeister abschließen.“

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

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8. Anton Karl Felix Gebhardt-Stiftung; Festlegung der Ausschüttungshöhe 2019

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat 3. Marktgemeinderatssitzung 19.02.2019 ö 8

Sachverhalt

Die Anton Karl Felix Gebhardt-Stiftung bezuschusst gemeinnützige Vorhaben. Im Jahr 2017 konnten Zuschusszusagen in Höhe von rund 10.700,- € getätigt werden.

Hierfür sind noch 1.569,- € vorzuhalten.

Im Jahr 2018 erfolgt auf Grund des geringen ausschüttbaren Betrages von 1.431,02 keine Ausschüttung von Mitteln der Anton Karl Felix Gebhardt-Stiftung.

Ähnlich wie im Vorjahr beträgt auf Grund einer Erhöhung des nicht ausschüttbaren Standes nach Einberechnung eines Ausgleichs zum ungeschmälerten Erhalt des Grundstockvermögens im Jahr 2018 von 1,80 % (Vorjahr: 1,90 %) der ausschüttbare Betrag im Jahr 2019 nur 1.889,95 €.

Beschluss

Auch Jahr 2019 erfolgt auf Grund des geringen ausschüttbaren Betrages von 1.889,95 € keine Ausschüttung von Mitteln der Anton Karl Felix Gebhardt-Stiftung.
Eine Ausschüttung erfolgt erst wieder, sobald der Ausschüttungsbetrag eine Höhe von 5.000,- € erreicht ist.
Es ist jedoch darauf zu achten, dass die vorgeschriebenen Mindestausschüttungen eingehalten werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

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9. Errichtung einer Querungshilfe und eines Gehsteiges auf der St 2191 beim Autohaus Bayer

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat 3. Marktgemeinderatssitzung 19.02.2019 ö 9

Sachverhalt

Der Sachverhalt wurde bereits in der Sitzung des Bau- und Umweltausschusses am 28.01.2019 wie folgt behandelt:

„Sachverhalt:

Bereits 2012 wurde seitens des Marktes Gößweinstein der Versuch unternommen, einen sicheren Übergang über die St 2191 im Bereich der Kreuzung beim Autohaus Bayer zu schaffen. Dies wurde von der zuständigen Fachstelle auf Grund durchgeführter Verkehrszählung abgelehnt. Im Dezember 2013 sind Anwohner des Büchenstocks an den Markt herangetreten, mit der Bitte, im besagten Bereich eine Fußgängerampel aufzustellen bzw. eine Querungshilfe zu bauen. Mit Schreiben vom 03.04. und 16.04.2014 teilte das Landratsamt Forchheim mit, dass weder eine Behelfsampel noch eine Querungshilfe eingerichtet werden kann. Auf die durchgeführte Verkehrszählung wird Bezug genommen. Mit Schreiben vom 07.07.2014 wird vom Landratsamt mitgeteilt, dass ergänzende Schilder an der St 2191 angebracht werden.

Zwischenzeitlich hat sich die Situation erheblich für die Fußgänger verschlechtert, da das Einkaufsgebiet deutlich gewachsen ist und auch das Autohaus Bayer eine Vergrößerung plant.

Die im Bereich der Kreuzung (August-Sieghardt-Straße) befindliche Querungshilfe erscheint den Eltern aus mehreren Gründen als unverantwortlich.

Nach Rücksprache mit dem Staatlichen Bauamt Bamberg wurde die Zustimmung für eine Querungshilfe in Aussicht gestellt. Hierzu soll jedoch noch eine Verkehrsschau stattfinden.

Sollte es zu einer Querungshilfe kommen, müsste seitens des Marktes Gößweinstein ein Gehweg von der Querungshilfe bis zur Kreuzung geschaffen werden

Beratung:

Nach der Inaugenscheinnahme der Kreuzung wurde durch den Bauausschuss die Notwendigkeit einer sicheren Überquerung der Kreuzung für Fußgänger bekräftigt. Im Gremium werden zur sicheren Überquerung der St 2191 die Alternativen: eine Querungshilfe, eine Fußgängerampel (Bedarfsampel), Anlegung eines Fußgängerweges, Bau einer Verkehrsinsel (Kreisverkehr) angesprochen und umfangreich diskutiert. Das Gremium spricht sich für die Installation einer sog. Bedarfsampel aus und bittet den 1. Bürgermeister dieses so bei der geplanten Verkehrsschau auch vorzutragen. Sollte eine andere Variante durch die Experten als notwendig erachtet werden und diese eine Beteiligung des Marktes Gößweinstein implizieren, dann besteht damit Einverständnis.
Beschluss:
Aufgrund der veränderten Verkehrssituation (z.B. Zunahme des Autoverkehrs wegen mehr Einkaufsmärkte etc.) wird die Notwendigkeit einer sichereren Überquerung der St 2191 im Bereich der Kreuzung der St 2191 mit der Balthasar-Neumann-Straße und Am Büchenstock für notwendig erachtet.
Dem Marktgemeinderat wird empfohlen, für den Haushalt 2019 ggf. entsprechende Haushaltsmittel einzuplanen.

7:0“

Am 08.02.2019 fand im o. g. Bereich eine Verkehrsschau statt. Hierbei wurden vom Staatlichen Bauamt der Bau einer Querungshilfe, die Verbreiterung der Fahrbahn sowie der Bau eines Gehweges in Aussicht gestellt. Die Maßnahme müsste vom Markt Gößweinstein durchgeführt werden, wobei die Kosten für die Querungshilfe und die Fahrbahnverbreiterung vom Freistaat übernommen werden. Die Kosten für den zu bauenden Gehweg wären vom Markt Gößweinstein zu übernehmen.

Kostenschätzung        
Querungshilfe:        50.000,- €
Straßenverbreiterung:        50.000,- €
Gehweg:        20.000,- €
Planungskosten:        15.000,- €
Summe:        135.000,- €        

Beratung

Die Kosten für notwendige Straßenbeleuchtung wurden versehentlich nicht mit aufgenommen. Diese werden auf 15.000,- € geschätzt.
Von Teilen des Marktgemeinderates wird die Meinung vertreten, dass die vorgeschlagene Lösung nicht zielführend sei und die Errichtung einer Fußgängerampel die richtige Lösung wäre. Dies vor allem auch wegen der jetzt anfallenden hohen Kosten. Auch wäre eine Verlängerung des geplanten Gehweges zum Büchenstock hin notwendig.
Es wird entgegnet, dass die vorgeschlagene Variante die einzige Lösung sei, die in diesem Bereich für eine sichere Überquerung durch Fußgänger der Staatsstraße möglich ist. Andere Lösungen werden vom Staatlichen Bauamt Bamberg abgelehnt.
Der Sachverhalt ist schon seit zehn Jahren in Bearbeitung. Im Jahr 2013 oder 2014 hat das Staatliche Bauamt bereits mitgeteilt, dass Verkehrseinschränkungen überhaupt nicht gemacht werden können. Einzig dem Einsatz des Landtagsabgeordneten Michael Hofmann ist der jetzige Lösungsvorschlag zu verdanken.
Auf Grund der niedrigen Verkehrsfrequentierung ist die Errichtung einer Ampel nicht möglich. Dies wurde bei der Verkehrsschau mit Vertretern des Staatlichen Bauamtes Bamberg, des Landratsamtes Forchheim und der Polizeiinspektion Ebermannstadt deutlich gemacht.
Grundsätzlich besteht von Einverständnis der Bürger vom Büchenstock mit dem jetzigen Lösungsvorschlag.

Die Erweiterung der Beschlussempfehlung um die Beschlüsse 2 und 3 wird beantragt.

Marktgemeinderat Hutzler stellt Antrag zur Geschäftsordnung auf Ende der Beratung.

Abstimmungsergebnis: 7:8
       

Beschluss 1

Der Markt Gößweinstein führt den Bau einer Querungshilfe, die Verbreiterung der Fahrbahn sowie den Bau eines Gehweges auf der St 2191 beim Autohaus Bayer durch. Es sind hierfür Ausgaben in Höhe von 150.000,- € im Haushalt 2019 einzustellen. Eine Kostenübernahme vom Freistaat Bayern für die Querungshilfe und die Fahrbahnverbreiterung sowie der anteiligen Planungskosten wird in Höhe von 112.000,- € erwartet.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

Beschluss 2

Der Marktgemeinderat hält daran fest, dass mittelfristig eine Verkehrsampel errichtet wird.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 6

Beschluss 3

Der zu errichtende Gehweg wird bis zur Einmündung der ersten von rechts kommenden Querstraße am Büchenstock verlängert. Die Verwaltung wird damit beauftragt, die Grundstücksverhandlungen zu führen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 9

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10. Änderung des Flächennutzungsplanes für die Grundstücke Fl. Nrn. 359, 359/1, 360, 361, 362, 363, 364, 365 und 365/1 (Teilfläche), alle Gmkg. Morschreuth; Aufstellungsbeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat 3. Marktgemeinderatssitzung 19.02.2019 ö 10

Sachverhalt

Der Sachverhalt wurde bereits in der Sitzung des Marktgemeinderates am 26.07.2016 wie folgt behandelt:

„Sachverhalt:

Die Firma act.³ GmbH – exclusive partner of adidas Group beabsichtigt auf dem Grundstück Fl.Nr. 364, Gmkg. Morschreuth, eine sog. Outdoor Base zu errichten. Die Intention des Projektes ist die Idee, gemeinsam Sport zu betreiben und die Natur zu erleben. Das Konzept wurde in der Bau- und Umweltausschusssitzung am 12.07.2016 vorgestellt und wurde im Ratsinformationssystem zu jener Sitzung eingestellt.
Zentraler Punkt dieser Base soll das sog. Holz Hüttla sein. Hierfür wurde Datum mit 12.07.2016  ein Bauantrag beim Markt Gößweinstein eingereicht. Das gemeindliche Einvernehmen hierfür wurde vom Bau- und Umweltausschuss erteilt.
Anlässlich eines Ortstermins wurde vom Landratsamt Forchheim für die Umsetzung des Gesamtkonzeptes eine Änderung des Flächennutzungsplanes gefordert. Die Genehmigung des Holz Hüttla soll dann befristet bis zum Abschluss des Flächennutzungsplanänderungsverfahrens bzw. bis zum Abschluss eines möglichen Bebauungsplanverfahrens erteilt werden.
Die betroffenen Grundstücke sind die Fl.Nrn. 359, 359/1, 360, 362, 363, 364, 365, 365/1, 368 und 1048, alle Gmkg. Morschreuth, bzw. Teilflächen daraus. Im Flächennutzungsplan sind diese als Flächen für die Landwirtschaft, Waldflächen und Obstwiese dargestellt und befinden sich teilweise im Außenbereich. Zukünftig sollen die Grundstücke als Gebiet ausgewiesen werden, welches den Anforderungen des Konzeptes entspricht (vermutlich Sondergebiet für Freizeit und Erholung).
Der Bau- und Umweltausschuss hat dem Marktgemeinderat eine Änderung des Flächennutzungsplanes empfohlen.
Die externen Kosten für die Änderung des Flächennutzungsplanes werden von der Fa. act.³  GmbH übernommen.

Beratung:

Das Projekt wird von Frau Fröhlich von act³ anhand einer Präsentation vorgestellt. Auf Rückfrage teilt Frau Fröhlich mit, dass keine Konkurrenz zu bestehenden Angeboten im Markt Gößweinstein entstehen soll. Vielmehr ist vorgesehen, so Herr Merz, ebenfalls Mitarbeiter von act³, mit vorhandenen Anbietern zusammenzuarbeiten.
Eine Anzahl von möglichen Nutzern kann noch nicht genannt werden. Die Nutzung ist jeweils von März bis Oktober vorgesehen. Massentourismus jedenfalls soll nicht entstehen. Vielmehr ist eine Anpassung an die Natur das Ziel. Auch soll das Vorhaben nicht sofort, sondern durchlangsames Wachsen erst in einem Zeitraum von drei Jahren komplett fertiggestellt werden.
Das Konzept wird vom Marktgemeinderat durchweg als positiv angesehen.
Es wird Kritik derart geäußert, dass die Anlieger über das Vorhaben nicht informiert wurden.  Eine Bürgerbeteiligung hätte bereits vorab durchgeführt werden sollen.
Erster Bürgermeister Zimmermann entgegnet, dass die Bürgerbeteiligung im Änderungsverfahren zum Flächennutzungsplan und bei der möglichen Aufstellung eines Bebauungsplanes vorgesehen ist. Diese Verfahren dienen eben dazu, möglichen Problemstellungen zu lösen und offene Fragen zu klären. Zudem findet am 28.07.2016 eine Informationsveranstaltung im Gasthaus „Zur guten Einkehr“ in Morschreuth statt.

Beschluss:

Zur Errichtung einer sog. Outdoor Base auf dem Grundstück Fl.Nr. 364, Gmkg. Morschreuth, wird der Einleitung des Verfahrens zur 1. Änderung des Flächennutzungsplanes  für die Grundstücke Fl.Nrn. 359, 359/1, 360, 362, 363, 364, 365, 365/1, 368 und 1048, alle Gmkg. Morschreuth, bzw. Teilflächen daraus, zum Sondergebiet zugestimmt.
Die anfallenden externen Kosten sind von der Fa. act.³ GmbH zu übernehmen.

16:0“

Vom Landratsamt Forchheim wurden bis zum 20.11.2020 befristete Baugenehmigungen für Gebäude erteilt. Ohne Änderung der Bauleitplanung kann von dort keine Verlängerung der Frist in Aussicht gestellt werden, was den Rückbau der Anlagen zur Folge hätte.

Mit E-Mail vom 06.02.2019 hat act.³ nun ein Konzeptpapier übermittelt, welches den Marktgemeinderäten als Entscheidungsgrundlage überlassen wurde. Es erfolgte u. a. eine Namensänderung für das Vorhaben von „Outdoor Base“ in „Heimatdorf Fränkische Schweiz“.
Ebenso ist das Grundstück Fl.Nr. 361 neu mit einbezogen, wogegen das Grundstück Fl.Nr. 368 nicht mehr im Änderungsbereich liegt.

Zusätzlich ist die Aufstellung eines Bebauungsplanes notwendig.

Beratung

Von Teilen des Marktgemeinderates besteht die Befürchtung, dass sich durch die Errichtung des Heimatdorfes Fränkische Schweiz die Ortschaft Morschreuth verändern wird. Sofern die Morschreuther Bürger damit einhergehen, sollte auch die Zustimmung des Marktgemeinderates erfolgen. Das jetzt vorgelegte Konzept würde jedoch erheblich von dem Konzept abweichen, welches act.³ in der Sitzung am 27.06.2016 vorgestellt hat und würde eine höhere Belastung für die Morschreuther bedeuten. Das Vorhaben wird deshalb kritisch gesehen.
Die Leiterin des Tourismusbüros Gößweinstein sollte sich deswegen damit bzw. mit dem Konzept auseinandersetzen.
Ohne vorliegende Unterlagen zur Änderung der Bauleitplanung können seitens der Bürger bzw. der Behörden jedoch keine sinnvollen Äußerungen zum Vorhaben gemacht werden. Im Zuge der Änderung der Bauleitplanung ist wohl auch die Einholung eines Lärmgutachtens notwendig.
Derzeit erfolgen durch den Betrieb der bereits bestehenden Einrichtungen kaum Beeinträchtigungen, da nur wenige Veranstaltungen stattfinden.       
           

Beschluss

Die Darstellung im Flächennutzungsplan für die Grundstücke Fl. Nrn. 359, 359/1, 360, 361, 362, 363, 364, 365 und 365/1 (Teilfläche), alle Gmkg. Morschreuth, soll in „Sonderbaufläche“ (S) geändert werden. Der Einleitung des Verfahrens wird zugestimmt.

Die anfallenden Kosten sind durch Abschluss eines städtebaulichen Vertrages vom Bauwerber zu übernehmen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

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11. Aufstellung eines Bebauungsplanes zur Ausweisung eines Sondergebietes auf den Grundstücken Fl.Nrn. 359, 359/1, 360, 361, 362, 363, 364, 365 und 365/1 (Teilfläche), alle Gmkg. Morschreuth; Aufstellungsbeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat 3. Marktgemeinderatssitzung 19.02.2019 ö 11

Sachverhalt

Der Sachverhalt wurde bereits in der Sitzung des Marktgemeinderates am 26.07.2016 wie folgt behandelt:

„Sachverhalt:

Die Firma act.³ GmbH – exclusive partner of adidas Group beabsichtigt auf dem Grundstück Fl.Nr. 364, Gmkg. Morschreuth, eine sog. Outdoor Base zu errichten. Die Intention des Projektes ist die Idee, gemeinsam Sport zu betreiben und die Natur zu erleben. Das Konzept wurde in der Bau- und Umweltausschusssitzung am 12.07.2016 vorgestellt und wurde im Ratsinformationssystem zu jener Sitzung eingestellt.
Zentraler Punkt dieser Base soll das sog. Holz Hüttla sein. Hierfür wurde Datum mit 12.07.2016  ein Bauantrag beim Markt Gößweinstein eingereicht. Das gemeindliche Einvernehmen hierfür wurde vom Bau- und Umweltausschuss erteilt.
Anlässlich eines Ortstermins wurde vom Landratsamt Forchheim für die Umsetzung des Gesamtkonzeptes eine Änderung des Flächennutzungsplanes gefordert. Die Genehmigung des Holz Hüttla soll dann befristet bis zum Abschluss des Flächennutzungsplanänderungsverfahrens bzw. bis zum Abschluss eines möglichen Bebauungsplanverfahrens erteilt werden.
Die betroffenen Grundstücke sind die Fl.Nrn. 359, 359/1, 360, 362, 363, 364, 365, 365/1, 368 und 1048, alle Gmkg. Morschreuth, bzw. Teilflächen daraus. Im Flächennutzungsplan sind diese als Flächen für die Landwirtschaft, Waldflächen und Obstwiese dargestellt und befinden sich teilweise im Außenbereich. Zukünftig sollen die Grundstücke als Gebiet ausgewiesen werden, welches den Anforderungen des Konzeptes entspricht (vermutlich Sondergebiet für Freizeit und Erholung).
Der Bau- und Umweltausschuss hat dem Marktgemeinderat eine Änderung des Flächennutzungsplanes empfohlen.
Die externen Kosten für die Änderung des Flächennutzungsplanes werden von der Fa. act.³  GmbH übernommen.

Beratung:

Das Projekt wird von Frau Fröhlich von act³ anhand einer Präsentation vorgestellt. Auf Rückfrage teilt Frau Fröhlich mit, dass keine Konkurrenz zu bestehenden Angeboten im Markt Gößweinstein entstehen soll. Vielmehr ist vorgesehen, so Herr Merz, ebenfalls Mitarbeiter von act³, mit vorhandenen Anbietern zusammenzuarbeiten.
Eine Anzahl von möglichen Nutzern kann noch nicht genannt werden. Die Nutzung ist jeweils von März bis Oktober vorgesehen. Massentourismus jedenfalls soll nicht entstehen. Vielmehr ist eine Anpassung an die Natur das Ziel. Auch soll das Vorhaben nicht sofort, sondern durchlangsames Wachsen erst in einem Zeitraum von drei Jahren komplett fertiggestellt werden.
Das Konzept wird vom Marktgemeinderat durchweg als positiv angesehen.
Es wird Kritik derart geäußert, dass die Anlieger über das Vorhaben nicht informiert wurden.  Eine Bürgerbeteiligung hätte bereits vorab durchgeführt werden sollen.
Erster Bürgermeister Zimmermann entgegnet, dass die Bürgerbeteiligung im Änderungsverfahren zum Flächennutzungsplan und bei der möglichen Aufstellung eines Bebauungsplanes vorgesehen ist. Diese Verfahren dienen eben dazu, möglichen Problemstellungen zu lösen und offene Fragen zu klären. Zudem findet am 28.07.2016 eine Informationsveranstaltung im Gasthaus „Zur guten Einkehr“ in Morschreuth statt.

Beschluss:

Zur Errichtung einer sog. Outdoor Base auf dem Grundstück Fl.Nr. 364, Gmkg. Morschreuth, wird der Einleitung des Verfahrens zur 1. Änderung des Flächennutzungsplanes  für die Grundstücke Fl.Nrn. 359, 359/1, 360, 362, 363, 364, 365, 365/1, 368 und 1048, alle Gmkg. Morschreuth, bzw. Teilflächen daraus, zum Sondergebiet zugestimmt.
Die anfallenden externen Kosten sind von der Fa. act.³ GmbH zu übernehmen.

16:0“

Vom Landratsamt Forchheim wurden bis zum 20.11.2020  befristete Baugenehmigungen für Gebäude erteilt. Ohne Änderung der Bauleitplanung kann von dort keine Verlängerung der Frist in Aussicht gestellt werden, was den Rückbau der Anlagen zur Folge hätte.

Mit E-Mail vom 06.02.2019 hat act.³ nun ein Konzeptpapier übermittelt, welches den Marktgemeinderäten als Entscheidungsgrundlage überlassen wurde. Es erfolgte u. a. eine Namensänderung für das Vorhaben von „Outdoor Base“ in „Heimatdorf Fränkische Schweiz“.
Ebenso ist das Grundstück Fl.Nr. 361 neu mit einbezogen, wogegen das Grundstück Fl.Nr. 368 nicht mehr im Änderungsbereich liegt.

Neben der Änderung des Flächennutzungsplanes ist auch die Aufstellung eines Bebauungsplanes vorzunehmen.

Beschluss

Zur Ermöglichung der Errichtung des sog. „Heimatdorf Fränkische Schweiz“ wird der Aufstellung eines qualifizierten Bebauungsplanes in Morschreuth zugestimmt.
Es soll ein „Sondergebiet (SO)“ ausgewiesen werden. Der Plan erhält den Namen „Morschreuth-Stecklacker“.
Die Anpassung des Flächennutzungsplanes erfolgt im Parallelverfahren nach § 8 Abs. 3 BauGB.
Das Plangebiet umfasst die Grundstücke Fl.Nrn. 359, 359/1, 360, 361, 362, 363, 364, 365, 365/1 (Teilfläche), alle Gmkg. Morschreuth.
Es wird wie folgt begrenzt:
Im Norden: durch das Grundstück Fl.Nrn. 357/11 und 948, Gmkg. Morschreuth, sowie die Fl.Nrn. 239 und 238 (Teilfläche), Gmkg. Moggast
Im Osten: durch Teile des Grundstückes Fl.Nr. 1048, Gmkg. Morschreuth
Im Süden: durch die Grundstücke Fl.Nr. 368, 369, 354 und 354/3, Gmkg. Morschreuth
Im Westen: durch die Grundstücke Fl. Nr. 357/5, 357/8, 357 und 357/6, Gmkg. Morschreuth

Die anfallenden Kosten sind durch Abschluss eines städtebaulichen Vertrages vom Bauwerber zu übernehmen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

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12. Vollzug des Bayerischen Feuerwehrgesetzes; Bestätigung des neugewählten 1. Kommandanten der Freiwilligen Feuerwehr Unterailsfeld

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat 3. Marktgemeinderatssitzung 19.02.2019 ö 12

Sachverhalt

Am 08.02.2019 fand anlässlich einer vom Markt Gößweinstein festgelegten Dienstversammlung auf Grund des Ablaufes der Amtszeit des bisherigen 1. Kommandanten Volker Brendel und des Rücktritts des bisherigen stellvertretenden Kommandanten Kevin Hofmann eine Neuwahl bei der Freiwilligen Feuerwehr Unterailsfeld statt. Es waren 26 wahlberechtigte aktive Feuerwehrmitglieder anwesend.

Wahl des 1. Kommandanten:

Wahlvorschlag: Kevin Hofmann
Insgesamt wurden 26 Stimmen abgegeben, davon eine Stimmenthaltung.
Es entfielen 25 Stimmen auf Kevin Hofmann.
Der neugewählte 1. Kommandant Kevin Hofmann, wohnhaft Kohlstein 10, nahm auf Befragen durch den 1. Bürgermeister Ha nngörg Zimmermann die Wahl zum 1. Kommandanten an.
Der Gewählte muss noch den erforderlichen Lehrgang „Gruppenführer“ und „Leiter einer Feuerwehr“ absolvieren. Ihm wird dazu eine Frist von einem Jahr eingeräumt.

Beschluss

Herr Kevin Hofmann, Kohlstein 10, wird als gewählter 1. Kommandant der Freiwilligen Feuerwehr Unterailsfeld bestätigt.

Er muss noch die Lehrgänge „Gruppenführer“ und „Leiter einer Feuerwehr“ absolvieren. Ihm wird dazu eine Frist von einem Jahr eingeräumt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

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13. Vollzug des Bayerischen Feuerwehrgesetzes; Bestätigung des neugewählten stellvertretenden Kommandanten der Freiwilligen Feuerwehr Unterailsfeld

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat 3. Marktgemeinderatssitzung 19.02.2019 ö 13

Sachverhalt

Am 08.02.2019 fand anlässlich einer vom Markt Gößweinstein festgelegten Dienstversammlung auf Grund des Ablaufes der Amtszeit des bisherigen 1. Kommandanten Volker Brendel und des Rücktritts des bisherigen stellvertretenden Kommandanten Kevin Hofmann eine Neuwahl bei der Freiwilligen Feuerwehr Unterailsfeld statt. Es waren 26 wahlberechtigte aktive Feuerwehrmitglieder anwesend.

Wahl des stellvertretenden Kommandanten:

Wahlvorschlag: Sebastian Zitzmann
Insgesamt wurden 26 Stimmen abgegeben, davon zwei Stimmenthaltungen.
Es entfielen 24 Stimmen auf Sebastian Zitzmann.
Der neugewählte stellvertretende Kommandant Sebastian Zitzmann, Unterailsfeld 4, nahm auf Befragen durch den 1. Bürgermeister Hanngörg Zimmermann die Wahl zum stellvertretenden Kommandanten an.
Der Gewählte muss noch die erforderlichen Lehrgänge „Gruppenführer“ und „Leiter einer Feuerwehr“ absolvieren. Ihm wird dazu eine Frist von einem Jahr eingeräumt.

Beschluss

Herr Sebastian Zitzmann, Unterailsfeld  4, wird als gewählter stellvertretender Kommandant der FFW Unterailsfeld bestätigt.

Er muss noch die erforderlichen Lehrgänge „Gruppenführer“ und „Leiter einer Feuerwehr“ absolvieren. Ihm wird dazu eine Frist von einem Jahr eingeräumt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

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14. Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat 3. Marktgemeinderatssitzung 19.02.2019 ö 14

Sachverhalt

Anfragen liegen nicht vor.

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15. 4. Änderung des Bebauungsplanes "Stempferhof - Büchenstock - Steinacker" sowie Änderung des Flächennutzungsplanes; Zustimmung zur Planung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat 3. Marktgemeinderatssitzung 19.02.2019 ö 15

Sachverhalt

Der Marktgemeinderat hat in der Sitzung am 25.09.2018 folgenden Beschluss gefasst:

„Das Verfahren zur 4. Änderung des qualifizierten Bebauungsplanes „Stempferhof – Büchenstock – Steinacker“, Gemarkung Gößweinstein, wird eingeleitet.

Es sollen folgende Änderungen vorgenommen werden:
Die Grundstücke Fl.Nrn. 271, 271/3, /4, /5 und /6, Gmkg. Gößweinstein, sollen als Gewerbegebiet (GE) ausgewiesen werden.
Das Grundstück Fl.Nr. 268, Gmkg. Gößweinstein, soll als Sondergebiet (SO) ausgewiesen werden.
Das Grundstück Fl.Nr. 268/1, Gmkg. Gößweinstein, soll als Gewerbegebiet (GE) ausgewiesen werden.
Änderungen der künftigen Bezeichnungen sind möglich, da sich die passenden Bezeichnungen eventuell erst im Verfahren ergeben.
Die anfallenden Kosten sind von den Grundstückseigentümern zu übernehmen.“

Zudem wurde beschlossen, dass das Verfahren zur Änderung der Darstellungen im Flächennutzungsplan für die Grundstücke Fl.Nr. 268 und 268/1, Gmkg. Gößweinstein, in Sonderbaufläche (S) eingeleitet werden soll.

Von der Planungsgruppe Strunz aus Bamberg wurden ein entsprechender Vorabzug der 4. Änderung des Bebauungsplanes mit textlichen Festsetzungen sowie für die Änderung des Flächennutzungsplanes  gefertigt, welche den Marktgemeinderäten überlassen wurden.

Folgende Änderungen sollen vorgenommen werden:
Bebauungsplan:
Fl.Nr. 271, 271/3, /4, /5 und /6: künftig „Gewerbegebiet (GE)“
Fl.Nr. 268/1: künftig „eingeschränktes Gewerbegebiet (GEe)“
Fl.Nr. 268: künftig „sonstiges Sondergebiet großflächiger Einzelhandel (SO GEH)“

Flächennutzungsplan:
Fl.Nr. 268/1: künftig „gewerbliche Baufläche (G)“
Fl.Nr. 268: künftig „Sonderbaufläche mit der Zweckbestimmung großflächiger Einzelhandel (S GEH)“

Herr Schönfelder von der Planungsgruppe Strunz wird in der Sitzung die Planung vorstellen.

Beratung

Da Herr Schönfelder noch nicht anwesend ist und die Änderung der Bauleitplanung nur den Bestand regeln würde, besteht Einigkeit darüber, dass auch ohne den Vortrag von Herrn Schönfelder eine Beschlussfassung erfolgen kann.

Beschluss

Dem vorliegenden Entwurf vom 19.02.2019 zur Änderung des Flächennutzungsplanes wird zugestimmt.
Es sollen folgende Änderungen vorgenommen werden:
Fl.Nr. 268/1: künftig „gewerbliche Baufläche (G)“
Fl.Nr. 268: künftig „Sonderbaufläche mit der Zweckbestimmung großflächiger Einzelhandel (SO GEH)“

Dem vorliegenden Entwurf der Planungsgruppe Strunz vom 19.02.2019 zur 4. Änderung des Bebauungsplanes  „Stempferhof – Büchenstock – Steinacker“ mit integriertem Grünordnungsplan inklusiv der der Eingriffsfläche zugeordneten Ausgleichsfläche wird zugestimmt:

Es sollen folgende Änderungen vorgenommen werden:
Fl.Nr. 271, 271/3, /4, /5 und /6: künftig „Gewerbegebiet (GE)“
Fl.Nr. 268/1: künftig „eingeschränktes Gewerbegebiet (GEe)“
Fl.Nr. 268: künftig „sonstiges Sondergebiet großflächiger Einzelhandel (SO GEH)“

Die Entwürfe sind Grundlage der frühzeitigen Bürger- und Behördenbeteiligung.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

Datenstand vom 22.02.2019 10:17 Uhr