Datum: 17.12.2019
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Haus des Gastes, 2. Obergeschoss
Gremium: Bau- und Umweltausschuss
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 19:30 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung
Öffentliche Sitzung
Sitzungsdokumente öffentlich
Download Protokoll Bau- und Umweltausschusssitzung 17.12.2019.pdf
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1. Genehmigung des Protokolls der öffentlichen Sitzung vom 26.11.2019
Gremium
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Bau- und Umweltausschuss
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12. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses
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Beschluss
Das Protokoll, welches den Marktgemeinderäten zugestellt wurde, wird genehmigt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 0
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2. Bericht des Bürgermeisters und Bekanntgabe von Beschlüssen aus der letzten nichtöffentlichen Sitzung vom 26.11.2019
Gremium
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Sachverhalt
Bericht des Bürgermeisters
Dach/Kamin Rathaus
In der letzten Sitzung wurde über die laufenden Arbeiten am Dach und Kamin berichtet. Das Kostenangebot hierfür lag bei rund 4.600 EUR. Bei den Reparaturarbeiten zeigte sich auf, dass dringender Handlungsbedarf bestand. So musste z.B. die Dachla
ttung über der Kämmerei erneuert werden, da die bestehende Lattung morsch, brüchig und nicht mehr lastaufnahmefähig für den Schneefang war. Die Gesamtkosten für die Reparaturarbeiten betrugen 5.286,93 EUR.
Bekanntgabe von Beschlüssen aus der letzten nichtöffentlichen Sitzung vom 26.11.2019
Anschaffung Recyclingbankbohlen
Für die Erneuerung von Bänken und Sitzgruppen entlang der Wanderwege wurde der Anschaffung von Recyclingbankbohlen an die Firma AWU zugestimmt.
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3. Fl.Nr. 1442, Gmkg. Leutzdorf;
Errichtung einer Druckerhöhungsanlage in Türkelstein für die Wasserversorgung
Gremium
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Sachverhalt
Auf dem Grundstück Fl.Nr. 1442 der Gemarkung Leutzdorf ist in Türkelstein die Errichtung einer Druckerhöhungsanlage geplant. Hierzu wird ein Betriebsgebäude mit den Außenmaßen 3,72 m x 5,51 m und einer Höhe von 4,00 m errichtet. Das Gebäude erhält ein Pultdach mit einer Dacheindeckung in Titanzinkblech. Eine Abwasserbeseitigung ist nicht erforderlich. Das Gebäude befindet sich am Ortsrand (Außenbereich) von Türkelstein in Richtung Hartenreuth an der Kreisstraße FO 23.
Beschluss
Für den Neubau einer Druckerhöhungsanlage auf der Fl.Nr. 1442 der Gemarkung Leutzdorf wird das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB erteilt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 0
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4. Fl.Nr. 2101, Gmkg. Gößweinstein;
Errichtung einer Druckerhöhungsanlage in Behringersmühle für die Wasserversorgung
Gremium
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Sachverhalt
Für die Wasserversorgung Kohlstein (Verbundleitung) ist der Bau einer Druckerhöhungsanlage in Behringersmühle auf dem Grundstück Fl.Nr. 2101 der Gemarkung Gößweinstein im Außenbereich erforderlich. Das notwendige Betriebsgebäude wird in der Nähe des Anwesens Heuberg 11 mit den Außenmaßen 4,21 m x 6,61 m errichtet und erhält ein Satteldach. Eine Abwasserbeseitigung ist nicht erforderlich. Die Zuwegung erfolgt über einen öffentlichen Feld- und Waldweg, welcher sehr nahe am Betriebsgebäude vorbei führt.
Beratung
Zwischen dem geplanten Gebäude für die Druckerhöhungsanlage und der Natursteinmauer beim Anwesen Heuberg 11 (Fl.Nr. 2092) verläuft ein Feld- und Waldweg. Dieser Weg dient der Holzabfuhr und soll später evtl. auch zum öffentlichen Fuß- und Radweg ausgebaut werden. Es ist deshalb damit zu rechnen, dass große und schwere Fahrzeug zwischen dem Gebäude für die Druckerhöhungsanlage und der Natursteinmauer durch fahren müssen. Dadurch könnte die Standfestigkeit der Mauer in Mitleidenschaft gezogen werden.
Aufgrund der künftigen Engstelle besteht die Gefahr, dass das neue Gebäude (Druckerhöhungsanlage) sowie das vorhandene Garagengebäude beschädigt werden. Es wird deshalb vorgeschlagen, dass neue Gebäude für die Druckerhöhungsanlage mehr in Richtung Berg (Norden) um ca. 1,00 m bis 1,50 m zu versetzen.
Beschluss
Der Errichtung eines Betriebsgebäudes für die Wasserversorgung auf der Fl.Nr. 2101 der Gemarkung Gößweinstein wird unter Beachtung des o.g. Hinweises zugestimmt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 0
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5. Fl.Nr. 674/16, Gmkg. Wichsenstein;
Änderungsantrag zu BV 301/2016 eines Einfamilienwohnhauses mit Carport
Gremium
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Sachverhalt
Für den Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Carport auf der Fl.Nr. 674/16 wurde die Baugenehmigung erteilt. Der Neubau wurde jedoch nicht nach den genehmigten Plänen ausgeführt, so dass nun ein Änderungsantrag vorgelegt werden musste.
Die Veränderungen gegenüber der ursprünglichen Planung liegen in der Vergrößerung des Carports und Verkleinerung des Wohnhauses. Im Innenbereich sind im Erdgeschoß die Kellerräume entfallen und die meisten Räume etwas kleiner geworden. Die große Dachterrasse im OG ist entfallen, dafür ist eine wesentlich kleinere Loggia entstanden. Die Lage des Hauses und der Zufahrtsbereich sind im Wesentlichen gleich geblieben.
Beschluss
Für die Änderungsplanung zum BV 301/2016 auf der Fl.Nr. 674/16 der Gemarkung Wichsenstein wird das gemeind
liche Einvernehmen erteilt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 0
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6. Fl.Nr. 683, Gmkg. Leutzdorf;
Geländeauffüllung
Gremium
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12. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses
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Sachverhalt
Im Zuge des Neubaus der Gemeindeverbindungsstraße (GVS) Leutzdorf – Hartenreuth ist der nicht tragfähige Erdaushub zu entsorgen. Weiterhin sollen ggf. aus weiteren öffentlichen Baumaßnahmen im Gemeindegebiet, welche ab nächstem Jahr begonnen werden, überschüssiger Erdaushub (Z 0) dort abgelagert und eingebaut werden. Diesbezüglich wurde im Vorfeld nach einer möglichen Deponie, welche sich nun mit Fl.Nr. 683 ergeben hat und der Grundstückseigentümer damit einverstanden ist, gesucht. Weiterhin wurde bereits im Vorfeld auch mit der unteren Naturschutzbehörde eine mögliche Auffüllung des betreffenden Grundstückes abgeklärt. Die Auffüllhöhen betragen ca. 0,30 m bis ca. 1,80 m Höhe auf dem abfallenden Grundstück bei einer Länge von ca. 182 m und einer mittleren Breite von ca. 47,00 m. Dies ergibt ein Einbauvolumen von über 8.500 m³. Die Deponie befindet sich unmittelbar an der GVS und ermöglicht somit sehr kurze Transportwege. Nach Beendigung der Auffüllarbeiten erfolgt wieder die Aufbringung einer Lage Humus,
um das vorher landwirtschaftlich genutzte Grundstück wieder entsprechend nutzen zu können.
Beschluss
Mit der Geländeauffüllung auf Fl.Nr. 683 der Gemarkung Leutzdorf besteht Einverständnis. Das gemeindliche Einvernehmen wird nach § 36 BauGB hierfür erteilt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 0
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7. Anfragen
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12. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses
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Sachverhalt
Es werden keine Anfragen gestellt.
Datenstand vom 20.12.2019 11:27 Uhr