Datum: 24.09.2019
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Haus des Gastes, 2. Obergeschoss
Gremium: Bau- und Umweltausschuss
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 19:40 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung des Protokolls der öffentlichen Sitzung vom 30.07.2019
2 Bericht des Bürgermeisters und Bekanntgabe von Beschlüssen aus der letzten nichtöffentlichen Sitzung vom 30.07.2019
3 Fl.Nr. 1427 Gmkg. Leutzdorf; Neubau eines Wohngebäudes mit 2 Nutzungseinheiten und Garage
4 Straßenbeleuchtung Türkelstein; Auftragsvergabe
5 Barrierefreier Bushaltestellenausbau
6 Vorberatung im Rahmen der Dorferneuerung Sattelmannsburg
7 Vorberatung im Rahmen der Dorferneuerung Hardt
8 Ausbau der KrFO 37 Wichsenstein - Heidekreuzung
9 Naturbad Gößweinstein; Beauftragung eines Planungsbüros für die Erstellung eines Bauantrages
10 Anfragen

Sitzungsdokumente öffentlich
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1. Genehmigung des Protokolls der öffentlichen Sitzung vom 30.07.2019

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss 9. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 24.09.2019 ö 1

Beschluss

Das Protokoll, welches den Marktgemeinderäten zugestellt wurde, wird genehmigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

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2. Bericht des Bürgermeisters und Bekanntgabe von Beschlüssen aus der letzten nichtöffentlichen Sitzung vom 30.07.2019

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss 9. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 24.09.2019 ö 2

Sachverhalt

Bericht des Bürgermeisters

Von der Verwaltung wurden nachstehende Bauvorhaben in eigener Zuständigkeit befürwortet und an das Landratsamt Forchheim zu weiteren Bearbeitung übersandt:

Fl.Nr. 543/4, Gmkg. Leutzdorf;
Anbau Treppenhaus und Garage, Umbau 1. OG

Fl.Nr. 515/1 und 515/2, Gmkg. Stadelhofen;
Anbau mit Garage an das Zweifamilienhaus und Errichtung einer Gaube auf dem Zweifamilienhaus

Fl.Nr. 443, Gmkg. Stadelhofen;
Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit 2 Stellplätzen

Fl.Nr. 417/3, Gmkg. Kleingesee;
Anbau an das bestehende Einfamilienhaus mit Garage und Balkon


Fl.Nr.1928/16. Gmkg. Gößweinstein;
Neubau eines Einfamilienwohnhauses


Neubau Feuerwehrhaus Behringersmühle

Im Innenbereich des Gebäudes wurden die Trockenbau-, Fliesen- und Elektroarbeiten fertig- gestellt. Die Sanitärarbeiten sind bis auf kleinere Arbeiten fertiggestellt. Die Malerarbeiten sind begonnen.
Im Außenbereich wurden die Pflasterarbeiten überwiegend ausgeführt, mit der Anfüllung von Erde/Humus wurde begonnen.
Die Gesamtkosten mit Stand 12.09.2019 betragen 301.997,78 EUR.


Dorfplatz Morschreuth;
Auftragsvergabe Buswartehäuschen
Die Angebotseinholung für das Buswartehäuschen in Morschreuth erfolgte bereits im letzten Jahr zur Antragstellung einer Fördermaßnahme.
Mit Datum vom 13.08.2019 wurde die Errichtung eines Buswartehäuschens bewilligt. Die Zuwendung beträgt 50 % der förderfähigen Kosten, jedoch höchsten 4.314,- EUR.
Der Auftrag wurde im Rahmen einer dringlichen Anordnung nach Art. 37 Abs. 3 GO vom Ersten Bürgermeister für die Lieferung des Buswartehäuschen in Höhe von 8.628,69 EUR (brutto) sodann umgehend an die Firma Pönicke erteilt, um eine Lieferung schnellstmöglich zu ermöglichen.
Die Dringlichkeit bestand deshalb, da im Hinblick auf die Sitzungspause (Sommerpause) des Marktgemeinderates viel Zeit verloren gegangen wäre und das Buswartehäuschen möglichst noch vor Wintereinbruch aufgestellt werden soll.


Bekanntgabe von Beschlüssen aus der letzten nichtöffentlichen Sitzung vom 30.07.2019

Die Erneuerung einer Bordsteinrinne in Stadelhofen
Diese Maßnahme soll für den neu definierten Bauabschnitt mit der Hofsanierung im nächsten Jahr erfolgen.

Erneuerung Spielplatz Behringersmühle
Der Auftrag für die Erneuerung des Spielplatzes und der Anschaffung von Spielgeräten wurde an die Firma Spielsinn, Gößweinstein, in Höhe von 11.150,00 EUR vergeben.

Neubau Feuerwehrhaus Leutzdorf
Die Elektroinstallationsarbeiten wurde an die Firma Elektro Grün in Höhe von 6.619,59 EUR vergeben.
Die Materiallieferung für den Dachstuhl incl. Dacheindeckung und Isolierung wurde an die Firma Jonas Stielper, Gößweinstein, in Höhe von 27.228,22 EUR vergeben.

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3. Fl.Nr. 1427 Gmkg. Leutzdorf; Neubau eines Wohngebäudes mit 2 Nutzungseinheiten und Garage

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss 9. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 24.09.2019 ö 3

Sachverhalt

Auf einer Teilfläche des Grundstückes Fl.Nr. 1427 der Gemarkung Leutzdorf soll ein Wohnhaus errichtet werden.

Bauleitplanung:
Im gültigen Flächennutzungsplan des Marktes Gößweinstein ist die Fl.Nr. 1427 als landwirtschaftliche Fläche dargestellt. Auf Antrag des Bauwerbers wurde eine entsprechende Änderung des Flächennutzungsplanes für diesen Bereich durch den Marktgemeinderat beschlossen. Der Marktgemeinderat stellte auf seiner Sitzung am 23.07.2019 die 4. Änderung des Flächennutzungsplanes mit integrierten Landschaftsplan „Türkelstein“ fest.
Die Unterlagen hierfür liegen derzeit zur Genehmigung beim Landratsamt Forchheim. Mit der Rechtswirksamkeit der 4. Änderung wird in Kürze gerechnet.

Erschließung:
Das Baugrundstück grenzt an keiner öffentlichen Verkehrsfläche an. Vom Bauantragsteller wurde deshalb ein Antrag beim Amt für Digitalisierung Breitband und Vermessung auf Verschmelzung der Fl.Nrn. 1413 und 1427, Gmkg. Leutzdorf, gestellt, um die Angrenzung des Grundstückes an eine öffentliche Verkehrsfläche zu erreichen.

Abwasser:
Das Grundstück Fl.Nr. 1427 ist bereits an den öffentlichen Abwasserkanal angeschlossen, welcher über Fl.Nr. 1413 führt.

Wegefläche Fl.Nr. 1412/1, Eigentümer Markt Gößweinstein
Dieses Grundstück befindet sich im Eigentum des Marktes Gößweinstein und dient der Erschließung der Grundstücke Fl.Nr. 1413, 1412 und 1409/3. Diese Fläche ist noch nicht als öffentliche Verkehrsfläche gewidmet. Eine Widmung als öffentliche Verkehrsfläche (Ortsstraße) ist nun erforderlich, um die vorgenannten Grundstücke an die öffentliche Verkehrsfläche anzubinden. Hierzu ist in der Marktgemeinderatsitzung am 17.09.2019 die entsprechende Beschlussfassung vorgesehen.

Beschluss

Für den Neubau eines Wohngebäudes mit zwei Nutzungseinheiten und Garage auf einer Teilfläche von Fl.Nr. 1427 der Gemarkung Leutzdorf wird das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB  erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

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4. Straßenbeleuchtung Türkelstein; Auftragsvergabe

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss 9. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 24.09.2019 ö 4

Sachverhalt

Im Zuge des derzeitigen Abbaus der Oberleitung für die Stromversorgung in Etzdorf und Türkelstein ist im Bereich der Anwesen Türkelstein 4 und 7 der Abbau von 2 Leuchten (gelb) und die Errichtung von 3 neuen Leuchten (grün und blau) erforderlich (siehe Lageplan).


Gemäß Kostenangebot der Bayernwerk Netz GmbH belaufen sich die Kosten für die Änderung der Straßenbeleuchtung in diesem Bereich auf 14.678,11 EUR incl. der Erd- und Asphaltarbeiten.

Hinweis:
Die abzubauende Leuchte auf den Grundstücken HsNr. 4 und 4 b (Privatgrundstücke) diente früher einer Zuwegung eines Wochenendhauses sowie eines früher genutzten Fußweges, welcher vor Jahrzenten aufgelassen worden ist.

Beratung

Um eine Ausleuchtung der Hofflächen (HsNr. 4 und 4 b) weiterhin zu ermöglichen, ist die Bayernwerk AG darauf hinzuweisen, dass die Überspannungsleute verbleiben kann, wenn die beiden Anlieger die Leuchte in Privateigentum und somit den Unterhalt und die Stromkosten selbst übernehmen. Ist dies nicht der Fall, wird die Leuchte,  wie im Angebot vorgesehen, abgebaut.

Beschluss

Dem Auftrag für die Änderung (Abbau/Neubau) der Straßenbeleuchtung im Bereich der Anwesen Türkelstein 5 – 7 in Höhe von 14.678,11 EUR (brutto) an die Bayernwerk Netzt GmbH wird zugestimmt. Im Haushalt 2019 stehen für die Straßenbeleuchtung ausreichende Haushaltsmittel zur Verfügung.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

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5. Barrierefreier Bushaltestellenausbau

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss 9. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 24.09.2019 ö 5

Sachverhalt

Der Landkreis Forchheim hat beschlossen, den barrierefreien Ausbau seiner Bushaltestelle bis Ende 2019 vorzunehmen. Für den Markt Gößweinstein liegt nun die gutachterliche Einschätzung der Haltestellen vor, woraus hervorgeht, dass im Zuständigkeitsbereich des Marktes eine Haltestelle (OT Kleingesee) umgebaut werden kann. Die geschätzten Kosten hierfür liegen bei 40 – 50.000,00 EUR.

Beratung

In der Beratung wird darauf hingewiesen, dass der Markt Gößweinstein im Vergleich zu den anderen Gemeinden im Landkreis Forchheim die meisten Bushaltestellen besitzt. Viele der Bushaltestellen sind barrierefrei nicht erreichbar und werden teils wenig genutzt.
Die betreffende Bushaltestelle in Kleingesee wird an Schultagen max. von weniger als 10 Personen genutzt.

Beschluss

Der Sachverhalt wird bis auf weiteres zurückgestellt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

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6. Vorberatung im Rahmen der Dorferneuerung Sattelmannsburg

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss 9. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 24.09.2019 ö 6

Sachverhalt

Mit der Dorferneuerung besteht die Möglichkeit, einen Straßenneubau in Sattelmannsburg zu ermöglichen. Dabei wird, soweit möglich, von einer Gesamtstraßenbreite von 6,00 m ausgegangen, welche sich im Übergang auf den angrenzenden Flurweg dann auf 5,00 m Breite verringert. Von den Verantwortlichen des Amtes für Ländliche Entwicklung Oberfranken (ALE) wird darauf hingewiesen, dass für einen reinen Ausbau der Ortsstraße ohne gestalterischen Aspekt eine Förderzusage nicht gegeben wird.

Beratung

Bei der vorangegangen Ortsbesichtigung konnte sich der Bau- und Umweltausschuss ein Bild von der Örtlichkeit machen. Dabei musste auch festgestellt werden, dass am Ende der Ortsstraße (Nähe HsNr. 48) die Anlegung eines Wendeplatzes notwendig ist. In diesem Bereich wäre aber der Ausbau der Ortsstraße nicht über die ALE förderbar und müsste über eine erstmalige Erschließung abgerechnet werden.

Beschluss

Der Vorschlag für einen Straßenneubau mit gestalterischen Aspekt in Sattelmannsburg wird befürwortet.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

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7. Vorberatung im Rahmen der Dorferneuerung Hardt

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss 9. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 24.09.2019 ö 7

Sachverhalt

Der Markt Gößweinstein hat im Rahmen der Dorferneuerung für eine mögliche Verbreiterung der Ortsstraße Fl.Nr. 676 in der Hardt eine Teilfläche aus dem Grundstück Fl.Nr. 664 gekauft.
Der Grundstückseigentümer des Anwesens Hardt 77 hätte gerne, dass der neu eingemessene Weg in Hardt noch ca. 1 m von seinem Wohnhaus in Richtung Fl.Nr. 664 verlegt wird. Er würde hierfür die gesamten Kosten für den zusätzlichen Grunderwerb dieser weiteren Fläche übernehmen.

Beratung

Bei der vorangegangen Ortsbesichtigung wurde der Wunsch des Anliegers auf einen Flächenerwerb einer Teilfläche von der Ortsstraße aufgezeigt. Weiter wurde in der Örtlichkeit aufgezeigt, dass auch ein kleiner Teil der Ortsstraße auf Privatgrund sowie eine Gartenmauer auf Straßengrund verläuft. Aufgrund der überbauten Flächen (Straße, Gartenmauer) ist somit der ganze Straßenbereich zwischen den Anwesen Hardt 68, 69 und 71 zu betrachten. Hinsichtlich der Ver- und Entsorgungsleitungen wären Grunddienstbarkeiten notwendig, da diese bei einer möglichen Grundstücksveränderung teils auf Privatgrund, bzw. auch unmittelbar an der neuen Grundstücksgrenze verlaufen würden.
Sofern alle betreffenden Grundstücksbesitzer mit einer Veränderung einverstanden sind, könnte eine Veränderung des Straßenverlaufes (Grundstücksgrenzen) vorgenommen werden.

Beschluss

Für die gewünschte Grenz- und Straßenveränderungen im Bereich der HsNrn. 68, 69 und 71 sind mit den Anliegern weiterhin Gespräche zu führen. Darüber hinaus sind die Grundstücksflächen (welche betroffen sind), die Baukosten (Straße, Mauer, Vermessung etc.) und ggf. auch notwendige Dienstbarkeiten zu ermitteln.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

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8. Ausbau der KrFO 37 Wichsenstein - Heidekreuzung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss 9. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 24.09.2019 ö 8

Sachverhalt

In der Sitzung des Bau- und Umweltausschusses vom 30.04.2019, TOP 2 wurde zuletzt der geplante Ausbau der KrFO 37 angesprochen.
Die Kosten für die Anlegung eine Gehweges entlang der Kreisstraße vom Feuerwehrhaus bis zum Heidekreuz mit einer Länge von ca. 1.135 m und einer Breite von 1,50 m betragen ca. 255.000,00 EUR (Brutto) ohne Grunderwerb. Würde man den Gehweg nur innerhalb der Bebauung vom Feuerwehrhaus bis zur Einmündung der Ortsstraße beim den Anwesen HsNr. 328 (ca. 770 m) errichten, wären dies voraussichtliche Baukosten in Höhe von 176.000,00 EUR. Die Kosten hierfür können nicht auf die Anlieger umgelegt werden.
Neben den Kosten des Gehweges fallen noch Kosten für einen evtl. notwendigen Grunderwerb sowie der noch fehlenden Straßenbeleuchtung in Teilbereichen in Höhe von ca. 15. – 18.000,00 EUR im Bereich Grauer Berg an.
Sofern der Gehweg bis zur Siedlung Heide ausgebaut wird und beleuchtet werden soll, kommen für die Gehwegbeleuchtung weitere Kosten hinzu.
Laut Landratsamt ist derzeit eine Kostenbeteiligung des Marktes Gößweinstein beim Umbau der Heidekreuzung noch unklar. Hierfür können unter Umständen auch noch Kosten anfallen.

Beschluss

Mit dem Ausbau der KrFO 37 Wichsenstein – Heidekreuzung soll innerorts (Feuerwehrhaus bis Einmündung Schafhütte, bei HsNr. 328) ein Gehweg mit Beleuchtung errichtet werden.
Ab der Einmündung in die Schafhütte in Richtung Heidekreuzung soll neben einer Asphaltdecke ein mö glicher Geh- und Radweg geplant werden. Eine alternative Bauweise ist zu prüfen.
Die Kosten, auch für eine Straßenbeleuchtung, sind für diesen Abschnitt zu ermitteln. Eine Entscheidung folgt nach Vorlage der Kosten.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

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9. Naturbad Gößweinstein; Beauftragung eines Planungsbüros für die Erstellung eines Bauantrages

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss 9. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 24.09.2019 ö 9

Sachverhalt

Im Zuge der Genehmigung für die gaststättenrechtliche Erlaubnis für den Wirtschaftsbetrieb im Naturbad Gößweinstein hat das Landratsamt darauf hingewiesen, dass eine Baugenehmigung für die Nutzungsänderung und die Freiflächennutzung (ca. 250 qm für 150 Gäste) für Musikveranstaltungen notwendig wird. Die Erlaubnis nach § 2 GastG wurde deshalb für das Naturbad bis 31.12.2019 befristet erteilt.
Nach Rücksprache mit dem Pächter, Herrn Sutoi, wird von einer dauerhaften Freiflächennutzung für Veranstaltungen nun Abstand genommen. Vielmehr soll nach seiner Meinung nach die Erlaubnis nach § 2 GastG so erteilt werden, wie Sie auch die vorangegangenen Pächter hatten.
Mit dem Landratsamt Forchheim, Bauabteilung, wird derzeit abgeklärt, ob nun noch ein Bauantrag notwendig ist.
Um jedoch keine Zeit zu verlieren, wird gebeten die Verwaltung zu ermächtigen, ein Planungsbüro für die Erstellung eines Bauantrages beauftragen zu dürfen, sofern dies doch notwendig sein sollte. Der Umfang des Bauantrages ist dann mit dem Landratsamt, dem Pächter und der Gemeinde festzulegen. Unter Umständen beschränkt sich der Antrag auch nur auf die Nutzungsänderung, welche schon immer vorhanden war.

Beratung

Seitens der Verwaltung konnte bisher noch nicht geklärt werden, ob ein Bauantrag notwendig ist. Zudem kommt auch noch die Erstellung eines Sicherheitskonzeptes für das Naturbad hinzu, was kürzlich vom Marktgemeinderat beauftragt wurde.

Beschluss

Da noch Unklarheiten bestehen, wird der Sachverhalt zurück gestellt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

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10. Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss 9. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 24.09.2019 ö 10

Sachverhalt

Es werden keine Anfragen gestellt.

Datenstand vom 30.09.2019 13:04 Uhr