Datum: 22.01.2019
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Haus des Gastes, 2. Obergeschoss
Gremium: Marktgemeinderat
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 20:47 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Bürgerfragen
2 Genehmigung des Protokolls der öffentlichen Marktgemeinderatssitzung vom 11.12.2018
3 Bericht des Ersten Bürgermeisters
4 1. Änderung des Bebauungsplanes "Büchenstock-Erweiterung" A. Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB B. Abstimmung mit den Nachbargemeinden nach § 2 Abs. 2 BauGB C. Beteiligung der Behörden und Träger sonstiger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB D. Satzungsbeschluss
5 Änderung des Flächennutzungsplanes für die Grundstücke Fl. Nrn. 46, 47, 47/2 und 47/3 (Teilfläche), alle Gmkg. Morschreuth; Aufstellungsbeschluss
6 Aufstellung eines Bebauungsplanes zur Ausweisung eines Wohngebietes auf den Grundstücken Fl. Nrn. 46, 47, 47/2 und 47/3 (Teilfläche), alle Gmkg. Morschreuth; Aufstellungsbeschluss
7 Änderung des Flächennutzungsplanes für das Grundstück Fl. Nr. 340, Gmkg. Gößweinstein; Aufstellungsbeschluss
8 Aufstellung eines Bebauungsplanes zur Ermöglichung der Errichtung eines Biomasseheizkraftwerkes auf dem Grundstück Fl. Nr. 340, Gmkg. Gößweinstein; Aufstellungsbeschluss
9 Beauftragung von Wegewarten durch den Markt Gößweinstein
10 Vollzug des Bayerischen Feuerwehrgesetzes; Bestätigung des neugewählten stellvertretenden Kommandanten der Freiwilligen Feuerwehr Morschreuth
11 Anfragen

Sitzungsdokumente öffentlich
Download Protokoll Marktgemeinderatssitzung 22.01.2019.pdf

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1. Bürgerfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat 1. Marktgemeinderatssitzung 22.01.2019 ö 1

Sachverhalt

Es sind keine Bürger anwesend. Bürgeranfragen liegen daher nicht vor.

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2. Genehmigung des Protokolls der öffentlichen Marktgemeinderatssitzung vom 11.12.2018

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat 1. Marktgemeinderatssitzung 22.01.2019 ö 2

Beschluss

Das Protokoll, welches den Marktgemeinderäten zugestellt wurde, wird genehmigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

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3. Bericht des Ersten Bürgermeisters

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat 1. Marktgemeinderatssitzung 22.01.2019 ö 3

Sachverhalt

Bericht des Ersten Bürgermeisters
Umbaumaßnahmen im Höhenschwimmbad

Mit Beschluss vom 11.12.2018 stimmte der Marktgemeinderat für die Sanierung des Höhenschwimmbades (Umbau Becken etc.) einer Mittelbereitstellung in Höhe von 75.000 EUR zu.

Seitens der Verwaltung wurden mit dem Planungsbüro SAP die notwendigen Schritte für eine Ausschreibung der beabsichtigten Maßnahmen (Entfernung Bretterboden und Einbau Bodenplatte sowie Betonwand, Abbau Holzsteg vor dem Kioskgebäude und Neubau Holzsteg nach Erstellung der Betonwand mit Bestandsholz, Neuverlegung Skimmeranschluss, Verbesserung der Wasserzirkulation Kinderbecken und Hauptbecken, Entfernen Folie und Neuanbringung Folie im Hauptbecken, Sanierung der Hauptdusche – Ablauf und Pflasterarbeiten) ergriffen, die im Zeitraum Ende Januar bis Mitte Februar erfolgen soll, so dass spätestens im Februar 2019 eine Auftragsvergabe erfolgen kann. Baubeginn ist im März 2019 vorgesehen.
Die geschätzten Kosten haben sich auf rund 100.000,- € erhöht. Grund hierfür sind vor allem  der notwendige Einsatz eines Baukrans sowie erhöhte Planungskosten.
Für zusätzlich notwendige Mittel in Höhe von 25.000,- € hat der Marktgemeinderat bisher keine Freigabe erteilt. Auf Grund des Zeitfortschrittes ist dies jedoch notwendig. In der nächsten Sitzung des Bau- und Umweltausschusses ist vorgesehen, eine Begehung des Höhenschwimmbades durchzuführen und die Kosten insgesamt kritisch zu überprüfen. Danach sollen die Arbeiten ausgeschrieben werden. In der Februarsitzung des Marktgemeinderates ist dann die Auftragsvergabe geplant.
Mit der beschriebenen Vorgehensweise besteht Einverständnis.

Pflege der Grundstücke im Ailsbachtal

Hinsichtlich der Pflege der Grundstücke im Ailsbachtal teilte das WWA Kronach per E-Mail vom 13.12.2018 mit, dass die Situation auf Grund der Anfrage des Marktes Gößweinstein schon mal ansatzweise überprüft wurde und man zu folgendem Ergebnis gekommen sei:

Der relevante Bereich sieht in etwa wie aus den anhängenden Fotos ersichtlich. Es handelt sich dabei um eine nahezu idealtypische Gewässer-Eigenentwicklung, an der sich auch moderne Touristen erfreuen, weil natürliche Landschaften für Tourismus-Attraktivität immer wichtiger wird. Der Markt Gößweinstein kann an sich stolz auf ein derartig natürliches Flusstal sein und sollte dieses „Pfund“ auch touristisch entsprechend nutzen.

Weil es sich um FFH- und SPA-Flächen handelt, muss noch ein Pflegekonzept mit der Höheren Naturschutzbehörde abgestimmt werden.

Die vom WWA Kronach mitgeteilte Einschätzung stößt beim Großteil der Marktgemeinderäte auf Unverständnis, da manche Bereiche ja überhaupt nicht mehr zugänglich sind.  

Bekanntgabe von Beschlüssen aus den nichtöffentlichen Sitzungen vom 20. und 27.11.2018, bei denen der Geheimhaltungsgrund entfallen ist

Es sind keine Beschlüsse bekanntzugeben.

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4. 1. Änderung des Bebauungsplanes "Büchenstock-Erweiterung" A. Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB B. Abstimmung mit den Nachbargemeinden nach § 2 Abs. 2 BauGB C. Beteiligung der Behörden und Träger sonstiger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB D. Satzungsbeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat 1. Marktgemeinderatssitzung 22.01.2019 ö 4

Sachverhalt

In der Marktgemeinderatssitzung am 31.07.2018 wurde der Vorentwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes „Büchenstock - Erweiterung“ des Büros Anuva, Nürnberg, vom 16./17.07.2018 gebilligt.

Die besprochene Änderung wurde in den Entwurf eingearbeitet. Dieser Entwurf wurde in der Zeit vom 01.10.2018 bis 02.11.2018 nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich ausgelegt und auf der
Homepage des Marktes Gößweinstein eingestellt. Ebenso fand die Abstimmung mit den Nachbargemeinden nach § 2 Abs. 2 BauGB statt und es wurden die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB beteiligt.

In der Marktgemeinderatssitzung am 20.11.2018 wurden Einwendungen und Hinweise, insbesondere des Fachbereiches 41 am Landratsamt Forchheim, Bauamt, behandelt.

Es wurde beschlossen, die besprochenen Änderungen in den Entwurf einzuarbeiten und diesen nach § 3 Abs. 2 BauGB erneut öffentlich auszulegen. Ebenso wurde beschlossen, dass die Abstimmung mit den Nachbargemeinden nach § 2 Abs. 2 BauGB und die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB erneut stattzufinden hat.
Die erneute öffentliche Auslegung fand am in der Zeit vom 10.12. bis 27.12.2018 statt. Zudem war der überarbeitete Entwurf in dieser Zeit auf der Homepage des Marktes Gößweinstein eingestellt. Ebenso fand die erneute Abstimmung mit den Nachbargemeinden nach § 2 Abs. 2 BauGB statt und es wurden erneut die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB beteiligt.
 
A. Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB

Die Planung wurde von der Öffentlichkeit im Rathaus nicht eingesehen; Stellungnahmen wurden nicht abgegeben.

B. Abstimmung mit Nachbargemeinden nach § 2 Abs. 2 BauGB

Nr.
Gemeinde
Stellungnahme
(Datum)
Keine Stellungnahme abgegeben

Keine Einwände
1
Ahorntal
27.12.2018

X
2
Pottenstein
07.12.2018

X
3
Obertrubach
04.12.2018

X
4
Egloffstein

X

5
Pretzfeld

X

6
Ebermannstadt

X

7
Wiesenttal
28.12.2018

X
8
Waischenfeld

X


C. Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB

1. Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten, Bamberg, Bereich Landwirtschaft, mit E-mail vom 07.12.2018

Belange der Landwirtschaft sind durch die geringfügigen Änderungen nicht betroffen. Es bestehen seitens des AELF Bamberg (Bereich Landwirtschaft) keine Bedenken gegen die vorgelegte Planung.

Beschluss:

Der Marktgemeinderat nimmt zur Kenntnis, dass das AELF Bamberg (Bereich Landwirtschaft) mit E-mail vom 07.12.2018 keine Bedenken gegen die 1. Änderung des Bebauungsplanes „Büchenstock – Erweiterung“ erhebt.

Abstimmungsergebnis: 14:0

2. Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten, Bamberg, Bereich Forsten, mit Schreiben vom 14.12.2018

Gegen die angesprochene geringfügige Änderung bestehen aus Sicht des Bereiches Forsten des AELF Bamberg keine Bedenken.

Beschluss:

Der Marktgemeinderat nimmt zur Kenntnis, dass das AELF Bamberg (Bereich Forsten) mit E-Mail  vom 14.12.2018 keine Bedenken gegen die 1. Änderung des Bebauungsplanes „Büchenstock – Erweiterung“ erhebt.

Abstimmungsergebnis: 14:0

3. Regionaler Planungsverband Oberfranken-West, mit Schreiben vom 05.12.2018

Nach Prüfung der übersandten Unterlagen werden aus regionalplanerischer Sicht keine Einwendungen gegen die 1. Änderung des Bebauungsplanes „Büchenstock – Erweiterung“, Markt Gößweinstein, Landkreis Forchheim, erhoben. Wir bitten dies zu vermerken.

Beschluss:

Der Marktgemeinderat nimmt zur Kenntnis, dass der RPV Oberfranken-West mit E-mail vom 05.12.2018 zur 1. Änderung des Bebauungsplanes „Büchenstock – Erweiterung“ keine Einwände erhebt.

Abstimmungsergebnis: 14:0

4. Regierung von Oberfranken, Bergamt Nordbayern, mit Schreiben vom 18.12.2018

Nach den hier vorliegenden Unterlagen werden durch o. g. Vorhaben keine derzeit von der Regierung von Oberfranken – Bergamt Nordbayern – wahrzunehmenden Aufgaben betroffen.

Beschluss:

Der Marktgemeinderat nimmt zur Kenntnis, dass die Regierung von Oberfranken – Bergamt Nordbayern - mit Schreiben vom 18.12.2018 zur 1. Änderung des Bebauungsplanes „Büchenstock – Erweiterung“ keine Einwände erhebt.

Abstimmungsergebnis: 14:0

5. Regierung von Oberfranken, Höherer Landesplanungsbehörde, mit E-mail vom 06.12.2018
       
Gegen die o. g. Bauleitplanung des Marktes Gößweinstein werden keine Einwände erhoben.

Beschluss:

Der Marktgemeinderat nimmt zur Kenntnis, dass die Regierung von Oberfranken – Höhere Landesplanungsbehörde“ mit E-mail vom 06.12.2018 zur 1. Änderung des Bebauungsplanes „Büchenstock – Erweiterung“ keine Einwände erhebt.

Abstimmungsergebnis: 14:0

6. Telekom Deutschland GmbH mit Schreiben vom 13.12.2018

Die Telekom Deutschland GmbH – als Netzeigentümerin und Nutzungsberechtigte i. S. v. § 68 Abs. 1 TKG – hat die Deutsche Telekom Technik GmbH beauftragt und bevollmächtigt, alle Rechte und Pflichten der Wegesicherung wahrzunehmen sowie alle Planverfahren Dritter entgegenzunehmen und dementsprechend die erforderlichen Stellungnahmen abzugeben.
Zur o. a. Planung haben wir bereits mit Schreiben vom 26.10.2018 Stellung genommen. Die Stellungnahme gilt unverändert weiter (Stellungnahme: Gegen die oben aufgeführte Planung haben wir keine Einwände. Die im Bebauungsplan betroffenen Grundstücke sind bereits mit TK-Anlagen erschlossen. Für weitere Fragen stehen wir gerne zur Verfügung.).  
       
Beschluss:

Der Marktgemeinderat nimmt zur Kenntnis, dass die Deutsche Telekom Technik GmbH mit Schreiben vom 26.10. und 13.12.2018 zur 1. Änderung des Bebauungsplanes „Büchenstock – Erweiterung“ keine Einwände erhebt.

Abstimmungsergebnis: 14:0

7. Landratsamt Forchheim, FB 41, Bauamt, mit Schreiben vom 04.12.2018

Es werden keine Einwendungen erhoben.
       
Beschluss:

Der Marktgemeinderat nimmt zur Kenntnis, dass Landratsamt Forchheim, FB 41, Bauamt, mit Schreiben vom 04.12.2018 zur 1. Änderung des Bebauungsplanes „Büchenstock – Erweiterung“ keine Einwände erhebt.

Abstimmungsergebnis: 14:0

8. Kreisbrandrat, mit Schreiben vom 26.12.2018

Es werden keine Einwendungen erhoben.
       
Beschluss:

Der Marktgemeinderat nimmt zur Kenntnis, dass der Kreisbrandrat mit Schreiben vom 26.12.2018 zur 1. Änderung des Bebauungsplanes „Büchenstock – Erweiterung“ keine Einwände erhebt.

Abstimmungsergebnis: 14:0

9. Wasserwirtschaftsamt Kronach, mit Schreiben vom 07.12.2018

In Bezug zur letzten Auslegung haben sich keine neuen wasserwirtschaftlichen Tatbestände ergeben. Unsere Stellungnahme vom 11.10.2018 bleibt weiter gültig.
(Stellungnahme:
1. Wasserversorgung, Grundwasserschutz
Mit dem Anschluss des Gebietes an die öffentliche Wasserversorgung des Marktes Gößweinstein besteht Einverständnis. Wasserschutzgebiete bzw. deren Schutzzonen oder Quellschutzgebiete sind nicht berührt.
Angaben zu Grundwasserständen liegen dem Wasserwirtschaftsamt nicht vor. Der Schutz vor hohen Grundwasserständen oder drückendem Wasser obliegt dem Unternehmer/Bauherrn.

2. Gewässerschutz, Abwasser, Niederschlagswasserbeseitigung

Mit dem Anschluss des Gebietes an die öffentliche Abwasserbeseitigung über die Mischwasserkanalisation besteht Einverständnis. Hinsichtlich der Niederschlagswasserbeseitigung ist das DWA-Merkblatt M 153 (Handlungsempfehlungen zum Umgang mit Regenwasser) und A 138 (Versickerung von Niederschlagswasser) zu beachten und ggf. ein wasserrechtliches Verfahren durchzuführen.
Im BBP sind Flächen für Regenrückhaltungen vor Einleitung ins Gewässer vorzusehen.

3. Oberflächengewässer, Gewässerentwicklung, Überschwemmungsgebiet

Das Bebauungsplangebiet liegt außerhalb von festgesetzten oder faktischen Überschwemmungsgebieten. Wassersensible Bereiche sind ebenfalls nicht berührt.
Nicht geprüft wurde die Gefährdung des Gebietes hinsichtlich oberflächlich abfließenden Niederschlagswassers.

4. Altlasten, Deponien, Bodenschutz

Es wird empfohlen, eine Anfrage bezüglich eventueller Altlastenverdachtsflächen im Geltungsbereich des Bebauungsplans beim Landratsamt Forchheim vorzunehmen, sofern noch nicht geschehen.
Sollten bei Erschließungs- und Baumaßnahmen Anzeichen gefunden werden, die auf einen Altlastenverdacht (Verdacht auf Altlasten, schädliche Bodenveränderungen, Grundwasserverunreinigungen) schließen lassen, ist das Landratsamt umgehend zu informieren. Weiterhin wäre bei Altlastenverdacht die Einbindung eines privaten Sachverständigen nach § 18 BBodSchG angezeigt.

Diese Stellungnahme ist zur 1. Auslegung jedoch nicht beim Markt Gößweinstein eingegangen.).
       
Beschluss:

Der Marktgemeinderat nimmt zur Kenntnis, dass das Wasserwirtschaftsamt Kronach mit Schreiben vom 11.10. und 07.12.2018 zur 1. Änderung des Bebauungsplanes „Büchenstock – Erweiterung“ keine Einwände erhebt. Da die Änderung des Bebauungsplanes zum Großteil nur Gestaltungsmöglichkeiten der Gebäude betrifft, werden die Hinweise zur Kenntnis genommen. Weiteres ist nicht zu veranlassen.

Abstimmungsergebnis: 14:0


In diesem Verfahrensschritt haben keine Stellungnahmen abgegeben:

Bayerisches Landesamt für Denkmalpflege, Referat B Q, München
Kreisheimatpfleger
Landratsamt Forchheim, Fachbereich Untere Naturschutzbehörde
Landratsamt Forchheim, Fachbereich Immissionsschutz
Amt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung Bamberg
Regierung von Oberfranken, Höhere Naturschutzbehörde, Bayreuth
Zweckverband zur Wasserversorgung der Wiesentgruppe
Stadtwerke Ebermannstadt

Beschluss

Der Marktgemeinderat Gößweinstein beschließt die 1. Änderung des Bebauungsplanes „Büchenstock-Erweiterung“ in der Fassung des Planungsbüros Anuva, Nürnberg, vom 20.11.2018 als Satzung.    

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

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5. Änderung des Flächennutzungsplanes für die Grundstücke Fl. Nrn. 46, 47, 47/2 und 47/3 (Teilfläche), alle Gmkg. Morschreuth; Aufstellungsbeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat 1. Marktgemeinderatssitzung 22.01.2019 ö 5

Sachverhalt

Der Eigentümer der Grundstücke Fl. Nrn. 47 und 47/3, beide Gmkg. Morschreuth, hat mit Schreiben vom 08.01.2018 mitgeteilt, dass er auf den Fl. Nrn. 47 und 47/3 (Teilfläche) ein kleines Wohngebiet errichten möchte. Er bittet deshalb den betroffenen Bereich in eine Wohnbaufläche umzuwidmen.

Ein Teil des Grundstückes Fl. Nr. 47 ist im Flächennutzungsplan als „gemischte Baufläche“, eine weiterer Teil als „Obstwiese - Flächen sind von Erstaufforstung freizuhalten“, der Rest dieses Grundstückes als auch der betroffene Teil des Grundstückes Fl. Nr. 47/3 sind als „Flächen für die Landwirtschaft - Flächen sind von Erstaufforstung freizuhalten“ ausgewiesen.

Um Wohnbebauung auf diesen Grundstücken zu ermöglichen, ist eine Änderung des Flächennutzungsplanes für die betroffenen Flächen als „Wohnbaufläche“ notwendig.

Eine Änderung von derzeit „gemischte Baufläche“ zu „Wohnbaufläche“ ist auch für die sich in diesem Bereich befindlichen Grundstücke Fl. Nrn. 46 und 47/2 sinnvoll.

Ebenso ist die Aufstellung eines Bebauungsplanes notwendig.

Beratung

Laut 1. Bürgermeister besteht in Morschreuth Bedarf an Bauplätzen, da von den sieben bisher verkäuflichen Bauplätzen in jüngerer Vergangenheit bereits vier verkauft wurden.
Die Lage des Baugebietes wird als attraktiv angesehen und ist insbesondere auch deshalb gut geeignet, da sich diese in der Ortschaft befindet.
Eine vorzeitige Beteiligung der Bürgerschaft ist nicht erfolgt. Diese erfolgt regelmäßig nach entsprechender Beschlussfassung des Marktgemeinderates im Rahmen des Verfahrens. Gleiches  gilt für die Bewerkstelligung etwaiger Konflikte mit angrenzendem Gewerbe und Landwirtschaft.

Beschluss

Die Darstellung im Flächennutzungsplan für die Grundstücke Fl. Nrn. 46, 47, 47/2 und 47/3 (Teilfläche), alle Gmkg. Morschreuth, nach beiliegenden Plan, soll in „Wohnbaufläche“ geändert werden. Der Einleitung des Verfahrens wird zugestimmt.

Die anfallenden Kosten sind durch Abschluss eines städtebaulichen Vertrages vom Eigentümer der Grundstücke Fl. Nr. 47 und 47/3, Gmkg. Morschreuth, zu übernehmen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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6. Aufstellung eines Bebauungsplanes zur Ausweisung eines Wohngebietes auf den Grundstücken Fl. Nrn. 46, 47, 47/2 und 47/3 (Teilfläche), alle Gmkg. Morschreuth; Aufstellungsbeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat 1. Marktgemeinderatssitzung 22.01.2019 ö 6

Sachverhalt

Der Eigentümer der Grundstücke Fl. Nrn. 47 und 47/3, beide Gmkg. Morschreuth, hat mit Schreiben vom 08.01.2018 mitgeteilt, dass er auf den Fl. Nrn. 47 und 47/3 (Teilfläche) ein kleines Wohngebiet errichten möchte. Er bittet deshalb den betroffenen Bereich in eine Wohnbaufläche umzuwidmen.

Neben der Änderung des Flächennutzungsplanes ist auch die Aufstellung eines Bebauungsplanes vorzunehmen.

Hier sollten jedoch auch die Grundstücke Fl. Nrn. 46 und 47/2 mit einbezogen werden.

Beschluss

Zur Ermöglichung von Wohnbebauung wird der Aufstellung eines qualifizierten Bebauungsplanes in Morschreuth zugestimmt.
Es soll ein „allgemeines Wohngebiet (WA)“ ausgewiesen werden. Der Plan erhält den Namen „Morschreuth-Gartenfeld“.
Die Anpassung des Flächennutzungsplanes erfolgt im Parallelverfahren nach § 8 Abs. 3 BauGB.
Das Plangebiet umfasst die Grundstücke Fl. Nrn. 46, 47, 47/2 und 47/3 (Teilfläche), alle Gmkg. Morschreuth.
Es wird wie folgt begrenzt:
Im Norden: durch das Grundstück Fl. Nr. 14 und Teile des Grundstückes Fl. Nr. 47/3, Gmkg.  Morschreuth
Im Osten: durch Teile des Grundstückes Fl. Nr. 47/3, durch die Grundstücke Fl. Nrn. 63 und 48/1, Gmkg. Morschreuth
Im Süden: durch die Grundstücke Fl. Nr. 63, 48/1 und 51, Gmkg. Morschreuth
Im Westen: durch das Grundstück Fl. Nr. 22, Gmkg. Morschreuth

Die anfallenden Kosten sind durch Abschluss eines städtebaulichen Vertrages vom Eigentümer der Grundstücke Fl. Nr. 47 und 47/3, Gmkg. Morschreuth, zu übernehmen.

 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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7. Änderung des Flächennutzungsplanes für das Grundstück Fl. Nr. 340, Gmkg. Gößweinstein; Aufstellungsbeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat 1. Marktgemeinderatssitzung 22.01.2019 ö 7

Sachverhalt

Am 09.10.2018 fand im Pfarrheim Gößweinstein eine Informationsveranstaltung zum Thema „Entwicklungsmöglichkeiten eines Biomasseheizwerkes in Gößweinstein“ statt.

Auch hat der Markt Gößweinstein einen Antrag auf Gewährung einer Zuwendung zur Erstellung einer Machbarkeitsstudie für ein gemeinschaftliches Wärmeversorgungssystem gestellt.

Im Vorgriff auf das Ergebnis der Studie hat nun die Bio Energie Neuner GmbH mit Sitz in Etzdorf mit Schreiben vom 14.01.2019 mitgeteilt, dass auf dem Grundstück Fl. Nr. 340, Gmkg. Gößweinstein, ein Biomasseheizkraftwerk errichtet werden soll.

Dieses Grundstück ist im Flächennutzungsplan als „Fläche für den Gemeinbedarf“ ausgewiesen.

Um die Errichtung eines Biomasseheizkraftwerks auf diesem Grundstück zu ermöglichen, ist eine Änderung des Flächennutzungsplanes für die betroffene Fläche als „Sonderbaufläche“ notwendig.

Die Grundstückeigentümerin ist mit der Änderung des Flächennutzungsplanes einverstanden.

Ebenso ist die Aufstellung eines Bebauungsplanes notwendig.

Beratung

Laut 1. Bürgermeister besteht hier ein zeitliches Dilemma. Zum einen soll im Februar durch den Markt Gößweinstein der Auftrag zur Erstellung einer Machbarkeitsstudie für ein gemeinschaftliches Wärmeversorgungssystem vergeben werden. Zum anderen steht der Bedarf für die Abnahme von regenerativer Wärme für die neu zu bauende Sporthalle, für das Kloster, für die Kirche sowie für weitere Großabnehmer bereits jetzt fest. Diese bräuchten baldmöglichst Gewissheit über die Planungen. Das Ergebnis der Studie, welches wohl erst zur Mitte des Jahres vorliegen wird, kann deshalb nicht abgewartet werden. Die Planung gehen aus diesem Grund auf das unternehmerische Risiko des Antragstellers/Bauherrn.
Der mögliche Vorwurf der Mauschelei im Marktgemeinderat kann deshalb entkräftet werden, da der Markt Gößweinstein ja nicht Eigentümer des betroffenen Grundstückes ist und jedermann die Möglichkeit hat, entsprechende Planungen voranzutreiben. Die Machbarkeitsstudie ist aber dennoch Aufgabe des Marktes, da hier eigenes Interesse hinsichtlich der neu zu bauenden Sporthalle besteht.
Es sollte geprüft worden, ob in diesem Zug die Zufahrt zum hinteren Schulpausenhof erweitert werden kann.

Beschluss

Die Darstellung im Flächennutzungsplan für das Grundstück Fl. Nr. 340, Gmkg. Gößweinstein, nach beiliegenden Plan, soll in „Sonderbaufläche“ geändert werden. Der Einleitung des Verfahrens wird zugestimmt.

Die anfallenden Kosten sind durch Abschluss eines städtebaulichen Vertrages von der Antragstellerin zu übernehmen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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8. Aufstellung eines Bebauungsplanes zur Ermöglichung der Errichtung eines Biomasseheizkraftwerkes auf dem Grundstück Fl. Nr. 340, Gmkg. Gößweinstein; Aufstellungsbeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat 1. Marktgemeinderatssitzung 22.01.2019 ö 8

Sachverhalt

Am 09.10.2018 fand im Pfarrheim Gößweinstein eine Informationsveranstaltung zum Thema „Entwicklungsmöglichkeiten eines Biomasseheizwerkes in Gößweinstein“ statt.

Auch hat der Markt Gößweinstein einen Antrag auf Gewährung einer Zuwendung zur Erstellung einer Machbarkeitsstudie für ein gemeinschaftliches Wärmeversorgungssystem gestellt.

Im Vorgriff auf das Ergebnis der Studie hat nun die Bio Energie Neuner GmbH mit Sitz in Etzdorf mit Schreiben vom 14.01.2019 mitgeteilt, dass auf dem Grundstück Fl. Nr. 340, Gmkg. Gößweinstein, ein Biomasseheizkraftwerk errichtet werden soll.

Neben der Änderung des Flächennutzungsplanes ist auch die Aufstellung eines Bebauungsplanes vorzunehmen.

Beschluss

Zur Ermöglichung der Errichtung eines Biomasseheizkraftwerkes wird der Aufstellung eines  Bebauungsplanes in Gößweinstein zugestimmt.
Es soll ein „sonstiges Sondergebiet (SO)“ ausgewiesen werden. Der Plan erhält den Namen „Biomasseheizkraftwerk“.
Die Anpassung des Flächennutzungsplanes erfolgt im Parallelverfahren nach § 8 Abs. 3 BauGB.
Das Plangebiet umfasst das Grundstück Fl. Nr. 340, Gmkg. Gößweinstein.
Es wird wie folgt begrenzt:
Im Norden: durch das Grundstück Fl. Nr. 339, Gmkg. Gößweinstein
Im Osten: durch das Grundstück Fl. Nrn. 805, Gmkg. Gößweinstein
Im Süden: durch das Grundstück Fl. Nrn. 802, Gmkg. Gößweinstein
Im Westen: durch das Grundstück Fl. Nrn. 7/5, Gmkg. Gößweinstein

Die anfallenden Kosten sind durch Abschluss eines städtebaulichen Vertrages von der Antragstellerin zu übernehmen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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9. Beauftragung von Wegewarten durch den Markt Gößweinstein

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat 1. Marktgemeinderatssitzung 22.01.2019 ö 9

Sachverhalt

Die Wegewarte der Ortsgruppen im Fränkischen-Schweiz-Verein e.V. leisten gute Arbeit. Sie markieren Wege, unterhalten diese und sorgen damit dafür, dass Wanderer unsere wunderschöne Fränkische Schweiz erleben können. Sie setzen sich ein für unsere Landschaft, für die Menschen in der Region und für unsere Gäste.
Damit die Wegewarte bei der Ausübung ihrer Tätigkeit unfall- und haftpflichtversichert sind, brauchen diese eine förmliche Beauftragung durch die jeweilige Kommune.
Von den Ortsgruppen Behringersmühle, Gößweinstein, Morschreuth und Wichsenstein im Fränkischen-Schweiz-Verein e.V. wurden dem Markt Gößweinstein die jeweiligen Wegewarte mit der Bitte um förmliche Beauftragung benannt.

Beschluss

Die Marktgemeinde Gößweinstein beauftragt die von den Ortsgruppen Behringersmühle, Gößweinstein, Morschreuth und Wichsenstein im Fränkischen-Schweiz-Verein e.V. bestellten Wegewarte mit der Bereuung der Wanderwege in ihrer Gemarkung. Die Betreuung umfasst: Markierungsarbeiten, Wegekontrollen, Unterhalts- und Instandhaltungsarbeiten.
Die Ortsgruppen Behringersmühle, Gößweinstein, Morschreuth und Wichsenstein haben folgende Wegewarte bestellt:

Behringersmühle:        Oliver Hobuß, Im Spargelfeld 2, 91336 Heroldsbach
Gößweinstein:                Mario Heumann, Etzdorf 6, 91327 Gößweinstein
Morschreuth:                Rüdiger Beck, Morschreuth-Flurstraße 3, 91327 Gößweinstein
                       Peter Distler, Morschreuth-Hauptstraße 34, 91327 Gößweinstein
Wichsenstein:                Clemens Bauernschmitt, Wichsenstein 218, 91327 Gößweinstein

Die Weisungsbefugnis hat die Marktgemeinde Gößweinstein.

Der 1. Bürgermeister wird ermächtigt, weitere Wegewarte auf Vorschlag der Ortsgruppen Behringersmühle, Gößweinstein, Morschreuth und Wichsenstein zu beauftragen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

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10. Vollzug des Bayerischen Feuerwehrgesetzes; Bestätigung des neugewählten stellvertretenden Kommandanten der Freiwilligen Feuerwehr Morschreuth

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat 1. Marktgemeinderatssitzung 22.01.2019 ö 10

Sachverhalt

Am 11.01.2019 fand anlässlich einer vom Markt Gößweinstein festgelegten Dienstversammlung auf Grund des Rücktritts des bisherigen stellvertretenden Kommandanten eine Neuwahl bei der Freiwilligen Feuerwehr Morschreuth statt. Es waren 21 wahlberechtigte aktive Feuerwehrmitglieder anwesend.

Wahl des stellvertretenden Kommandanten:

Wahlvorschlag: Christian Müller
Insgesamt wurden 21 Stimmen abgegeben, davon eine Stimmenthaltung.
Es entfielen 20 Stimmen auf Christian Müller.
Der neugewählte stellvertretende Kommandant Christian Müller, wohnhaft Morschreuth-Kirchenstraße 5, nahm auf Befragen durch den 1. Bürgermeister Hanngörg Zimmermann die Wahl zum stellvertretenden Kommandanten an.
Der Gewählte muss noch den erforderlichen Lehrgang „Leiter einer Feuerwehr“ absolvieren. Ihm wird dazu eine Frist von einem Jahr eingeräumt.

Beschluss

Herr Christan Müller, Morschreuth-Kirchenstraße 5, wird als gewählter stellvertretender Kommandant der Freiwilligen Feuerwehr Morschreuth bestätigt.

Er muss noch den erforderlichen Lehrgang „Leiter einer Feuerwehr“ absolvieren. Ihm wird dazu eine Frist von einem Jahr eingeräumt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

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11. Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat 1. Marktgemeinderatssitzung 22.01.2019 ö 11

Sachverhalt

Auf Anfrage wird mitgeteilt, dass die Schilder, welche Wegewart Hobuß vom Markt erhalten soll, noch im Zuge der Umsetzung des Wanderwegekonzeptes angebracht werden sollen.
Anlässlich einer Jubiläumsfeier im Lehrerkollegium an der Grund- und Mittelschule Gößweinstein wurde das Unterrichtsende auf bereits 11:35 Uhr vorverlegt. Die zum Schülerstransport eingesetzten Busse seien auf Grund der erhöhten Anzahl der zu transportierenden Schüler deshalb an die  Kapazitätsgrenzen gelangt. Künftig sollten in solchen Fällen Zusatzbusse eingesetzt werden.  
Es wird darauf hingewiesen, dass benutzte Hundekotbeutel teilweise nicht ordnungsgemäß entsorgt werden. Die Problematik ist bekannt, lässt sich aber nicht abstellen. Einige Hundebesitzer sind leider unverbesserlich.
Es wird angeregt, bestehende Wanderwege und entsprechende Sehenswürdigkeiten in der Natur in ein Geocoachingsystem aufzunehmen.
Im Ortsteil Kleingesee gibt es keine Ortsgruppe des Fränkische-Schweiz-Vereins und deswegen auch keinen örtlichen Wanderwegewart. Der Ortsteil wird deshalb derzeit  von Gößweinstein aus mitbetreut.  

 

Datenstand vom 24.01.2019 13:31 Uhr