Datum: 11.12.2018
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Haus des Gastes, 2. Obergeschoss
Gremium: Marktgemeinderat
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 19:49 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Bürgerfragen
2 Genehmigung des Protokolls der öffentlichen Marktgemeinderatssitzung vom 20.11.2018
3 Bericht des Ersten Bürgermeisters und Bekanntgabe von Beschlüssen aus den nichtöffentlichen Sitzungen vom 20. und 27.11.2018, bei denen der Geheimhaltungsgrund entfallen ist
4 Aufhebung der Ausbaubeitragssatzung -ABS- vom 27.10.2016
5 Bereitstellung von Haushaltsmitteln für den Umbau des Beckens im Höhenschwimmbad
6 Genehmigung von überplanmäßigen Haushaltsmitteln für den Bau des provisorischen Fußweges in Kleingesee
7 Anfragen

Sitzungsdokumente öffentlich
Download Ladung Marktgemeinderatssitzung 11.12.2018.pdf
Download Protokoll Marktgemeinderatssitzung 11.12.2018.pdf

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1. Bürgerfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat 15. Marktgemeinderatssitzung 11.12.2018 ö 1

Sachverhalt

Da keine Bürger anwesend sind, liegen Bürgeranfragen nicht vor.

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2. Genehmigung des Protokolls der öffentlichen Marktgemeinderatssitzung vom 20.11.2018

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat 15. Marktgemeinderatssitzung 11.12.2018 ö 2

Beschluss

Das Protokoll, welches den Marktgemeinderäten zugestellt wurde, wird genehmigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

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3. Bericht des Ersten Bürgermeisters und Bekanntgabe von Beschlüssen aus den nichtöffentlichen Sitzungen vom 20. und 27.11.2018, bei denen der Geheimhaltungsgrund entfallen ist

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat 15. Marktgemeinderatssitzung 11.12.2018 ö 3

Sachverhalt

Bericht des Ersten Bürgermeisters

Es liegen keine Berichtspunkte vor.

Bekanntgabe von Beschlüssen aus den nichtöffentlichen Sitzungen vom 20. und 27.11.2018, bei denen der Geheimhaltungsgrund entfallen ist

Es sind keine Beschlüsse bekanntzugeben.

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4. Aufhebung der Ausbaubeitragssatzung -ABS- vom 27.10.2016

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat 15. Marktgemeinderatssitzung 11.12.2018 ö 4

Sachverhalt

Der Marktgemeinderat hat in der Sitzung am 25.10.2016 den Neuerlass der Satzung über die Erhebung von einmaligen Beiträgen zur Deckung des Aufwands für die Herstellung, Anschaffung, Verbesserung oder Erneuerung von Straßen, Wegen, Plätzen und Parkplätzen (Ausbaubeitragssatzung -ABS-) beschlossen.
Die Rechtsgrundlagen für die Erhebung von Straßenausbaubeiträgen wurden mit Wirkung vom 01.01.2018 aufgehoben und durch eine Regelung ersetzt, nach der ab diesem Zeitpunkt Beiträge für Maßnahmen der Erneuerung und Verbesserung von Ortsstraßen, beschränkt-öffentlichen Wegen, in der Baulast der Gemeinde stehenden Teilen von Ortsdurchfahrten und Straßenbeleuchtung (Straßenausbaubeitragsmaßnahmen) nicht erhoben werden .  

Beschluss

Die Ausbaubeitragssatzung -ABS- des Marktes Gößweinstein wird rückwirkend zum  01.01.2018 aufgehoben.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

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5. Bereitstellung von Haushaltsmitteln für den Umbau des Beckens im Höhenschwimmbad

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat 15. Marktgemeinderatssitzung 11.12.2018 ö 5

Sachverhalt

Der Sachverhalt wurde bereits in der Sitzung des Bau- und Umweltausschusses am 25.07.2018 wie folgt behandelt:

Sachverhalt:

„Wie bereits in der Sitzung des Marktgemeinderats vom 19.09.2017 mitgeteilt wurde, treten auch durch den eingebauten Holzzwischenboden seit Jahren Probleme durch Algen auf. Auch besteht eine Verletzungsgefahr wegen der Risse im Holz. Der Reinigungsaufwand der Firma Leinen Los wurde in den letzten Jahren hierdurch immer höher. Deshalb beschloss der Marktgemeinderat am 19.06.2018 an Leinen Los einen jährlichen Zuschuss in Höhe von 500,- € für die erhöhten Personalaufwendungen bei der Beckenreinigung, solang diese anfallen, zu zahlen. Durch einen Ersatz des Bretterbodens und der Streifenfundamente würde das Problem nicht dauerhaft gelöst werden. Bei einem Vor-Ort-Termin mit der Wasserwerkstatt Schmitt am 12.04.2018 wurde daher auch von dieser eine Teilverfüllung des Beckens (Betonboden) favorisiert, da dies laut Herrn Schmitt keine Auswirkung auf das Ökosystem des Wassers habe.

Es ist beabsichtigt, alle Holzteile des Bodens zu entfernen und einen Betonboden mit einer durchgängigen Wassertiefe von 1,35 m einzuziehen.

Es liegt ein Angebot der Wasserwerkstatt Schmitt über die Planung und Betreuung der Maßnahme über max. 4.500,00 € netto (5.355,00 € brutto) vor.

Für das Jahr 2018 sind hierfür im Investitionsprogramm keine Haushaltsmittel eingeplant. Die Sanierung des Beckenbodens ist im Finanzplan für 2019 mit 20.000 € berücksichtigt, da ursprünglich angedacht war: Planung und Sanierung in 2019 durchzuführen. Aufgrund der aktuellen Baukonjunktur ist es aber ratsam, die Planung sofort zu beginnen und die notwendigen Ausschreibungen in 2018 für 2019 abzuschließen. Der Förderverein Höhenschwimmbad hat sich „in den nächsten Jahren zum Ziel gesetzt, diese Maßnahme umzusetzen, insofern es finanziell realisierbar und vertretbar ist.“ Es ist mit einer finanziellen Beteiligung des Fördervereins zu rechnen.

Beschluss:

Der Auftrag zur Planung, Angebotseinholung und Kostenschätzung wird an die Wasserwerkstatt Bamberg mit einer Auftragssumme von 5.355,00 € vergeben.
Die außerplanmäßigen Haushaltsmittel bei der Haushaltsstelle 1.5702.9450 sind durch die allgemeine Rücklage gedeckt.

Abstimmung: 5:0“

Die Kosten für die Folienneuverlegung samt Zusatzarbeiten und das Ausbetonieren des Zwischenraumes werden von der Wasserwerkstatt Schmitt auf bis zu 42.000,- € geschätzt.
Beim Ortstermin am 24.10.2018 wurde weiter festgelegt, dass der Holzsteg mit der Stützkonstruktion am Kopfende des Beckens entfernt werden soll. Weiterhin soll eine Neuverlegung des Skimmeranschlusses erfolgen und der Grundablass erneuert werden. Zusätzlich soll eine Betonwand eingezogen werden. Die Kosten hierfür werden auf bis zu 21.000,- € geschätzt.
Weiterhin sind zur Verbesserung der Wasserzirkulation mit dem Hauptbecken Kernbohrungen in der Wand des Kinderbeckens anzubringen. Hierfür steht ein Kostenansatz von 5.000,- €.  
Bei Einplanung eines Sicherheitspuffers von 5.000,- € würden die Gesamtkosten für die Maßnahme wohl ca. 73.000,- € betragen.
Der Förderverein Höhenschwimmbad Gößweinstein würde sich mit 35.000,- € an den Kosten beteiligen.

Beratung

Allgemein wird festgestellt, dass das Engagement des Fördervereins, auch in finanzieller Hinsicht, nicht hoch genug einzuschätzen ist. Die Höhe der Spenden, welche über die Spendenbox generiert werden, liegt im Jahr 2018 in einem hohen vierstelligen Bereich. Diese kommen über den Umweg Förderverein ausschließlich dem Höhenschwimmbad zu Gute. Es wird appelliert, dem Förderverein beizutreten.

Beschluss

Für den Umbau des Beckens im Höhenschwimmbad Gößweinstein werden im Haushaltsjahr 2019 Mittel in Höhe von 75.000,- € bereitgestellt, wobei von einer Beteiligung des Fördervereins Höhenschwimmbad in Höhe von 35.000,- € ausgegangen wird.  

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

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6. Genehmigung von überplanmäßigen Haushaltsmitteln für den Bau des provisorischen Fußweges in Kleingesee

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat 15. Marktgemeinderatssitzung 11.12.2018 ö 6

Sachverhalt

Mit Beschluss des Bau- und Umweltausschusses vom 18.09.2018 wurde der o.g. Baumaßnahme zugestimmt. Der Auftrag wurde mit 40.373,50 EUR vergeben.

Im Haushalt 2018 stehen für die Baumaßnahme 50.000,- EUR zur Verfügung.
Baubeginn für die Baumaßnahme war Mitte Oktober 2018. Bei günstiger Witterung sind die Bauarbeiten schnell und gut vorangekommen.

Bei Eingang der ersten Teilrechnung für die Baumaßnahme waren die Bauarbeiten mehr als hälftig ausgeführt. Bei Vorlage der zweiten Teilrechnung wurde ersichtlich, dass die angesetzten Baukosten nicht ausreichen würden, so dass beim Bauunternehmer der Baukostenstand abgefragt wurde.
Seit 27.11.2018 liegt nun eine dritte Teilrechnung der bauausführenden Firma vor. Die Baukosten der drei Teilrechnungen belaufen sich auf rund 57.600,00 EUR. Von insgesamt ca. 620 m Fußweglänge wurden 435 m erstellt. Enthalten in diesen Baukosten sind die Aufwendungen für die baulichen Versetzungen der Straßenbeleuchtungen (6 Stck. derzeit), welche in den Baukosten nicht mit eingeplant war, da der Fußweg z.T. um die Lampen geführt werden sollte, was sich bei der Bauausführung als nicht akzeptabel zeigte.
Die weitere Bauausführung für den Wegebau wurde zwischenzeitlich gestoppt.

Nach Rücksprache mit den Beteiligten wurde eine Kostenaufstellung anhand bereits vorliegender Rechnungen und Schätzungen wie folgt vorgenommen:

71.000,00 EUR Firma Grüner für Baggerarbeiten, Material etc.
  1.215,88 EUR Firma Wiegärtner für Gartenmauer (Mauersteine etc.)
     430,27 EUR Firma Mörtel GmbH für Beton
  4.000,00 EUR Firma Josef Löhr für Edelstahlgeländer bei Kirche
  1.000,00 EUR für Abdeckung Straßengerinne bei Anwesen Oberer Vogelberg 2
  1.200,00 EUR für Asphaltarbeiten vor Anwesen Kirchenstraße 10
  5.000,00 EUR Bayernwerk AG für Versetzung Straßenbeleuchtungslampen (ca.10 Stck.)
  1.000,00 EUR Notarkosten für Dienstbarkeiten
  1.000,00 EUR Feldgeschworene etc.
  1.000,00 EUR Verkehrszeichen (Leitpfosten, Steine etc.)
86.846,15 EUR Gesamt

Die Kostenmehrung ergibt sich aus der Massenmehrung bei den Erdarbeiten, welche nun ersichtlich zu gering angesetzt wurden. Dadurch entstehen erhebliche Mehrkosten bei den Bagger- und Transportarbeiten sowie dem Materialeinbau für den Weg. Weitere erhebliche Mehrkosten sind/werden durch das Versetzen der Straßenlampen, 40 m Edelstahlgeländer, zahlreiche Leitpfosten, Asphaltarbeiten verursacht.

Unvorhersehbar waren der notwendige Bodenaustausch, Änderung und Einbau von Drainagerohren (auf Fl.Nr. 26/1), Specht- und umfangreichere Handschachtungsarbeiten im Bereich der Kabelverteiler etc. Auch die Sicherung von Grenzsteinen zeigte sich schwieriger und aufwendiger als angedacht.

Es ist nun zu entscheiden, ob die Bauarbeiten in diesem Jahr fortgeführt werden sollen und hierfür zusätzliche Haushaltsmittel bereitgestellt werden. Andernfalls wäre die Fortführung im Frühjahr 2019 geplant. Die erforderlichen Haushaltsmittel würden in diesem Fall im Haushalt 2019 eingestellt.

Der Sachverhalt wurde in der Sitzung des Marktgemeinderates am 27.11.2018 wie folgt beraten:  

„Von einem Bauausschussmitglied wird mitgeteilt, dass man bei der Auftragsvergabe noch davon ausgegangen ist, der Kostenrahmen würde eingehalten.
Da die Ausgaben schon angefallen sind, habe man keine andere Möglichkeit als der Kostenübernahme zuzustimmen. Auch wird teilweise auf Grund der Notwendigkeit des Weges davon ausgegangen, dass eine Zustimmung zur Maßnahme auch erfolgt wäre, wenn sich die Kostenschätzung bereits vor Beginn der Maßnahme auf 100.000,- € belaufen hätte. Selbst bei Einschaltung eines Ingenieurbüros hätte es keine Kostensicherheit gegeben. Deswegen sollten auch zukünftig derartige Maßnahme ohne Ingenieurbüro durchgeführt werden.
Ein Zuschusserhalt wäre auch bei einem Vollausbau nicht zu erwarten gewesen. Die zusätzlichen Kosten für den Vollausbau (Herstellung der obersten Schicht) sind zu ermitteln. Auch wird zur Kostenübersichtlichkeit vorgeschlagen, künftig solche Baumaßnahmen in einzelne Bauabschnitte zu unterteilen.
Nach überholter Gesetzeslage wären für den Vollausbau Straßenausbaubeiträge einzuheben gewesen. Zudem wären seitens der Eigentümer keine Grundstücksabtretungen erfolgt. Den erforderlichen Dienstbarkeiten wurde hingegen zugestimmt. Ein Vollausbau wäre deshalb nicht möglich gewesen.
Entgegen der ursprünglichen Absicht waren nicht ständig Arbeiter des gemeindlichen Bauhofes vor Ort. Dies führte auch zu einer Mehrung der Fremdkosten.
Dass die ausführende Firma trotz Kenntnis des Kostenrahmens nicht rechtzeitig auf die Kostenüberschreitung hingewiesen hat, wird ebenfalls kritisiert.
Eine rechtzeitige Information des Marktgemeinderates durch die Verwaltung hinsichtlich der Kostensituation hätte unbedingt erfolgen müssen. Es wird davon ausgegangen, dass bei künftigen Maßnahmen rechtzeitig informiert wird.
In vorliegenden Fall wird davon ausgegangen, dass die Errichtung des Provisoriums trotzdem wesentlich günstiger ist als ein Vollausbau.
Da die Notwendigkeit der Maßnahme zweifellos gegeben ist, soll diese auch zu Ende geführt werden.  
 
Mit folgendem Beschlussvorschlag, welcher in der nächsten Marktgemeinderatssitzung vorgetragen werden soll, besteht deshalb Einverständnis.
 
Die bereits angefallen überplanmäßigen Ausgaben werden genehmigt. Auf Grund der Witterung sind die Baumaßnahmen im Jahr 2018, soweit möglich, fortzuführen. Die weiteren überplanmäßigen Ausgaben sind wie auch die bereits schon angefallenen über eine reduzierte Rücklagenzuführung zu decken.“  

Die Fortführung der Bauarbeiten wurde zwischenzeitlich beauftragt.
Die Mehrkosten für einen Vollausbau würden bei rund 91.000,- € ohne Grunderwerb liegen.

Beratung

Wie bereits mitgeteilt soll die Maßnahme aus Sicherheitsaspekten zu Ende geführt werden. Kritisiert wird der Mangel an zeitnaher Information. Künftig ist sicherzustellen, dass während der Ausführung von Baumaßnahmen entsprechende begleitende Kostenkontrollen stattfinden.
Ein Vollausbau wurde wegen der erhöhten Kosten, des notwendigen Grunderwerbs und des notwendigen Winterdienstes nicht ausführt.
Vereinzelt wird die Meinung vertreten, dass bei Vorliegen der jetzigen Kostenhöhe vor Beginn der Maßnahme diese kritischer betrachtet worden wäre. Dem wird entgegengehalten, dass dann wohl auch keine andere Entscheidung getroffen worden wäre.
Aus Sicht der Verwaltung wäre der geforderte Vollausbau gegen den Willen der Grundstückseigentümer wohl auch in der Vergangenheit nicht durchsetzbar gewesen, da hierfür die Aufstellung eines Bebauungsplanes notwendig gewesen wäre. Dem wird vereinzelt widersprochen.
Auch wird die Meinung vertreten, dass man sich durch die jetzige Erfahrung nicht entmutigen lassen sollte. Auch bei Einschaltung eines Ingenieurs hätten entsprechende Kostenmehrungen beim Bodenaushub anfallen können. Beispiele hierfür sind der Neubau der GVS Hungenberg – Kohlstein sowie der Neubau des Feuerwehrgerätehauses in Behringersmühle.

Vom Marktgemeinderat Neuner wird Antrag zur Geschäftsordnung auf Beendigung der Beratung gestellt.

Beschluss:

Die Beratung wird beendet.

Abstimmung: 10:5

Beschluss

Die bereits angefallen überplanmäßigen Ausgaben werden genehmigt. Auf Grund der Witterung sind die Baumaßnahmen im Jahr 2018, soweit möglich, fortzuführen. Die weiteren überplanmäßigen Ausgaben sind wie auch die bereits schon angefallenen Ausgaben,  über eine reduzierte Rücklagenzuführung zu decken.  

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 1

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7. Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat 15. Marktgemeinderatssitzung 11.12.2018 ö 7

Sachverhalt

Hinsichtlich des Umzuges des Rathauses in das Pfarramt gibt es keine neue Kosteninformation. Die Unterlagen wurden schon vor längerer Zeit der Regierung von Oberfranken hinsichtlich der Prüfung eines möglichen Zuschusses übergeben. Eine Antwort steht noch aus.

Verschiedene Mitglieder des Marktgemeinderates bedanken sich beim Ersten Bürgermeister und der Verwaltung für die im fast abgelaufenen Jahr geleistete  Arbeit und wünschen eine besinnliche Adventszeit.  
 

Datenstand vom 14.12.2018 09:43 Uhr