Datum: 20.11.2018
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Haus des Gastes, 2. Obergeschoss
Gremium: Marktgemeinderat
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 21:58 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Bürgerfragen
2 Genehmigung des Protokolls der öffentlichen Marktgemeinderatssitzung vom 16.10.2018
3 Bericht des Ersten Bürgermeisters und Bekanntgabe von Beschlüssen aus der nichtöffentlichen Sitzung vom 16.10.2018, bei denen der Geheimhaltungsgrund entfallen ist
4 Neubau Feuerwehrgerätehaus Leutzdorf; Planungsvorstellung und Festlegung der weiteren Vorgehensweise
5 Kommunale Verkehrsüberwachung; Erfahrungsbericht
6 Ersatzneubau Doppelturnhalle Gößweinstein; Planungsvorstellung und Übernahme der Kosten für den Bau einer Versammlungsstätte
7 Bayerisches Städtebauförderungsprogramm; Bedarfsmitteilung 2019
8 Neuerlass der Satzung über die Benutzung des Friedhofes und der Bestattungseinrichtung Wichsenstein (FS Wichsenstein)
9 Neuerlass der Gebührensatzung für den Friedhof Wichsenstein (FGS Wichsenstein)
10 1. Änderung des Bebauungsplanes "Büchenstock-Erweiterung" A. Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB B. Abstimmung mit den Nachbargemeinden nach § 2 Abs. 2 BauGB C. Beteiligung der Behörden und Träger sonstiger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB D. Satzungsbeschluss
11 2. Änderung der Geschäftsordnung des Marktgemeinderates Gößweinstein
12 Anfragen

Sitzungsdokumente öffentlich
Download Protokoll Marktgemeinderatssitzung 20.11.2018.pdf

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1. Bürgerfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat 13. Marktgemeinderatssitzung 20.11.2018 ö 1

Sachverhalt

Bürgeranfragen liegen nicht vor.

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2. Genehmigung des Protokolls der öffentlichen Marktgemeinderatssitzung vom 16.10.2018

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat 13. Marktgemeinderatssitzung 20.11.2018 ö 2

Beschluss

Das Protokoll, welches den Marktgemeinderäten zugestellt wurde, wird genehmigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

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3. Bericht des Ersten Bürgermeisters und Bekanntgabe von Beschlüssen aus der nichtöffentlichen Sitzung vom 16.10.2018, bei denen der Geheimhaltungsgrund entfallen ist

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat 13. Marktgemeinderatssitzung 20.11.2018 ö 3

Sachverhalt

Bericht des Ersten Bürgermeisters

Der Gutachterausschuss zur Vergabe des Prädikats Luftkurort hat beschlossen, dass das gesamte Gemeindegebiet von Gößweinstein zum Luftkurort wird. Das entsprechende Zertifikat wird am Jahresanfang 2019 überreicht.   

Bekanntgabe von Beschlüssen aus der nichtöffentlichen Sitzung vom 16.10.2018, bei denen der Geheimhaltungsgrund entfallen ist

Es wird der Beschluss Nr. 3
„Der Auftrag zur Erstellung eines EDV-gestützt en Kanalkatasters wird zum Angebotspreis von 56.431,59 € an die RIWA aus Amberg vergeben.“
bekanntgegeben.

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4. Neubau Feuerwehrgerätehaus Leutzdorf; Planungsvorstellung und Festlegung der weiteren Vorgehensweise

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat 13. Marktgemeinderatssitzung 20.11.2018 ö 4

Sachverhalt

Der Sachverhalt wurde in der Sitzung des Bau- und Umweltausschusses wie folgt behandelt:

„Sachverhalt:

Das Feuerwehrgerätehaus in Leutzdorf befindet sich baulich in einem schlechten Zustand. Durch erhebliche Feuchtigkeit im Gerätehaus sind bereits Funkgeräte ausgefallen und die Schläuche schimmeln an. Um die baulichen Mängel am Gerätehaus abzustellen, sind erhebliche Investitionen notwendig.

Vom Bau- und Umweltausschuss ist über die weitere Vorgehensweise zu entscheiden.

Beratung:

Bei der Ortsbesichtigung konnte sich der Bau- und Umweltausschuss ein Bild vom Zustand des Feuerwehrgerätehauses machen.

  • Derzeit hat die FFW Leutzdorf 44 aktive Feuerwehrleute, davon auch 8 Atemschutzträger und 2 weitere Feuerwehrkameraden, die bei der FFW Gößweinstein aktiv gemeldet sind.
  • Es finden regelmäßig Übungen und Leistungsprüfungen statt.
  • Die Wehr hat eine gesunde Altersstruktur (von jung bis alt).
  • Das Feuerwehrhaus befindet sich in einem sehr schlechten Zustand:
  • Feuchtigkeit im gesamten Haus (auch an den Innenwänden vom Boden her)
  • Dach ist sanierungsbedürftig und hat offene Stellen
  • Räume im 1. OG dürfen nicht mehr betreten werden wegen Einsturzgefahr
  • Heizung: Holzofen im Schulungsraum, Elektroheizung im WC, keine Heizung in der Fahrzeughalle vorhanden
  • Schimmelbildung im Haus ist gesundheitsgefährdend
  • Durch die Feuchtigkeit im Haus schimmeln die Feuerwehrschläuche und aufgrund der Minustemperaturen sind die Funkgeräte im Winter nicht mehr einsatzbereit bzw. teilweise defekt.
  • Tragkraftspritzenanhänger (TSA) ist aufgrund der Feuchte im Haus stark angerostet.

In der Beratung werden folgende Punkte ausführlich besprochen:

  • Eine Sanierung des Hauses scheidet aufgrund des desolaten Zustandes des Hauses aus.
  • Die Feuerwehr Leutzdorf ist bereit den Neubau weitestgehend in Eigenleistung zu errichten, wobei der Markt Gößweinstein insbesondere die Baukosten und die Planung trägt.
  • Es ist zu prüfen, ob ein Neubau zwingend mit staatlichem Zuschuss gebaut werden muss oder ob ein Neubau ohne Zuschuss nicht günstiger ausfällt. Dabei sind jedoch die entsprechenden Regelungen der GUV einzuhalten.
  • Mit den Nachbarn (Eigentümer der Grundstücke Flur-Nr. 17 und Flur-Nr. 16/2 Gemarkung Leutzdorf) wurde bereits im Vorfeld gesprochen und angefragt, ob Bereitschaft besteht notwendige Flächen für den Neubau dem Markt Gößweinstein kostenfrei zur Verfügung zu stellen. Dies wurde bereits in Aussicht gestellt.
  • Angedacht ist die Errichtung einer Fahrzeughalle, eines Umkleideraumes, einer WC-Anlage und eines Besprechungsraumes.
  • Aufgrund der räumlichen Nähe der FFW Leutzdorf zur FFW Gößweinstein wurde über die Notwendigkeit einer eigenständigen Wehr in Leutzdorf diskutiert.

Beschluss:

Es soll zunächst an ein Planungsbüro eine qualifizierte Planung (Grundlagenermittlung) im Rahmen der vorhandenen Haushaltsmittel in Auftrag gegeben  werden. Stehen hierfür keine Haushaltsmittel zur Verfügung, erfolgt eine erneute Behandlung im Gremium.

Abstimmungsergebnis: 7:0“

In Zusammenarbeit mit der FFW Leutzdorf wurde vom Büro Leistner eine Planung erstellt. Die vorliegenden Planungsunterlagen wurden mit den Sitzungsunterlagen versendet. Die Planung soll nun besprochen werden und die weitere Vorgehensweise festgelegt werden.

Das geplante Gebäude hat Außenmaße von 12,74 m x 13,99 m und beinhaltet einen Aufenthaltsraum. Für den Dachboden ist derzeit keine Nutzung vorgesehen. Das geplante Satteldach hat eine Neigung von ca. 40 Grad. Die berechneten Baukosten betragen 287.000,- €. Die reinen Materialkosten werden auf 183.000,- € geschätzt. Das Gebäude soll zum Großteil durch Eigenleistung erstellt werden. Einzelne Gewerke, wie z. B. die Bodenplatte bzw. die Elektroarbeiten, sollen vergeben werden.

Für einen Neubau des geplanten Ausmaßes werden zusätzliche Grundstücksteile benötigt, welche kostenlos überlassen werden.

Beratung

Auf Anfrage hin wird mitgeteilt, dass der Markt Gößweinstein die Planung beauftragt hat und dass diese im Einvernehmen mit dem Markt erstellt wurde. Der örtliche Marktgemeinderat sichert zu, dass die zugesagte Eigenleistung auch tatsächlich eingebracht wird. Eine Konkurrenzsituation zur örtlichen Gastwirtschaft würde nicht entstehen.
Dieses Projekt sei nicht nur ein Projekt der Leutzdorfer Feuerwehr, sondern ein Projekt aller Bürger aus Leutzdorf und Hartenreuth. Der Neubau ist auch zum Erhalt des einzigen Vereins in den beiden Ortschaften notwendig. Das Engagement der Bürger müsse deshalb entsprechend gewürdigt werden. Auch sei die Wehr personell sehr gut aufgestellt.

Es wird bezweifelt, dass der vorgesehene  Betrag von 200.000,- € ausreichen wird. Auf Grund der kurzen  Distanz von Leutzdorf zum Feuerwehrgerätehaus Gößweinstein werden zudem Zweifel an der Sinnhaftigkeit des Projektes geäußert. Die Zuschussfrage wäre zudem zu klären.
Die entsprechenden DIN- und Unfallverhütungsvorschriften wurden der Architektin ausgehändigt und wurden, soweit möglich, eingehalten. Die vorgelegte Planung wird nach erfolgter Beschlussfassung mit dem zuständigen Kreisbrandinspektor, dem Kreisbrandrat und der Regierung von Oberfranken abgestimmt. Es wird davon ausgegangen, dass das Bauen ohne Zuschuss von rund 58.000,- € für den Markt Gößweinstein insgesamt günstiger kommen wird, da bei einer Bezuschussung höhere Auflagen und somit auch höhere Baukosten folgen würden. Dies werde jedoch auch geprüft.

Beschluss

Der vorliegenden Planung für den Neubau des Feuerwehrgerätehauses in Leutzdorf wird grundsätzlich zugestimmt. Der Planungsentwurf ist nun mit den zuständigen Fachstellen (z. B. Kreisbrandrat, Regierung) abzustimmen und auf die Gewährung einer möglichen Förderung hin zu überprüfen. Im Haushalt 2019 sind für die Maßnahme 200.000,- € einzustellen.  

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

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5. Kommunale Verkehrsüberwachung; Erfahrungsbericht

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat 13. Marktgemeinderatssitzung 20.11.2018 ö 5

Sachverhalt

Immer häufiger wurden dem Markt Gößweinstein Beschwerden über Geschwindigkeits-überschreitungen und der Wunsch nach mehr Kontrollen von Bürgern aus den verschiedensten Ortsteilen hinsichtlich der Falschparker vorgetragen.
Da dauerhaft regelmäßige Überwachungen durch die Polizei nicht bewerkstelligt werden können, wurde seitens des Marktes Gößweinstein nach alternativen Möglichkeiten gesucht.
Deshalb wurde in der Sitzung des Marktgemeinderates am 23.01.2018 der Zweckverband Kommunale Verkehrssicherheit Oberpfalz durch dessen Geschäftsstellenleiter Herrn Maximilian Köckritz vorgestellt. In der Sitzung des Marktgemeinderates am 20.02.2018 wurde der Abschluss einer entsprechenden Zweckvereinbarung mit dem o.g. Zweckverband beschlossen.

Fließender Verkehr:
Die Liste der geplanten Messstellen wurde zunächst durch die Verwaltung aufgrund von Beschwerden und der entsprechenden Verkehrsdatenauswertungen durch das vorhandene Messgerät festgelegt. Am 04.05.2018 fand zusammen mit Vertretern der PI Ebermannstadt, des Zweckverbandes und des Marktes Gößweinstein eine Besichtigung der verschiedenen Stellen statt, bei der die genauen Örtlichkeiten der Messstelle bestimmt wurden bzw. ob eine Messung im entsprechenden Bereich überhaupt rechtlich möglich ist. Dabei stellte sich u.a. auch heraus, dass einzelne Beschwerdeführer die Überwachung plötzlich nicht mehr wollten, da der Standort Rückschlüsse auf sie zulassen könnte.
Insgesamt wurden 30 Messstellen bestimmt, die mit durchschnittlich 15 Stunden monatlich vom Zweckverband überwacht werden sollten. Mit den Geschwindigkeitskontrollen wurden ab dem 01.07.2018 begonnen.

Ruhender Verkehr:
Der ruhende Verkehr wird derzeit nur an bestimmten Problemstellen kontrolliert. Diese wurden ebenfalls aufgrund von Beschwerden von z.B. Bürgern, Feuerwehr, Müllabfuhr oder Winterdienst festgelegt. Grund hierfür sind u.a. fehlende Parkmöglichkeiten im Ortskern für Anwohner und Besuchern verschiedener Anlaufstellen (Gastronomie, Ärzte, Kirche, Rathaus usw.).
Auch hier fand am 08.06.2018 ein entsprechender Ortstermin (mit Vertretern der PI Ebermannstadt, des Zweckverbandes und des Marktes Gößweinstein) statt.
Seit dem 01.09.2018 wird der ruhende Verkehr mit durchschnittlich 10 Wochenstunden überwacht. Allerdings wurde den „Parksündern“ zu Beginn für die Dauer von einem Monat nur eine sog. „Gelbe Karte“ erteilt (ohne Verwarnungsgeld).

Abrechnung:
Eine genaue Aufstellung der einzelnen Ergebnisse /Fallzahlen durch die Überwachung des fließenden Verkehrs aus diesem Zeitraum ist in der Anlage beigefügt. Von der Überwachung des ruhenden Verkehrs sind noch keine Fallzahlen bekannt (keine „richtige“ Verfolgung vom 01.-30.09.2018).
Die angefallenen Stunden sowie die eingenommenen Verwarnungs- und Bußgelder werden quartalsmäßig abgerechnet. Die erste Abrechnung hat der Markt Gößweinstein mit Schreiben vom 12.10.2018 erhalten:

Zeitraum 01.07.-30.09.2018        
Einnahmen aus Überwachung fließender Verkehr:                                20.330,00 €
Ausgaben für Überwachung fließender Verkehr (inkl. Rüstzeiten):                18.627,50 €
Ausgaben für Überwachung ruhender Verkehr:                                     350,70 €
Guthaben:                                                                           1.351,80 €

Fazit:
Insgesamt gestalteten sich die vorbereitenden Arbeiten durch Verwaltung und Bauhof als sehr zeitintensiv.
Dagegen blieben die erwarteten Beschwerden der Verkehrssünder im Rathaus bisher großteils aus.

Den Rückmeldungen zufolge empfindet die Bürgerschaft seit Einführung der Überwachung des fließenden Verkehrs im Allgemeinen eine gewisse Verkehrsberuhigung.
Anwohner einer starkbefahrenen Durchgangsstraße drängten zwischenzeitlich trotzdem auf eine engmaschigere Überwachung. Gleichzeitig ist aber zu beobachten, dass die konkrete Überwachung dann durch soziale Medien wie Facebook, Whatsapp usw. schnell verbreitet wird und so vermeintliche Raser gewarnt werden. Daraus könnte man aber sogar einen ähnlichen Effekt ableiten, den die Meldung von „Blitzern“ im Radio hervorrufen. Die Verkehrsteilnehmer werden zwar eigentlich vor der momentanen Überwachung gewarnt, bleiben aber auch zukünftig an den betroffenen Strecken vorsichtig (vielleicht sogar im gesamten Gemeindegebiet).

Die Einführung der Überwachung des ruhenden Verkehrs bereitet dahingehend mehr Schwierigkeiten, da gerade für die öffentlichen Parkplätze und im Bereich der Burgstraße viele Fallkonstellationen zu berücksichtigen sind.
Außerdem bedeutet die gestiegene Anzahl der Beschäftigten und folglich auch der Kundschaft (Arztpraxis, Gastronomie usw.) hier ein höheres Verkehrs- bzw. Parkaufkommen. Besucher, die nur kurz ins Rathaus, in die Bank oder z.B. ihre Kinder vom Gardetraining abholen möchten, finden häufig keinen Parkplatz. Parken sie aufgrund dessen falsch, ist die Wahrscheinlichkeit einer entsprechenden Ahnung durch die kommunale Verkehrsüberwachung nun sehr hoch. Deshalb ist ab und an ein gewisser Unmut zu spüren.
 

Beratung

Es wird festgestellt, dass die Verkehrsüberwachung sehr gewissenhaft durchgeführt wurde. Einzig in Behringersmühle ist der fließende Verkehr sehr oft kontrolliert worden. Hier wurde von der Verwaltung richtigerweise gegengesteuert, sodass eben nicht der Eindruck der „Abzocke“ entstehen soll. Es wird aber auch festgestellt, dass ohne diese Kontrollstelle der Markt Gößweinstein wohl eine Zahlung an den Zweckverband leisten hätte müssen.
Verbesserungen sind in der Pezold- und in der Balthasar-Neumann-Straße erkennbar. Da hier auch ein Schwerpunkt der Verkehrsgefährdung liege, sollten die Kontrollen hier verstärkt werden.
Es wird angeregt, in Behringersmühle Richtung Gößweinstein wegen der besseren Erkennbarkeit die Beschränkung auf 30 km/h zulässige Höchstgeschwindigkeit auch auf dem Straßenbelag aufzubringen.
Geschwindigkeitskontrollen werden aber auch teilweis e nicht als richtiges Mittel zur Herstellung der Verkehrssicherheit angesehen.
          

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6. Ersatzneubau Doppelturnhalle Gößweinstein; Planungsvorstellung und Übernahme der Kosten für den Bau einer Versammlungsstätte

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat 13. Marktgemeinderatssitzung 20.11.2018 ö 6

Sachverhalt

In der Sitzung des Marktgemeinderates am 20.03.2018 hat sich dieser für den Neubau einer Doppelsporthalle als Ersatz für die vorhandene Turnhalle ausgesprochen und den Schulverband mit der Umsetzung beauftragt.
Der Gemeinderat Obertrubach hat sich in der Sitzung am 23.05.2018 ebenfalls für den Neubau einer Doppelturnhalle an der Grund- und Mittelschule Gößweinstein ausgesprochen.
Vom Schulverband Gößweinstein wurde im Zuge eines sog. VgV-Verfahrens das Planungsbüro BaurConsult aus Haßfurt mit der Objektplanung für die Halle beauftragt.

Am 26.10.2018 fand die Besichtigung der vor ca. 10 Jahren von BaurConsult fertiggestellten Dreifachturnhalle in Speichersdorf statt.
Obwohl es sich in Speichersdorf um eine Dreifachturnhalle handelt, ist diese mit den gestellten Anforderungen mit der in Gößweinstein zu bauenden Doppelturnhalle grundsätzlich vergleichbar.

BaurConsult hat bereits zum Jour fixe am 24.10.2018 erste Planungsvarianten gefertigt. Diese Varianten hat BaurConsult auf Grund der gemachten Vorgaben überarbeitet. Es wurden am 26.10.2018 weitere Varianten, u. a. durch eine 3-D-Simulation, vorgestellt. Die sog. Variante Ost wird favorisiert.

Für die Besprechung des Raumprogrammes ist am Vormittag des 14.11.2018 ein Termin bei der Regierung von Oberfranken anberaumt.

In der für den 14.11.2018 vorgesehenen Sitzung der Schulverbandsversammlung soll eine Festlegung auf eine Planungsvariante erfolgen.

„In der Fortschreibung des ISEK 2018 wird der Neubau der Turnhalle als Chance zur Erweiterung des Angebots an Sportarten sowie als Veranstaltungsmöglichkeiten weiterer kultureller Veranstaltungen erkannt (Seite 31).
Bei den räumlichen Handlungs- und Entwicklungsstrategien liegt der Fokus beim Areal um die Grund- und Mittelschule auf dem Bildungs- und Sportbereich. Die derzeitige Schulturnhalle ist stark sanierungsbedürftig. Mit dem Neubau der Zweifachturnhalle würden sich neben einer modernen Ausstattung für den Schulsport sich auch die Nutzungsmöglichkeiten für die Vereine verbessern. Außerdem besteht durch die multifunktionale Ausstattung die Möglichkeit, unterschiedliche Veranstaltungsformate durchzuführen (Seite 43).
Der Neubau der Schulturnhalle ist deshalb als Leitprojekt der Infrastruktur mit hoher Priorität in der Fortschreibung des ISEK aufgeführt (Seiten 51, 52).“

Von BaurConsult werden die Mehrkosten, welche durch die versammlungsstättenkonforme Bauausführung der Halle anfallen werden, auf 500.000 bis 700.000,- € geschätzt. Hierbei wird von Versammlungen von bis zu 600 Personen ausgegangen. Eine größere Personenanzahl würde weitere Mehrkosten bedeuten.

Die von der Schulverbandsversammlung beschlossene Planungsvariante soll in der Sitzung vorgestellt werden.

Beratung

Den Marktgemeinderäten wurde die Präsentation von BaurConsult in der Sitzung der Schulverbandsversammlung am 14.11.2018 sowie die dazugehörige Beschlussbuchabschrift überlassen.
An eine Versammlungsstätte werden erhöhte Anforderungen wie z. B. nachfolgend aufgeführt gestellt:
  • Brandschutzanforderungen an Bauteile
  • Flucht- und Rettungswege
  • Entrauchung
  • Brandmeldeanlage
  • WC-Anlagen
  • Lüftungsanlage
  • Technische Anlagen
  • Betriebsvorschriften
Die Mehrkosten für die Errichtung einer Versammlungsstätte belaufen sich auf 942.000 €.

Teilweise wird erwartet, dass bereits jetzt mögliche Veranstaltungen benannt werden und die Betriebsträgerschaft für die Halle geklärt sein muss. Zudem müsse feststehen, wie das künftige Management für die Halle gestaltet werden soll. Eine Zustimmung ohne Zuschusszusage kann zum jetzigen Zeitpunkt deshalb nur unter Zurückstellung größter Bedenken geben werden.
Auf Nachfrage wird mitgeteilt, dass die Bewirtschaftungskosten noch nicht bekannt sind. Es ist jedoch davon auszugehen, dass wegen der verbesserten Wärmedämmung und dem Einsatz der LED-Technik Energieeinsparungen erfolgen werden. Im Gegenzug sind auf Grund der doppelten Größe höhere Aufwendungen für die Reinigung zu erwarten.
Da die Maßnahme im ISEK des Marktes Gößweinstein aufgeführt ist, wird erwartet, dass Zuschüsse der Städtebauförderung für den Mehraufwand zur Errichtung der Versammlungsstätte erhalten werden.
Bei einer Nutzungsdauer von 33 Jahre würden die Kosten ohne Zuschuss mit rund 30.000,- € jährlich zu Buche schlagen, bei 50 Jahren Nutzungsdauer nur mit 20.000,- €. Dies wäre vom Markt Gößweinstein zu verkraften. Dass die Genehmigungsfähigkeit künftiger Haushalte und der Erhalt der Stabilisierungshilfe durch diese freiwillige Ausgabe künftig nicht gefährdet werden, kann naturgemäß nicht garantiert werden. Dies hänge auch mit Faktoren zusammen, welche teilweise nicht vom Markt Gößweinstein beeinflusst werden können.
Mit dem Bau der Doppelsporthalle bietet sich dem Markt Gößweinstein wohl die einzige Gelegenheit in 50 Jahren, eine Veranstaltungshalle im Oberland zu errichten. Es sollte deshalb der Mut aufgebracht werden, der Maßnahme zuzustimmen.
Eine Entscheidung ist jetzt notwendig, da die Planung zur Beantragung des FAG-Zuschusses bereits am 11.01.2019 bei der Regierung von Oberfranken vorliegen muss. In die Planung sind die Kriterien, welche an eine Versammlungsstätte zu stellen sind, einzuarbeiten. Spätere Änderungen würden Mehrkosten bedeuten. Gegebenenfalls können Einsparungen in der Bauausführung vorgenommen werden, falls wider Erwarten ein nicht versammlungsstättenkonformer Ausbau der Halle vorgenommen wird.            

                   

Beschluss

Die Ausführung der von der Schulverbandsversammlung beschlossenen Planungsvariante Nord wird zur Kenntnis genommen.
Die bei einer versammlungsstättenkonformen Bauausführung anfallenden Mehrkosten von derzeit 942.000,- € werden nach Abzug etwaiger Zuschüsse vom Markt Gößweinstein übernommen, wobei von Versammlungen von bis zu 600 Personen auszugehen ist.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 1

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7. Bayerisches Städtebauförderungsprogramm; Bedarfsmitteilung 2019

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat 13. Marktgemeinderatssitzung 20.11.2018 ö 7

Sachverhalt

Für das Bayerische Städtebauförderungsprogramm 2019 sind der Regierung von Oberfranken die beabsichtigten Maßnahmen zu melden.

Folgende Maßnahmen stehen an und sollten im Rahmen der Bedarfsmitteilung 2018 gemeldet werden:

1. Verlagerung des Rathauses in das Pfarramt Gößweinstein

In der Bedarfsmitteilung für 2018 wurde die Maßnahme für 2018 mit 50.000,- € angemeldet und in die Rahmenbewilligung mit einem Fördersatz von 90 % aufgenommen. In der Vorausschau wurde die Maßnahme wie folgt angemeldet:
2019:                1.800.000 €
2020:                2.500.000 €
2021:                   450.000 €        

2. Versammlungsstättenkonforme Ausführung des Neubaus der Doppelturnhalle

Die versammlungsstättenkonforme Bauausführung des Turnhallenneubaus wird auf 500.000 bis 700.000 € geschätzt.

3. Errichtung eines Multifunktionsplatzes in der Viktor-von-Scheffel-Straße inklusive Grunderwerb

Die Kosten für die Errichtung des Multifunktionsplatzes werden auf 213.000,- € geschätzt. Für den notwendigen Grunderwerb betragen die Kosten wohl rund 90.000,- €.

Beratung

Die versammlungsstättenkonforme Bauausführung des Turnhallenneubaus wird auf 942.000 € geschätzt.

Beschluss

Der Regierung von Oberfranken sind für das Bayerische Städtebauförderungsprogramm im Rahmen der Bedarfsmitteilung 2019 folgende Maßnahmen zu melden:

1. Verlagerung des Rathauses in das Pfarramt Gößweinstein        

2019                           100.000 €
Folgejahr 2020        1.800.000 €
Folgejahr 2021        2.500.000 €
Folgejahr 2022           400.000 €
                       
2. Versammlungsstättenkonforme Ausführung des Neubaus der Doppelturnhalle

2019                        475.000 €
Folgejahr 2020        475.000 €        

3. Errichtung eines Multifunktionsplatzes in der Viktor-von-Scheffel-Straße inklusive Grunderwerb

2019                        150.000 €
Folgejahr 2020        153.000 €        

 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

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8. Neuerlass der Satzung über die Benutzung des Friedhofes und der Bestattungseinrichtung Wichsenstein (FS Wichsenstein)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat 13. Marktgemeinderatssitzung 20.11.2018 ö 8

Sachverhalt

Im Oktober 2018 wurden im Friedhof Wichsenstein zwei Urnenstelen mit insgesamt sieben Urnennischen errichtet. Die Urnennische als Grabstättenart ist in der derzeit gültigen Friedhofs- und Bestattungssatzung nicht vorgesehen. Eine Satzungsänderung ist deswegen erforderlich. Diese vorzunehmende Satzungsänderung wurde zum Anlass genommen, die jetzige Satzung aus dem Jahr 1999 komplett zu überarbeiten. Dies erfolgte durch Anpassung an die Mustersatzung des Bayerischen Gemeindetages sowie Anpassung an die tatsächlichen Gegebenheiten.

Folgende wesentliche Änderungen sind erfolgt:

§ 10 Grabarten:
 
  • Die einzelnen Grabarten werden konkreter benannt. Außerdem wurden die Grabarten „anonym“ und „Urnennischen“ zusätzlich aufgenommen

§ 11 Aschenreste und Urnenbeisetzungen:

  • Hier wurde verdeutlicht, dass die Urnen bei Erdbestattungen aus leicht verrottbarem Material bestehen müssen. Bei einer Bestattung in einer Urnennische muss die Überurne dauerhaft und wasserdicht sein, die Aschekapsel dagegen ebenfalls leicht verrottbar.  
  • Außerdem wurde die Anzahl der möglichen Urnenbestattungen (bei gleichzeitiger Ruhezeit) je Einzel-Erdgrabstätte bzw. Doppel-Erdgrabstätte auf 2 bzw. 4 Urnen festgelegt.

§ 17 Erlaubnisvorbehalt für Nischenplatten an den Urnenstelen:

  • Die Nischenplatten/Verschlussplatten an den Urnenstelen werden vom Markt Gößweinstein zur Verfügung gestellt. Die Beschriftung ist dann von den Nutzungsberechtigten/Angehörigen zu beauftragen.
  • Ebenso wie bei den Grabmalen für Erdgräber ist beim Markt Gößweinstein vorher ein Antrag mit entsprechender Zeichnung der genauen Ausgestaltung der Nischenplatte einzureichen.
  • Kerzen usw. dürfen nur auf die dafür vorgesehen Ablageflächen abgestellt werden.
  • Erlaubt ist es, anlässlich einer Bestattung Kränze und Blumenschmuck dann auch auf dem Platz vor den Urnenstelen abzulegen.
  • Nach Ablauf der Ruhezeit wird die noch vorhandene Asche einer dafür vorgesehenen/ ausgewiesenen anonymen Erdgrabstätte übergeben.

§ 19 Verbot von Grabsteinen aus ausbeuterischer Kinderarbeit:

  • Wurde neu aufgenommen!

Beratung

In § 24 Leichenhausbenutzung wir in Absatz 2 folgender Buchstabe b) neu eingefügt:
b) die Aufbewahrung der Leiche oder der Aschenreste im Leichenraum eines Dritten den gleichen Anforderungen wie im gemeindlichen Leichenhaus genügt und die Bestattungspflichtigen (§ 15 BestV) die Aufbewahrung dort wünschen
Die bisherigen Buchstaben b) und c) werden zu c) und d).   

Beschluss

Dem Neuerlass der Satzung des Marktes Gößweinstein über die Benutzung des Friedhofes und der Bestattungseinrichtung Wichsenstein (Friedhofssatzung - FS Wichsenstein) in der vorliegenden Form wird zugestimmt. Die Sitzungsvorlage (Satzung) wird zum Bestandteil des Beschlusses erklärt und ist dem Protokoll als Anlage beizugeben.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

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9. Neuerlass der Gebührensatzung für den Friedhof Wichsenstein (FGS Wichsenstein)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat 13. Marktgemeinderatssitzung 20.11.2018 ö 9

Sachverhalt

Wegen der Errichtung von zwei Urnenstelen am Friedhof Wichsenstein muss auch die Friedhofsgebührensatzung um diesen Gebührentatbestand erweitert werden. Da die Friedhofssatzung Wichsenstein neu erlassen werden soll, ist die Gebührensatzung für den Friedhofs Wichsenstein entsprechend zu ändern. Es ist deshalb ein Neuerlass vorgesehen, welche sich der Mustersatzung des Bayerischen Gemeindetages sowie den tatsächlichen Gegebenheiten anpasst.

Hinweis: Die Berechnung und die Höhe der Grabnutzungsgebühr für die Urnennischen werden nachgereicht.

Beratung

§ 4 Grabnutzungsgebühr, Buchstabe h) erhält folgende Fassung:
h) Urnennischen                                110,00 €
In § 5, Bestattungsgebühren, wird im Absatz 2 folgender Buchstabe f) angefügt:
f) für das Öffnen und Schließen der Urnennischen einschließlich der späteren Beisetzung der Aschereste                                        50,00 €

Beschluss

Dem Neuerlass der Friedhofsgebührensatzung des Marktes Gößweinstein für den Friedhof Wichsenstein (Friedhofsgebührensatzung - FGS Wichsenstein) in der vorliegenden Form wird zugestimmt. Die Sitzungsvorlage (Satzung) wird zum Bestandteil des Beschlusses erklärt und ist dem Protokoll als Anlage beizugeben.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

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10. 1. Änderung des Bebauungsplanes "Büchenstock-Erweiterung" A. Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB B. Abstimmung mit den Nachbargemeinden nach § 2 Abs. 2 BauGB C. Beteiligung der Behörden und Träger sonstiger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB D. Satzungsbeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat 13. Marktgemeinderatssitzung 20.11.2018 ö 10

Sachverhalt

In der Marktgemeinderatssitzung am 31.07.2018 wurde der Vorentwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes „Büchenstock - Erweiterung“ des Büros Anuva, Nürnberg, vom 16./17.07.2018 gebilligt.

Die besprochene Änderung wurde in den Entwurf eingearbeitet. Dieser Entwurf wurde in der Zeit vom 01.10.2018 bis 02.11.2018 nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich ausgelegt und auf der
Homepage des Marktes Gößweinstein eingestellt. Ebenso fand die Abstimmung mit den Nachbargemeinden nach § 2 Abs. 2 BauGB statt und es wurden die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB beteiligt.

A. Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB

Die Planung wurde von der Öffentlichkeit im Rathaus nicht eingesehen; Stellungnahmen wurden nicht abgegeben.

B. Abstimmung mit Nachbargemeinden nach § 2 Abs. 2 BauGB

Nr.
Gemeinde
Stellungnahme
(Datum)
Keine Stellungnahme abgegeben

Keine Einwände
1
Ahorntal

X

2
Pottenstein

X

3
Obertrubach

X

4
Egloffstein

X

5
Pretzfeld

X

6
Ebermannstadt
16.11.2018

X
7
Wiesenttal
02.11.2018

X
8
Waischenfeld

X


C. Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB

1. Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten, Bamberg, Bereich Landwirtschaft, mit E-mail vom 16.10.2018

Nach unserer Kenntnis werden durch die vorgelegte Planung wesentliche Belange der Landwirtschaft nicht berührt. Es bestehen daher seitens des AELF Bamberg (Bereich Landwirtschaft) keine Bedenken gegen die 1. Änderung des BBP "Büchenstock-Erweiterung".

Beschluss:

Der Marktgemeinderat nimmt zur Kenntnis, dass das AELF Bamberg (Bereich Landwirtschaft) mit E-mail vom 16.10.2018 zur 1. Änderung des Bebauungsplanes „Büchenstock – Erweiterung“ keine Einwände erhebt.

Abstimmungsergebnis: 15:0

2. Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten, Bamberg, Bereich Forsten, mit Schreiben vom 25.10.2018

Von den Flächen des Bebauungsplanes sind direkt keine Waldflächen betroffen. Allerdings grenzen im Norden und im Südwesten Waldflächen an.
Da mit der Änderung des Bebauungsplanes aber nur Festsetzungen geändert werden, Bauabstände zu Wald aber gegenüber dem bereits geltenden Bebauungsplan nicht geändert werden, sind aus forstlicher Sicht keine Einwendungen zu erheben.

Beschluss:

Der Marktgemeinderat nimmt zur Kenntnis, dass das AELF Bamberg (Bereich Forsten) mit Schreiben vom 25.10.2018 zur 1. Änderung des Bebauungsplanes „Büchenstock – Erweiterung“ keine Einwände erhebt.

Abstimmungsergebnis: 15:0

3. Regionaler Planungsverband Oberfranken-West mit E-mail vom 29.10.2018

Nach Prüfung der übersandten Unterlagen werden aus regionalplanerischer Sicht keine Einwendungen gegen die 1. Änderung des Bebauungsplanes „Büchenstock – Erweiterung“, Markt Gößweinstein, Landkreis Forchheim, erhoben. Wir bitten dies zu vermerken.

Beschluss:

Der Marktgemeinderat nimmt zur Kenntnis, dass der RPV Oberfranken-West mit E-mail vom 29.10.2018 zur 1. Änderung des Bebauungsplanes „Büchenstock – Erweiterung“ keine Einwände erhebt.

Abstimmungsergebnis: 15:0

4. Regierung von Oberfranken, Bergamt Nordbayern, mit Schreiben vom 23.10.2018

Nach den hier vorliegenden Unterlagen werden durch o. g. Vorhaben keine derzeit von der Regierung von Oberfranken – Bergamt Nordbayern – wahrzunehmenden Aufgaben betroffen.

Beschluss:

Der Marktgemeinderat nimmt zur Kenntnis, dass die Regierung von Oberfranken – Bergamt Nordbayern - mit Schreiben vom 23.10.2018 zur 1. Änderung des Bebauungsplanes „Büchenstock – Erweiterung“ keine Einwände erhebt.

Abstimmungsergebnis: 15:0

5. Regierung von Oberfranken, Höherer Landesplanungsbehörde, mit E-mail vom 28.09.2018
       
Gegen die o. g. Bauleitplanung der Gemeinde Gößweinstein werden keine Einwände erhoben.

Beschluss:

Der Marktgemeinderat nimmt z ur Kenntnis, dass die Regierung von Oberfranken – Höhere Landesplanungsbehörde“ mit E-mail vom 28.09.2018 zur 1. Änderung des Bebauungsplanes „Büchenstock – Erweiterung“ keine Einwände erhebt.

Abstimmungsergebnis: 15:0

6. Telekom Deutschland GmbH mit Schreiben vom 26.10.2018

Die Telekom Deutschland GmbH – als Netzeigentümerin und Nutzungsberechtigte i. S. v. § 68 Abs. 1 TKG – hat die Deutsche Telekom Technik GmbH beauftragt und bevollmächtigt, alle Rechte und Pflichten der Wegesicherung wahrzunehmen sowie alle planverfahren Dritter entgegenzunehmen und dementsprechend die erforderlichen Stellungnahmen abzugeben.
Gegen die oben aufgeführte Planung haben wir keine Einwände.
Die im Bebauungsplan betroffenen Grundstücke sind bereits mit TK-Anlagen erschlossen. Für weitere Fragen stehen wir gerne zur Verfügung.  
       
Beschluss:

Der Marktgemeinderat nimmt zur Kenntnis, dass die Deutsche Telekom Technik GmbH mit Schreiben vom 26.10.2018 zur 1. Änderung des Bebauungsplanes „Büchenstock – Erweiterung“ keine Einwände erhebt.

Abstimmungsergebnis: 15:0

7. Landratsamt Forchheim, FB 41, Bauamt, mit Schreiben vom 30.10.2018

Trotz der Formulierung in Ziffer 2.3 der Begründung gehen wir davon aus, dass der Bebauungsplan „Büchenstock-Erweiterung“ nicht aufgehoben, sondern nur geändert wird. Etwas anderes war mit uns nicht besprochen. Soweit in die 1. Änderung Festsetzungen des ursprünglichen Bebauungsplans übernommen werden sollen, sind diese zu bezeichnen.

Ziffer 1.1 der textlichen Festsetzungen enthält keine Wandhöhe bei Flachdächern. Dies ist zu ergänzen.

Die Regelung in Ziffer 1.2.3 der textlichen Festsetzungen, dass bei Carports ein Stauraum von mindestens 2,00 m Tiefe einzuhalten ist, macht die Beantragung einer Abweichung bzgl. der in § 2 Abs. 1 GaStellV geforderten Stauraumtiefe von 3,00 m erforderlich, soweit diese 3,00 m unterschritten werden. Die Abweichung wäre beim Landratsamt zu beantragen. Dies erscheint – insbesondere in Freistellungsverfahren – wenig sinnvoll.

Die textlichen Festsetzungen sind am Ende auszufertigen. Ein entsprechender Text ist vorzusehen.
       
Beschluss:

Die Formulierung in Ziffer 2.3 der Begründung ist missverständlich: Eine Aufhebung des ursprünglichen Bebauungsplans ist nicht beabsichtigt. Die Formulierung wird redaktionell angepasst, so dass deutlich wird, dass die nicht geänderten Festsetzungen des ursprünglichen Bebauungsplans in die Änderung aufgenommen wurden und weiterhin gelten.
Die übrigen Anregungen werden aufgenommen, das heißt in Ziffer 1.1 der textlichen Festsetzungen wird der Begriff „Flachdach“ ergänzt, in Ziffer 1.2.3 wird die Stauraumtiefe für Carports von 2,0 m auf 3,0 m geändert und die Ausfertigungsinformationen werden ergänzt.
Die Änderung der Stauraumtiefe erfordert eine weitere Öffentlichkeitsbeteiligung und Beteiligung der Träger öffentlicher Belange.
Nach Rücksprache mit dem Landratsamt Forchheim wird aufgrund des geringen Änderungsumfangs eine verkürzte Auslegung für angemessen erachtet.

Abstimmungsergebnis: 15:0

In diesem Verfahrensschritt haben keine Stellungnahmen abgegeben:

Bayerisches Landesamt für Denkmalpflege, Referat B Q, München
Kreisbrandrat
Kreisheimatpfleger
Landratsamt Forchheim, Fachbereich Untere Naturschutzbehörde
Landratsamt Forchheim, Fachbereich Immissionsschutz
Amt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung Bamberg
Wasserwirtschaftsamt Kronach
Regierung von Oberfranken, Höhere Naturschutzbehörde, Bayreuth
Zweckverband zur Wasserversorgung der Wiesentgruppe
Stadtwerke Ebermannstadt

Beschluss

Die besprochenen Änderungen sind in den Entwurf einzuarbeiten. Dieser Entwurf ist nach § 3 Abs. 2 BauGB erneut öffentlich auszulegen. Ebenso hat erneut die Abstimmung mit den Nachbargemeinden nach § 2 Abs. 2 BauGB und die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB stattzufinden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

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11. 2. Änderung der Geschäftsordnung des Marktgemeinderates Gößweinstein

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat 13. Marktgemeinderatssitzung 20.11.2018 ö 11

Sachverhalt

Der Marktgemeinderat hat in der Sitzung am 24.03.2015 die Anschaffung eines Ratsinformationssystems der kiC GmbH beschlossen. Dieses Ratsinformationssystem (RIS) wird seither auch zur elektronischen Ladung von Sitzungen genutzt.

In einer Entscheidung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofes (BayVGH) vom 20.06.2018 hat dieser begrüßenswerte Aussagen zur Zulässigkeit einer Ladung per RIS getroffen und damit eine seit Jahren bestehende Rechtsunsicherheit beseitigt.
Der BayVGH wies allerdings zu Recht darauf hin, dass das aktuelle Geschäftsordnungsmuster des Bayerischen Gemeindetags, und deswegen auch die Geschäftsordnung des Marktgemeinderates Gößweinstein, den gestellten Anforderungen nicht genüge.
Eine Anpassung der Geschäftsordnung des Marktes Gößweinstein ist deshalb erforderlich.

§ 24 Abs. 1 Satz 2 alte Fassung:

Im Falle einer elektronischen Einladung wird die Tagesordnung als nicht veränderbares Dokument durch E-mail oder, soweit Rücksichten auf das Wohl der Allgemeinheit oder berechtigte Ansprüche Einzelner dies erfordern, durch De-Mail oder in verschlüsselter Form versandt.

§ 24 Abs. 2 alte Fassung:

Im Falle der elektronischen Ladung geht die Tagesordnung zu, wenn sie im elektronischen Briefkasten des Empfängers oder bei seinem Provider abrufbar eingegangen und üblicherweise mit der Kenntnisnahme zu rechnen ist. Für den Nachweis des Zugangs einer De-Mail genügt die Eingangsbestätigung nach § 5 Abs. 8 des DE-Mail-Gesetzes.

§ 24 Abs. 3 Satz 2 alte Fassung:

Die weiteren Unterlagen können schriftlich oder elektronisch gemäß Abs. 1 Satz 2 zur Verfügung gestellt werden; sind schutzwürdige Daten enthalten, erfolgt die elektronische Übermittlung durch De-Mail oder in verschlüsselter Form.  
 

Beschluss

Die Geschäftsordnung des Marktes Gößweinstein vom 15.05.2014 in der Form vom 20.06.2018 wird wie folgt geändert (2. Änderung der Geschäftsordnung vom 15.05.2014):

§ 24 Abs. 1 Satz 2 erhält folgende neue Fassung:

Im Falle einer elektronischen Einladung werden der Sitzungstermin und Sitzungsort durch eine E-Mail und die Tagesordnung durch einen mit dieser E-mail versandten Link auf ein in einem technisch individuell gegen Zugriffe Dritter geschützten Bereich (Ratsinformationssystem) eingestellt.

§ 24 Abs. 2 erhält folgende neue Fassung:

Im Falle der elektronischen Ladung geht die Tagesordnung zu, wenn die E-Mail nach Absatz 1 Satz 2 im elektronischen Briefkasten des Empfängers oder bei seinem Provider abrufbar eingegangen und üblicherweise mit der Kenntnisnahme zu rechnen ist.

§ 24 Abs. 3 Satz 2 erhält folgende neue Fassung:

Die weiteren Unterlagen können schriftlich oder elektronisch im Ratsinformationssystem im Sinne von Absatz 1 Satz 2 zur Verfügung gestellt werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

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12. Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat 13. Marktgemeinderatssitzung 20.11.2018 ö 12

Sachverhalt

Anfragen liegen nicht vor.

Datenstand vom 22.11.2018 14:31 Uhr