Datum: 31.07.2018
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Haus des Gastes, 2. Obergeschoss
Gremium: Marktgemeinderat
Nichtöffentliche Sitzung
Öffentliche Sitzung, 20:06 Uhr bis 21:27 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Änderung der Festsetzungen des Bebauungsplanes "Büchenstock-Erweiterung"; Billigungs- und Auslegungsbeschluss
2 Bürgerfragen
3 Genehmigung des Protokolls der öffentlichen Marktgemeinderatssitzung vom 17.07.2018
4 Genehmigung des Protokolls der öffentlichen Marktgemeinderatssitzung vom 24.07.2018
5 Bericht des Ersten Bürgermeisters und Bekanntgabe von Beschlüssen aus der nichtöffentlichen Sitzung vom 17.07.2018, bei denen der Geheimhaltungsgrund entfallen ist
6 Niederlegung des Amtes als Marktgemeinderat durch Herrn Peter Helldörfer
7 Feststellung des Listennachfolgers für das ausscheidende Marktgemeinderatsmitglied Peter Helldörfer und Nachrücken von Herrn Stefan Richter in den Marktgemeinderat Gößweinstein
8 Jugendförderung; Anpassung der gemeindlichen Zuwendungen
9 Fl.Nr. 264, Gmkg. Gößweinstein; Nutzungsänderung ehem. Hallenbad, Einbau von Wohnungen
10 Anfragen

Sitzungsdokumente öffentlich
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1. Änderung der Festsetzungen des Bebauungsplanes "Büchenstock-Erweiterung"; Billigungs- und Auslegungsbeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat 9. Marktgemeinderatssitzung 31.07.2018 ö 1

Sachverhalt

Zum Sachverhalt wurde in der Sitzung am 20.06.2017 folgender Beschluss gefasst:

„Das Verfahren zur Änderung der Festsetzungen des rechtskräftigen Bebauungsplan „Büchenstock - Erweiterung“, Gemarkung Gößweinstein, wird eingeleitet. Ziel der Änderung ist zum einen die Möglichkeit der Errichtung von Flachdächern und zum anderen die Einarbeitung von bereits erteilten Befreiungen.“

In Zusammenarbeit mit der Fa. Anuva wurde bereits ein Entwurf des Änderungsplans gefertigt.

Der Änderungsplan in der Fassung vom 16.07.2018 sowie die textlichen Festsetzungen (mit Kenntlichmachung der Änderungen gegenüber den ursprünglichen Festsetzungen) vom 17.07.2018 wurden hierzu überlassen.

Beratung

Frau Dr. Andrea Schleicher von Anuva erklärt anhand der überlassenen Unterlagen die vorgesehenen Änderungen.
Die Änderungen sind zum Großteil deshalb veranlasst, weil hierdurch bereits zugelassene Befreiungen von den bisherigen Festsetzungen quasi legalisiert werden und zudem künftig der Bau von Flachdächern erlaubt sein soll. Weiterhin erleichtert eine Anpassung des Bebauungsplanes die Beurteilung künftiger Bauvorhaben.
Die Änderung des Bebauungsplanes wird teilweise kritisch gesehen, da der Markt hierdurch künftig Gestaltungsinstrumente aus der Hand gebe. Die Erteilung von einzelnen Befreiungen wird deshalb auch weiterhin als sinnvoll erachtet.
Das Landratsamt Forchheim vertritt hingegen die Meinung, dass eine Änderung des Bebauungsplanes auf Grund der Vielzahl der bereits erteilten Befreiungen durchaus auch schon zu einem früheren Zeitpunkt sinnvoll gewesen wäre.
In Seite 5 Nr. 1.9 soll die Quadratmeterzahl für die maximale Grundfläche außerhalb der Baugrenze von 10 auf 15 erhöht werden.       

Beschluss

Der Vorentwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes „Büchenstock – Erweiterung“ in der Fassung vom 16.07.2018 sowie die textlichen Festsetzungen vom 17.07.2018 werden gebilligt.

Sie sind für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen. Parallel dazu sind die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zu beteiligen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 4

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2. Bürgerfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat 9. Marktgemeinderatssitzung 31.07.2018 ö 2

Sachverhalt

Bürgeranfragen liegen nicht vor.

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3. Genehmigung des Protokolls der öffentlichen Marktgemeinderatssitzung vom 17.07.2018

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat 9. Marktgemeinderatssitzung 31.07.2018 ö 3

Beschluss

Das Protokoll, welches den Marktgemeinderäten zugestellt wurde, wird genehmigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

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4. Genehmigung des Protokolls der öffentlichen Marktgemeinderatssitzung vom 24.07.2018

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat 9. Marktgemeinderatssitzung 31.07.2018 ö 4

Beschluss

Das Protokoll, welches den Marktgemeinderäten zugestellt wurde, wird genehmigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

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5. Bericht des Ersten Bürgermeisters und Bekanntgabe von Beschlüssen aus der nichtöffentlichen Sitzung vom 17.07.2018, bei denen der Geheimhaltungsgrund entfallen ist

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat 9. Marktgemeinderatssitzung 31.07.2018 ö 5

Sachverhalt

Bericht des Ersten Bürgermeisters

Eine Verschiebung des Termins der Marktgemeinderatssitzung am 18.09.2018 ist wegen der Vorstellung der Änderung des Bebauungsplanes „Bauersleite“ möglich. Weitere Informationen hierzu werden nach Vorliegen Ende August mitgeteilt.

Bekanntgabe von Beschlüssen aus der nichtöffentlichen Sitzung vom 17.07.2018, bei denen der Geheimhaltungsgrund entfallen ist

Es wird der Beschluss Nr. 8
„Der Auftrag zur Durchführung des Breitbandausbaus, Teil 2, wird vorbehaltlich noch einzuholender Genehmigungen  (Bundesnetzagentur, Zuschussgeber) mit einer Wirtschaftlichkeitslücke von 1.413.302,- € an die Telekom Deutschland GmbH vergeben.“
bekanntgegeben.

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6. Niederlegung des Amtes als Marktgemeinderat durch Herrn Peter Helldörfer

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat 9. Marktgemeinderatssitzung 31.07.2018 ö 6

Sachverhalt

Mit Schreiben vom 20.07.2018, eingegangen beim Markt Gößweinstein am 20.07.2018, hat Herr Peter Helldörfer mitgeteilt, dass er sein seit 01.05.1984 inne habendes Mandat als Gemeinderat mit sofortiger Wirkung niederlegt. 

Rechtliche Würdigung:

Das Schreiben ist nach Art. 48 Abs. 1 GLkrWG (Gemeinde-und Landkreiswahlgesetz) zu beurteilen. Danach kann eine in den Gemeinderat gewählte Person das Amt niederlegen. Art. 19 GO finden keine Anwendung, d. h. das Vorliegen eines wichtigen Grundes zur Niederlegung des Ehrenamtes ist nicht (mehr) erforderlich.

Der Marktgemeinderat hat die Niederlegung des Amtes festzustellen und über das Nachrücken des Listennachfolgers zu entscheiden. Dies erfolgt im Vollzug von Art. 37 GLkrWG. Danach ist Herr Stefan Richter aus Leutzdorf Listennachfolger.
Dieser wurde über das Nachrücken informiert.

Beschluss

Der Marktgemeinderat stellt die Niederlegung des Amtes als Marktgemeinderat von Herrn Peter Helldörfer mit Ablauf des 20.07.2018 fest.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

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7. Feststellung des Listennachfolgers für das ausscheidende Marktgemeinderatsmitglied Peter Helldörfer und Nachrücken von Herrn Stefan Richter in den Marktgemeinderat Gößweinstein

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat 9. Marktgemeinderatssitzung 31.07.2018 ö 7

Sachverhalt

Herr Peter Helldörfer hat sein Amt als Marktgemeinderat zum 20.07.2018 niedergelegt.

Als Listennachfolger wurde Herr Stefan Richter aus Leutzdorf angeschrieben und um Mitteilung gebeten, ob er das Amt des Marktgemeinderates annehme.

Herr Richter hat mit Schreiben vom 23.07.2018 die Annahme des Amtes als Marktgemeinderat erklärt.

Beschluss

Der Marktgemeinderat stellt das Nachrücken des Listennachfolgers Herrn Stefan Richter aus Leutzdorf für Herrn Peter Helldörfer als Marktgemeinderat nach Art. 48 Abs. 3 Satz 2 GLKrWG fest. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

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8. Jugendförderung; Anpassung der gemeindlichen Zuwendungen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat 9. Marktgemeinderatssitzung 31.07.2018 ö 8

Sachverhalt

Der Sachverhalt wurde bereits in der Sitzung des Marktgemeinderates am 20.02.2018 wie folgt beraten:

„Da eine Erhöhung der Turnhallenbenutzungsgebühr erfolgt ist, aber die Bezuschussung durch den Markt Gößweinstein nicht angehoben wurde, sollte über die Erhöhung des Zuschusses nachgedacht werden. Die Erhöhung der Gebühren beträgt rund 30 %. Im gleichen Maß sollte die Bezuschussung erhöht werden. Zudem sollte eine Erhöhung des Zuschuss je jugendlichem Vereinsmitglied auf 5,- € erfolgen.
Da der Tagesordnungspunkt lediglich eine Beratung des Sachverhaltes, aber keine Beschlussfassung vorgesehen hat, wird ein Beschluss nicht gefasst.
Vielmehr wird ein entsprechender Antrag aus Reihen des Marktgemeinderates gestellt.“ 

Auf die seinerzeitige Sachverhaltsdarstellung wird insoweit verwiesen.

Mit Schreiben vom 22.02.2018 hat Marktgemeinderat Helldörfer seinen bereits in der Sitzung am 20.02.2018 mündlich gestellten Antrag auf Erhöhung der Zuwendungen wiederholt.
Es wird beantragt,
a) die Zuwendungen zu den Turnhallenbenutzungsgebühren um ca. 30 % zu erhöhen
b) die Jahrespauschale pro jugendlichem Vereinsmitglied auf 5,- € jährlich anzupassen.

Auf Grund der doch komplizierten Berechnung der jährlichen Förderung wird vorgeschlagen, den Berechnungsmodus für die Jugendförderung zu ändern. Es sollte einen Pauschalbetrag je jugendlichem Vereinsmitglied geben, ohne dabei auf die Nutzung der Turnhalle abzustellen. Grund hierfür ist u. a. auch, dass Vereine, welche privat Übungsräume anmieten, hierfür keine Förderung durch den Markt Gößweinstein erhalten.

Als Auswahlkriterium der zu fördernden Vereine wurde hierbei folgender § 1 Abs. 2 der Ehrungssatzung des Marktes Gößweinstein auszugsweise herangezogen:

„2) Der Markt Gößweinstein verleiht an besonders verdiente Persönlichkeiten bzw. Institutionen (Vereine, Gruppen, Unternehmen usw.) folgende weitere Auszeichnungen und Ehrungen:

- Kulturpreis Musik und Gesang
- Sportförderpreis“

Folgende Anzahlen an jugendlichen Vereinsmitgliedern wurden auf Anfrage gemeldet:

SV Gößweinstein:                        87
FC Wichsenstein:                        51
Narrenkübel Gößweinstein:                56
Musikverein Gößweinstein:                12
Gesangsverein Wichsenstein:        9
Schützenverein Gößweinstein:        0

Eine Förderung für der Schützenverein Gößweinstein scheidet mangels jugendlicher Mitglieder aus.

Bei der von Herrn Helldörfer vorgeschlagenen Erhöhung würde die jährliche Vereinsförderung im Durchschnitt der Jahre 2014 bis 2017 rund 2.500,- € betragen. Die derzeitige durchschnittliche Förderung beträgt jährlich 1.500,- €.
Es wird vorgeschlagen, die Vereinsförderung um 50 % zu erhöhen und jährlich einen Festbetrag pro Jugendlichem und zwar wie folgt zu gewähren:

7,50 € jährlich pro Jugendmitglied sowie zusätzlich nochmals 7,50 €, sofern für Raumnutzung der Jugendmitglieder eine Entschädigung zu leisten ist.

Hieraus ergeben sich folgende Beträge:

SV Gößweinstein, 87 Jugendmitglieder, 7,50 € + 7,50 € je Jugendmitglied, Förderung 1.305,00 €
FC Wichsenstein, 51 Jugendmitglieder, 7,50 € + 7,50 € je Jugendmitglied, Förderung 765,00 €

Narrenkübel Gößweinstein, 56 Jugendmitglieder, 7,50 € + 7,50 € je Jugendmitglied, Förderung 840,00 €

Musikverein Gößweinstein, 12 Jugendmitglieder, 7,50 € je Jugendmitglied, Förderung 90,00 €

Gesangsverein Wichsenstein, 9 Jugendmitglieder, 7,50 € je Jugendmitglied, Förderung 67,50 €

Gesamtsumme: 3.067,50 €

Beratung

Allgemein wird die Erhöhung der Jugendförderung, die den Ursprung in der Vorberatung des Haushaltes 2018 hat, begrüßt.
Es wird gewünscht, dass die gewährte Jugendförderung in den Vereinen auch wirklich für die Jugend verwendet wird.
Weiterhin ergeht der Vorschlag, über die Jugendförderung neu zu befinden, sobald die neue Turnhalle fertiggestellt ist. Diesem Vorschlag wird jedoch nicht gefolgt.

Beschluss

Die Jugendförderung des Marktes Gößweinstein wird ab dem Jahr 2018 neu wie folgt festgelegt:

Der SV Gößweinstein, der FC Wichsenstein und der Narrenkübel Gößweinstein erhalten jährlich eine Förderung von 7,50 € je jugendlichem Vereinsmitglied sowie zusätzlich 7,50 € je jugendlichem Vereinsmitglied, sofern für die Raumnutzung eine Entschädigung zu leisten ist.

Der Musikverein Gößweinstein sowie der Gesangsverein Wichsenstein erhalten jährlich eine Förderung von 7,50 € je jugendlichem Vereinsmitglied.

Die Regelung, dass 7,50 € jährlich pro Jugendmitglied sowie zusätzlich nochmals 7,50 €, sofern für Raumnutzung der Jugendmitglieder eine Entschädigung zu leisten ist, gewährt werden, gilt auch künftig für alle Vereine im Bereich Musik, Gesang und Sport.

Diese Regelung ist auf 3 Jahre befristet und danach neu zu behandeln.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

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9. Fl.Nr. 264, Gmkg. Gößweinstein; Nutzungsänderung ehem. Hallenbad, Einbau von Wohnungen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat 9. Marktgemeinderatssitzung 31.07.2018 ö 9

Sachverhalt

Der Sachverhalt wurde bereits in der Sitzung des Bau- und Umweltausschusses am 30.01.2018 wie folgt behandelt:

Sachverhalt (auszugsweise):

„Wie aus den Plänen ersichtlich ist, sind derzeit 14 Wohneinheiten in unterschiedlichen Flächengrößen sowie Büroräume vorgesehen. Das Kellergeschoss dient als Garage sowie Kellerräume zu den einzelnen Wohneinheiten und Technikräumen. An der Ost- und Westseite des Gebäudes sind Balkonanbauten sowie auf beiden Dachflächen überwiegend Dachgauben vorgesehen. Eine Erhöhung des Hauptdaches ist aus den Plänen nicht ersichtlich. An der Nordseite erfolgt noch ein Anbau an das bestehende Gebäude. An der Südseite ist über den früheren Praxisräumen eine weitere Etage vorgesehen. Nach Mitteilung des Bauwerbers kann sich die Anzahl der Wohneinheiten sowie Balkonanbauten noch verändern. Bedingt dadurch ergibt es eine geringfügige Änderung von Außenwänden. Die geplanten Büroräume können noch eine andere Nutzung (z.B. Wohnräume) erhalten, was sich der Bauwerber offen behalten möchte.

Beratung:

In der Beratung werden die Gestaltung, die Größe sowie die künftige Nutzung des Bauvorhabens ausführlich besprochen. Auf eine Festlegung einer bestimmten Anzahl an Wohnungen wird verzichtet.

Beschluss:

Der geplanten Nutzung (Wohnungen, Büroräume/gewerbliche Nutzung) wird zugestimmt. Der Vorentwurfsplanung vom 29.01.2018 wird mit noch möglichen geringfügigen Änderungen an der Außenfassade (z.B. Anbau, Vergrößerung der Balkone/Terrasse, Balkonanbauten) zugestimmt.

Abstimmungsergebnis:  6:0“

Gegenüber der Vorstellung der Planung vom 30.01.2018 haben sich folgende Änderungen ergeben:
- Erhöhung Anzahl der Wohnungen von 14 auf 16
- Verkleinerung des geplanten Anbaus an der Nordseite des Gebäudes
- Die Außenansichten haben sich nicht wesentlich verändert (z. B. geringfügige Änderungen bei den Balkonstützen, Verkleinerung der Balkone, zusätzliche Balkone im Dachgeschoss)

Der Nachweis für die erforderlichen Stellplätze liegt vor.

Die Bauunterlagen werden auf Grund der Größe nicht versendet, sondern können vorab im Rathaus oder während der Sitzung eingesehen werden.

Beschluss

Für den Einbau von 16 Wohnungen sowie 2 Büroeinh eiten in das bestehende Gebäude auf dem Grundstück Fl.Nr. 264, Gmkg. Gößweinstein, ehemaliges Hallenbad, wird das gemeindliche Einvernehmen gemäß § 36 BauGB erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

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10. Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat 9. Marktgemeinderatssitzung 31.07.2018 ö 10

Sachverhalt

Die von der Stadt Pottenstein derzeit durchgeführte Baumaßnahme in Siegmannsbrunn Richtung Sachsendorf ist bekannt.

Auf Anfrage wird mitgeteilt, dass die Anordnung einer sog. Spielstraße in Wichsenstein Richtung Ühleinshof in Bearbeitung ist.

Die Verabschiedung des langjährigen Marktgemeinderates Peter Helldörfer wird bereits organisiert.

Datenstand vom 02.08.2018 10:38 Uhr