Datum: 25.09.2018
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Haus des Gastes, 2. Obergeschoss
Gremium: Marktgemeinderat
Nichtöffentliche Sitzung
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 20:52 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Umrüstung der Straßenbeleuchtung auf energiesparende LED-Technik
2 Bürgerfragen
3 Genehmigung des Protokolls der öffentlichen Marktgemeinderatssitzung vom 18.09.2018
4 Bericht des Ersten Bürgermeisters und Bekanntgabe von Beschlüssen aus der nichtöffentlichen Sitzung vom 31.07.2018, bei denen der Geheimhaltungsgrund entfallen ist
5 Erlass einer Einbeziehungssatzung nach § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB für eine Teilfläche des Grundstückes Fl.Nr. 529/1, Gmkg. Leutzdorf; Hartenreuth 2 A. Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB B. Abstimmung mit den Nachbargemeinden nach § 2 Abs. 2 BauGB C. Beteiligung der Behörden und Träger sonstiger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB D. Satzungsbeschluss
6 Änderung des Flächennutzungsplanes für die Grundstücke Fl.Nrn. 95, 96 und 97, alle Gmkg. Gößweinstein, jeweils Teilflächen; A. Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB B. Abstimmung mit den Nachbargemeinden nach § 2 Abs. 2 BauGB C. Beteiligung der Behörden und Träger sonstiger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB D. Feststellungsbeschluss
7 Änderung des Bebauungsplanes "Stempferhof - Büchenstock - Steinacker"; Aufstellungsbeschluss
8 Mögliche Änderung des Flächennutzungsplanes für die Grundstücke Fl.Nrn. 268, 268/1, 271, 271/3, /4, /5 und /6, Gmkg. Gößweinstein; Aufstellungsbeschluss
9 Erweiterung des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes "Albertsgarten Wichsenstein" um Teile der Grundstücke Fl.Nrn. 30 und 59, Gmkg. Wichsenstein; Billigungs- und Auslegungsbeschluss
10 Anfragen

Sitzungsdokumente öffentlich
Download Protokoll Marktgemeinderatssitzung 25.09.2018.pdf

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1. Umrüstung der Straßenbeleuchtung auf energiesparende LED-Technik

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat 11. Marktgemeinderatssitzung 25.09.2018 ö 1

Sachverhalt

Der Markt Gößweinstein unterhält im Gemeindegebiet insgesamt 775 Straßenlampen. Davon sind nur 9 Stück mit der energiesparenden LED-Technik ausgerüstet.
Herr Schwarz von Bayernwerk und Herr Dresel von den Stadtwerken Ebermannstadt werden in der Sitzung die Vor- und Nachteile der LED-Technik anhand einer Präsentation aufzeigen, welche den Marktgemeinderäten überlassen worden ist.
Durch die Umrüstung können jährlich rund 170.000 kWh an Strom eingespart werden. Dies entspricht in etwa einer Einsparung von 70 % oder etwa 34.000,- € jährlich in Bezug auf die Straßenbeleuchtung. Die Investitionskosten betragen rund 270.000,- €, sodass sich die Investition in 8 Jahren amortisiert haben dürfte.
Die Straßenbeleuchtung macht 38 % des Gesamtstromverbrauches des Marktes Gößweinstein aus. Bei Umstellung auf LED-Technik wird der Ausstoß des Treibhausgases CO2 bezogen auf den Gesamtausstoß durch den Markt Gößweinstein um ca. 27 % reduziert.

Beratung

Herr Schwarz und Herr Dresel erläutern die Vor- und Nachteile der LED-Technik. Es wird dargelegt, dass sich die LED-Technik in den vergangenen Jahren deutlich verbessert hat und nun ein Umstieg wirtschaftlich sinnvoll sei. So beträgt die Herstellergarantie 10 Jahre.
Weiterhin wird ausgeführt, dass wohl zusätzliche Leuchten zur Beseitigung von bisher nicht beleuchteten Stellen nötig sein könnten. Dies wäre jedoch ein weiterer Schritt.
Bei Anwendung der neuen LED-Technik ist eine Komplettabschaltung der Straßenbeleuchtung in der Nacht nicht mehr sinnvoll. So ist eine Leistungsreduzierung in der verkehrslastschwachen Zeit von 22 – 5 Uhr möglich. Das Einsparungspotenzial entspricht dem der bisherigen Komplettabschaltung. Aus technischen Gründen ist es aber notwendig, dass die Beleuchtung in der Nacht nicht mehr komplett abgeschaltet wird.  

Beschluss

Dem Vorschlag der Komplett-Umrüstung der Straßenbeleuchtung auf LED-Technik wird zugestimmt. Die Haushaltsmittel in Höhe von 270.000,- € sind im Haushalt für das Jahr 2019 einzuplanen. Die neue LED-Technik soll die nicht DIN-konforme Komplettabschaltung durch eine Leistungsreduzierung zu verkehrslastschwacher Zeit (22 – 5 Uhr) ersetzen.  

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

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2. Bürgerfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat 11. Marktgemeinderatssitzung 25.09.2018 ö 2

Sachverhalt

Bürgeranfragen liegen nicht vor.

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3. Genehmigung des Protokolls der öffentlichen Marktgemeinderatssitzung vom 18.09.2018

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat 11. Marktgemeinderatssitzung 25.09.2018 ö 3

Beschluss

Das Protokoll, welches den Marktgemeinderäten zugestellt wurde, wird genehmigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

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4. Bericht des Ersten Bürgermeisters und Bekanntgabe von Beschlüssen aus der nichtöffentlichen Sitzung vom 31.07.2018, bei denen der Geheimhaltungsgrund entfallen ist

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat 11. Marktgemeinderatssitzung 25.09.2018 ö 4

Sachverhalt

Bericht des Ersten Bürgermeisters

Neue Tore Feuerwehrgerätehaus Gößweinstein

Mit dem Einbau der neuen Tore in das Feuerwehrgerätehaus Gößweinstein wurde heute begonnen.

Breitbandausbau im Markt Gößweinstein, 2. Stufe

Für den Ausbau des schnellen Internets, 2. Stufe, hat der Markt Gößweinstein mit E-mail der Regierung von Oberfranken vom 14.09.2018 den vorzeitigen Maßnahmenbeginn genehmigt bekommen. Der entsprechende Zuwendungsbescheid soll in einem größeren Rahmen übergeben werden. Der Abschluss des Kooperationsvertrages mit der Telekom Deutschland GmbH kann erfolgen.  

Herbststurm Fabienne

Durch den Herbststurm Fabienne wurden am vergangenen Sonntag, den 23.09.2018, in der Zeit von 18:24 – 23:15 Uhr vierzig, zum Teil sehr gefährliche Einsätze der Feuerwehren des Marktes Gößweinstein notwendig. Den ehrenamtlichen Helfern wird deshalb ausdrücklich gedankt.
Die Gemeindeverbindungsstraße Heide – Prügeldorf musste wegen der umgestürzten Bäume komplett gesperrt werden. Im gesamten Gemeindegebiet sind viele Wanderwege im Wald nicht nutzbar. Darauf weist das Tourismusbüro hin. Privatwaldbesitzer werden gebeten, etwaige Schäden und Gefahren diesbezüglic h selbst zu beseitigen.

Bekanntgabe von Beschlüssen aus der nichtöffentlichen Sitzung vom 31.07.2018, bei denen der Geheimhaltungsgrund entfallen ist

Es sind keine Beschlüsse bekanntzugeben.

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5. Erlass einer Einbeziehungssatzung nach § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB für eine Teilfläche des Grundstückes Fl.Nr. 529/1, Gmkg. Leutzdorf; Hartenreuth 2 A. Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB B. Abstimmung mit den Nachbargemeinden nach § 2 Abs. 2 BauGB C. Beteiligung der Behörden und Träger sonstiger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB D. Satzungsbeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat 11. Marktgemeinderatssitzung 25.09.2018 ö 5

Sachverhalt

In der Sitzung am 19.06.2018 hat der Marktgemeinderat der Einleitung des Verfahrens zum Erlass einer Einbeziehungssatzung nach § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB für eine Teilfläche des Grundstückes Fl.Nr. 529/1, Gmkg. Leutzdorf, nach vorliegendem Plan zugestimmt.  

Der Planentwurf wurde in der Zeit vom 06.08.2018 bis 07.09.2018 nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich ausgelegt. Ebenso fand eine Abstimmung mit den Nachbargemeinden nach § 2 Abs. 2 BauGB statt und es wurden die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB beteiligt.

Die abgegebenen Stellungnahmen wurden den Marktgemeinderäten in zusammengefasster Form überlassen. Die entsprechenden Beschlussvorschläge sind nachfolgend abgebildet.

A. Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB

Die Planung wurde von der Öffentlichkeit nicht eingesehen; Stellungnahmen wurden nicht abgegeben.

B. Abstimmung mit Nachbargemeinden nach § 2 Abs. 2 BauGB

Nr.
Gemeinde
Stellungnahme
(Datum)
Keine Stellungnahme abgegeben

Keine Einwände
1
Ahorntal

X

2
Pottenstein
23.07.2018

X
3
Obertrubach
06.09.2018

X
4
Egloffstein
30.08.2018

X
5
Pretzfeld

X

6
Ebermannstadt

X

7
Wiesenttal

X

8
Waischenfeld

X


C. Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB

1. Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten, Bamberg, Bereich Landwirtschaft, vom 09.08.2018

Der im Norden angrenzende landwirtschaftliche Betrieb (Hartenreuth 4a, Pöhlmann) ist nicht mehr im Datenbestand des AELF Bamberg als aktiver Betrieb gemeldet. Es wird auch keine immissionsrelevante landwirtschaftliche Tierhaltung mehr betrieben. Zudem wird das geplante Wohnhaus von der Familie Pöhlmann selbst errichtet. Mit Immissionsproblemen ist daher nach unserer Kenntnis nicht zu rechnen.

Beschluss:

Der Marktgemeinderat nimmt zur Kenntnis, dass das AELF Bamberg (Bereich Landwirtschaft) mit dem Schreiben vom 09.08.2018 zur Einbeziehungssatzung Hartenreuth 2 keine Einwände erhebt.

Abstimmungsergebnis: 11:0

2. Kreisbrandrat Oliver Flake mit Schreiben vom 01.09.2018

Beschluss:

Der Marktgemeinderat nimmt zur Kenntnis, dass der Kreisbrandrat Oliver Flake mit dem Schreiben vom 01.09.2018 zur Einbeziehungssatzung Hartenreuth 2 keine Einwände erhebt.

Abstimmungsergebnis: 11:0

3. Regionaler Planungsverband Oberfranken-West mit Schreiben vom 02.08.2018

Beschluss:

Der Marktgemeinderat nimmt zur Kenntnis, dass der RPV Oberfranken-West mit dem Schreiben vom 02.08.2018 zur Einbeziehungssatzung Hartenreuth 2 keine Einwände erhebt.

Abstimmungsergebnis: 11:0

4. Regierung von Oberfranken, Bergamt Nordbayern, mit Schreiben vom 03.08.2018

Beschluss:

Der Marktgemeinderat nimmt zur Kenntnis, dass die Regierung von Oberfranken mit dem Schreiben vom 03.08.2018 zur Einbeziehungssatzung Hartenreuth 2 keine Einwände erhebt.

Abstimmungsergebnis: 11:0

5. Bundesverwaltungsamt, Außenstelle München, mit Schreiben vom 31.07.2018

Beschluss:

Der Marktgemeinderat nimmt zur Kenntnis, dass das Bundesverwaltungsamt mit Schreiben vom 31.07.2018 zur Einbeziehungssatzung Hartenreuth 2 keine Einwände erhebt.

Abstimmungsergebnis: 11:0

6. Landratsamt Forchheim, FB 41, Bauamt, mit Schreiben vom 05.09.2018

Beschluss:

Der Marktgemeinderat nimmt zur Kenntnis, dass seitens des Landratsamtes Forchheim, FB 41, Bauamt, keine Bedenken gegen das Vorhaben bestehen.

Abstimmungsergebnis: 11:0

7. Landratsamt Forchheim, FB 44, Immissionsschutz, mit Schreiben vom 31.08.2018

Beschluss:

Der Marktgemeinderat nimmt zur Kenntnis, dass im Plangebiet keine Hinweise auf Altlasten vorliegen. In die Begründung wurde ein Hinweis aufgenommen, dass bei Anzeichen auf mögliche Altlasten das Landratsamt zu informieren ist. Nach Aussage des Amtes für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten ist nicht mit Immissionsproblemen aus der Landwirtschaft zu rechnen.

Abstimmungsergebnis: 11:0

8. Landratsamt Forchheim, FB 52, Tiefbau, mit Schreiben vom 08.08.2018

Beschluss:

Der Marktgemeinderat nimmt zur Kenntnis, dass seitens des FB 52 keine grundlegenden Bedenken gegen das Vorhaben bestehen. Die Erschließung erfolgt von der FO 23 aus. Hierzu wurde im Zuge des kürzlich erfolgten Straßenausbaus bereits eine Grundstückszufahrt eingerichtet.
Die Bauverbots- und Beschränkungszonen sowie die OD-Grenze wurden in den Plan übernommen. In die Begründung wurde ein Hinweis aufgenommen, dass gemäß Art. 29 Nr. 2 des Bay. Straßen- und Wegegesetzes Anpflanzungen die Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs nicht beeinträchtigen dürfen.
Die Details der Erschließung sind im Rahmen des Bauantrags mit der Fachbehörde abzustimmen.

Abstimmungsergebnis: 11:0

9. Landratsamt Forchheim, FB 63, Müllabfuhr, mit Schreiben vom 17.08.2018

Beschluss:

Der Marktgemeinderat nimmt zur Kenntnis, dass seitens des FB 63 keine grundlegenden Bedenken gegen das Vorhaben bestehen. Ein Hinweis auf die nachzuweisenden Mülltonnenstandplätze wurde in die Begründung aufgenommen.

Abstimmungsergebnis: 11:0

10. Landratsamt Forchheim, FB 42, Untere Naturschutzbehörde, mit Schreiben vom 06.09.2018

Beschluss:

Der Marktgemeinderat nimmt zur Kenntnis, dass seitens der Unteren Naturschutzbehörde keine Bedenken gegen das Vorhaben vorgebracht werden. Die zeichnerischen und textlichen Festsetzungen wurden gemäß den Vorschlägen der Unteren Naturschutzbehörde ergänzt.

Abstimmungsergebnis: 11:0

11. Deutsche Telekom GmbH, mit Schreiben vom 09.08.2018

Beschluss:

Der Marktgemeinderat nimmt zur Kenntnis, dass die Telekom Deutschland GmbH keine Einwände gegen das Vorhaben hat.

Abstimmungsergebnis: 11:0

12. Regierung von Oberfranken, Höhere Landesplanungsbehörde, mit Schreiben 02.08.2018

Beschluss:

Der Marktgemeinderat nimmt zur Kenntnis, dass die Höhere Landesplanungsbehörde der Regierung Oberfranken keine Einwände gegen das Vorhaben erhebt.

Abstimmungsergebnis: 11:0

13. Kreisjugendring, mit Schreiben 14.08.2018

Beschluss:

Der Marktgemeinderat nimmt zur Kenntnis, dass der Kreisjugendring keine Einwände gegen das Vorhaben erhebt.

Abstimmungsergebnis: 11:0

14. Kreisheimatpfleger, mit Schreiben 26.08.2018

Beschluss:

Der Marktgemeinderat nimmt zur Kenntnis, dass der Kreisheimatpfleger keine grundlegenden Einwände gegen das Vorhaben erhebt. Der Hinweis auf die Bestimmungen des Denkmalschutzes wurde entsprechend ergänzt.

Abstimmungsergebnis: 11:0

15. Zweckverband zur Wasserversorgung der Wichsensteingruppe, mit Schreiben 17.09.2018

Beschluss:

Der Marktgemeinderat nimmt zur Kenntnis, dass der Zweckverband zur Wasserversorgung der Wichsensteingruppe keine Einwände gegen das Vorhaben erhebt.

Abstimmungsergebnis: 11:0

16. Zweckverband zur Abwasserentsorgung im Trubachtal, mit Schreiben 24.09.2018

Beschluss:

Der Marktgemeinderat nimmt zur Kenntnis, dass der Zweckverband zur Abwasserentsorgung im Trubachtal keine Einwände gegen das Vorhaben erhebt.

Abstimmungsergebnis: 11:0


Keine Stellungnahmen abgegeben haben:
Bayerische Staatsforsten Forchheim
Bayerisches Landesamt für Denkmalpflege, Referat B Q, München
Landratsamt Forchheim – Gesundheitsamt
Staatliches Schulamt Forchheim
Amt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung Bamberg
AELF Bamberg, Bereich Forsten, Scheßlitz
Wasserwirtschaftsamt Kronach
Regierung von Oberfranken, Höhere Naturschutzbehörde, Bayreuth
Bayernwerk

Beschluss

Satzung des Marktes Gößweinstein über die Einbeziehung von Außenbereichsflächen in den im Zusammenhang bebauten Ortsteil Hartenreuth 2

(Einbeziehungssatzung Hartenreuth 2)

vom  26.09.2018

Auf Grund des § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 des Baugesetzbuches (BauGB) in der novellierten Fassung vom 23.09.2004, zuletzt geändert am 03.11.2017, erlässt der Markt Gößweinstein folgende Satzung:

§ 1
Geltungsbereich

Eine Teilfläche des Grundstückes Fl.Nr. 529/1, Gemarkung Leutzdorf, wird in den im Zusammenhang bebauten Ortsteil (§ 34 Abs. 1 BauGB) einbezogen. Die genaue Abgrenzung ergibt sich aus dem Planblatt. Das Planblatt ist Bestandteil dieser Satzung.

§ 2
Altlastverdacht

Sollten im Geltungsbereich der Satzung Erkenntnisse auftreten, welche auf einen Altlastverdacht schließen lassen, ist das Landratsamt Forchheim zu informieren.

§ 3
Festsetzungen

Das beigefügte Planblatt enthält zeichnerische und textliche Festsetzungen nach § 9 BauGB (als weitere Festsetzungen bezeichnet). Diese sind Bestandteil dieser Satzung.

§ 4
Begründung

Ein ortsansässiger Bürger will auf dem betroffenen Grundstücksteil ein Einfamilienwohnhaus errichten. Da das Vorhaben die Genehmigungsvoraussetzungen des § 35 BauGB nicht erfüllt, hat sich der Marktgemeinderat auf Antrag des Bürgers hin entschlossen, das Baurecht über den Erlass einer Einbeziehungssatzung nach § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB zu schaffen.

§ 5
Inkrafttreten

Die Satzung tritt nach dem Tag ihrer Bekanntmachung in Kraft.


Gößweinstein, den 26.09.2018
Markt Gößweinstein
             
                                                   
Hanngörg Zimmermann                                                „Siegel“
Erster Bürgermeister

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

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6. Änderung des Flächennutzungsplanes für die Grundstücke Fl.Nrn. 95, 96 und 97, alle Gmkg. Gößweinstein, jeweils Teilflächen; A. Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB B. Abstimmung mit den Nachbargemeinden nach § 2 Abs. 2 BauGB C. Beteiligung der Behörden und Träger sonstiger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB D. Feststellungsbeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat 11. Marktgemeinderatssitzung 25.09.2018 ö 6

Sachverhalt

In der Marktgemeinderatssitzung am 19.06.2018 wurde der Vorentwurf der Änderung des Flächennutzungsplanes „Karl-Brückner-Straße“ des Büros Bökenbrink, Kalchreuth, vom 12.06.2018 unter Berücksichtigung der in der Sitzung gefassten Beschlüsse gebilligt.

Die beschlossenen Änderungen wurden in den Entwurf eingearbeitet. Dieser Entwurf wurde in der Zeit vom 09.07.2018 bis 10.08.2018 nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich ausgelegt. Ebenso fand eine nochmalige Abstimmung mit den Nachbargemeinden nach § 2 Abs. 2 BauGB statt und es wurden die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB beteiligt.

Die abgegebenen Stellungnahmen wurden den Marktgemeinderäten in zusammengefasster Form überlassen. Die entsprechenden Beschlussvorschläge sind nachfolgend abgebildet.

A. Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB

Die Planung wurde von der Öffentlichkeit nicht eingesehen; Stellungnahmen wurden nicht abgegeben.

B. Abstimmung mit Nachbargemeinden nach § 2 Abs. 2 BauGB

Nr.
Gemeinde
Stellungnahme
(Datum)
Keine Stellungnahme abgegeben

Keine Einwände
1
Ahorntal

X

2
Pottenstein
27.07.2018

X
3
Obertrubach
05.07.2018

X
4
Egloffstein

X

5
Pretzfeld

X

6
Ebermannstadt
08.06.2018

X
7
Wiesenttal

X

8
Waischenfeld

X


C. Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB

1. Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten, Bamberg, Bereich Landwirtschaft, mit Schreiben vom 04.07.2018

Beschluss:

Der Marktgemeinderat nimmt zur Kenntnis, dass das AELF Bamberg (Bereich Landwirtschaft) mit dem Schreiben vom 04.07.2018 zur 3. Änderung des Flächennutzungsplanes keine Einwände erhebt.

Abstimmungsergebnis: 11:0

2. Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten, Bamberg, Bereich Forsten, mit Schreiben vom 19.02.2018

Beschluss:

Der Marktgemeinderat nimmt zur Kenntnis, dass das AELF Bamberg (Bereich Landwirtschaft) mit dem Schreiben vom 03.07.2018 zur 3. Änderung des Flächennutzungsplanes keine grundsätzlichen Einwände erhebt.

Ob und ggf. in welchem Umfang Rodungen erforderlich werden, kann erst im Baugenehmigungsverfahren geklärt werden. Ein entsprechender Hinweis wurde in die Begründung aufgenommen. Der Flächennutzungsplan trifft keinerlei Festlegung zur Verortung des Wohngebäudes. Einzuhaltende Abstände werden im Bauantragsverfahren festgelegt. Um mehr Spielraum bei der Verortung des Bauvorhabens zu haben, wurde die Bauflächendarstellung bereits nach Süden erweitert.

Abstimmungsergebnis: 11:0

3. Kreisbrandrat Oliver Flake mit Schreiben vom 14.08.2018

Beschluss:

Der Marktgemeinderat nimmt zur Kenntnis, dass der Kreisbrandrat Oliver Flake mit dem Schreiben vom 14.08.2018 zur 3. Änderung des Flächennutzungsplanes keine Einwände erhebt.

Abstimmungsergebnis: 11:0

4. Regionaler Planungsverband Oberfranken-West mit Schreiben vom 05.07.2018

Beschluss:

Der Marktgemeinderat nimmt zur Kenntnis, dass der RPV Oberfranken-West mit dem Schreiben vom 05.07.2018 zur 3. Änderung des Flächennutzungsplanes keine Einwände erhebt.

Abstimmungsergebnis: 11:0

5. Regierung von Oberfranken, Bergamt Nordbayern, mit Schreiben vom 27.07.2018

Beschluss:

Der Marktgemeinderat nimmt zur Kenntnis, dass die Regierung von Oberfranken mit dem Schreiben vom 27.07.2018 zur 3. Änderung des Flächennutzungsplanes keine Einwände erhebt.

Abstimmungsergebnis: 11:0

6. Staatliches Schulamt im Landkreis Forchheim mit Schreiben vom 03.07.2018

Beschluss:

Der Marktgemeinderat nimmt zur Kenntnis, dass das Staatliche Schulamt im Landkreis Forchheim mit dem Schreiben vom 03.07.2018 zur 3. Änderung des Flächennutzungsplanes keine Einwände erhebt.

Abstimmungsergebnis: 11:0

7. Wasserwirtschaftsamt Kronach mit Schreiben vom 16.07.2018

Beschluss:

Der Marktgemeinderat nimmt zur Kenntnis, dass das Wasserwirtschaftsamt Kronach mit dem Schreiben vom 16.07.2018 zur 3. Änderung des Flächennutzungsplanes keine Einwände erhebt und mit dem Anschluss der Neubaufläche an die gemeindliche Ver- und Entsorgung Einverständnis besteht.

Abstimmungsergebnis: 11:0

8. Landratsamt Forchheim, Gesundheitsamt, mit Schreiben vom 21.06.2018

Beschluss:

Der Marktgemeinderat nimmt zur Kenntnis, dass das Landratsamt Forchheim, Gesundheitsamt, mit dem Schreiben vom 21.06.2018 zur 3. Änderung des Flächennutzungsplanes keine Einwände erhebt.

Abstimmungsergebnis: 11:0

9. Bundesverwaltungsamt, Außenstelle München, mit Schreiben vom 03.07.2018
       
Beschluss:

Der Marktgemeinderat nimmt zur Kenntnis, dass das Bundesverwaltungsamt mit Schreiben vom 03.07.2018 keine Einwände erhebt.

Abstimmungsergebnis: 11:0

10. Landratsamt Forchheim, FB 41, Bauamt, mit Schreiben vom 27.07.2018
       
Beschluss:

Der Marktgemeinderat nimmt zur Kenntnis, dass seitens des Landratsamtes Forchheim, FB 41, Bauamt, keine Bedenken gegen das Vorhaben bestehen.

Abstimmungsergebnis: 11:0

11. Landratsamt Forchheim, FB 44, Immissionsschutz, mit Schreiben vom 01.08.2018
       
Beschluss:

Direkt angrenzend an den Parkplatz liegt eine Wohnbebauung (an der Martinswand Nr. 6 bis 10), von dort sind keine Konflikte mit dem Parkplatz bekannt. Das geplante Vorhaben liegt rund 50 m entfernt, so dass davon ausgegangen werden kann, dass auch hier keine schalltechnischen Probleme zu erwarten sind. Sonstige andere unzumutbare Immissionen sind aufgrund der Lage des Vorhabens ebenfalls nicht zu erwarten. Auf die Erstellung einer Schallberechnung wird daher verzichtet.

Abstimmungsergebnis: 11:0

12. Landratsamt Forchheim, FB 52, Tiefbau, mit Schreiben vom 09.08.2018
       
Beschluss:

Der Marktgemeinderat nimmt zur Kenntnis, dass s eitens des Landratsamtes Forchheim, FB 52, keine grundlegenden Bedenken gegen das Vorhaben bestehen. Die Erschließung erfolgt über das bestehende Straßennetz. Kreis- oder Staatsstraßen bzw. deren Bauverbots- oder -beschränkungszonen sind nicht betroffen.

Abstimmungsergebnis: 11:0

13. Landratsamt Forchheim, FB 63, Müllabfuhr, mit Schreiben vom 08.08.2018
       
Beschluss:

Der Marktgemeinderat nimmt zur Kenntnis, dass seitens des FB 63 keine grundlegenden Bedenken gegen das Vorhaben bestehen. Ein Hinweis auf die nachzuweisenden Mülltonnenstandplätze wurde in die Begründung aufgenommen.

Abstimmungsergebnis: 11:0

14. Landratsamt Forchheim, FB 42, Untere Naturschutzbehörde, mit Schreiben vom 08.08.2018
       
Beschluss:

Der Marktgemeinderat nimmt die Bedenken der Unteren Naturschutzbehörde zur Kenntnis. Der Flächennutzungsplan trifft keinerlei Festlegung zur Verortung des Wohngebäudes oder die Lage der Erschließung. Einzuhaltende Abstände werden im Bauantragsverfahren festgelegt. Die Darstellung der Baufläche wird beibehalten, um eine ausreichende Flexibilität bei der Positionierung des Baukörpers und der Erschließung zu haben.

Abstimmungsergebnis: 11:0

15. Telekom Deutschland GmbH mit Schreiben vom 02.07.2018
       
Beschluss:

Der Marktgemeinderat nimmt zur Kenntnis, dass die Telekom Deutschland GmbH keine Einwände gegen das Vorhaben hat.

Abstimmungsergebnis: 11:0

16. Regierung von Oberfranken, Höherer Landesplanungsbehörde, mit Schreiben vom 28.06.2018
       
Beschluss:

Der Marktgemeinderat nimmt zur Kenntnis, dass die Höhere Landesplanungsbehörde der Regierung Oberfranken keine Einwände gegen das Vorhaben erhebt.

Abstimmungsergebnis: 11:0

In diesem Verfahrensschritt haben keine Stellungnahmen abgegeben:

Bayerische Staatsforsten Forchheim
Bayerisches Landesamt für Denkmalpflege, Referat B Q, München
Kreisheimatpfleger Georg Brütting
Kreisjugendring Forchheim
Amt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung Bamberg
Regierung von Oberfranken, Höhere Naturschutzbehörde, Bayreuth
Zweckverband zur Wasserversorgung der Wiesentgruppe

Beschluss

D. Der Marktgemeinderat Gößweinstein stellt die 3. Änderung des Flächennutzungsplanes des Marktes Gößweinstein mit integriertem Landschaftsplan „Karl-Brückner-Straße“ in der Fassung vom 11.09.2018 fest.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

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7. Änderung des Bebauungsplanes "Stempferhof - Büchenstock - Steinacker"; Aufstellungsbeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat 11. Marktgemeinderatssitzung 25.09.2018 ö 7

Sachverhalt

Der Eigentümer des Autohauses an der St 2685 hat Antrag auf Umbau und Erweiterung des Autohauses gestellt. Hierzu wurde das gemeindliche Einvernehmen sowie erforderliche Befreiungen vom bestehenden Bebauungsplan in der Sitzung des Bau– und Umweltausschusses vom 04.06.2018 nach § 36 und § 31 Abs. 2 BauGB erteilt. Mit Schreiben vom 30.07.2018 teilt das Landratsamt Forchheim mit, dass die erteilten Befreiungen ausscheiden, wenn ein Bauvorhaben in seine Umgebung Spannungen hineinträgt oder erhöht und diese nur durch eine Bauleitplanung bewältigt werden können, was bei diesem Bauvorhaben der Fall ist.
Vom Landratsamt wurde wie folgt weiter mitgeteilt:
„Die bauplanungsrechtliche Zulässigkeit des beantragten Vorhabens setzt daher voraus, dass die Zulässigkeitsvoraussetzungen durch eine entsprechende Bauleitplanung (Änderung des Bebauungsplans – Gewerbegebiet als Art der baulichen Nutzung) geschaffen werden. Wir bitten den Markt Gößweinstein entsprechend tätig zu werden.“

Diesbezüglich fand am 04.09.2018 eine Besprechung im Landratsamt Forchheim sowie am 10.09.2018 eine Besprechung mit den Beteiligten für den Umbau des Autohauses sowie der betreffenden Grundstücke Fl.Nr. 268 und 268/1, Gmkg. Gößweinstein, statt.
Ein Gewerbegebiet (GE) in unmittelbarer Nähe zu einem Wohngebiet (WA) ist nicht zulässig.

Die Fläche des Autohauses (Fl.Nrn. 271, 271/3, /4, /5 und /6) ist im Bebauungsplan als allgemeines Wohngebiet (WA) ausgewiesen und soll in ein Gewerbegebiet (GE) umgewandelt werden. Im Flächennutzungsplan ist die Fläche bereits als gewerbliche Baufläche dargestellt. Eine Änderung ist deshalb hier nicht nötig.
Die Fläche für den neuen LIDL-Markt (Fl.Nr. 268) ist im Bebauungsplan als allgemeines Wohngebiet (WA) ausgewiesen und soll in ein Sondergebiet (SO) umgewandelt werden. Im Flächennutzungsplan ist die Fläche als gemischte Baufläche (M) dargestellt und soll in eine Sonderbaufläche (S) geändert.
Die Fläche für den alten LIDL-Markt (Fl.Nr. 268/1) ist im Bebauungsplan als allgemeines Wohngebiet (WA) ausgewiesen und soll in ein Gewerbegebiet (GE) umgewandelt werden. Im Flächennutzungsplan ist die Fläche als gemischte Baufläche (M) dargestellt und soll vermutlich in eine Sonderbaufläche (S) geändert werden.

Beschluss

Das Verfahren zur 4. Änderung des qualifizierten Bebauungsplanes „Stempferhof – Büchenstock – Steinacker“, Gemarkung Gößweinstein, wird eingeleitet.

Es sollen folgende Änderungen vorgenommen werden:

Die Grundstücke Fl.Nrn. 271, 271/3, /4, /5 und /6, Gmkg. Gößweinstein, sollen als Gewerbegebiet (GE) ausgewiesen werden.
Das Grundstück Fl.Nr. 268, Gmkg. Gößweinstein, soll als Sondergebiet (SO) ausgewiesen werden.
Das Grundstück Fl. Nr. 268/1, Gmkg. Gößweinstein, soll als Gewerbegebiet (GE) ausgewiesen werden.

Änderungen der künftigen Bezeichnungen sind möglich, da sich die passenden Bezeichnungen eventuell erst im Verfahren ergeben.

Die anfallenden Kosten sind von den Grundstückseigentümern zu übernehmen.  

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

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8. Mögliche Änderung des Flächennutzungsplanes für die Grundstücke Fl.Nrn. 268, 268/1, 271, 271/3, /4, /5 und /6, Gmkg. Gößweinstein; Aufstellungsbeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat 11. Marktgemeinderatssitzung 25.09.2018 ö 8

Sachverhalt

Der Eigentümer des Autohauses an der St 2685 hat Antrag auf Umbau und Erweiterung des Autohauses gestellt. Hierzu wurde das gemeindliche Einvernehmen sowie erforderliche Befreiungen vom bestehenden Bebauungsplan in der Sitzung des Bau– und Umweltausschusses vom 04.06.2018 nach § 36 und § 31 Abs. 2 BauGB erteilt. Mit Schreiben vom 30.07.2018 teilt das Landratsamt Forchheim mit, dass die erteilten Befreiungen ausscheiden, wenn ein Bauvorhaben in seine Umgebung Spannungen hineinträgt oder erhöht und diese nur durch eine Bauleitplanung bewältigt werden können, was bei diesem Bauvorhaben der Fall ist.
Vom Landratsamt wurde wie folgt weiter mitgeteilt:
„Die bauplanungsrechtliche Zulässigkeit des beantragten Vorhabens setzt daher voraus, dass die Zulässigkeitsvoraussetzungen durch eine entsprechende Bauleitplanung (Änderung des Bebauungsplans – Gewerbegebiet als Art der baulichen Nutzung) geschaffen werden. Wir bitten den Markt Gößweinstein entsprechend tätig zu werden.“

Diesbezüglich fand am 04.09.2018 eine Besprechung im Landratsamt Forchheim sowie am 10.09.2018 eine Besprechung mit den Beteiligten für den Umbau des Autohauses sowie der betreffenden Grundstücke Fl.Nr. 268 und 268/1, Gmkg. Gößweinstein, statt.
Ein Gewerbegebiet (GE) in unmittelbarer Nähe zu einem Wohngebiet (WA) ist nicht zulässig.

Die Fläche des Autohauses (Fl.Nrn. 271, 271/3, /4, /5 und /6) ist im Bebauungsplan als allgemeines Wohngebiet (WA) ausgewiesen und soll in ein Gewerbegebiet (GE) umgewandelt werden. Im Flächennutzungsplan ist die Fläche bereits als gewerbliche Baufläche dargestellt. Eine Änderung ist deshalb hier nicht nötig.
Die Fläche für den neuen LIDL-Markt (Fl.Nr. 268) ist im Bebauungsplan als allgemeines Wohngebiet (WA) ausgewiesen und soll in ein Sondergebiet (SO) umgewandelt werden. Im Flächennutzungsplan ist die Fläche als gemischte Baufläche (M) dargestellt und soll in eine Sonderbaufläche (S) geändert.
Die Fläche für den alten LIDL-Markt (Fl.Nr. 268/1) ist im Bebauungsplan als allgemeines Wohngebiet (WA) ausgewiesen und soll in ein Gewerbegebiet (GE) umgewandelt werden. Im Flächennutzungsplan ist die Fläche als gemischte Baufläche (M) dargestellt und soll vermutlich in eine Sonderbaufläche (S) geändert werden.

Beschluss

Das Verfahren zur Änderung der Darstellungen im Flächennutzungsplan wird eingeleitet.

Es sollen folgende Darstellungen geändert werden:

Die Grundstücke Fl. Nr. 268 und 268/1, Gmkg. Gößweinstein, sollen als Sonderbaufläche (S) dargestellt werden.

Eine Änderung der künftigen Bezeichnung ist möglich, da sich die passende Bezeichnung eventuell erst im Verfahren ergibt.

Die anfallenden Kosten sind von den Grundstückseigentümern zu übernehmen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

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9. Erweiterung des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes "Albertsgarten Wichsenstein" um Teile der Grundstücke Fl.Nrn. 30 und 59, Gmkg. Wichsenstein; Billigungs- und Auslegungsbeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat 11. Marktgemeinderatssitzung 25.09.2018 ö 9

Sachverhalt

Zum Sachverhalt wurde in der Sitzung am 17.04.2018 folgender Beschluss gefasst:

„Zur Ermöglichung der Bebauung wird der Erweiterung/Aufstellung des qualifizierten Bebauungsplans „Albertsgarten Wichsenstein“ zugestimmt.
Es soll ein „Allgemeines Wohngebiet (WA)“ ausgewiesen werden. Der Plan erhält den Namen „Wichsenstein Albertsgarten – 1. Änderung“
Das Plangebiet umfasst Teile der Grundstücke Fl. Nrn. 30 und 59, Gmkg. Wichsenstein.
Es wird wie folgt begrenzt:
Im Osten: Fl.Nr. 56, Gmkg. Wichsenstein
Im Süden: vom nicht von der Planänderung betroffenen Teil des Grundstückes Fl.Nr. 59, Gmkg. Wichsenstein
Im Westen: Fl.Nrn. 59/5 (Ortsstraße) und 59/6, Gmkg. Wichsenstein
Im Norden: vom nicht von der Planänderung betroffenen Teil der Grundstücke Fl.Nr. 30 und 59, Gmkg. Wichsenstein sowie der Fl.Nr. 32, Gmkg. Wichsenstein.“

In Zusammenarbeit mit der Fa. Anuva wurde bereits ein Entwurf des Änderungsplans gefertigt.

Der Änderungsplan sowie die textlichen Festsetzungen werden bis zur Sitzung vorgelegt.

Beratung

Es wird erklärt, dass aus Gründen der Verwaltungsvereinfachung der gesamte Geltungsbereich des bisherigen Bebauungsplanes mit überplant wurde und somit Gegenstand des Verfahrens ist.

Beschluss

Der Vorentwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes „Wichsenstein Albertsgarten“ in der Fassung vom 06.07.2018 sowie die textlichen Festsetzungen vom 06.07.2018 werden gebilligt.

Sie sind für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen. Parallel dazu sind die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zu beteiligen.

Das Plangebiet umfasst entgegen der Beschlussfassung vom 17.04.2018 die Fl. Nrn. 30 (Teilfläche), 59 (Teilfläche), 59/2, /3, /5, /6, /8, /9, /11, /13, /15, /16, /18, und /22.  

Die Aufstellung des Bebauungsplanes erfolgt im beschleunigten Verfahren nach § 13 a i.V. mit § 13 b BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 1

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10. Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat 11. Marktgemeinderatssitzung 25.09.2018 ö 10

Sachverhalt

Anfragen liegen nicht vor.

Datenstand vom 02.10.2018 08:15 Uhr