Datum: 17.07.2018
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Haus des Gastes, 2. Obergeschoss
Gremium: Marktgemeinderat
Nichtöffentliche Sitzung
Öffentliche Sitzung, 20:00 Uhr bis 21:38 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Beschluss zur Fortschreibung des Integrierten Städtebaulichen Entwicklungskonzeptes (ISEK)
2 Bürgerfragen
3 Genehmigung des Protokolls der öffentlichen Marktgemeinderatssitzung vom 19.06.2018
4 Bericht des Ersten Bürgermeisters und Bekanntgabe von Beschlüssen aus der nichtöffentlichen Sitzung vom 19.06.2018, bei denen der Geheimhaltungsgrund entfallen ist
5 Anton Karl Felix Gebhardt-Stiftung; Festlegung der Ausschüttungshöhe im Jahr 2018
6 Neuerlass der Stellplatzsatzung; Beschluss
7 Bewerbung im Rahmen der Förderinitiative "Innen statt Außen"; Beschluss
8 Anfragen

Sitzungsdokumente öffentlich
Download Protokoll Marktgemeinderatssitzung 17.07.2018.pdf

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1. Beschluss zur Fortschreibung des Integrierten Städtebaulichen Entwicklungskonzeptes (ISEK)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat 7. Marktgemeinderatssitzung 17.07.2018 ö 1

Sachverhalt

In der Sitzung am 22.06.2010 hat der Marktgemeinderat Gößweinstein das vom Büro für Städtebau und Architektur Dr. Hartmut Holl, Würzburg, erstellte Integrierte Städtebauliche Entwicklungskonzept (ISEK) beschlossen.
In der Sitzung am 27.10.2017 hat der Marktgemeinderat den Ersten Bürgermeister zur Auftragsvergabe für die Fortschreibung dieses ISEK‘s bevollmächtigt.

Der Auftrag wurde an die Fa. CIMA aus Forchheim vergeben.

In der Klausurtagung am 04.05. und 05.05.2018 wurden von Frau Auerswald und Herrn Wölfel von der Fa. CIMA der Sachstand der Fortschreibung vorgestellt. In Gruppenarbeit wurden weiterhin Ergebnisse erarbeitet, welche in die Fortschreibung eingeflossen sind. Diese sind dem zur Marktgemeinderatssitzung am 15.05.2018 überlassenen Teilbericht und der beiliegenden Fortschreibung zu entnehmen.

Beratung

Frau Sylvia Auerswald und Herr Roland Wölfel von der CIMA stellen anhand einer Präsentation, welche im Nachgang zur Sitzung in das Ratsinformationssystem eingestellt wird, die in der Klausurtagung erarbeiteten Ergebnisse dar. Diese sind in die Fortschreibung des ISEK eingeflossen.
Insbesondere ist auch die Verkehrslenkung mit der Ausweisung von drei Hauptparkplätzen vorgesehen.
Vereinzelt wird Kritik an enthaltenen Projekten geäußert, wie z. B. am vorgesehenen Umzug des Rathauses in das Pfarramt.
Die Kritik wird allgemein als unverständlich empfunden, da in der Fortschreibung des ISEK, wie bereits erwähnt, die Arbeitsergebnisse der Workshops der Klausurtagung abgebildet wurden. 
  

Beschluss

Der Fortschreibung des Integrierten Städtebaulichen Entwicklungskonzeptes (ISEK) für den Markt Gößweinstein der CIMA Beratung + Management GmbH, Forchheim, vom Juni 2018 wird zugestimmt. Die Fortschreibung des ISEK wird zum Bestandteil des Protokolls erklärt und ist diesem beizufügen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 1

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2. Bürgerfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat 7. Marktgemeinderatssitzung 17.07.2018 ö 2

Sachverhalt

Bürgeranfragen liegen nicht vor.

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3. Genehmigung des Protokolls der öffentlichen Marktgemeinderatssitzung vom 19.06.2018

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat 7. Marktgemeinderatssitzung 17.07.2018 ö 3

Beschluss

Das Protokoll, welches den Marktgemeinderäten zugestellt wurde, wird genehmigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

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4. Bericht des Ersten Bürgermeisters und Bekanntgabe von Beschlüssen aus der nichtöffentlichen Sitzung vom 19.06.2018, bei denen der Geheimhaltungsgrund entfallen ist

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat 7. Marktgemeinderatssitzung 17.07.2018 ö 4

Sachverhalt

Bericht des Ersten Bürgermeisters

Es liegen keine Berichtspunkte vor.

Bekanntgabe von Beschlüssen aus der nichtöffentlichen Sitzung vom 19.06.2018, bei denen der Geheimhaltungsgrund entfallen ist

Es wird der Beschluss Nr. 7,

„Der Auftrag zum Einbau von fünf elektrischen Sektionaltoren wird zum Angebotspreis von 28.166,11 € an die Fa. Schmidt aus Geschwand vergeben.
Die überplanmäßigen Haushaltsmittel hierfür werden durch eine Reduzierung bei der Rücklagenzuführung gedeckt.
Für die notwendige Elektroinstallation werden ebenfalls Mittel in Höhe von 5.000,- € bereitgestellt sowie 1.500,- € für den Umbau bzw. Neumontage der Abgasabsauganlage.“

bekanntgegeben.

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5. Anton Karl Felix Gebhardt-Stiftung; Festlegung der Ausschüttungshöhe im Jahr 2018

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat 7. Marktgemeinderatssitzung 17.07.2018 ö 5

Sachverhalt

Die Anton Karl Felix Gebhardt-Stiftung bezuschusst gemeinnützige Vorhaben. Im Jahr 2017 konnten Zuschusszusagen in Höhe von rund 10.700,- € getätigt werden.
Vor allem auf Grund einer Erhöhung des nicht ausschüttbaren Standes nach Einberechnung eines Ausgleichs zum ungeschmälerten Erhalt des Grundstockvermögens im Jahr  2017 von 1,80 % (Vorjahr: 0,50 %) beträgt der ausschüttbare Betrag im Jahr 2018 nur 1.431,02 €.

Im Jahr 2017 wurde von der Kirchenstiftung Kleingesee für die Sanierung der Kirchenorgel, geschätzte Kosten 46.410,- €, nach Festlegung der Ausschüttung für dieses Jahr ein Zuschuss in Höhe von 1.000,- € beantragt.

Es ist nun zu entscheiden, wie weiter verfahren werden soll. (keine Ausschüttung in 2018, Bezuschussung Kirchenorgel Kleingesee, Aufruf zur Beantragung von Mitteln im Amtsblatt)

Beratung

Es wird teilweise die Meinung vertreten, dass die Kirchenstiftung Kleingesee 1.000,- € für die Sanierung der Kirchenorgel erhalten sollte.
Aus Gleichbehandlungsgründen sollte dies nicht erfolgen, weil andere potenzielle Antragsteller im Falle einer Ausschüttung auf einen folgenden Aufruf im Mitteilungsblatt verwiesen wurden.

Beschluss

Im Jahr 2018 erfolgt auf Grund des geringen ausschüttbaren Betrages von 1.431,02 keine Ausschüttung von Mitteln der Anton Karl Felix Gebhardt-Stiftung.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 2

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6. Neuerlass der Stellplatzsatzung; Beschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat 7. Marktgemeinderatssitzung 17.07.2018 ö 6

Sachverhalt

Der Markt Gößweinstein hat im Jahr 2002 die Satzung über die Herstellung von Stellplätzen und Garagen und deren Ablösung erlassen.
Nach § 3 Abs. 1 der Satzung ist die Anzahl der erforderlichen und nach BayBO herzustellenden Garagen und Stellplätze (Stellplatzbedarf) anhand der Richtzahlenliste für den Stellplatzbedarf zu ermitteln, die als Anlage Bestandteil der Satzung ist.
Die Anlage der Satzung sieht im Regelfall eine höhere Anzahl an Stellplätzen vor als die Anlage  zur bayerischen Garagen- und Stellplatzverordnung. In der Praxis wurden jedoch deswegen schon des Öfteren Ausnahmen von der Satzung des Marktes gemacht und die gewöhnlich niedrigere Anzahl an nachweisbaren Stellplätzen nach der bayerischen Stellplatzverordnung für die Stellplatzberechnung herangezogen.
Zudem hat der bayerische Gemeindetag eine neue Mustersatzung erlassen, welche der aktuellen Rechtsprechung angepasst wurde.
Ein Neuerlass der beiliegenden Satzung samt Anlage mit Anpassung an die durchgeführte Praxis ist deswegen vorgesehen.

Ebenso wird eine Synopse der neu gefassten Anlage mit der Anlage zur bisherigen Satzung und der Bayerischen Garagen- und Stellplatzverordnung überlassen.

Beschluss

Dem Neuerlass der Satzung über die Anzahl, die Ablöse und die Gestaltung von Stellplätzen  des Marktes Gößweinstein (Stellplatzsatzung) samt Anlage in der vorliegenden Form wird zugestimmt. Die Sitzungsvorlage (Satzung samt Anlage) wird zum Bestandteil des Beschlusses erklärt und ist dem Protokoll als Anlage beizugeben.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

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7. Bewerbung im Rahmen der Förderinitiative "Innen statt Außen"; Beschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat 7. Marktgemeinderatssitzung 17.07.2018 ö 7

Sachverhalt

Der Ministerrat hat am 15.05.2018 beschlossen, die „Innenentwicklung“ und das „Flächensparen“ zu fördern.

Mit einer Entsiegelungsprämie sollen Kommunen beim Rückbau von Brachflächen, übergroßen Verkehrsflächen oder mindergenutzten Gebäuden unterstützt werden, um freiwerdende Flächen einer neuen Nutzung zuzuführen oder naturnah zu gestalten. Die Entsiegelungsprämie kommt für den Markt Gößweinstein wohl eher nicht zum Tragen.

Mit der Initiative „Innen statt Außen“ sollen Gemeinden im Rahmen der Städtebauentwicklung und Dorferneuerung für ihr Engagement beim Flächensparen mit einem um 20 Prozentpunkte auf 80 Prozent erhöhten Fördersatz bei der Innenstadtentwicklung unterstützt werden. Diese Förderanreize tragen dazu bei, insbesondere leerstehende Gebäude und Brachen im Ortskernen wieder nutzbar zu machen, zum Beispiel durch Modernisierung oder Instandsetzung. Hierfür stehen in diesem Jahr 100 Millionen Euro zur Verfügung. Besonders finanz- und strukturschwache Gemeinden erhalten sogar eine Förderung von 90 %.

Für den Markt Gößweinstein wäre es unter Umständen möglich, aus diesem Förderbereich Zuschüsse für den Umzug der Verwaltung in das Pfarramt und der damit verbundenen Umbaukosten des Pfarramtes zu erhalten. Eine entsprechende Bedarfsmitteilung wurde fristgerecht bis zum 16.07.2018 bei der Regierung von Oberfranken abgegeben.

Der Markt Gößweinstein hat in der Fortschreibung des ISEK anhand folgender Projekte bereits festgelegt, dass vorrangig Innenentwicklung betrieben werden soll:

- Bevorzugung der innerörtlichen Entwicklung statt Neubau eines Rathauses im Randbereich (Seite 42)
- Neunutzung Pfarrhaus und Pfarrgarten (Seiten 45 und 46)
- Nachnutzung Altes Rathaus und Haus des Gastes (Seiten 45 und 47)
- Leerstandsaktivierung Ortskern, z. B. Schaffung von Wohnraum im ehem. Hallenbad (Seiten 45 und 48)

Zudem dient die geplante Ausweisung von Bauland auf dem Grundstück Fl. Nr. 649, Gmkg. Gößweinstein, der Innenwicklung. Hier sollen bis zu 8 Wohnhäuser für Familien entstehen. Das Grundstück befindet sich im Innenbereich und auch bereits im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Bauersleite“. Ein Flächenverbrauch für die Ausweisung eines Wohngebietes im Außenbereich konnte deshalb umgangen werden.

Für die Anmeldung zur Förderinitiative „Innen statt Außen“ sollte aber dennoch ein formeller Selbstbindungsbeschluss gefasst werden.

Beschluss

Wie bereits in der Fortschreibung des ISEK festgelegt beschließt der Markt Gößweinstein, vorrangig Innentwicklung zu betreiben.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

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8. Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat 7. Marktgemeinderatssitzung 17.07.2018 ö 8

Sachverhalt


Auf Anfrage wird mitgeteilt, dass die Stelle des gemeindlichen Jugendpflegers bereits zum 3. Mal ausgeschrieben ist.

Es wird Unverständnis darüber geäußert, dass eine B ehandlung des Antrages auf Erhöhung der Jugendförderung bislang nicht erfolgt ist. Eine Behandlung ist erst in der Sitzung am 31.07.2017 vorgesehen, da noch Daten eingeholt werden müssen.
 

Datenstand vom 24.07.2018 18:21 Uhr