Datum: 19.06.2018
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Haus des Gastes, 2. Obergeschoss
Gremium: Marktgemeinderat
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 20:01 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Bürgerfragen
2 Genehmigung des Protokolls der öffentlichen Marktgemeinderatssitzung vom 15.05.2018
3 Bericht des Ersten Bürgermeisters und Bekanntgabe von Beschlüssen aus der nichtöffentlichen Sitzung vom 15.05.2018, bei denen der Geheimhaltungsgrund entfallen ist
4 Bestellung des stellvertretenden Vorsitzenden des Rechnungsprüfungsausschusses
5 Änderung der Stellvertreterregelung im Haupt- und Finanzausschuss sowie im Rechnungsprüfungsausschuss
6 1. Änderung der Geschäftsordnung des Marktgemeinderates Gößweinstein
7 Vollzug der Gemeindeordnung; Vorlage der Jahresrechnung 2017 gem. Art. 102 Abs. 2 GO
8 Erlass einer Satzung nach § 142 BauGB (Sanierungssatzung); nochmalige Beschlussfassung
9 Änderung des Flächennutzungsplanes für die Grundstücke Fl.Nrn. 95, 96 und 97, Gmkg. Gößweinstein, jeweils Teilflächen; A. Frühzeitige Bürgerbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB B. Abstimmung mit den Nachbargemeinden nach § 2 Abs. 2 BauGB C. Unterrichtung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB D. Billigungs- und Auslegungsbeschluss
10 Erlass einer Einbeziehungssatzung nach § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB für eine Teilfläche des Grundstückes Fl. Nr. 529/1, Gmkg. Leutzdorf; Aufstellungsbeschluss
11 Vollzug des Bayerischen Feuerwehrgesetzes; Bestätigung des neugewählten 1. Kommandanten der Freiwilligen Feuerwehr Wichsenstein
12 Festlegung der weiteren Vorgehensweise zur Nutzung des Anwesens Burgstraße 7 (ehemalige Brandruine gegenüber dem Rathaus)
13 Anfragen

Sitzungsdokumente öffentlich
Download Ladungsergänzung Marktgemeinderatssitzung 19.06.2018.pdf
Download Protokoll Marktgemeinderatssitzung 19.06.2018.pdf

zum Seitenanfang

1. Bürgerfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat 6. Marktgemeinderatssitzung 19.06.2018 ö 1

Sachverhalt

Bürgeranfragen liegen nicht vor.

zum Seitenanfang

2. Genehmigung des Protokolls der öffentlichen Marktgemeinderatssitzung vom 15.05.2018

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat 6. Marktgemeinderatssitzung 19.06.2018 ö 2

Beschluss

Das Protokoll, welches den Marktgemeinderäten zugestellt wurde, wird genehmigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

3. Bericht des Ersten Bürgermeisters und Bekanntgabe von Beschlüssen aus der nichtöffentlichen Sitzung vom 15.05.2018, bei denen der Geheimhaltungsgrund entfallen ist

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat 6. Marktgemeinderatssitzung 19.06.2018 ö 3

Sachverhalt

Bericht des Ersten Bürgermeisters

Der Gemeinderat Obertrubach hat in der Sitzung 23.05.2018 dem Neubau einer Doppelsporthalle zugestimmt. Der Auftrag zur Koordination des notwendigen VgV-Verfahrens wurde am 24.05.2018 vergeben.

Bekanntgabe von Beschlüssen aus der nichtöffentlichen Sitzung vom 15.05.2018, bei denen der Geheimhaltungsgrund entfallen ist

Es sind keine Beschlüsse bekanntzugeben.

zum Seitenanfang

4. Bestellung des stellvertretenden Vorsitzenden des Rechnungsprüfungsausschusses

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat 6. Marktgemeinderatssitzung 19.06.2018 ö 4

Sachverhalt

In der Sitzung am 15.05.2018 wurde MGR Kränzlein zum Vorsitzenden des Rechnungsprüfungsausschusses bestimmt. Da Herr Kränzlein bislang stellvertretender Vorsitzender des Ausschusses war, ist eine neuer stellvertretender Ausschussvorsitzender zu bestimmen.

Beschluss

Der Marktgemeinderat bestimmt Marktgemeinderätin Tanja Rost zur stellvertretenden Vorsitzenden des Rechnungsprüfungsausschusses.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

5. Änderung der Stellvertreterregelung im Haupt- und Finanzausschuss sowie im Rechnungsprüfungsausschuss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat 6. Marktgemeinderatssitzung 19.06.2018 ö 5

Sachverhalt

In der Sitzung am 15.05.2018 wurde MGR Winkler zum Mitglied im Haupt- und Finanzausschuss und MGRin Rost zum Mitglied im Rechnungsprüfungsausschuss bestimmt. Herr Winkler und Frau Rost waren bislang Stellvertreter im jeweiligen Ausschuss, sodass die jeweiligen stellvertretenden Ausschussmitglieder neu bestimmt werden müssen.
Von der Fraktion CSU/Jugend und Frauen wurden hierzu folgende Vorschläge eingebracht:
Stellvertretendes Ausschussmitglied für Marktgemeinderat Winkler im Haupt- und Finanzausschuss:
Marktgemeinderätin Tanja Rost
Stellvertretendes Ausschussmitglied für Marktgemeinderätin Rost im Rechnungsprüfungsausschuss:
Marktgemeinderat Georg Rodler

Beschluss

Marktgemeinderätin Tanja Rost wird zur Stellvertreterin für Marktgemeinderat Winkler im Haupt- und Finanzausschuss bestimmt.
Marktgemeinderat Georg Rodler wird zum Stellvertreter für Marktgemeinderätin Rost im Rechnungsprüfungsausschuss bestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

6. 1. Änderung der Geschäftsordnung des Marktgemeinderates Gößweinstein

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat 6. Marktgemeinderatssitzung 19.06.2018 ö 6

Sachverhalt

In der konstituierenden Sitzung des Marktgemeinderates am 13.05.2014 wurde die Geschäftsordnung für den Marktgemeinderat Gößweinstein beschlossen. In der Praxis hat sich nun gezeigt, dass folgende Änderungen sinnvoll wären:

1.  Die Zuständigkeit von Grundstücksgeschäften ist nicht explizit geregelt. Hier sollte bei jedem Grundstücksgeschäft (Kauf, Verkauf, Tausch, sonstiger Eigentumsübergang) bis zu einer Wertgrenze von 50.000,- € die Zuständigkeit beim Bau- und Umweltausschuss liegen, da dieser in der Regel die betroffenen Grundstücke während der üblicherweise durchgeführten Ortsbesichtigung in Augenschein nehmen kann.

2. Die Entscheidung von über- und außerplanmäßigen Ausgaben bis zu einem Betrag von 10.000,- € sollte für die im Bau- und Umweltausschuss zu tätigenden Vergaben ebenfalls in diesem Ausschuss geregelt sein.

3. Die Zuständigkeit für Verkehrsangelegenheiten sollte ebenfalls beim Bau- und Umweltausschuss liegen. Begründung siehe Nr. 1.

Beratung

Teilweise wird die Meinung vertreten, dass durch die Änderung  der Geschäftsordnung eine  nicht gewollte Beschneidung der Kompetenzen des Haupt-  und Finanzausschusses sowie des Marktgemeinderates erfolgt.
Es besteht deshalb Einigung darüber, über die Änderungen einzeln abzustimmen.

Beschluss 1

Die Geschäftsordnung des Marktes Gößweinstein vom 15.05.2014 wird wie folgt geändert (1. Änderung der Geschäftsordnung vom 15.05.2014):

In § 8 Abs. 3 Nr. 2 (Bau- und Umweltausschuss) wird der Buchstabe g) wie folgt eingefügt:

g) Grundstückgeschäfte bis 50.000,- € (Kauf, Verkauf, Tausch, sonstiger Eigentumsübergang)

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 3

Beschluss 2

Die Geschäftsordnung des Marktes Gößweinstein vom 15.05.2014 wird wie folgt geändert (1. Änderung der Geschäftsordnung vom 15.05.2014):

In § 8 Abs. 3 Nr. 2 (Bau- und Umweltausschuss) wird der Buchstabe h) wie folgt eingefügt:

h) Verkehrsangelegenheiten

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 1

Beschluss 3

Die Geschäftsordnung des Marktes Gößweinstein vom 15.05.2014 wird wie folgt geändert (1. Änderung der Geschäftsordnung vom 15.05.2014):

In § 8 Abs. 3 Nr. 2 (Bau- und Umweltausschuss) wird der Buchstaben i) wie folgt eingefügt:

i) Entscheidung über überplanmäßige Ausgaben bis zu einem Betrag von 10.000,- € und außerplanmäßige Ausgaben bis zu einem Betrag von 10.000,- € im Einzelfall, soweit sie unabweisbar sind, die Deckung gewährleistet ist (Art. 66 Abs. 1 Satz 1 GO) und es sich um Vergaben nach Buchstabe b) handelt. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

7. Vollzug der Gemeindeordnung; Vorlage der Jahresrechnung 2017 gem. Art. 102 Abs. 2 GO

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat 6. Marktgemeinderatssitzung 19.06.2018 ö 7

Sachverhalt

Die Jahresrechnung ist innerhalb von sechs Monaten nach Abschluss des Haushaltsjahres aufzustellen und sodann dem Gemeinderat vorzulegen (Art. 102 Abs. 2 GO).

Das Ergebnis der Jahresrechnung 2017 nach § 79 KommHV stellt sich wie folgt dar:








 
VerwaltungsHH
 
VermögenHH
 
GesamtHH
EINNAHMEN
 
 

 
 
 
1.1 Soll lfd. Haushaltsjahr
+
7.345.377,25
1)
2.878.479,25
2)
11.224.504,46
1.2 Neue Haushaltseinnahmereste
+
0,00
 
0,00
 
0,00
1.3 Abgang alter Haushaltseinnahmereste
-
0,00
 
0,00
 
0,00
1.4 Abgang alter Kasseneinnahmereste
-
0,97
 
2.771,27
 
2.772,24
1.5 Summe bereinigte Solleinahmen
=
7.345.376,28
 
2.875.707,98
 
11.221.732,22
 
 
 
 
 
 
 
AUSGABEN
 
 
 
 
 
 
1.6 Soll lfd. Haushaltsjahr
+
7.345.376,28

2.875.707,98
3)
11.221.732,22
1.7 Neue Haushaltsausgabereste
+
0,00
 
0,00
 
0,00
1.8 Abgang alter Haushaltsausgabereste
-
0,00
 
0,00
 
0,00
1.9 Abgang alter Kassenausgabereste
-
0,00
 
0,00
 
0,00
1.10 Summe bereinigte Sollausgaben
=
7.345.376,28

2.875.707,98
 
11.221.732,22
Soll-Fehlbetrag (Zeile 1.5 abzgl. 1.10)



0,00
 
0,00







Darin enthalten:






1) Zuführung vom VermögensHH:





0,00
2) Zuführung vom VerwaltungsHH:





1.601.680,44
3) Überschuss n. § 79 Abs. 3 Satz 2 KommHV:



2.115.976,93

Nach Vorlage der Jahresrechnung an den Gemeinderat ist die örtliche Rechnungsprüfung durchzuführen. Anschließend stellt der Gemeinderat nach Aufklärung etwaiger Unstimmigkeiten alsbald, jedoch in der Regel bis zum 30. Juni des auf das Haushaltsjahr folgenden übernächsten Jahres den Jahresabschluss fest und beschließt die Entlastung.

Beschluss

Der Marktgemeinderat nimmt das Ergebnis der Jahresrechnung 2017 zur Kenntnis. Der Rechnungsprüfungsausschuss wird mit der örtlichen Prüfung der Jahresrechnung beauftragt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

8. Erlass einer Satzung nach § 142 BauGB (Sanierungssatzung); nochmalige Beschlussfassung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat 6. Marktgemeinderatssitzung 19.06.2018 ö 8

Sachverhalt

Es wurde bereits in der Sitzung am 15.05.2018 eine Sanierungssatzung beschlossen. Die Satzung wurde auf Grund eines von der Kommunalaufsicht überlassenen Musters gefertigt. Die Regierung von Oberfranken hatte am Sitzungstag keine Bedenken gegen den Erlass der Satzung in der bereits beschlossenen Form angemeldet.

Der Satzungsbeschluss wurde der Regierung von Oberfranken angezeigt. Eine weitere Sachbearbeiterin hat die Satzung daraufhin bemängelt und Ergänzungen vorgeschlagen. Nach Ansicht der Verwaltung sind die angeführten Änderungen und Ergänzungen zwar rechtlich nicht notwendig, jedoch sollte die Satzung auf Grund der doch recht beharrlich gegebenen Hinweise der Regierung in geändert Form nochmals beschlossen werden. 

Beschluss

Satzung des Marktes Gößweinstein zur förmlichen Festlegung des Sanierungsgebietes „Erweiterter Innerer Ortsbereich“

(Sanierungssatzung Markt Gößweinstein)

vom 20.06.2018

Aufgrund des § 142 Abs. 1 i. V. m. Abs. 3 des Baugesetzbuches - BauGB - in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert am 29.07.2017, erlässt der Markt Gößweinstein auf Grund des Beschlusses des Marktgemeinderates Gößweinstein vom 19.06.2018 folgende Sanierungssatzung:

§ 1 Festlegung des Sanierungsgebietes

Im nachfolgend näher beschriebenen Gebiet liegen städtebauliche Missstände vor. Dieser Bereich soll durch städtebauliche Sanierungsmaßnahmen verbessert oder umgestaltet werden. Das insgesamt ca. 22,5 ha umfassende Gebiet wird hiermit förmlich als Sanierungsgebiet festgesetzt und erhält die Bezeichnung „Erweiterter Innerer Ortsbereich“. Das Sanierungsgebiet umfasst alle Grundstücke und Grundstücksteile innerhalb der im Lageplan 1:1500 der Cima Beratung und Management, Forchheim, vom Mai 2018 abgegrenzten Fläche. Dieser ist Bestandteil dieser Satzung und liegt ihr als Anlage bei.


§ 2 Verfahren

Die Sanierungsmaßnahme wird im vereinfachten Verfahren durchgeführt. Die Anwendung der besonderen sanierungsrechtlichen Vorschriften der §§ 152 bis 156 a BauGB ist ausgeschlossen.
§ 3 Genehmigungspflichten

Im Sanierungsgebiet „Erweiterter Innerer Ortsbereich“ finden die Vorschriften des § 144 BauGB keine Anwendung.

§ 4 Inkrafttreten

Diese Satzung wird gemäß § 143 Abs. 1 BauGB mit ihrer Bekanntmachung am 29.06.2018 rechtverbindlich.
Gleichzeitig tritt die Sanierungssatzung vom 29.07.1994 außer Kraft.


Anlage:
Lageplan M 1:1500, Cima Beratung und Management, Forchheim, vom Mai 2018


Gößweinstein, 20.06.2018
Markt Gößweinstein


Hanngörg Zimmermann
Erster Bürgermeister

Gleichzeitig wird der Beschluss der Sanierungssatzung vom 15.05.2018 aufgehoben.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

9. Änderung des Flächennutzungsplanes für die Grundstücke Fl.Nrn. 95, 96 und 97, Gmkg. Gößweinstein, jeweils Teilflächen; A. Frühzeitige Bürgerbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB B. Abstimmung mit den Nachbargemeinden nach § 2 Abs. 2 BauGB C. Unterrichtung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB D. Billigungs- und Auslegungsbeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat 6. Marktgemeinderatssitzung 19.06.2018 ö 9

Sachverhalt

Der Marktgemeinderat Gößweinstein hat in der Sitzung am 23.01.2018 folgenden Beschluss gefasst:

„Die Darstellung im Flächennutzungsplan für die Teilflächen der Grundstücke Fl.Nrn. 95, 96 und 97, Gmkg. Gößweinstein, nach beiliegenden Plan, soll von derzeit „Flächen für die Landwirtschaft - Flächen sind von Erstaufforstung freizuhalten“ und „Waldflächen“ in „gemischte Baufläche“ geändert werden. Der Einleitung des Verfahrens wird zugestimmt.

Die anfallenden Kosten sind durch Abschluss eines städtebaulichen Vertrages vom Bauwerber des Grundstückes Fl.Nr. 95 und 96, Gmkg. Gößweinstein, zu übernehmen.“

Die frühzeitige Bürgerbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB wurde mit dem Vorentwurf der Flächennutzungsplanänderung in der Zeit vom 07.05.2018 bis 01.06.2018 durchgeführt.

Gleichzeitig erfolgte die Abstimmung mit den Nachbargemeinden nach § 2 Abs. 2 BauGB sowie die Unterrichtung und Aufforderung zur Äußerung der Behörden und sonstiger Träger der öffentlichen Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB. Die Stellungnahmen mit entsprechenden Beschlussvorschlägen sind nachfolgend abgebildet.

A. Frühzeitige Bürgerbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB

Die Planung wurde durch Bürger nicht eingesehen; Stellungnahmen wurden nicht abgegeben.

B. Abstimmung mit den Nachbargemeinden nach § 2 Abs. 2 BauGB

Nr.
Gemeinde
Stellungnahme
(Datum)
Keine Stellungnahme abgegeben

Keine Einwände
Sonstiges
1
Ahorntal
01.06.2018

X

2
Pottenstein

X


3
Obertrubach
03.05.2018

X

4
Egloffstein
15.05.2018

X

5
Pretzfeld

X


6
Ebermannstadt
12.06.2018

X

7
Wiesenttal

X


8
Waischenfeld
25.04.2018

X


Beschluss:

Die abgegebenen Stellungnahmen der Nachbargemeinden werden zur Kenntnis genommen. Weiteres ist nicht zu veranlassen.

Abstimmungsergebnis: 14:0


C. Unterrichtung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB

Der Inhalt der eingegangenen Stellungnahmen wird nicht einzeln aufgeführt. Es wird hierzu auf die Anlage zum Tagesordnungspunkt des Planungsbüros Bökenbrink vom 12.06.2018 verwiesen.

1. Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten, Bereich Landwirtschaft, Bamberg, mit Schreiben vom 16.05.2018

Beschluss:

Es wird Kenntnis davon genommen, dass das AELF Bamberg (Bereich Landwirtschaft) mit Schreiben vom 16.05.2018 zur 3. Änderung des Flächennutzungsplanes des Marktes Gößweinstein keine Einwände erhebt.

Abstimmungsergebnis: 14:0

2. Bundesverwaltungsamt, Außenstelle München, mit Schreiben vom 03.05.2018

Beschluss:

Es wird Kenntnis davon genommen, dass das Bundesverwaltungsamt, Außenstelle München, mit Schreiben vom 03.05.2018 zur 3. Änderung des Flächennutzungsplanes des Marktes Gößweinstein keine Einwände erhebt.

Abstimmungsergebnis: 14:0

3. Kreisbrandrat Oliver Flake mit Schreiben vom 11.05.2018

Beschluss:

Es wird Kenntnis davon genommen, dass der Kreisbrandrat Oliver Flake mit Schreiben vom 11.05.2018 zur 3. Änderung des Flächennutzungsplanes des Marktes Gößweinstein keine Einwände erhebt. Ein Hinweis auf Art. 5 BayBO „Zugänge und Zufahrten auf den Grundstücken“ wird in die Begründung aufgenommen.

Abstimmungsergebnis: 14:0

4. Regionaler Planungsverband Oberfranken-West mit Schreiben vom 14.05.2018

Beschluss:

Es wird Kenntnis davon genommen, dass der Regionale Planungsverband Oberfranken-West mit Schreiben vom 14.05.2018 zur 3. Änderung des Flächennutzungsplanes des Marktes Gößweinstein keine Einwände erhebt.

Abstimmungsergebnis: 14:0

5. Regierung von Oberfranken, Bergamt Nordbayern, mit Schreiben vom 08.05.2018

Beschluss:

Es wird Kenntnis davon genommen, dass die Regierung von Oberfranken, Bergamt Nordbayern, mit Schreiben vom 08.05.2018 zur 3. Änderung des Flächennutzungsplanes des Marktes Gößweinstein keine Einwände erhebt.

Abstimmungsergebnis: 14:0

6. Staatliches Schulamt im Landkreis Forchheim mit Schreiben vom 26.04.2018

Beschluss:

Es wird Kenntnis davon genommen, dass das Staatliche Schulamt im Landkreis Forchheim mit Schreiben vom 26.04.2018 zur 3. Änderung des Flächennutzungsplanes des Marktes Gößweinstein keine Einwände erhebt.

Abstimmungsergebnis: 14:0

7. Zweckverband zur Wasserversorgung der Wiesentgruppe mit Schreiben vom 26.04.2018

Beschluss:

Es wird Kenntnis davon genommen, dass der Zweckverband zur Wasserversorgung der Wiesentgruppe mit Schreiben vom 26.04.2018 zur 3. Änderung des Flächennutzungsplanes des Marktes Gößweinstein keine Einwände erhebt und eine weitere Beteiligung im Verfahren nicht erforderlich ist.

Abstimmungsergebnis: 14:0

8. Wasserwirtschaftsamt Kronach mit Schreiben vom 26.04.2018

Beschluss:

Es wird Kenntnis davon genommen, dass das Wasserwirtschaftsamt Kronach mit Schreiben vom 26.04.2018 zur 3. Änderung des Flächennutzungsplanes des Marktes Gößweinstein keine Einwände erhebt und mit dem Anschluss der Neubauflächen an die gemeindliche Ver- und Entsorgung Einverständnis besteht.

Abstimmungsergebnis: 14:0

9. Landratsamt Forchheim, Gesundheitsamt, mit Schreiben vom 15.05.2018

Beschluss:

Es wird Kenntnis davon genommen, dass das Landratsamt Forchheim, Gesundheitsamt, mit Schreiben vom 15.05.2018 zur 3. Änderung des Flächennutzungsplanes des Marktes Gößweinstein keine Einwände erhebt.

Abstimmungsergebnis: 14:0

10. Landratsamt Forchheim, FB 41, Bauordnung, mit Schreiben vom 15.05.2018

Beschluss:

Es wird Kenntnis davon genommen, dass das Landratsamt Forchheim, FB 41, Bauordnung, mit Schreiben vom 15.05.2018 zur 3. Änderung des Flächennutzungsplanes des Marktes Gößweinstein keine Einwände erhebt.

Abstimmungsergebnis: 14:0

11. Landratsamt Forchheim, FB 44, Immissionsschutz, mit Schreiben vom 24.05.2018

Beschluss:

Es wird Kenntnis davon genommen, dass für den Geltungsbereich der Flächennutzungsplanänderung keine Hinweise auf Altlasten bestehen. Ein Hinweis auf die Informationspflicht bei zu Tage treten von Anzeichen auf Bodenverunreinigung wird in die Begründung aufgenommen.
Zwischen dem Vorhaben und dem Parkplatz liegt bereits Wohnbebauung. Da die Immissionswerte des Parkplatzes bereits gegenüber dieser vorgelagerten schutzwürdigen Nutzung eingehalten werden müssen, kann davon ausgegangen werden, dass auf das Vorhaben keine unzumutbaren Schallimmissionen einwirken. Ein entsprechender Hinweis wird in die Begründung aufgenommen.  

Abstimmungsergebnis: 14:0

12. Landratsamt Forchheim, FB 63, Müllabfuhr, mit Schreiben vom 22.05.2018

Beschluss:

Es wird Kenntnis davon genommen, dass seitens des FB 63 des Landratsamtes Forchheim, keine grundlegenden Bedenken gegen das Vorhaben bestehen. Ein Hinweis auf die nachzuweisenden Mülltonnenstandplätze wird in die Begründung aufgenommen.

Abstimmungsergebnis: 14:0

13. Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten, Bereich Forsten, Bamberg, mit Schreiben vom 30.05.2018

Beschluss:

Die Stellungnahme des Amtes für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten, Bereich Forsten, wird zur Kenntnis genommen. Ein Hinweis auf ggf. erforderliche Ersatzaufforstungen wird in die Begründung aufgenommen.

Die Darstellung der Mischgebietsfläche wird nach Süden ausgedehnt, um mehr Spielraum für die Abstandsflächen zu bekommen. Die genauen Abstände sind vor Ort unter Berücksichtigung des Baumbestands und der Topographie festzulegen.

Abstimmungsergebnis: 14:0

14. Landratsamt Forchheim, Untere Naturschutzbehörde, mit Schreiben vom 01.06.2018

Beschluss:

Die Bedenken der Unteren Naturschutzbehörde werden zur Kenntnis genommen. Der Flächennutzungsplan trifft keinerlei Festlegung zur Verortung des Wohngebäudes. Einzuhaltende Abstände werden im Bauantragsverfahren festgelegt.
Die Darstellung der Mischgebietsfläche wird nach Süden ausgedehnt, um mehr Spielraum für die Abstandsflächen zu bekommen. Die genauen Abstände sind vor Ort unter Berücksichtigung des Baumbestands und der Topographie festzulegen.
Der Flächennutzungsplan trifft keinerlei Festlegung darüber, von wo aus das Wohngebäude erschlossen wird. Die Erschließung ist sowohl über Flur-Nr. 95 als auch Flur-Nr. 121/2 denkbar.
Ob durch das Vorhaben ausgleichspflichtige Eingriffe in Natur & Landschaft entstehen, entscheidet sich nicht auf Ebene des Flächennutzungsplanes sondern auf der Ebene des verbindlichen Baurechts (Bauantragsverfahren).

Abstimmungsergebnis: 14:0

15. Telekom Deutschland GmbH, mit Schreiben vom 08.06.2018

Beschluss:

Es wird Kenntnis davon genommen, dass die Telekom Deutschland GmbH mit Schreiben vom 08.06.2018 zur 3. Änderung des Flächennutzungsplanes des Marktes Gößweinstein keine Einwände erhebt.

Abstimmungsergebnis: 14:0

Keine Stellungnahmen abgegeben haben:

Bayerische Staatsforsten Forchheim
Bayerisches Landesamt für Denkmalpflege
Kreisheimatpfleger
Landratsamt Forchheim, Tiefbauamt
Amt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung, Bamberg
Regierung von Oberfranken, Höhere Landesplanungsbehörde
Regierung von Oberfranken, Höhere Naturschutzbehörde
Stadtwerke Ebermannstadt

Beratung

Die Beschlussvorlage zu Nr. 13 wird hinsichtlich der Baumfallgrenze und die zu Nr. 14 wegen der Ausgleichspflicht und der Erschließung näher erläutert.

Beschluss

Der Vorentwurf der Änderung des Flächennutzungsplanes „Karl-Brückner-Straße“ der Fa. Bökenbrink, Kalchreuth, vom 12.06.2018 wird unter Berücksichtigung der vorab gefassten Beschlüsse gebilligt.

Er ist mit Begründung für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen. Parallel dazu sind die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zu beteiligen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

10. Erlass einer Einbeziehungssatzung nach § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB für eine Teilfläche des Grundstückes Fl. Nr. 529/1, Gmkg. Leutzdorf; Aufstellungsbeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat 6. Marktgemeinderatssitzung 19.06.2018 ö 10

Sachverhalt

In der Bau- und Umweltausschusssitzung am 04.06.2018 wurde der Sachverhalt wie folgt behandelt:

Sachverhalt:

„Mit Antrag vom 29.05.2018 stellt der Grundstückseigentümer von Fl.Nr. 529/1 der Gemarkung Leutzdorf den Antrag auf Erlass einer Einbeziehungssatzung für eine Teilfläche dieses Grundstückes in Hartenreuth. Vorangegangen hierzu sind bereits Gespräche mit dem Grundstückseigentümer und dem Landratsamt Forchheim, Bauabteilung.
Es solle eine Fläche von ca. 1.540 qm, welche sich derzeit im Außenbereich befindet, dem Innenbereich (§ 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB) mit Erlass der Einbeziehungssatzung zugeordnet werden. Der Antrag wird damit begründet, dass das Grundstück kurzfristig mit einem Wohnhaus und einer Doppelgarage bebaut werden soll. Die Erschließung des Grundstückes wurde bereits mit dem Neubau der Kreisstraße vorgenommen und ist somit gesichert.

Eine Bebauung einer weiteren Teilfläche des Grundstückes kann zugestimmt werden, da bereits auf der anderen Straßenseite ein Wohnhaus steht und mit Erlass einer Einbeziehungssatzung eine Abrundung der Bauflächen (und Ortsbild) gegeben ist.


Beschluss:

Einer Bebauung einer Teilfläche von Fl.Nr. 529/1 kann zugestimmt werden, wenn eine Einbeziehungssatzung erlassen wird.
An den Marktgemeinderat geht deshalb die Empfehlung auf Erlass einer Einbeziehungssatzung (§ 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 BauGB) für eine Teilfläche von ca. 1.540 qm aus dem Grundstück Fl.Nr. 529/1 der Gemarkung Leutzdorf.

Abstimmungsergebnis: 7:0“

Beschluss

Der Einleitung des Verfahrens zum Erlass einer Einbeziehungssatzung nach § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB für eine Teilfläche des Grundstückes Fl.Nr. 529/1, Gmkg. Leutzdorf, nach vorliegendem Plan, wird zugestimmt.
Etwaig anfallende Kosten sind vom Antragsteller zu tragen. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

11. Vollzug des Bayerischen Feuerwehrgesetzes; Bestätigung des neugewählten 1. Kommandanten der Freiwilligen Feuerwehr Wichsenstein

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat 6. Marktgemeinderatssitzung 19.06.2018 ö 11

Sachverhalt

Am 08.06.2018 fand anlässlich einer vom Markt Gößweinstein festgelegten Dienstversammlung auf Grund des Rücktritts der bisherigen 1. Kommandantin eine Neuwahl bei der Freiwilligen Feuerwehr Wichsenstein statt. Es waren 17 wahlberechtigte aktive Feuerwehrmitglieder anwesend.

Wahl des 1.  Kommandanten:

Wahlvorschlag: Julian Bauernschmidt
Insgesamt wurden 17 Stimmen abgegeben, davon eine Stimmenthaltung.
Es entfielen 16 Stimmen auf Julian Bauernschmidt.
Der neugewählte 1. Kommandant Julian Bauernschmidt, wohnhaft in Bieberbach 35, nahm auf Befragen durch 1. Bürgermeister Hanngörg Zimmermann die Wahl zum 1. Kommandanten an.
Der Gewählte muss noch die erforderlichen Lehrgänge „Gruppenführer“ und „Leiter einer Feuerwehr“ absolvieren. Ihm wird dazu eine Frist von einem Jahr eingeräumt.

Beratung

Auf Anfrage wird mitgeteilt, dass es rechtens und im Landkreis Forchheim nicht außergewöhnlich ist, dass der 1. Kommandant einer Freiwilligen Feuerwehr aus der Nachbarwehr bzw. aus der Nachbargemeinde kommt.

Beschluss

Herr Julian Bauernschmidt, wohnhaft in Bieberbach 35, wird als gewählter 1. Kommandant der Freiwilligen Feuerwehr Wichsenstein bestätigt.

Er muss noch die erforderlichen Lehrgänge „Gruppenführer“ und „Leiter einer Feuerwehr“ absolvieren. Ihm wird dazu eine Frist von einem Jahr eingeräumt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

12. Festlegung der weiteren Vorgehensweise zur Nutzung des Anwesens Burgstraße 7 (ehemalige Brandruine gegenüber dem Rathaus)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat 6. Marktgemeinderatssitzung 19.06.2018 ö 12

Sachverhalt

Der Markt Gößweinstein hat das Anwesen Burgstraße 7 gekauft. Der Abriss des durch den Brand beschädigten Gebäudes wurde mittlerweile durchgeführt. Eine Nachnutzung des Grundstückes wurde bislang noch nicht festgelegt. Eine endgültige Festlegung kann wohl auch nur dann erfolgen, wenn im Falle eines Umzugs der Verwaltung in das Pfarramt feststeht, wie sich eine mögliche Nachnutzung des Rathauses gestaltet.
Haushaltsmittel für das Herrichten des Grundstückes sind nicht im Haushalt eingestellt.
Es wird deshalb vorgeschlagen, bis zu einer endgültigen Entscheidung über die Verwendung des Grundstückes einen provisorischen Parkplatz mit einer Schotteroberfläche zu errichten.
Auf Grund der notwendigen durchzuführenden Arbeiten wie z. B. das Errichten von Wasserrinnen und Sinkkästen, weiterer Baggerarbeiten und das Einbauen von Schotter wird grob geschätzt, dass Kosten bis zu 10.000,- € anfallen können, ohne dass hierfür Berechnungen vorliegen. 

Beratung

In der Ortsbegehung wurde vorgeschlagen, die oberste Schicht des Parkplatzes in Basaltschotter auszugestalten, da dieser weniger schmutzen würde als der herkömmliche Kalkschotter.

Beschluss

Auf dem Grundstück Burgstraße 7 wird ein provisorischer Parkplatz errichtet. Hierfür werden außerplanmäßige Haushaltsmittel in Höhe von 10.000,- € bereitgestellt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

13. Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat 6. Marktgemeinderatssitzung 19.06.2018 ö 13

Sachverhalt

Auf Anfrage wird mitgeteilt, dass für eine Verlegung der OD-Grenze im Bereich der Behringersmühler Straße die Zustimmung der Grundstückseigentümer auf beiden Seiten der Straße notwendig ist. Zudem wird eine Verlegung der OD-Grenze erst im Zuge der Prüfung von Bauanträgen möglich sein. Wann dies der Fall sein wird, kann derzeit nicht abgeschätzt werden.

Datenstand vom 21.06.2018 12:01 Uhr