Datum: 18.12.2018
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Haus des Gastes, 2. Obergeschoss
Gremium: Bau- und Umweltausschuss
Nichtöffentliche Sitzung
Öffentliche Sitzung, 19:15 Uhr bis 20:25 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung des Protokolls der öffentlichen Sitzung vom 27.11.2018
2 Instandsetzung Kloster Gößweinstein; 1. Übernahme Regenwasserzisterne im Klostergarten als Löschwasserreservoir 2. Errichtung eines Gehwegs vor dem Haupteingang des Klosters 3. Ausweisung eines barrierefreien Parkplatzes gegenüber dem Klostereingang

Sitzungsdokumente öffentlich
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1. Genehmigung des Protokolls der öffentlichen Sitzung vom 27.11.2018

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss 13. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 18.12.2018 ö 1

Beschluss

Das Protokoll, welches den Marktgemeinderäten zugestellt wurde, wird genehmigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

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2. Instandsetzung Kloster Gößweinstein; 1. Übernahme Regenwasserzisterne im Klostergarten als Löschwasserreservoir 2. Errichtung eines Gehwegs vor dem Haupteingang des Klosters 3. Ausweisung eines barrierefreien Parkplatzes gegenüber dem Klostereingang

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss 13. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 18.12.2018 ö 2

Sachverhalt

1. Regenwasserzisterne - Löschwasserreservoir
-   Es ist von der Gemeinde gewünscht, die Regenwasserzisterne weiterhin als Löschwasserre-
    servoir zu verwenden
-   Die Gemeinde übernimmt den Bauunterhalt für die Zisterne, nicht für das darüber liegende
    Gartenhaus
-   Das Nachfüllen wird von der freiwilligen Feuerwehr über einen Unterflurhydranten in der Vik-
    tor-von-Scheffel-Straße übernommen
-   Der Freistaat übernimmt keine Verpflichtung die Zisterne als Löschwasserreservoir mit den
    jeweiligen Anforderungen an ein solches herzurichten und zu unterhalten
-   Sie wird wie bisher gespeist aus dem Dachwasser der jeweils gartenseitigen Dachfläche des
    Klosters Süd-Ost und Nord-Ost
-   Der Freistaat baut einen Überlauf in den öffentlichen Kanal, der über eine neue unterirdische
    Regenwasserzisterne führt, die im Bereich des jetzigen WC-Anbaus geplant ist
-   Die ImBy schließt einen Gestattungsvertrag mit der Gemeinde ab


2. Gehweg vor dem Haupteingang des Klosters
-   Der Freistaat möchte den Gehweg in dreierlei Hinsicht umbauen:
a) Herstellung eines barrierefreien Eingangs in die öffentlich zugänglichen Bereiche im Erdge-
    geschoss des Klosters, die der Seelsorge dienen, durch folgende Eingriffe in den Gehweg
    auf gemeindeeigenem Grund:
-   Die Absenkung eines Bereiches von 1.50 mx1.50 m um 9 cm vor der Haupteingangstür mit
    einer 1.50 m langen und 1.50 m breiten Rampe auf der Tordurchgangsseite und einer Stufe
    auf der anderen Seite, die vorhandenen Gehwegplatten sollen wiederverwendet werden bzw.
    ähnliche neu eingebaut werden
b) Verbesserung der Oberflächenwassersituation durch folgende Eingriffe:
-   Bau einer Aufkantung zur Straße hin durch eine Bordsteinkante aus Granit und Ableitung des
    Oberflächenwassers entlang dieser Kante zum Straßengully an der Tordurchfahrt
-   Hintergrund: das Straßenniveau wurde bei einer Baumaßnahme vor einigen Jahren soweit
    angehoben, dass es bündig mit dem Gehweg ist, (evtl. wurde auch dieser angehoben, da der
    innere Eingangsbereich des Kloster 7cm unter Oberkante Gehweg liegt) mit der Folge, dass
    das Oberflächenwasser der gegenüberliegenden Hangstraße bei Starkregen ungehindert in
    den Klostereingang fließt.
c) Herstellen eines verkehrssicheren Eingangsbereiches durch folgende Eingriffe:
-   Trennung von Fahrstraße und Gehweg durch Bordsteinkante und Anbringung eines Stahlge-
    länders mit Handlauf auf einer Länge von ca. 3 m (Ausführung wie an der Treppe zum ehem.
    Klosterfriedhof)
-   Der Umbau erfolgt auf Kosten des Freistaates



-   Die Gemeinde erklärt sich einverstanden und übernimmt auch den nachfolgenden Bauunter-
    halt
-   Es soll in der Gestattung vermerkt werden, dass für die Gemeinde eine Umgestaltungsmö-
    lichkeit in der Zukunft nicht ausgeschlossen wird


3. Ausweisung eines barrierefreien Parkplatzes gegenüber dem Klostereingang
-   Es ist gewünscht einen barrierefreien Parkplatz gegenüber dem Klostereingang auszuweisen
-   Die Gemeinde erklärt sich hierzu bereit
-   Es entstehen dem Freistaat keine Kosten

Beratung

  1. Übernahme Regenwasserzisterne im Klostergarten als Löschwasserreservoir
Durch den Kreisbrandmeister (KBM) wurde der Löschwasserbehälter Klosterzisterne in Gößweinstein in Augenschein genommen und die Übernahme durch den Markt Gößweinstein für erforderlich eingestuft. Dem Protokoll wird ein Schreiben des KBM`s beigefügt.

Über den baulichen Zustand der Zisterne ist nichts weiter bekannt. Da in den letzten Jahren kein Wasserverlust festgestellt wurde, kann davon ausgegangen werden, dass die Zisterne dicht ist.

Hinsichtlich des Zugangs zur Zisterne soll die Freiwillige Feuerwehr entsprechende Schlüssel vom Tor zum Klostergarten erhalten. Die Wasserentnahme an der Zisterne erfolgt mittels eines Anschlusses an der Außenseite des Pavillons.


2. Errichtung eines Gehwegs vor dem Haupteingang des Klosters
Hierzu werden keine besonderen Fragen gestellt, da mit der baulichen Veränderung Einverständnis besteht.


3. Ausweisung eines barrierefreien Parkplatzes gegenüber dem Klostereingang
Im Gremium werden nachstehende Punkte diskutiert:
Viele ältere Menschen nutzen diesen Bereich als Gehweg. Auch bei Gängen zum Friedhof (z.B. bei Beerdigungen etc.) wird dieser Gehwegbereich von vielen Kirchgängern benutzt. Ein Parkplatz würde an dieser Stelle zu Behinderungen der Fußgänger führen.
Je nachdem wie auch geparkt wird, kann es bei Begegnungsverkehr in diesem Bereich eng werden.
Die Anbringung eines Parkplatzschildes wird als störend im Bereich der unter Denkmalschutz stehenden Gebäude empfunden.
Mit der Ausweisung eines Behinderten Parkplatzes wird aber gerade gehbehinderten Kirchenbesuchern und vor allem den Besuchern des Klosters eine sehr nahe Parkmöglichkeit ermöglicht. Zudem ist die Parkfläche weniger belegt, wie wenn es eine „normale“ Parkfläche wäre. Die Kenntlichmachung der Parkfläche, sofern gewünscht, sollte mit Bodennägeln erfolgen.
Bei der Ortsbegehung wird angesprochen, dass entlang der Klosterkirchenmauer ein Gehweg mit einer Breite von 1,20 m für wichtig erachtet wird. Wenn die verbleibende Restfläche ausreichend ist, kann ein Schwerbehindertenparkplatz ausgewiesen werden. Ansonsten erfolgt keine Ausweisung.

Beschluss

1. Übernahme Regenwasserzisterne im Klostergarten als Löschwasserreservoir
Mit der Übernahme der Regenwasserzisterne im Klostergarten als Löschwasserzisterne und den damit verbundenen Auflagen (z.B. baulicher Unterhalt der Zisterne, Nachfüllung durch Feuerwehr) besteht Einverständnis.

Abstimmungsergebnis:  7:0


2. Errichtung eines Gehwegs vor dem Haupteingang des Klosters
Mit dem Umbau des Gehweges vor dem Klostereingang als barrierefreien Eingang, Verbesserung der Oberflächenwasserableitung, Herstellung eines verkehrssicheren Eingangsbereiches (z.B. durch Anbringen eines Handlaufes) auf Kosten des Freistaates Bayern besteht Einverständnis.

Abstimmungsergebnis:  7:0


3. Ausweisung eines barrierefreien Parkplatzes gegenüber dem Klostereingang
Es wird festgelegt, dass entlang der Klosterkirchenmauer ein Gehweg mit einer Breite von 1,20 m für wichtig erachtet wird. Sollte die verbleibende Restfläche es zulassen einen Schwerbehindertenparkplatz auszuweisen, erfolgt dies. Ansonsten erfolgt keine Ausweisung eines Parkplatzes.

Abstimmungsergebnis:  7:0

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

Datenstand vom 09.01.2019 12:46 Uhr