Datum: 04.06.2018
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Haus des Gastes, 2. Obergeschoss
Gremium: Bau- und Umweltausschuss
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 20:00 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung
Öffentliche Sitzung
Sitzungsdokumente öffentlich
Download Protokoll Bau- und Umweltausschusssitzung 04.06.2018.pdf
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1. Genehmigung des Protokolls der öffentlichen Sitzung vom 17.05.2018
Gremium
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Bau- und Umweltausschuss
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6. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses
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Sachverhalt
Das Protokoll liegt noch nicht vor, eine Genehmigung erfolgt in der nächsten Sitzung.
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2. Bericht des Bürgermeisters
Gremium
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Bau- und Umweltausschuss
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6. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses
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Sachverhalt
In eigener Zuständigkeit wurden von der Verwaltung nachstehende Bauvorhaben, für welche das gemeindliche Einvernehmen erteilt wurde, an das Landratsamt Forchheim übermittelt:
Fl.Nr. 661/1 und 661, Gmkg. Gößweinstein;
Neubau Einfamilienwohnhaus mit Garagenanlage
Fl.Nr. 273, Gmkg. Behringersmühle;
Tekturantrag zu BV 166/2012 (Erhöhung Dach, Ausbau OG)
Fl.Nr. 687, Gmkg. Wichsenstein;
Dachsanierung eines landwirtschaftlichen Nebengebäudes
Fl.Nr. 524/2, Gmkg. Wichsenstein;
Dachsanierung, Nutzungsänderung Stall
Fl.Nr. 247/5, Gmkg. Wichsenstein;
Errichtung einer Dachgaube, Überdachung Eingangstreppe
Fl.Nr. 44, Gmkg. Morschreuth;
Errichtung einer grenzständigen Überdachung und Brandmauer, Nutzungsänderung Wohnung
Fl.Nr. 56/12, Gmkg. Kleingesee;
Neubau Einfamilienwohnhaus
mit Carport
Fl.Nr. 37/3, Gmkg. Wichsenstein;
Neubau Einfamilienwohnhaus mit Garage
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3. Fl.Nr. 468/1, Gmkg. Morschreuth;
Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Carport und Garage
Gremium
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Bau- und Umweltausschuss
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6. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses
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Sachverhalt
Für das Grundstück Fl.Nr. 468/1 der Gemarkung Morschreuth ist der Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Carport und Garage beantragt. Das Baugrundstück befindet sich innerhalb des rechtsverbindlichen Bebauungsplanes „Hartberg-Schottenäcker“, von dem Befreiungen wie folgt notwendig sind:
- Dachneigung 40° beantragt, vorgegeben: 42° bis 48°
Kniestock 0,665 m beantragt, vorgegeben: bis max.0,30 m
Dachüberstand Traufe 0,44 m beantragt, vorgegeben: nicht mehr als 0,30 m.
Beschluss
Von den Festsetzungen des Bebauungsplanes „Hartberg-Schottenäcker“ werden folgende Befreiungen für:
- die Dachneigung 40°
den Kniestock 0,665m
den Dachüberstand 0,44 m
nach § 31 Abs. 2 BauGB erteilt. Das gemeindliche Einvernehmen für den Neubau eines Einfamilienhauses mit Carport und Garage wird nach § 36 BauGB auf der Fl.Nr. 468/1 der Gemarkung Morschreuth
erteilt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0
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4. Fl.Nr. 271, 271/3, 271/4, 271/5 und 271/6, Gmkg. Gößweinstein;
Umbau und Erweiterung eines Autohauses
Gremium
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Bau- und Umweltausschuss
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6. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses
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Sachverhalt
Für das bestehende Autohaus in der Balthasar-Neumann-Straße wurde ein Bauantrag für einen Umbau und eine Erweiterung eingereicht. Dabei ist vorgesehen, dass das bestehende Wohnhaus abgebrochen wird und an dieser Stelle ein Werkstattneubau erfolgt. Der bestehende Ausstellungsraum soll erweitert werden und einen Auslieferungsraum erhalten. Im hinteren Bereich des Gebäudes
erfolgen eine Vergrößerung der bestehenden Büroräume, ein Anlieferungsraum und ein Aufenthaltsraum. Hinzu kommen noch Umbauten im bestehenden Autohaus. Für das betreffende Baugrundstück liegt der Bebauungsplan Baugebiet „A“ Stempferhof – Büchenstock – Steinacker vor, von dem Befreiungen wie folgt notwendig sind:
- Nutzung des Grundstückes vom allgemeinen Wohngebiet zur gewerblichen Nutzung
Überbauung der Baugrenzen in alle Richtungen
Überschreitung der Grundflächenzahl von 0,4 auf 0,85
Abweichung von der Dachform vom Satteldach von 25 – 40° auf überwiegend Flachdach
Abweichung von der Ausbildung der Fassaden von geputzt oder Holzverkleidung auf Metallverkleidung.
Für geplante Werbeanlagen auf dem Grundstück und am Gebäude erfolgt ein gesonderter Bauantrag.
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Beschluss
Für den Umbau und der Erweiterung des Autohauses auf den Fl.Nrn. 271, 271/3, 271/4, 271/5 und 271/6 der Gemarkung Gößweinstein wird das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB erteilt.
Von den Festsetzungen des Bebauungsplanes „A“ Stempferhof – Büchenstock – Steinacker werden Befreiungen nach § 36 Abs. 2 BauGB wie folgt erteilt.
- Nutzung des Grundstückes vom allgemeinen Wohngebiet zur gewerblichen Nutzung
Überbauung der Baugrenzen in alle Richtungen
Überschreitung der Grundflächenzahl von 0,4 auf 0,85
Abweichung von der Dachform vom Satteldach von 25 – 40° auf überwiegend Flachdach
Abweichung von der Ausbildung der Fassaden von geputzt oder Holzverkleidung auf Metallverkleidung.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0
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5. Fl.Nr. 1053, Gmkg. Stadelhofen;
Antrag auf Erteilung einer Erstaufforstungserlaubnis
Gremium
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Sitzung
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau- und Umweltausschuss
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6. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses
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Sachverhalt
Für das Grundstück Fl.Nr. 1053 der Gemarkung Stadelhofen liegt ein Erstaufforstungsantrag vor. Von rund 15.000 qm Grundstücksfläche sind bereits 5.800 qm Waldfläche vorhanden. Die restliche Fläche wird als Grünland (Wiese) genutzt.
Im Flächennutzungsplan (Aufforstungskonzept) des Marktes Gößweinstein wurde die Fläche als „Fläche für die Landwirtschaft – Flächen sind von Erstaufforstung freizuhalten“ festgesetzt und somit als Fläche der Kategorie 3 eingestuft. In begründeten Einzelfällen kann eine Erstaufforstung erlaubt werden.
Beratung
Bei der vorangegangen Ortsbesichtigung machte sich der Bau- und Umweltausschuss ein Bild von der Örtlichkeit. In der Beratung wird auf den Flächennutzungsplan und das Aufforstungskonzept nochmals kurz eingegangen. Ziel des Aufforstungskonzeptes war, dass bestimmte landwirtschaftliche Flächen von jeglicher Erstaufforstung freigehalten werden sollen, andere Flächen
hingegen z.B. ohne Erlaubnisbescheid aufgeforstet werden können.
Für das beantragte Grundstück hat man sich gegen eine Aufforstung ausgesprochen, wovon auch eine Ausnahme nicht erteilt wird.
Beschluss
Dem Erstaufforstungsantrag auf Fl.Nr. 1053 der Gemarkung Stadelhofen wird im Einzelfall zugestimmt, da im Hinblick auf die Bedeutung für Natur und Landschaft (Landschaftsbild) keine Nachteile zu erkennen sind.
Als Grenzabstand zur Gemeindeverbindungsstraße (Fl.Nr. 1052) wird für die Aufforstungsfläche ein Abstand von 7 m gefordert, um einen späteren Ausbau der Straße zu ermöglichen sowie eine übermäßige Beschattung der Fahrbahn zu verhindern. Bei den Zu- und Abfahrten zu den landwirtschaftlichen Grundstücken müssen ausreichende Sichtdreiecke auf die Gemeindeverbindungsstraße geben sein.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 7
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6. Fl.Nr.529/1, Gmkg. Leutzdorf;
Antrag auf Erlass einer Einbeziehungssatzung
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau- und Umweltausschuss
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6. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses
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Sachverhalt
Mit Antrag vom 29.05.2018 stellt der Grundstückseigentümer von Fl.Nr. 529/1 der Gemarkung Leutzdorf den Antrag auf Erlass einer Einbeziehungssatzung für eine Teilfläche dieses Grundstückes in Hartenreuth. Vorangegangen hierzu sind bereits Gespräche mit dem Grundstückseigentümer und dem Landratsamt Forchheim, Bauabteilung.
Es solle eine Fläche von ca. 1.540 qm, welche sich derzeit im Außenbereich befindet, dem Innenbereich (§ 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB) mit Erlass der Einbeziehungssatzung zugeordnet werden. Der Antrag wird damit begründet, dass das Grundstück kurzfristig mit einem Wohnhaus und einer Doppelgarage bebaut werden soll. Die Erschließung des Grundstückes wurde bereits mit dem Neubau der Kreisstraße vorgenommen und ist somit gesichert.
Eine Bebauung einer weiteren Teilfläche des Grundstückes kann zugestimmt werden, da bereits auf der anderen Straßenseite ein Wohnhaus steht und mit Erlass einer Einbeziehungssatzung eine Abrundung der Bauflächen (und Ortsbild) gegeben ist.
Beschluss
Einer Bebauung einer Teilfläche von Fl.Nr. 529/1 kann zugestimmt werden, wenn eine Einbeziehungssatzung erlassen wird.
An den Marktgemeinderat geht deshalb die Empfehlung auf Erlass einer Einbeziehungssatzung (§ 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3
BauGB) für eine Teilfläche von ca. 1.540 qm aus dem Grundstück Fl.Nr. 529/1 der Gemarkung Leutzdorf.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0
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7. Feuerwehrgerätehaus Leutzdorf
Gremium
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Sitzung
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau- und Umweltausschuss
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6. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses
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04.06.2018
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Sachverhalt
Das Feuerwehrgerätehaus in Leutzdorf befindet sich baulich in einem schlechten Zustand. Durch erhebliche Feuchtigkeit im Gerätehaus sind bereits Funkgeräte ausgefallen und die Schläuche schimmeln an. Um die baulichen Mängel am Gerätehaus abzustellen, sind erhebliche Investitionen notwendig.
Vom Bau- und Umweltausschuss ist über die weitere Vorgehensweise zu entscheiden.
Beratung
Bei der Ortsbesichtigung konnte sich der Bau- und Umweltausschuss ein Bild vom Zustand des Feuerwehrgerätehauses machen.
- Derzeit hat die FFW Leutzdorf 44 aktive Feuerwehrleute, davon auch 8 Atemschutzträger und 2 weitere Feuerwehrkameraden, die bei der FFW Gößweinstein aktiv gemeldet sind.
Es finden regelmäßig Übungen und Leistungsprüfungen statt.
Die Wehr hat eine gesunde Altersstruktur (von jung bis alt).
Das Feuerwehrhaus befindet sich in einem sehr schlechten Zustand:
- Feuchtigkeit im gesamten Haus (auch an den Innenwänden vom Boden her)
- Dach ist sanierungsbedürftig und hat offene Stellen
- Räume im 1. OG dürfen nicht mehr betreten werden wegen Einsturzgefahr
- Heizung: Holzofen im Schulungsraum, Elektroheizung im WC, keine Heizung in der Fahrzeughalle vorhanden
- Schimmelbildung im Haus ist gesundheitsgefährdend
- Durch die Feuchtigkeit im Haus schimmeln die Feuerwehrschläuche und aufgrund der Minustemperaturen sind die Funkgeräte im Winter nicht mehr einsatzbereit bzw. teilweise defekt.
- Tragkraftspritzenanhänger (TSA) ist aufgrund der Feuchte im Haus stark angerostet.
In der Beratung werden folgende Punkte ausführlich besprochen:
- Eine Sanierung des Hauses scheidet aufgrund des desolaten Zustandes des Hauses aus.
- Die Feuerwehr Leutzdorf ist bereit den Neubau weitestgehend in Eigenleistung zu errichten, wobei der Markt Gößweinstein insbesondere die Baukosten und die Planung trägt.
- Es ist zu prüfen, ob ein Neubau zwingend mit staatlichem Zuschuss gebaut werden muss oder ob ein Neubau ohne Zuschuss nicht günstiger ausfällt. Dabei sind jedoch die entsprechenden Regelungen der GUV einzuhalten.
- Mit den Nachbarn (Eigentümer der Grundstücke Flur-Nr. 17 und Flur-Nr. 16/2 Gemarkung Leutzdorf) wurde bereits im Vorfeld gesprochen und angefragt, ob Bereitschaft besteht notwendige Flächen für den Neubau dem Markt Gößweinstein kostenfrei zur Verfügung zu stellen. Dies wurde bereits in Aussicht gestellt.
- Angedacht ist die Errichtung einer Fahrzeughalle, eines Umkleideraumes, einer WC-Anlage und eines Besprechungsraumes.
- Aufgrund der räumlichen Nähe der FFW Leutzdorf zur FFW Gößweinstein wurde über die Notwendigkeit einer eigenständigen Wehr in Leutzdorf diskutiert.
Beschluss
Es soll zunächst an ein Planungsbüro eine qualifizierte Planung (Grundlagenermittlung) im Rahmen der vorhandenen Haushaltsmittel in Auftrag gegeben werden. Stehen hierfür keine Haushaltsmittel oder nicht ausreichende Haushaltsmittel zur Verfügung, erfolgt eine erneute Behandlung im Gremium.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0
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8. Anfragen
Gremium
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau- und Umweltausschuss
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6. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses
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04.06.2018
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Sachverhalt
Es wird angefragt, ob zukünftig die Sitzungen wieder gemäß Sitzungskalender stattfinden?
Hierzu wird mitgeteilt, dass dies aufgrund aktuell anstehender Themen und dadurch notwendiger Beschlüsse nicht immer möglich ist.
Datenstand vom 26.06.2018 08:03 Uhr