Datum: 17.04.2018
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Haus des Gastes, 2. Obergeschoss
Gremium: Marktgemeinderat
Nichtöffentliche Sitzung
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 19:47 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Bürgerfragen
2 Genehmigung des Protokolls der öffentlichen Marktgemeinderatssitzung vom 20.03.2018
3 Bericht des Ersten Bürgermeisters und Bekanntgabe von Beschlüssen aus der nichtöffentlichen Sitzung vom 20.03.2018, bei denen der Geheimhaltungsgrund entfallen ist
4 Entscheidung über die Ablehnung der Übernahme des Amtes als Marktgemeinderat durch Herrn Alfred Kern als Listennachfolger für das ausscheidende Marktgemeinderatsmitglied Matthias Wendler
5 Feststellung der Listennachfolgerin für das ausscheidende Marktgemeinderatsmitglied Matthias Wendler und Nachrücken von Frau Manuela Engelhardt in den Marktgemeinderat Gößweinstein
6 Änderung des Flächennutzungsplanes für eine Teilfläche des Grundstückes Fl.Nr. 1427, Gmkg. Leutzdorf; Aufstellungsbeschluss
7 Erweiterung des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes "Albertsgarten Wichsenstein" um Teile der Grundstücke Fl. Nrn. 30 und 59, Gmkg. Wichsenstein; Aufstellungsbeschluss
8 Entscheidung über den Antrag der Marktgemeinderäte Bauernschmidt, Helldörfer, Lang und Kränzlein auf Behandlung des Tagesordnungspunktes "Südumgehung" im Marktgemeinderat
9 Leader-Kooperationsprojekt "Literatur- und Schlüsselberger- bzw. Promilleweg"; endgültige Beschlussfassung
10 Vollzug des Bayer. Straßen- und Wegegesetzes (BayStrWG); Einziehung des öffentlichen Feld- und Waldweges „Etzdorfer Weg “ in Kleingesee gem. Art. 8 Abs. 1 BayStrWG
11 Schöffenwahl 2018; Erstellung einer Vorschlagsliste über die Bewerber/-innen aus dem Markt Gößweinstein
12 Örtliche Prüfung der Jahresrechnung 2016 - Stellungnahme der Verwaltung zu den Prüfungsfeststellungen; Feststellung der Jahresrechnung und Entlastung
13 Anfragen

Sitzungsdokumente öffentlich
Download Protokoll Marktgemeinderatssitzung 17.04.2018 öff..pdf

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1. Bürgerfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat 4. Marktgemeinderatssitzung 17.04.2018 ö 1

Sachverhalt

Bürgeranfragen liegen nicht vor.

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2. Genehmigung des Protokolls der öffentlichen Marktgemeinderatssitzung vom 20.03.2018

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat 4. Marktgemeinderatssitzung 17.04.2018 ö 2

Beschluss

Das Protokoll, welches den Marktgemeinderäten zugestellt wurde, wird genehmigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

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3. Bericht des Ersten Bürgermeisters und Bekanntgabe von Beschlüssen aus der nichtöffentlichen Sitzung vom 20.03.2018, bei denen der Geheimhaltungsgrund entfallen ist

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat 4. Marktgemeinderatssitzung 17.04.2018 ö 3

Sachverhalt

Bericht des Ersten Bürgermeisters

Rathausneubau

Die Stellungnahme zur Ortsbesichtigung des Bayerischen Landesamtes für Denkmalschutz am 28.02.2018 ist auf Anforderung am 21.03.2018 beim Markt Gößweinstein eingegangen.
Die Stellungnahme wurde an Herrn Selig vom Erzbischöflichen Ordinariat Bamberg zur weiteren Bearbeitung weitergeleitet. Das Ordinariat hat bei einem professionellen Bauwerkserfasser eine Anfrage gestartet mit der Bitte, für das Pfarrhaus ein Angebot für eine Erfassung gemäß den von Hr. Dr. Pick formulierten Erfordernissen zu erstellen. In diesem Angebot wäre auch die Erstellung eines Raumbuches inbegriffen. Nach V orliegen der Ergebnisse würde dann ein Folgetermin mit der Regierung von Oberfranken erfolgen.

Anfrage aus der öffentlichen Sitzung am 20.03.2018

Am Sonntag, den 11.03.2018, entstand eine Verstopfung des Schmutzwasserkanals in Leutzdorf. Diese konnte von den Klärwärtern unter tatkräftiger Mithilfe der Ortsbürger von Leutzdorf behoben werden. Hierfür wird ausdrücklich gedankt.

Sitzung des Bau- und Umweltausschusses am 24.04.2018

Die Ladung für diese Sitzung ist heute nur per E-mail erfolgt. Die Sitzungsunterlagen werden nachgereicht bzw. im RIS hochgeladen. Die Sitzung findet um 19:00 Uhr statt. Im Voraus findet um 17:00 Uhr eine Ortsbegehung statt.

Klausursitzung am 04. und  05.05.2018 zur Fortschreibung des ISEK

Freitag nachmittags und Samstag vormittags findet eine nichtöffentliche Klausursitzung des Marktgemeinderates statt. Samstag am Nachmittag ist die Bürgerbeteiligung im Rahmen des Tages der Städtebauförderung geplant. 

Bekanntgabe von Beschlüssen aus der nichtöffentlichen Sitzung vom 20.03.2018, bei denen der Geheimhaltungsgrund entfallen ist

Es wird der Beschluss Nr. 3

„Dem Abschluss des vorgelegten Personalgestellungsvertrages wird zugestimmt.
Dem Abschluss des vorgelegten Betriebsführungsvertrages mit einer einmaligen Erhöhung von 8,5 % und eine jährlichen Erhöhung von 2 % wird zugestimmt.“

Hinweis: Es handelt sich hier um das Vertragsverhältnis mit der Fa. Südwasser wegen des Betriebes der Abwasseranlage Gößweinstein.

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4. Entscheidung über die Ablehnung der Übernahme des Amtes als Marktgemeinderat durch Herrn Alfred Kern als Listennachfolger für das ausscheidende Marktgemeinderatsmitglied Matthias Wendler

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat 4. Marktgemeinderatssitzung 17.04.2018 ö 4

Sachverhalt

In der Marktgemeinderatssitzung am 20.03.2018 wurde folgender Beschluss gefasst:

„Der Marktgemeinderat stellt die Niederlegung des Amtes als Marktgemeinderat von Herrn Matthias Wendler mit Ablauf des 30.04.2018 fest.“

Auf Grund des Beschlusses wurde nach Art. 48 Abs. 3 Satz 2 GLKrWG der Listennachfolger von Herrn Wendler auf der Liste „Jugend und Frauen“, Wahlvorschlag 7, Herr Alfred Kern aus Morschreuth angeschrieben und um Mitteilung gebeten, ob er das Amt des Marktgemeinderates annimmt.

Mit Nachricht vom 23.03.2018 hat Herr Kern mitgeteilt, dass er das Amt aus beruflichen und persönlichen Gründen nicht annimmt.

Weitere Nachrückerin ist Frau Manuela Engelhardt aus Hardt.

Beschluss

Der Marktgemeinderat stellt die Ablehnung der Übernahme des Amtes als Marktgemeinderat von Herrn Alfred Kern fest.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

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5. Feststellung der Listennachfolgerin für das ausscheidende Marktgemeinderatsmitglied Matthias Wendler und Nachrücken von Frau Manuela Engelhardt in den Marktgemeinderat Gößweinstein

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat 4. Marktgemeinderatssitzung 17.04.2018 ö 5

Sachverhalt

In der Marktgemeinderatssitzung am 20.03.2018 wurde folgender Beschluss gefasst:

„Der Marktgemeinderat stellt die Niederlegung des Amtes als Marktgemeinderat von Herrn Matthias Wendler mit Ablauf des 30.04.2018 fest.“

Auf Grund des Beschlusses wurde nach Art. 48 Abs. 3 Satz 2 GLKrWG der Listennachfolger von Herrn Wendler auf der Liste „Jugend und Frauen“, Wahlvorschlag 7, Herr Alfred Kern aus Morschreuth angeschrieben und um Mitteilung gebeten, ob er das Amt des Marktgemeinderates annimmt.

Mit Nachricht vom 23.03.2018 hat Herr Kern mitgeteilt, dass er das Amt aus beruflichen und persönlichen Gründen nicht annimmt.

Als weitere Listennachfolgerin wurde Frau Manuela Engelhardt aus Hardt angeschrieben und um Mitteilung gebeten, ob sie das Amt des Marktgemeinderates annimmt.

Mit Schreiben vom 30.03.2018 hat Frau Engelhardt die Annahme des Amtes erklärt.

Beschluss

Der Marktgemeinderat stellt das Nachrücken der Listennachfolgerin Frau Manuela Engelhardt aus Hardt für Herrn Matthias Wendler als Marktgemeinderat nach Art. 48 Abs. 3 Satz 2 GLKrWG zum 01.05.2018 fest. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

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6. Änderung des Flächennutzungsplanes für eine Teilfläche des Grundstückes Fl.Nr. 1427, Gmkg. Leutzdorf; Aufstellungsbeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat 4. Marktgemeinderatssitzung 17.04.2018 ö 6

Sachverhalt

In der Sitzung des Bau- und Umweltausschusses am 30.01.2018 wurde eine Bauvoranfrage für die Errichtung eines Einfamilienwohnhauses auf dem Grundstück Fl.Nr. 1427, Gmkg. Leutzdorf, wie folgt behandelt:

Sachverhalt:

„Der Antragsteller beabsichtigt auf einer Teilfläche des Grundstückes Fl.Nr. 1427 der Gemarkung Leutzdorf ein Einfamilienwohnhaus zu errichten. Der geplante Wohnhausstandort befindet sich im Außenbereich. Vom Antragsteller wurde deshalb zur Klärung der möglichen Bebauung eine Bauvoranfrage eingereicht.

Bauleitplanung
Im Flächennutzungsplan ist der Standort für das Wohnhaus als landwirtschaftliche Fläche dargestellt und liegt somit im Außenbereich. Ein Bebauungsplan liegt für diesen Bereich nicht vor.
Um die Bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen zu schaffen, ist die Änderung der Bauleitplanung des Marktes Gößweinstein notwendig.

Erschließung
Straße
Das Baugrundstück muss an einer befahrbaren öffentlichen Verkehrsfläche liegen (Art. 4 Abs. 1 Nr. 2 BayBO), was derzeit nicht gegeben ist, da die Grundstücke Fl.Nr. 1413 (im Eigentum des Bauherrn) und 1412/1 (im Eigentum des Marktes Gößweinstein) dazwischen liegen.
Die straßenmäßige Erschließung ist derzeit noch nicht gesichert.

Wasserversorgung/Abwasserentsorgung
Die Wasserver- und Abwasserentsorgung ist ebenfalls über die Grundstückes Fl.Nr. 1412/1 und 1413 geplant, für welche keine Dienstbarkeiten vorliegen.
Die Wasserver- und Abwasserentsorgung ist somit auch nicht gesichert.

Darstellungen im Flächennutzungsplan
Land- und Forstwirtschaftliche Fläche
Die Grundstücksfläche Fl.Nr. 1427 wird derzeit land- und forstwirtschaftlich genutzt, was bedeutet, dass auf dem Baugrundstück auch Waldflächen vorhanden sind.

Wasserschutzgebiet
Das Bauvorhaben befindet sich um Wasserschutzgebiet „W III B“ des Zweckverbandes zur Wasserversorgung der Wiesentgruppe.

Beratung:

Die vorstehenden Punkte sowie die Baugestaltung des geplanten Wohnhauses (3 Stockwerke, Flachdach) werden ausführlich besprochen und beraten.

Beschluss:

Der Bauort befindet sich nach dem Flächennutzungsplan im Außenbereich. Bevor das gemeindliche Einvernehmen erteilt wird, ist eine Änderung der Bauleitplanung notwendig. Wegen den noch fehlenden Erschließungsvoraussetzungen (Grunddienstbarkeiten für Wasserver- und Abwasserentsorgung und Anbindung an die öffentliche Verkehrsfläche) für das Baugrundstück kann das gemeindliche Einvernehmen noch nicht erteilt werden.
Grundsätzlich wird sich jedoch für eine Bebauung des Grundstückes Fl.Nr. 1427, Gmkg. Leutzdorf ausgesprochen. An den Marktgemeinderat ergeht deshalb die Empfehlung, die Änderung der bestehenden Bauleitplanung vorzunehmen.
Vom Bauherrn ist der Nachweis (Dienstbarkeiten) der gesicherten Erschließung vorzulegen.

Abstimmung: 7:0“

Vom Landratsamt Forchheim wurde mitgeteilt, dass zur Genehmigungsfähigkeit dieses Vorhabens mindestens eine Änderung des Flächennutzungsplanes erfolgen müsste, um eine Genehmigung nach § 35 Abs. 2 BauGB in Aussicht stellen zu können.



Der Sachverhalt wurde bereits in der Sitzung am 20.03.2017 behandelt. Es wurde mehrheitlich Folgendes beschlossen:

„Bevor ein Aufstellungsbeschluss über die Änderung des Flächennutzungsplanes gefasst wird, soll ein Ortstermin mit dem Marktgemeinderat erfolgen. Ein möglicher Aufstellungsbeschluss kann hiernach gefasst werden.“

Dieser Ortstermin soll vor Beginn der jetzigen Sitzung stattfinden. 

Beratung

Auf Grund der im Vorgriff stattgefundenen Ortsbesichtigung wird teilweise die Meinung vertreten, dass das Grundstück auch anderer Stelle mit einem Wohnhaus bebaubar wäre. Obwohl der Bau- und Umweltausschuss bereits eine Empfehlung für die Änderung der Bauleitplanung ausgesprochen hat, wäre die mit dem Marktgemeinderat durchgeführte Ortsbesichtigung für eine Entscheidungsfindung wichtig gewesen.

Beschluss

Die Darstellung im Flächennutzungsplan für die Teilfläche des Grundstückes Fl.Nr. 1427, Gmkg. Leutzdorf, nach beiliegendem Plan, soll von derzeit „Flächen für die Landwirtschaft – Flächen sind von der Erstaufforstung freizuhalten“ in „gemischte Baufläche“ geändert werden.
Die anfallenden Kosten sind durch Abschluss eines städtebaulichen Vertrages vom Bauwerber des Grundstückes Fl. Nr. 1427, Gmkg. Leutzdorf, zu übernehmen

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 4

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7. Erweiterung des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes "Albertsgarten Wichsenstein" um Teile der Grundstücke Fl. Nrn. 30 und 59, Gmkg. Wichsenstein; Aufstellungsbeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat 4. Marktgemeinderatssitzung 17.04.2018 ö 7

Sachverhalt

Der Sachverhalt wurde bereits in der Marktgemeinderatssitzung am 20.03.2017 behandelt. Es wurde folgender Beschluss gefasst:

„Der Änderung der Darstellung im Flächennutzungsplan für das Grundstück Fl.Nrn. 59, Gmkg. Wichsenstein (Teilfläche), von derzeit „Obstwiese - Flächen sind von Erstaufforstung freizuhalten“, „Flächen für die Landwirtschaft - Flächen sind von Erstaufforstung freizuhalten“ und „Wald“  in „Wohnbaufläche“ wird grundsätzlich zugestimmt.
Ein Aufstellungsbeschluss kann nach vorliegender konkreter Planung erfolgen. Dabei sollte ein entsprechender Bauzwang bei Aufstellung des Bebauungsplanes auf die Fläche auferlegt werden.“

Mit Schreiben vom 09.12.2017 haben die Bauwerber mitgeteilt, dass für künftige Ferienhausvermietung 2 freistehende Einfamilienhäuser mit einer jeweiligen Wohnfläche von 100 bis 120 m² errichtet werden sollen.

Nach § 13 b BauGB ist die Änderung des Flächennutzungsplanes nicht notwendig. Für den dargestellten Bereich ist deshalb die Erweiterung des Bebauungsplanes „Albertsgarten Wichsenstein“ vorzunehmen.

Der Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan sollte bereits in der Marktgemeinderatssitzung am 23.01.2018 gefasst werden.

Da die Absichten der Bauherren nicht hinreichend bekannt waren und kein Bauland auf Vorrat ausgewiesen soll, wurde das Vorhaben mit den Bauwerbern nochmals besprochen.
Die Bauwerber haben in naher Zukunft die Errichtung von zwei als Ferienhäuser genutzte Einfamilienhäuser geplant. Die hierfür erforderliche Änderungsfläche ist unten dargestellt.
Für die von der ursprünglich geplanten umfassenderen Erweiterung des Bebauungsplanes betroffenen weiteren Flächen steht eine konkrete Bebauungsabsicht noch nicht an.
Der Hinweis, dass keine Bevorratung von Bauland erfolgen soll, wurde den Bauwerbern deshalb nochmals gegeben.
Von den Bauwerbern wird nun die Erweiterung des Bebauungsplanes für die reduzierte Fläche gewünscht.     

Beschluss

Zur Ermöglichung der Bebauung wird der Erweiterung/Aufstellung des qualifizierten Bebauungsplans „Albertsgarten Wichsenstein“ zugestimmt.

Es soll ein „Allgemeines Wohngebiet (WA)“ ausgewiesen werden. Der Plan erhält den Namen „Wichsenstein Albertsgarten – 1. Änderung“

Das Plangebiet umfasst Teile der Grundstücke Fl. Nrn. 30 und 59, Gmkg. Wichsenstein.

Es wird wie folgt begrenzt:

Im Osten: Fl. Nr. 56, Gmkg. Wichsenstein

Im Süden: vom nicht von der Planänderung betroffenen Teil des Grundstückes Fl.Nr. 59, Gmkg. Wichsenstein

Im Westen: Fl. Nrn. 59/5 (Ortsstraße) und 59/6, Gmkg.  Wichsenstein

Im Norden: vom nicht von der Planänderung betroffenen Teil der Grundstücke Fl.Nr. 30 und 59, Gmkg. Wichsenstein sowie der Fl. Nr. 32, Gmkg. Wichsenstein

Die anfallenden Kosten sind von den Bauwerbern zu tragen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

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8. Entscheidung über den Antrag der Marktgemeinderäte Bauernschmidt, Helldörfer, Lang und Kränzlein auf Behandlung des Tagesordnungspunktes "Südumgehung" im Marktgemeinderat

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat 4. Marktgemeinderatssitzung 17.04.2018 ö 8

Sachverhalt

Die Marktgemeinderäte 2. Bürgermeister Bauernschmidt, Helldörfer, Lang und Kränzlein, haben folgenden Antrag gestellt:

„Ein kompetenter, verantwortlicher Mitarbeiter des staatlichen Straßenbauamtes wird zu dieser öffentlichen Sitzung des Marktgemeinderates eingeladen. Unter dem Tagesordnungspunkt „Südumgehung Gößweinstein“ wird um Stellungnahme des Straßenbauamtes zu folgenden Fragen gebeten:

l Ist die Südumgehung Gößweinstein weiterhin ein aktuelles Thema?
l Innerhalb welchen Zeitraums ist mit Umsetzung dieser Maßnahme zu rechnen?
l Welche Trassenführung wird aktuell durch das Straßenbauamt bevorzugt? Käme evtl. eine Variantenuntersuchung in Betracht?
l Kann die Südumgehung ggf. in zwei Bauabschnitten umgesetzt werden – konkret: Ist der Ausbau des Finsterweges als Teil der Umgehung bereits in einem ersten Bauabschnitt möglich, um baldmöglichst eine deutliche Verringerung des innerörtlichen Schwerlastverkehrs zu ermöglichen?
l Bis wann ist ggf. mit einer Abstufung der derzeit durch die Marktgemeinde führende Staatstraße/“Hauptstraße- genau Pezoldstraße bzw. Balthasar-Neumann-Straße – zu rechnen?“

Zur Begründung wir auf den beiliegenden Antrag verwiesen.

Hinweis: Nach § 23 Abs. 1 Satz 4 der Geschäftsordnung für den Marktgemeinderat Gößweinstein vom 15.05.2014 findet eine materielle Vorprüfung des Antrages nicht statt. 

Beschluss

Dem Antrag wird nicht gefolgt. Vielmehr sollen in einer Klausursitzung des Marktgemeinderates die vorhandenen Informationen vorgestellt und das weitere Vorgehen besprochen werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 2

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9. Leader-Kooperationsprojekt "Literatur- und Schlüsselberger- bzw. Promilleweg"; endgültige Beschlussfassung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat 4. Marktgemeinderatssitzung 17.04.2018 ö 9

Sachverhalt

Der Sachverhalt wurde bereits in der Sitzung am 22.09.2015 wie folgt behandelt:

„In Kooperation mit den Nachbarkommunen Stadt Ebermannstadt, Markt Wiesenttal sowie der Stadt Waischenfeld ist geplant, den sog. Literatur- und Schlüsselbergerweg zu errichten.
Durch die Erstellung von Filmen zur Vorführung in den jeweiligen Orten, Beschreibung einer Route mit inhaltlichen Darstellungen, Organisation von mehreren Mobilitätsmöglichkeiten vom Wandern über eine Postkutschenfahrt bis zum ÖPNV, Einbindung der Gastronomie und der regionalen Produktpalette in Themen, Auflage von Printmedien, Wanderführungen sowie Literaturlesungen soll touristisches Potential im Hinblick auf die Schlüsselberger, der Fränkischen Schweiz als Wiege der Romantik sowie der Gruppe 47, einer der bedeutendsten Vereinigung von Literaten im 20. Jahrhundert, erschlossen werden.
Die entstehenden Kosten werden auf 100.000,- € geschätzt, die Förderung durch Leader soll 70.000,- € betragen. Bei einer Förderung von 20.000,- € durch die Oberfrankenstiftung verbleibt ein Anteil von 10.000,- € für den Projektträger.
Bei Teilnahme von vier Kommunen am Kooperationsprojekt ergibt sich so ein Anteil von 2.500,- € je Kommune.

Beschluss:

Der Markt Gößweinstein nimmt an der Kooperationsprojekt „Literatur- und Schlüsselbergerweg“ teil. Die anfallenden Kosten von 2.500,- € sind bereitzustellen.

Abstimmungsergebnis:  15:0“

In der Anlage wurde der Entwurf der aktuellen Projektbeschreibung sowie eine Finanzierungsaufstellung überlassen. Diese dienen als Grundlage der Entscheidung.

Die Gesamtkosten betragen rund 171.000,- €. Nach Abzug der Zuschüsse von Leader und der Oberfrankenstiftung sowie der Übernahme der Finanzierungsanteile der Kommunen Ebermannstadt, Waischenfeld und Wiesenttal verbleibt beim Markt Gößweinstein vermutlich ein Eigenanteil von rund 3.300,- €.

Beschluss

Der Marktgemeinderat Gößweinstein nimmt Kenntnis von der Projektbeschreibung sowie von der Kostenberechnung mit Finanzierungsplan für das Leader-Kooperationsprojekt „Literatur- und Schlüsselbergerweg“ und stimmt der in den genannten Unterlagen dargelegten Umsetzung als Kooperation von zwei oberfränkischen Leader-Aktionsgruppen (LAGs Kulturerlebnis Fränkische Schweiz e. V. und Bayreuther Land e. V.) zu. Als Lead-LAG fungiert die LAG Kulturerlebnis Fränkische Schweiz e. V.. Der Marktgemeinderat beschließt weiterhin die Gesamtkosten in Höhe von 170.796,05 € sowie die Übernahme des Eigenanteils in Höhe von 3.231,35 € gemäß der Kostenberechnung mit Finanzierungsplan. Projektbeschreibung und Kostenberechnung mit Finanzierungsplan sind Bestandteil diese Beschlusses (Anlage 1 und Anlage 2).

Die Zweckbindung wird intern zwischen den Projektträgern geregelt. Jede Partnerkommune sorgt für Nachhaltigkeit der Projektteile ihres Gebietes. Dazu gehören neben dem Unterhalt auch Ersätze bei Beschädigung und die Pflege der Anlagen

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

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10. Vollzug des Bayer. Straßen- und Wegegesetzes (BayStrWG); Einziehung des öffentlichen Feld- und Waldweges „Etzdorfer Weg “ in Kleingesee gem. Art. 8 Abs. 1 BayStrWG

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat 4. Marktgemeinderatssitzung 17.04.2018 ö 10

Sachverhalt

In der Sitzung vom 22.05.2017 hat der Marktgemeinderat Gößweinstein die Einziehung des öffentlichen Feld- und Waldweges „Etzdorfer Weg“ mit der Fl.Nr. 253, Gmkg. Kleingesee, beschlossen.
Der betroffene Weg hat seine Verkehrsbedeutung verloren. Die Anlieger erreichen Ihre Grundstücke auch über die öffentlichen Feld- und Waldwege mit den Fl.Nr. 266 „oberer Vogelberg“ und 260/2 jew. Gmkg. Kleingesee .
Die einzuziehende Wegfläche des öffentlichen Feld- und Waldweges „Etzdorfer Weg“ beginnt an der Einmündung in die Kirchenstraße, St 2191 (Richt. Geschwand,) südl. Fl.Nr. 21, Gmkg. Kleingesee, und endet an der Einmündung in den Weg Fl.Nr. 1354, östl. Fl.Nr. 261, jew. Gmkg. Kleingesee. Die Länge beträgt 250 m.
Die beabsichtigte Einziehung war gem. Art. 8 Abs. 2 Satz 1 BayStrWG drei Monate vorher ortsüblich bekannt zu machen. Die Bekanntmachung erfolgte im gemeindlichen Mitteilungsblatt vom 15.12.2018 sowie im Aushang am Rathaus. Die Bekanntmachung hat den Zweck, allen Beteiligten die Möglichkeit zu geben, Einwände zu erheben bzw. Rechte geltend zu machen. Entsprechende Einwände wurden nicht erhoben. Deshalb kann der o.g. Weg eingezogen werden.

Beschluss

Der öffentliche Feld- und Waldweg „Etzdorfer Weg“, Fl.Nr. 253, Gmkg. Kleingesee, beginnend an der Einmündung in die Kirchenstraße, St 2191 (Richt. Geschwand), südl. Fl.Nr. 21, Gmkg. Kleingesee, und endend an der Einmündung in den Weg Fl.Nr. 1354, östl. Fl.Nr. 261, jew. Gmkg. Kleingesee, wird auf der Gesamtlänge von 250 m eingezogen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

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11. Schöffenwahl 2018; Erstellung einer Vorschlagsliste über die Bewerber/-innen aus dem Markt Gößweinstein

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat 4. Marktgemeinderatssitzung 17.04.2018 ö 11

Sachverhalt

In diesem Jahr werden bundesweit die Schöffen für Erwachsenenstrafsachen und die Jugendschöffen für die Amtszeit von 2019 bis 2023 gewählt.
Der Markt Gößweinstein wurde deshalb vom Präsidenten des Landgerichtes Bamberg aufgefordert, eine entsprechende Vorschlagsliste für das Ehrenamt des Schöffen für Erwachsenenstrafsachen zu erstellen. Die gesuchten Schöffen werden beim Landgericht Bamberg oder Amtsgericht Forchheim als Haupt- oder Hilfsschöffen eingesetzt und müssen.

Für die Aufnahme von Personen in diese Vorschlagsliste ist die Zustimmung von zwei Dritteln der anwesenden Mitglieder des Gemeinderates, mindestens jedoch der Hälfte der gesetzlichen Zahl seiner Mitglieder, erforderlich.
Außerdem sind nach § 33 Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) bestimmte Voraussetzungen zu berücksichtigen:
Zu dem Amt eines Schöffen sollen nicht berufen werden:
1. Personen, die bei Beginn der Amtsperiode das fünfundzwanzigste Lebensjahr noch nicht vollendet haben würden;
2. Personen, die das siebzigste Lebensjahr vollendet haben oder es bis zum Beginn der Amtsperiode vollenden würden;
3. Personen, die zur Zeit der Aufstellung der Vorschlagsliste nicht in der Gemeinde wohnen;
       4. Personen, die aus gesundheitlichen Gründen für das Amt nicht geeignet sind;
5. Personen, die mangels ausreichender Beherrschung der deutschen Sprache für das Amt nicht geeignet sind;
       6. Personen, die in Vermögensverfall geraten sind.

Aufgrund der Bekanntmachungen im gemeindlichen Amtsblatt haben sich nachstehend aufgeführte Personen für dieses Amt beworben:


Name:
Wohnort:
Geb.-Datum/
Geb.-Ort
Beruf:
1
Fischer, Gerhard Werner
Moschendorf 9, 91327 Gößweinstein
18.02.1948
Offenbach am Main
Beamter im Ruhestand
2
Müller, Erwin Johann
Morschreuth-Hauptstr. 37, 91327 Gößweinstein
05.06.1959
Morschreuth
Selbstständiger Sägewerksbesitzer
3
Reichold, Claudia Margret
Morschreuth-Hutstr. 1, 91327 Gößweinstein
30.05.1976
Morschreuth
Versicherungsfach-frau
4
Dr. Knerer-Brütting, Harald
Kleingesee-Liebenau 3, 91327 Gößweinstein
26.04.1958 Regensburg
Rechtsreferent, Leiter Referat für Jugend, Senioren und Soziales
5
Schlink, Ulrich
Wichsenstein 21, 91327 Gößweinstein
16.03.1970 Salzkotten
Global Key Account Manager/Leitung Gewährleistungsab-wicklung

Im Anschluss an die Beschlussfassung ist die Vorschlagsliste eine Woche lang zu jedermanns Einsicht auszulegen. Gegen diese Vorschlagsliste kann binnen einer Woche, gerechnet vom Ende der Auslegungsfrist, schriftlich oder persönlich unter Angabe einer Begründung, Einspruch erhoben werden. Danach wird die Vorschlagsliste an das Amtsgericht Forchheim weitergeleitet.

Für die Vorschlagsliste der Jugendschöffen besteht ein separates Verfahren. Die interessierten Bewerber wurden direkt an das Jugendamt des Landkreises Forchheim weitergemeldet.

Beschluss

Zur Schöffenwahl 2018 werden seitens des Marktes Gößweinstein folgende Personen vorgeschlagen:


Name:
Wohnort:
Geb.-Datum/
Geb.-Ort
Beruf:
1
Müller, Erwin Johann
Morschreuth-Hauptstr. 37, 91327 Gößweinstein
05.06.1959
Morschreuth
Selbstständiger Sägewerksbesitzer
2
Reichold, Claudia Margret
Morschreuth-Hutstr. 1, 91327 Gößweinstein
30.05.1976
Morschreuth
Versicherungsfach-frau
3
Dr. Knerer-Brütting, Harald
Kleingesee-Liebenau 3, 91327 Gößweinstein
26.04.1958 Regensburg
Rechtsreferent, Leiter Referat für Jugend, Senioren und Soziales
4
Schlink, Ulrich
Wichsenstein 21, 91327 Gößweinstein
16.03.1970 Salzkotten
Global Key Account Manager/Leitung Gewährleistungsab-wicklung

Der Bewerber Gerhard Werner Fischer wird nicht in die Vorschlagsliste aufgenommen, da er das siebzigste Lebensjahr vollendet hat.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

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12. Örtliche Prüfung der Jahresrechnung 2016 - Stellungnahme der Verwaltung zu den Prüfungsfeststellungen; Feststellung der Jahresrechnung und Entlastung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat 4. Marktgemeinderatssitzung 17.04.2018 ö 12

Sachverhalt

Anlage: Niederschrift über die örtliche Prüfung der Jahresrechnung 2016 mit Anlage hierzu

Die örtliche Prüfung der Jahresrechnung 2016 erfolgte durch den Rechnungsprüfungsausschuss am 02.11., 23.11. und 07.12.2017.
Die vom Rechnungsprüfungsausschuss gestellten Fragen und Feststellungen wurden mit der Verwaltung besprochen und geklärt.
Die Niederschrift über die örtliche Rechnungsprüfung 2016 mit den darin getroffenen Feststellungen wurde mit dem Vorsitzenden des Rechnungsprüfungsausschusses abgestimmt.
Zu den Prüfungsfeststellungen wird von der Verwaltung lt. Anlage zum Protokoll Stellung genommen.

Beschluss

Der Marktgemeinderat nimmt den Bericht über die Erledigung der Feststellungen der örtlichen Prüfung der Jahresrechnung 2016 zur Kenntnis. Die Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2016 wird mit dem vorgelegten Ergebnis (Anlage) festgestellt. Der Marktgemeinderat erteilt die Entlastung gem. Art. 102 Abs. 3 Satz 1 GO.  

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

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13. Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat 4. Marktgemeinderatssitzung 17.04.2018 ö 13

Sachverhalt

Anfragen liegen nicht vor.

Datenstand vom 20.04.2018 10:14 Uhr