Datum: 13.12.2017
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Haus des Gastes, 2. Obergeschoss
Gremium: Bau- und Umweltausschuss
Öffentliche Sitzung, 18:30 Uhr bis 18:45 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung des Protokolls der öffentlichen Sitzung vom 05.12.2017
2 Bericht des Bürgermeisters und Bekanntgabe von Beschlüssen aus der letzten nichtöffentlichen Sitzung vom 05.12.2017
3 Fl.Nr. 163, Gmkg. Gößweinstein; Antrag auf denkmalschutzrechtliche Erlaubnis nach Art. 6 Abs. 1 DSchG für die Sanierung der Fassade

Sitzungsdokumente öffentlich
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1. Genehmigung des Protokolls der öffentlichen Sitzung vom 05.12.2017

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss 10. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 13.12.2017 ö 1

Beschluss

Das Protokoll, welches den Marktgemeinderäten zugestellt wurde, wird genehmigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 5, Dagegen: 0

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2. Bericht des Bürgermeisters und Bekanntgabe von Beschlüssen aus der letzten nichtöffentlichen Sitzung vom 05.12.2017

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss 10. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 13.12.2017 ö 2

Sachverhalt

Bericht des Bürgermeisters

Es liegen keine Berichtspunkte vor.


Bekanntgabe von Beschlüssen aus d er letzten nichtöffentlichen Sitzung vom 05.12.2017

Für den Ausbau der Gemeindeverbindungsstraße Hartenreuth – Leutzdorf erfolgte die Auftragsvergabe für die Baugrunduntersuchung an das Ing.-Büro Dr. G. Pedall, Haag, mit einer Auftragssumme von 5.853,61 EUR.

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3. Fl.Nr. 163, Gmkg. Gößweinstein; Antrag auf denkmalschutzrechtliche Erlaubnis nach Art. 6 Abs. 1 DSchG für die Sanierung der Fassade

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss 10. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 13.12.2017 ö 3

Sachverhalt

Mit Datum vom 08.12.2017 stellt die Eigentümerin des Anwesen Balthasar-Neumann-Straße 5 den Antrag auf denkmalschutzrechtliche Erlaubnis nach Art. 6 Abs. 1 DSchG für einen Neuanstrich der Fassade. Das Objekt wird selbst nicht als Baudenkmal in der Denkmalliste geführt, liegt jedoch im Umfeld der Basilka und somit im Ensembleschutz. Nach Art. 1 Abs. 3 DSchG ist deshalb auch das Denkmalschutzgesetz zu beachten.

Das Anwesen soll nun einen neuen Farbanstrich erhalten. Als Farbe wurde von der Antragstellerin der Farbton Nr. 24.24.24, der Firma Brillux gewählt. Die Farbe für den Sockel und die Fensterumrandung soll in einem Grauton mit der Farb-Nr. G-08 (Hersteller vermutlich Schwenk Putz- und Mörtelsysteme) erfolgen. Von der Antragstellerin wurden für die heutige Beschlussfassung die betreffenden Farbtöne als Muster vorgelegt.

Verbunden mit einem Neuanstrich der Fassade sollen an den Gebäudeecken Mauerwerkssteine in einem Grauton künstlich aufgemalt werden.

Beschluss

Nach vorangegangener Beratung wird der Fassadenrenovierung am Anwesen Balthasar-Neumann-Straße 5, mit den gewünschten Farbtönen:
  • Fassade: Farb-Nr. 24.24.24 der Firma Brillux
  • Sockel, Fensterumrandung und künstlich aufgemaltes Mauerwerk: Heller Grauton, Farb-Nr. G-08

der Antragstellerin zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 1

Datenstand vom 14.12.2017 17:50 Uhr