Fl.Nr. 683, Gmkg. Leutzdorf; Geländeauffüllung - Änderung Reduzierung Erdauffüllung


Daten angezeigt aus Sitzung:  4. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 26.05.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss 4. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 26.05.2020 ö 4

Sachverhalt

In der Bau- und Umweltausschusssitzung vom 17.12.2019 wurde das gemeindliche Einvernehmen für die Geländeauffüllung auf Fl.Nr. 683, Gmkg. Leutzdorf, erteilt. Vorgesehen war als Einbauvolumen bis zu 8.500 m³ überschüssiges Erdmaterial aus dem Ausbau der GVS Hartenreuth – Leutzdorf.

Die Planunterlagen liegen zur Prüfung und Erteilung der Baugenehmigung beim Landratsamt Forchheim, welches Fachbehörden/-abteilungen dabei mit einbezieht. Da das Grundstück innerhalb des Wasserschutzgebietes des Zweckverbandes zur Wasserversorgung der Wiesentgruppe liegt, wurde auch das Wasserwirtschaftsamt (WWA) Kronach beteiligt. Von dort sind Auflagen mitgeteilt worden, die nun beispielsweise eine Verringerung des Einbauvolumens auf max. 4.000 m³ vorsehen. Diesbezüglich ist eine Änderung der bereits eingereichten Bauantragsunterlagen unumgänglich geworden.

Beschluss

Mit der geänderten Planung für die Geländeauffüllung auf max. 4.000 m³ Einbauvolumen auf Fl.Nr. 683, Gmkg. Leutzdorf, besteht Einverständnis. Das gemeindliche Einvernehmen wird nach § 36 BauGB erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

Datenstand vom 28.05.2020 15:29 Uhr