Fl.Nr. 1030 (Teilfläche), Gmkg. Morschreuth; Bauvoranfrage für 3 - 4 Bauplätze


Daten angezeigt aus Sitzung:  10. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 15.11.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss 10. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 15.11.2022 ö 4

Sachverhalt

Auf einer Teilfläche des Grundstückes Fl.Nr. 1030 der Gemarkung Morschreuth wird die Ausweisung von 3 – 4 Bauparzellen beantragt. Im Flächennutzungsplan des Marktes Gößweinstein ist die Fläche bereits für die Bauparzellen als Mischgebiet ausgewiesen. 
In der Marktgemeinderatsitzung vom 20.02.2011 sprach sich der Marktgemeinderat dafür aus, dass ein Bebauungsplan aufgestellt werden soll.
Dieses Thema soll nun wieder angegangen werden.


Vom Antragsteller werden in der Bauvoranfrage folgende Fragen gestellt

  1. Ist die Bebaubarkeit der im Lageplan eingezeichneten Grundstücke im Mischgebiet möglich?
  2. Ist die Erschließung über den bereits in der Straße verfügbaren Abwasserkanal und der bestehenden Wasserleitung möglich?
  3. Ist die Zahl der Vollgeschosse II + D möglich?
  4. Fügen sich Einfamilienhäuser in die Umgebungsbebauung mit ein?
  5. Besteht die Möglichkeit, für ein größeres Teilgrundstück von der Fl.Nr. 1030 das Bauleitplanverfahren einzuleiten und letztlich einen Bebauungsplan erstellen zu lassen?

Antworten zu
  1. Grundsätzlich ja mit Aufstellung eines Bebauungsplanes. Aufgrund der Nähe zur Werkstatt Rupprecht (Fl.Nr. 242/1) wird voraussichtlich ein Immissionsgutachten notwendig.
  2. Abwasserkanal DN 200 und 250 bzw. 300 ist vorhanden und ausreichend. Die Wasserversorgung ist noch zu prüfen.
  3. Vollgeschosse II + D sind möglich, wenn im Bebauungsplan die entsprechenden Festsetzungen getroffen werden.
  4. Ja
  5. Grundsätzlich ja, jedoch ist die Erschließung (insbesondere Straßenbreite – notwendiger Ausbau) zu prüfen und ein Bauleitplanverfahren einzuleiten. Daraus ergibt sich das Weitere.



Beratung

Es wird auf die vorhandene Erschließung eingegangen, die als unzureichend (Straße nicht im Eigentum des Marktes und zu schmal sowie unzureichende Entwässerung, Widmung als öffentlicher Feld- und Waldweg, unzureichende Straßenbeleuchtung) angesehen wird. Die Erschließung musst somit im Vorfeld mit den Anliegern geklärt werden. Hinsichtlich der Größenfläche für das Baugebiet wird derzeit von 4 Bauplätzen ausgegangen. Diese Größenordnung ist auch Grundlage für das Gespräch mit den Anliegern, welches Ende November erfolgt. Sollte sich die Größenordnung für das Baugebiet ändern, ist die Gesamtsituation (Erschließungsstraße und die dorthin führenden Straßen) zu prüfen.

Beschluss

Der Ausweisung von 3 – 4 Bauparzellen auf einer Teilfläche von Fl.Nr. 1030, Gmkg. Morschreuth, wird grundsätzlich zugestimmt. Jedoch ist die Erschließung zu prüfen und der Umfang (Fläche) eines möglichen Baugebietes.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

Datenstand vom 18.11.2022 09:13 Uhr