Gehweg Stadelhofen


Daten angezeigt aus Sitzung:  9. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 07.12.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss 9. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 07.12.2021 ö 7

Sachverhalt

Von einem Bürger aus Stadelhofen wurde das Staatliche Bauamt auf eine Gefahrensituation im Ortsbereich hingewiesen. Der Bereich, kommend von Kleingesee, ist nicht mit einem Gehweg ausgestattet, unübersichtlich und teilweise sind Engstellen vorhanden. Dies führt regelmäßig zu brenzligen Situationen zwischen Fußgängern und Fahrzeugen. Die Staatsstraße 2191 wird täglich von Schulkindern und Familien mit Kinderwagen genutzt.
Das Staatliche Bauamt wurde deshalb um Überprüfung für die Errichtung eines Gehweges, die Installation eines Fußgängerüberweges und die Einrichtung einer Geschwindigkeitsbeschränkung gebeten. Von dem Bürger wurde auch darauf hingewiesen, dass ein geschotterter Randstreifen unter Umständen schon eine Verbesserung wäre.

Vom Staatlichen Bauamt wurde per E-Mail am 29.06.2021 mitgeteilt, dass es sich bei der Verkehrsbelastung auf der St2191 durch Stadelhofen um eine „unterdurchschnittliche“ Verkehrsbelastung mit 2.088 Kfz/24h und ebenso um einen „unterdurchschnittliche“ Verkehrsbelastung beim Schwerlastverkehr mit 66 Kfz/24h handelt. 
Aufgrund der mangelnden Zuständigkeit bzw. fehlender baulicher sowie fachlicher Voraussetzungen betreibt das Staatliche Bauamt Bamberg keine Planungen im genannten Bereich.
Weiter wird auf sogenannte „Kommunale Schulweghelfer“ und die Zuständigkeit der Kommune, auch beim Bau eines Gehweges innerorts, verwiesen.



Über die Anlegung eines Gehweges und dessen Wegeführung in Stadelhofen (Ortsmitte bis Ortsende in Richtung Kleingesee) ist deshalb zu entscheiden.

Beratung

In der Diskussion werden nachstehende Punkte angesprochen:
  • Wo soll der Gehweg verlaufen (links/rechts der St2191 oder beidseitig?)
  • Errichtung als Provisorium Ja/Nein?
  • Grunderwerb oder über Dienstbarkeit
  • Wie weit in Richtung Ortsende soll der Weg verlaufen
  • Am Ortsende (Höhe Feuerwehrhaus) ist eine Straßenleuchte zu berücksichtigen
  • Wenn es sich nur um Schulkinder handelt, wäre zu prüfen, ob der Schulbus dann nicht im Bereich des Feuerwehrhauses halten könnte (neue Haltestelle erforderlich)

Da nicht alle Punkte klar und eindeutig sind, sollen hinsichtlich der Notwendigkeit, der Wegeführung und Grundstücksnutzungen für den Gehweg innerhalb der Dorfgemeinschaft (Betroffene/Anlieger) die Vorgespräche geführt werden. Verlaufen diese positiv, erfolgen die weiteren Schritte durch den Markt Gößweinstein.

Beschluss

Der Anlegung eines Gehweges entlang der St 2191 von der Ortsmitte bis etwa Ortsende in Richtung Kleingesee wird zugestimmt. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 5, Dagegen: 1

Datenstand vom 09.12.2021 16:27 Uhr