Fl.Nr. 504/4, Gmkg. Gößweinstein; Neubau eines Mehrfamilienwohnhauses mit 9 Wohneinheiten


Daten angezeigt aus Sitzung:  9. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 07.12.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss 9. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 07.12.2021 ö 3

Sachverhalt

Für das Grundstück Fl.Nr. 504/4 der Gemarkung Gößweinstein liegt ein Bauantrag für ein Mehrfamilienwohnhaus mit 9 Wohneinheiten vor. Das Bauvorhaben hat die Ausmaße von ca. 14,00 m x ca. 28,65 m und eine überbaute Fläche von 335 qm. Die Grundflächenzahl mit 0,4 und die Geschossflächenzahl von 0,7 wird eingehalten. Für das Bauvorhaben sind die Festsetzungen des rechtsverbindlichen Bebauungsplanes „B“ Bauersleite maßgebend, von denen Befreiungen wie folgt beantragt werden:
  1. Überschreitung der Baugrenzen in südwestliche Richtung
  2. Änderung der Firstrichtung von Nordwest/Südost auf Südwest/Nordost
  3. Erhöhung des Kniestocks von 0,50 m auf 0,75 m
  4. Errichtung von Dacherkern, welche lt. BPl nicht zulässig sind
  5. Änderung der Dacheindeckung von naturroten Ziegeln auf dunkelgrau Eindeckung
  6. Zufahrt und Stellplätze außerhalb der vorgesehenen Fläche
  7. Abweichung von der Anzahl der Wohneinheiten von 2 auf 9 Wohneinheiten
Vorstehende Befreiungen wurden bereits bei anderen Bauvorhaben erteilt. (Hinweis: Auf dem Grundstück stimmte der Bau- und Umweltausschuss bereits einem 12 Appartementhaus in 2017zu.)
Die Befreiungen werden mit der Größe des Mehrfamilienwohnhaus notwendig. Diese wiederum wird mit dem Mangel an Baugrundstücken und dem Bedarf nach Wohnungen in Gößweinstein begründet.
Bei 9 Wohneinheiten sind für das Mehrfamilienwohnhaus insgesamt 20 Stellplätze (18 Stellplätze für 9 Wohnungen + 2 Besucherparkplätze) auf dem Baugrundstück erforderlich, welche auf den Bauunterlagen nachgewiesen werden.
Es wird darauf hingewiesen, dass sich auf dem Baugrundstück eine Doline befindet.

Beschluss

Von den Festsetzungen des rechtsverbindlichen Bebauungsplanes „B“ Bauersleite werden Befreiungen nach § 31 Abs. 2 BauGB wie folgt erteilt:
  1. Überschreitung der Baugrenzen in südwestliche Richtung
  2. Änderung der Firstrichtung von Nordwest/Südost auf Südwest/Nordost
  3. Erhöhung des Kniestocks auf 0,75 m
  4. Errichtung von Dacherkern
  5. Änderung der Dacheindeckung auf dunkelgrau Eindeckung
  6. Zufahrt und Stellplätze außerhalb der vorgesehenen Fläche
  7. Bis 9 Wohneinheiten werden zugelassen
Das gemeindliche Einvernehmen wird nach § 36 BauGB erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 0

Datenstand vom 09.12.2021 16:27 Uhr