Fl.Nr. 105, Gmkg. Gößweinstein; Umbau der Gastronomie mit Erweiterung von Außenfläche und Wiederherstellung des 2. Rettungsweges


Daten angezeigt aus Sitzung:  5. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 18.05.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss 5. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 18.05.2021 ö 3

Sachverhalt

Auf der Burg Gößweinstein soll neben dem bereits beantragten „Laufsteg“ ein Umbau der Gastronomie mit Erweiterung von Außenfläche und Wiederherstellung des 2. Rettungsweges erfolgen.
Geplant sind in den Gebäuden des oberen Burghofes die ehemalige „Burgschänke“ mit Haupt- und Nebenraum sowie kleiner Küche und Toilettenanlagen für ca. 36 Gäste wieder in Betrieb zu nehmen. Dazu kommen im Bereich des oberen Burghofes noch ca. 82 Außensitzplätze.
Gegen die bauliche Maßnahme hinsichtlich Umbaus der Gastronomie mit Erweiterung von Außenfläche und Wiederherstellung des 2. Rettungsweges bestehen keine Einwände. Allerdings stellt sich für den gastronomischen Betrieb die Frage der Stellplätze, worauf in dem nachstehenden Begleitschreiben vom Bauantragsteller eingegangen wird.

„Sehr geehrter Herr Bürgermeister, sehr geehrte Gemeinde Gößweinstein, sehr geehrter Herr Neuner,
mit der Einreichung des zweiten Bauantrags für die Burg Gößweinstein vervollständigen wir das geplante Bauvorhaben auf der Burg Gößweinstein im GJ 2012/22 (Schreibfehler? Vermutlich 2021/22).
Im Zuge der Baumaßnahmen des Castlewalks soll nun nach über 15 Jahren die alte Konzession von 1964 für die Burgschänke wieder beantragt werden. Hiermit öffnen wir wieder ein Stück Geschichte, was früher lange Zeit zur Burg gehörte. Aufgrund der längeren Unterbrechung gestaltet sich dies allerdings als Neuantrag und wir müssen die aktuell geltenden Gesetze und Vorgaben erfüllen.

Für die Genehmigung der Schankwirtschaft mit Außengastronomie müssen entsprechende Parkplätze ausgewiesen werden. Grundsätzlich könnte ich, je nach Nutzung der Fläche, bis zu 30 Stellplätze auf dem Parkplatz vor dem Haupteingang ausweisen.

Dies hätte allerdings zur Folge, dass die beengte Zufahrt für den Verkehr freigegeben wird, was aus meiner Sicht weder im Sinne der Anwohner, weder der Besucher, noch der Geschäftsleute in Gößweinstein ist.

Der Vorteil der Lage der Sehenswürdigkeit Burg Gößweinstein im Vergleich zu z.B. Pottenstein ist, dass die Besucher durch den Ort laufen müssen, um diese zu besuchen. Dies führt zu entsprechenden Mitnahmeeffekten bei den ortsansässigen Geschäften und es profitieren alle von den Besuchern im Ort. Zudem nutzen die Anwohner, sowie die Post, Spediteure etc. den Platz vor der Burg derzeit als Wendehammer, was dann auch nicht mehr möglich wäre. Von der zusätzlichen Lärmbelästigung ganz abgesehen.

Ich würde es daher sehr begrüßen, wenn die Gemeinde Gößweinstein eine Alternative zu den Parkplätzen vor der Burg anbieten könnte. Über die Zusammenarbeit einer gemeinsamen Lösungsfindung würde ich mich sehr freuen.

Mit freundlichen Grüßen
Thomas Pleiner“

Den Ausführungen im Begleitschreiben ist grundsätzlich zuzustimmen. Darüber hinaus ist zu ergänzen, dass in einem Brandfalle der Vorplatz (möglicher Parkplatz vor Burgeingang) für Feuerwehr und Rettungsfahrzeuge benötigt werden würde.
Aus den Bauunterlagen geht die notwendige Stellplatzanzahl nicht hervor. Die Fläche für die Gästebewirtung wird jedoch auf über 200 qm geschätzt. Der Stellplatzbedarf wäre somit bei mind. 20 Stellplätzen. Von einem Bestandsschutz kann nicht ausgegangen werden, da wie bereits der Antragsteller mitteilte, es sich hier u.a. auch um eine Erweiterung handelt.

Anzumerken ist, dass für den Bauantrag „Laufsteg (Castlewalk)“ in der Sitzung vom 17.12.2020 auf den Nachweis von Stellplätzen verzichtet wurde. Als Begründung wurde damals u.a. darauf hingewiesen, dass die Burg bereits ein Ausflugsziel ist und die Zufahrt zur Burg für den Fahrzeugverkehr (Besucher) gesperrt ist.

Beratung

Die Erweiterung der Bewirtschaftung auf der Burg Gößweinstein wird begrüßt, da bisher schon viele Gäste mit der Erwartung auf der Burg einen Biergarten vorzufinden dorthin gelaufen sind.
Die fehlenden Stellplätze werden ausführlich diskutiert. Der Laufsteg sowie die Gastronomie werden ein zusätzlicher Anziehungspunkt für Besucher auf der Burg, die sicherlich auch mit PKWs anreisen und Stellplätze benötigen.
Es wird darauf hingewiesen, dass im Bereich des Eingangs zur Burg die Schaffung von Stellplätzen theoretisch möglich wäre, jedoch gestaltet sich die Zufahrt dorthin aufgrund der sehr engen Wegeverhältnisse als fast unmöglich (kein Begegnungsverkehr möglich, viele Fußgänger auf dem Weg zur Burg unterwegs, ggf. Ampelanlage notwendig usw.). Eine Zufahrt zur Burg ist jetzt schon durch Verkehrszeichen 250 für Besucher gesperrt, was auch künftig beibehalten werden soll.
Als Kompromiss wird deshalb vorgeschlagen, dass vom Antragsteller eine Stellplatzablöse für 5 Stellplätze erfolgen soll.

Beschluss

Dem Umbau der Gastronomie mit Erweiterung von Außenfläche und Wiederherstellung des 2. Rettungsweges auf dem Grundstück Fl.Nr. 105 der Gemarkung Gößweinstein wird das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB erteilt.
Auf den Nachweis von Stellplätzen auf dem Burggelände wird verzichtet, weil:
  1. die Zufahrt für den Fahrzeugverkehr (Besucher) gesperrt ist (enge Straße, unübersichtlich, ggf. Ausbau der Straße notwendig etc.)
  2. die Burg bereits ein sehr gut frequentiertes  Ausflugsziel ist
  3. die Verkehrsfläche vor dem Burgeingang für Rettungsfahrzeuge benötigt wird,
jedoch sind 5 Stellplätze beim Markt Gößweinstein abzulösen. Der Stellplatzablösevertrag ist spätestens bis zum Baubeginn abzuschließen.

Einer Abweichung von der Stellplatzsatzung 2018 wird deshalb im Einvernehmen mit der Baugenehmigungsbehörde zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 0

Datenstand vom 27.05.2021 09:23 Uhr