Fl.Nr. 162, Gmkg. Gößweinstein; Nutzungsänderung ehemalige Bäckerei zur Kaffeerösterei


Daten angezeigt aus Sitzung:  5. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 18.05.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss 5. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 18.05.2021 ö 2

Sachverhalt

In das Anwesen Balthasar-Neumann-Straße 3, welches früher eine Bäckerei und zuletzt einen Verkaufsraum für Backwaren innehatte, soll nun eine Kaffeerösterei mit Verkauf und kleinem Gastraum Einzug halten.
Geplant ist im Kellergeschoss ein Kaffeelager und Vorbereitung Verpackung sowie im Erdgeschoss ein Büro/Multifunktionsraum, Röstraum, WC und Gastraum (mit Verkauf).
Auf der Außenfassade wird der Schriftzug „Kaffeerösterei“ mit einer Größe von H 0,55 m x B 4,90 aufgemalt.
Gemäß Stellplatzsatzung 2018 des Marktes Gößweinstein wären 4 Stellplätze auf dem Baugrundstück nachzuweisen.
Dies ist jedoch aufgrund der Lage mitten im Ortszentrum und der dichten Bebauung nicht möglich. Nach Durchsicht der früheren Unterlagen wurden bisher für das Anwesen keine Stellplätze gefordert. Auch war in dem Anwesen ohne größere zeitliche Unterbrechung ein Geschäft/Laden vorhanden, zuletzt eine Filiale der Bäckerei Brandes bis April 2016. Aus Sicht der Verwaltung kann somit für das Bauvorhaben Bestandsschutz angenommen werden und auf den Nachweis von Stellplätzen  verzichtet werden.

Beschluss

Das gemeindliche Einvernehmen wird für die Nutzungsänderung einer ehemaligen Bäckerei zur Kaffeerösterei mit Gastraum und Werbeschrift auf dem Grundstück Fl.Nr. 162 nach § 36 BauGB erteilt.
Auf den Nachweis von Stellplätzen wird wegen Bestandsschutz verzichtet. Einer Abweichung nach § 5 der Stellplatzsatzung 2018 wird im Einvernehmen mit der Bauaufsichtsbehörde zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 0

Datenstand vom 27.05.2021 09:23 Uhr